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Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Als Voraussetzung für das Studium gilt die allgemeine Hochschulreife. In begründeten Fällen kann das Zeugnis bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formloses Anschreiben). Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Einreichen der Arbeiten (Mappe) gestellt werden.

Mappe

Zur Eignungprüfung ist eine Mappe mit mindestens 15 selbständig angefertigten Arbeiten, Entwürfen und Studien aus unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsbereichen einzureichen. Großformatige und dreidimensionale Arbeiten sollten fotografisch (keine Dias) dokumentiert werden. Alle Arbeiten sind mit Namen und Jahreszahl der Entstehung zu kennzeichnen. Der Mappe ist eine schriftliche Erklärung beizulegen aus der hervorgeht, daß die vorgelegten Arbeiten in den angegebenen Jahren und selbständig und ohne fremde Hilfe von der Bewerberin/dem Bewerber gestaltet worden sind. Bei der Beurteilung der erforderlichen künstlerischen Eignung werden folgende Aspekte besonders berücksichtigt:

Originalität und Intensität der künstlerischen Ausdrucksweise Variationsbreite innerhalb individueller Bildwelten
Grundlegende Fähigkeiten in der Anwendung künstlerischer Gestaltungsprinzipien

Ergibt die Mappenansicht keine Klarheit über eine Eignung, kann zu einem Eignungsgespräch eingeladen werden.

Die Mappe (DinA2/DinA1) sollte ca. 15 bis 20 Arbeiten im Original (Keine Kopien) enthalten. Dabei sollten Skizzen, unterschiedliche Themen und Techniken (z.B. Malerei, Grafik, Fotografie, Video) ein möglichst breites Spektrum Ihrer individuellen künstlerischen Möglichkeiten wiedergeben. Plastische Arbeiten sollten nur in Form von dokumentarischen Fotos eingereicht werden. Ihr Bewerbungsschreiben sollte darüber Aufschluss geben, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten. Eine kurze Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie die vorgelegten Arbeiten ”selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt” haben, ist diesem Schreiben hinzuzufügen.

Master

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Fine Arts ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Bei Bachelor-Abschlüssen der Nachweis von mindestens 54 Leistungspunkten im Bereich Bildende Kunst.

Zusätzlich:
1. Bewerbungsmappe, aus Arbeiten und Vorhaben der letzten zwei Jahre, die die künstlerische Einstellung und Zielrichtung des Bewerbers/der Bewerberin hinreichend deutlich machen,
2. Ein Entwurf eines noch nicht realisierten künstlerischen Vorhabens, welches dazu geeignet erscheint, als Thema für den Studienbeginn zu dienen.

Mappenberatung:
Prof. Michael Soltau
Bahnhofstraße 50, 17489 Greifswald
In der Vorlesungszeit: Donnerstag, 12:00 - 13:00 Uhr
Tel. (Medienwerkstatt) 03834 - 86 11 48
soltau@uni-greifswald.de


Termine

Die Mappe ist mit Name und Anschrift versehen abzugeben oder an folgende Adresse zu senden:

Caspar-David-Friedrich-Institut
Bereich Bildende Kunst
Bahnhofstraße 46/47
D-17489 Greifswald

Das Bachelorstudium Bildende Kunst kann jeweils nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Mappen sind für den Zugang zum Studium im folgenden Wintersemester jeweils bis zum 01. Juni, für den Zugang zum Studium im folgenden Sommersemester bis jeweils zum 01. Dezember einzureichen. Fällt der Einsendeschluss auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so gilt der davorliegende letzte Werktag.
Die Mappen können nach der Prüfung abgeholt werden, eine Rücksendung erfolgt nach Absprache unfrei.

Masterstudiengang Bildene Kunst

Die Bewerbung erfolgt bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.2010) beim Lehrstuhlinhaber des gewählten kunstpraktischen Schwerpunktgebietes.
(siehe auch Termine und Fristen)

Prüfungsergebnis

Das Ergebnis der Eigungsprüfung wird der Bewerberin/dem Bewerber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

 

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