Der Master: Zugang und Bewerbung
Um ein Masterstudium an der Universität Greifswald aufnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine Zugangsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge ist, dass Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel den Bachelor-Abschluss) erworben haben.
Darüber hinaus bestehen Zulassungsbeschränkungen für einige Masterstudiengänge mit festgelegter Zulassungszahl, d.h. mit einem numerus clausus (nc). Nachdem Sie die Zugangsvoraussetzungen für diese Masterstudiengänge schon erfüllen, müssen Sie sich deshalb noch auf einen Studienplatz bewerben.
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Vor der Bewerbung sollten Sie in jedem Fall klären, ob Sie die fachlich-inhaltlichen Anforderungen gem. Prüfungsordnung erfüllen. In einigen Fällen kann die Prüfung im Studierendensekretariat erfolgen, ansonsten muss dem Immatrikulationsantrag eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses beigefügt werden. Auskünfte dazu erteilt das Studierendensekretariat.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Zugangsvoraussetzungen
Für die folgenden Masterstudiengänge gelten besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Betriebswirtschaftslehre (M.Sc.)
- Bildende Kunst (M.A.)
- Biochemie (M.Sc.)
- Biodiversity, Ecology & Evolution (M.Sc.)
- Bioeconomy (M.Sc.)
- Biomathematik (M.Sc.)
- Earth Sciences (M.Sc.)
- Germanistische Literaturwissenschaft (M.A.)
- Geschichtswissenschaft (M.A.)
- Health Care Management (M.Sc.)
- Humanbiologie (M.Sc.)
- Infection Biology & Immunology (M.Sc.)
- Kultur–Interkulturalität–Literatur: Anglistik/Amerikanistik; Germanistik; Skandinavistik; Slawistik (M.A.)
- Kunstgeschichte (M.A.)
- Landscape Ecology & Nature Conservation (M.Sc.)
- Mathematik (M.Sc.)
- Medizinphysik: Bildgebung und Therapie (M.Sc.)
- Molekularbiologie & Physiologie (M.Sc.)
- Nachhaltigkeitsgeographie (M.Sc.)
- Organisationskommunikation (M.A.)
- Philosophie (M.A.)
- Physik (M.Sc.)
- Poltikwissenschaft (M.A.)
- Psychologie (M.Sc.)
- Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (M.Sc.)
- Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
- Regionalentwicklung & Tourismus (M.Sc.)
- Sprache & Kommunikation (M.A.)
- Sprachliche Vielfalt. Linguistik anglophoner, baltischer, finnischer, skandinavischer und slawischer Kulturen (M.A.)
- Umweltwissenschaften (M.Sc.)
Bewerbungsverfahren
Die Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen/Fächern erfolgt über ein Zulassungsverfahren der Universität Greifswald.
Weiterführende Links
- hochschulstart: Informieren & Planen
Allgemeine Hinweise der Stiftung für Hochschulzulassung zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
www.hochschulstart.de
- hochschulstart: Bewerben & Beobachten
Besondere Hinweise der Stiftung für Hochschulzulassung zu Registrierung und Bewerbung.
www.hochschulstart.de
- hochschulstart: Registrierung
Zur Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
www.hochschulstart.de
- Universtität Greifswald: Campusportal
Bewerben bei der Universität Greifswald
campus.uni-greifswald.de/bewerbung
Was bedeutet das für die Bewerbung an der Universität Greifswald?
Wenn Sie sich für einen der folgenden Studiengänge (bei den mit "*" markierten Studiengängen ist ein Studienbeginn auch zum Sommersemester möglich) interessieren:
- Biodiversity, Ecology & Evolution (Master of Science [M.Sc.])*
- Humanbiologie (Master of Science [M.Sc.])
- Landscape Ecology & Nature Conservation (Master of Science [M.Sc.])
- Molekularbiologie & Physiologie (Master of Science [M.Sc.])*
- Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Master of Science [M.Sc.])
- Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master of Science [M.Sc.])
können Sie sich ohne weitere Registrierung direkt bei der Universität Greifswald bewerben. Sie können sich dabei für bis zu drei Studiengänge bewerben. Legen Sie keine Präferenzenfolge der Studiengänge fest, ergibt sich diese aus der Reihenfolge des Eingangs des Zulassungsantrags; dem zeitlich zuerst eingegangenen Zulassungsantrag kommt dabei die höchste Präferenz zu. Sie können die Präferenzenfolge der Zulassungsanträge bis zum Ende der Bewerbungsfrist ändern.
Auswahlquoten
Bei der Zulassung zu Masterstudiengängen wird die für die Platzierung auf der Rangliste maßgebliche Punktzahl nach Maßgabe der jeweiligen besonderen Regelung gebildet.
Die Einzelheiten können Sie der "Satzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen" entnehmen, die in ihrer aktuellen Fassung hier veröffentlicht ist:
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen für ein Masterstudium sind:
- Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
- ggf. Notenspiegel mit bisher erreichter Punktzahl und vorläufiger Gesamtnote (wenn Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt)
- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur)
- ggf. Bescheid über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
- ggf. sonstige Nachweise
Diese Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich auf dem Bewerberportal hochgeladen. Wir bitten Sie, von der Zusendung von Unterlagen abzusehen.
Bewerben ohne Bachelorzeugnis
Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, dann können Sie sich dennoch auf ein Masterstudium bewerben. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
- Sie benötigen einen Nachweis vom zuständigen Prüfungsamt, dass das betreffende Prüfungsverfahren innerhalb der Vorlesungszeit des ersten Master-Semesters abgeschlossen und das Zeugnis spätestens am letzten Vorlesungstag vorliegen wird.
- Sie müssen bis zur Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, dass Ihnen zum Erwerb des Abschlusses noch maximal 30 Leistungspunkte fehlen (bei einem 8-semestrigen Bachelor dürfen max. 40 LP bis zum Abschluss fehlen).
Anstelle der Abschlussnote ist die vom zuständigen Prüfungsamt auf der Grundlage der bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ermittelte vorläufige Gesamtnote maßgeblich.
Dieses Inhaltselement hat einen Kurzlink: https://www.uni-greifswald.de/studium/bewerbung/master/ohnezeugnis/
Einschreibung nach erfolgreicher Bewerbung
Student*innen, die bereits an der Universität Greifswald in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, bleiben in diesem Studiengang bis zum Zeitpunkt der Zeugnisausgabe immatrikuliert, die Einschreibung in den Masterstudiengang erfolgt parallel. Kann das Zeugnis nicht zum Ende der Vorlesungszeit des ersten Master-Semesters eingereicht werden, weil z.B. eine Prüfung nicht bestanden wurde, erlischt die Einschreibung für den Masterstudiengang, die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang bleibt aber bestehen.
Bewerber*innen von anderen Hochschulen müssen sich grundsätzlich vor der Immatrikulation an ihrer bisherigen Hochschule exmatrikulieren lassen. Prüfungsrechtliche Fragen sollten daher unbedingt vorher und rechtzeitig mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen oder dem zuständigen Prüfungsamt der bisherigen Hochschule geklärt werden. Können diese Fragen nicht gelöst werden, kann die Einschreibung an der Universität Greifswald ggf. nicht bzw. nur unter Vorbehalt erfolgen.
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