Geistes- und Sozialwissenschaften / Social Sciences and Humanities

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Bundesförderungen / Federal funding

BMBF: Förderung der Begleitung von Schulträgern bei Organisationsentwicklungs-Prozessen zum digitalen Wandel in der Bildung

Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbünde, die sowohl wissenschaftliche Expertise im geförderten Themenfeld als auch Kompetenzen in der Begleitung, Vernetzung und Beratung von Schulträgern vereinen. Die Projekte müssen Ergebnisse und Erkenntnisse bezogen auf die Begleitungs-, Beratungs- und Vernetzungsaspekte vorangehender und aktueller Aktivitäten berücksichtigen und daran anknüpfen.  Wesentlicher Fokus der Bekanntmachung ist die Stärkung der Rolle von Schulträgern und die Weiterentwicklung von Strukturen in der Schulverwaltung entsprechend den, durch die Digitalisierung von Bildung und Implementation von OER/OEP entstandenen, Anforderungen. 

Im Rahmen der geförderten Vorhaben sind unter anderem folgende Aktivitäten förderfähig:

  • Bedarfsanalysen und Analysen zur Feststellung der Ausgangssituation und der wesentlichen Stakeholder
  • Forschungstätigkeiten, die eine kontinuierliche Kommunikation und Interaktion von Wissenschaft und Praxis beinhalten und die erzielten Ergebnisse mit den weiteren Aktivitäten verzahnen sowie wissenschaftlich aufbereiten
  • prozesshafte Begleitung und Beratung von öffentlichen und/oder freien Schulträgern im Rahmen ihrer individuellen Change-Prozesse inklusive der Unterstützung des Dialogs zwischen allen am Prozess beteiligten Akteuren zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und der Implementation von OER- und OEP-förderlicher IT-Infrastruktur an Schulen
  • strukturelle Begleitung und Beratung von Schulträgern zur Stärkung der Kooperation zwischen mehreren Schulträgern sowohl bei Kommunen als auch bei freien Trägern
  • Aufbau von Vernetzungsstrukturen und (Netzwerk-)Koordination zwischen den am Vorhaben beteiligten Schul­trägern
  • Konzeption und Umsetzung von Netzwerkveranstaltungen der im Vorhaben integrierten Schulträger
  • Konzeption, Organisation, Moderation und Koordination von Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den ermittelten Bedarfen der im Vorhaben beteiligten Schulträger
  • Entwicklung und Umsetung von Materialien zur Verbreitung der Projektergebnisse und für den Transfer guter Praxis, Aufbau von Informationsangeboten für Schulträger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal 48 Monate. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 01. März 2024 einzureichen

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BMBF: Umgang mit Vielfalt − Unterricht diversitätssensibel und lernwirksam gestalten

Das übergeordnete bildungspolitische Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern beste Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Die Fördermaßnahme trägt hierzu bei, indem sie das Ziel verfolgt, das Wissen für eine diversitätssensible und lernwirksame Unterrichtsgestaltung zu erweitern und nutzbar zu machen. Dieses Wissen soll in Form von handlungsleitenden und anwendbaren Konzepten bereitgestellt werden.

Gegenstand der geförderten Projekte ist die Untersuchung konkreter Maßnahmen zur diversitätssensiblen und lernwirksamen Unterrichtsgestaltung. Dazu sind übergreifende, integrierte und handlungsleitende Konzepte zum Umgang mit Diversität im Unterricht dahingehend zu untersuchen, wie sie den fachlichen und überfachlichen Lernerfolg sichern. Auch außerunterrichtliche Aktivitäten, beispielsweise im Ganztag, aber auch im Schulumfeld, können dabei mitbetrachtet werden, wenn sie mit den pädagogischen Zielen des Unterrichts verknüpft werden. Nicht gefördert werden Projekte, die nur außerunterrichtliche Aktivitäten untersuchen. Für alle Maßnahmen und deren Untersuchung gelten folgende Kriterien:

  • die Konzepte müssen übergreifend sein und verschiedene Lernvoraussetzungen, -bedarfe, -ziele, und -formen integriert berücksichtigen
  • die Konzepte müssen diversitätssensibel und lernwirksam sein
  • die Konzepte müssen diskriminierungsfrei und ressourcenorientiert sein
  • die Konzepte müssen handlungsleitend und praxisorientiert sein

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zeitraum kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 15. Februar 2024 vorzulegen

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Weitere Förderungen / Other funding bodies

Diligentia Stiftung: Projektförderung

Gefördert wird empirische Forschung, sei sie problemorientiert theoriebildend oder theorie-/ hypothesenprüfend, deren Ergebnisse jeweils an der Realität prüfbar und damit auch widerlegbar sind, sowie die Entwicklung der dazu notwendigen Methoden. Der Schwerpunkt der geförderten Projekte soll im Bereich der empirischen und experimentellen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften liegen. Die Projekte sollen innovative Bezüge von Theorie und Praxis, Erfahrung und Wissenschaft aufweisen, die das gängige Empirieverständnis erweitern oder ergänzen. 

Antragsberechtigt sind eine oder mehrere natürliche promovierte Personen, die in einer staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sind. Es können bis zu 50.000 € beantragt werden. Der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre. 

Frist: 31. Januar 2024

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Gerda Henkel Stiftung: Forschungsprojekte / General Research Grants

Gefördert werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Bereichen:

  • Archäologie
  • Geschichtswissenschaften
  • Historische Islamwissenschaften
  • Kunstgeschichte
  • Rechtsgeschichte
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Wissenschaftsgeschichte

Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten. Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt oder Altersrente/Pension ist nicht möglich.

Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Fristen: Die Antragsfrist für die Frühjahrssitzung endet am 22. Mai 2024

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Research projects in the following fields are supported in particular:

  • Archaeology
  • History of Art
  • Historical Islamic Studies
  • History
  • History of Science
  • History of Law
  • Prehistory and Early History

The grants for research projects involve, depending on the type of project, the assumption of costs for personnel, travel, materials and/or other costs.

Project staff on research projects may only be financed by PhD or research grants. A fundamental prerequisite for a grant is that project staff conduct their own research, which is published under their name. The simultaneous receipt of salary or retirement pension and a research scholarship is not possible.

The period of support for Foundation stipend holders working on Ph.D. or research projects can be extended by up to 12 months if the holder becomes a parent during the period covered by the stipend and has an entitlement to maternity or parental leave. Individual arrangements must be discussed with the Foundation’s administrative office.

Deadlines: 22 May 2024

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Gerda Henkel Stiftung: Förderschwerpunkt Lost Cities / Funding Programme Lost Cities

Der ungeheure Verstädterungsprozess, der in verschiedenen Konjunkturen und mit regionalen Unterschieden seit vielen tausend Jahren die Weltgeschichte prägt und aktuell besondere Dynamik entwickelt, hat eine auf den ersten Blick paradox anmutende andere Seite, nämlich die schrumpfenden und gänzlich verlassenen Städte, die sogenannten Lost Cities. Aktuelle Transformationsprozesse in verschiedenen Teilen der Welt lassen gerade zahlreiche solcher Lost Cities entstehen. 

Der Förderschwerpunkt ist interdisziplinär angelegt und soll Projekte ermöglichen, in denen vielfältige Dimensionen der Auseinandersetzung mit verlassenen Städten im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen kulturspezifisch wie kulturübergreifend kausale Zusammenhänge und regionale wie zeitliche Spezifika im Fokus stehen. Ziel des Programms ist es, die in den unterschiedlichen Kontexten greifbaren Interpretations-, Wissens- und Wahrnehmungskulturen zu beschreiben.

Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.

Frist: 29. Mai 2024

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The enormous process of urbanization, which has defined world history for thousands of years in different economic situations and with regional variations, and which is now developing a particular dynamism, has another side to it that initially appears paradoxical – namely the shrinking and entirely abandoned cities, the so-called Lost Cities. Current transformation processes in various parts of the world mean that many of these Lost Cities are emerging. 

The funding programme is designed to be interdisciplinary and to facilitate projects in which there are varied dimensions to the examination of abandoned cities. At the same time, there should be a focus on causal correlations, both with regard to specific individual cultures and spanning all cultures, and on specifics of place and time. The aim of the programme is to describe the tangible cultures of interpretation, knowledge and perception within different contexts.

Eligible to apply are post-doctoral researchers based in a university and working in the area of the humanities and the social sciences. The maximum duration is 36 months.

Deadline: 29 May 2024

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Union der deutschen Akademien der Wissenschaften: Forschungsprogramm 2026

Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.

Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.

Die Laufzeit der Projekte muss auf mindestens 12 und höchstens 25 Jahre angelegt sein. Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 31. Januar 2024

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DFG: Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Karrierephase ist möglich, die Nachwuchsförderung steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.

Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. 

Frist: Antragsskizzen werden bis zum 20. März 2024 entgegengenommen

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DFG: UK-German Funding Initiative in the Humanities

The Arts and Humanities Research Council, part of UK Research and Innovation, and the Deutsche Forschungsgemeinschaft are launching a call for proposals for outstanding joint UK-German research projects in the Humanities. Both funding agencies want to strengthen international cooperation in the fields of Arts and Humanities to fund academic research of the highest quality within their own countries, and are aware that some of the best research can only be achieved by working with the best researchers internationally.

Proposals may be submitted in any area of the Humanities, as defined in the research funding guides. Only proposals whose primary aim is to make fundamental advances in human knowledge in the relevant fields may be submitted in response to the call for proposals. 

The duration of the projects will normally be – and must not exceed – three years. Successful projects will be expected to start in early 2025.

Deadline: 20 February 2024

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DFG: Deutsch-italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2025

Die Villa Vigoni schreibt im Rahmen einer Vereinbarung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Jahr 2025 wiederum ein Veranstaltungsprogramm zwischen Deutschland und Italien zur Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften aus.

Zielsetzung des Programms ist unter anderem die Exploration aktueller Herausforderungen in den Geistes- und Sozialwissenschaften aus vergleichender deutscher und italienischer Perspektive sowie die Mobilisierung neuer Verbindungen zwischen deutscher und italienischer Wissenschaft.  Das Vorhaben soll dem institutionellen Auftrag der Villa Vigoni Rechnung tragen, „die deutsch-italienischen Beziehungen in Wissenschaft, Bildung und Kultur im europäischen Geist“ zu fördern, und auch eine Begegnung des wissenschaftlichen Nachwuchses ermöglichen. Kern des Programms sind die Villa-Vigoni-Gespräche. Diese gelten Themen, die die aktuellen Debatten zur Kultur, Geschichte und Gesellschaft Europas vertiefen. 

Frist: 15. Dezember 2023

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VolkswagenStiftung: Transformationswissen über Demokratien im Wandel / Transformational Knowledge on Democracies under Change

Das Programm richtet sich an Antragsteller:innen aus den Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften sowie gleichermaßen an (zivil)gesellschaftliche Akteur:innen, die gemeinsam in transdisziplinären Teams unterschiedliche Ideen und Fragestellungen zu Demokratie im Wandel austauschen und bearbeiten möchten. Die Stiftung möchte mit diesem Programm insbesondere die Entwicklung neuer Perspektiven auf Wandel von Demokratie fördern und dabei neben der wissenschaftlichen Perspektive Ideen und Erfahrungen von (zivil)gesellschaftlichen Partner:innen berücksichtigen. Dieses Programm bietet die Chance, neben der Forschung konkrete Empfehlungen z.B. für die Politik, relevante gesellschaftliche Akteure oder die Wirtschaft zu entwickeln und zu einer Umsetzung dieser Empfehlungen beizutragen.

Das Programm besteht aus zwei Förderlinien:

Förderlinie 1 ermöglicht die Antragstellung für sogenannte Taskforces, in der bis zu zwei Wissenschaftler:innen aus möglichst unterschiedlichen Fachdisziplinen mit Partner:innen aus der (Zivil)Gesellschaft innerhalb eines Jahres eine klar begrenzbare Fragestellung zu akuten Herausforderungen von Demokratie in Deutschland oder auf EU-Ebene bearbeiten. Im Vordergrund steht hier die Veröffentlichung von konkreten Handlungsempfehlungen in Form von policy papers oder ähnlichen Formaten.

Förderlinie 2 konzentriert sich auf Kooperationsprojekte zwischen bis zu drei Wissenschaftler:innen aus möglichst unterschiedlichen Fachdisziplinen und Partner:innen aus der (Zivil)Gesellschaft. Die Projektteams werden gebeten, ein konkretes Konzept zur Wissenschaftskommunikation der Forschungsergebnisse vorzulegen, sowie einen Plan, wie am Ende des Forschungsprozesses aus den Ergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen für relevante Akteure aus Politik, (Zivil)Gesellschaft und/oder Wirtschaft entstehen werden.

Fristen: 30. Januar 2024, 12.00 Uhr MEZ für Förderlinie 2.

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The call addresses persons from science and (civil) society who are interested in transdisciplinary research and aim at jointly developing new perspectives on democratic forms of government under change. With this funding program, the Foundation supports new ideas and approaches that help to understand how current and future challenges impact on democratic structures and how they are transformed. Furthermore, this program is an opportunity for all interested researchers and partners from (civil) society to develop concrete actions that are based on the respective research results of their projects and thereby addressing new ways how to shape social cohesion. 

The program consists of two funding lines: 

In funding line 1, applicants are invited to submit proposals for task forces with altogether up to two researchers from different disciplines and partners from (civil) society. The teams work on urgent challenges for democracy in Germany or on EU level for up to one year. The main focus of these task forces is the publishing of concrete recommendations for actions (policy papers or similar formats) which are based on the joint research results of the respective task force. 

Funding line 2 concentrates on cooperation projects with up to three researchers and partners from (civil) society. The project teams will be asked to submit a concept for science communication with regard to their research results as well as a plan how these research results are transferred into recommendations for actions for relevant policy actors or actors from (civil) society and/or economy.

Deadlines: 30 January 2024, 12pm CET  for 'cooperation projects'.

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DFG: META-REP: A Meta-scientific Programme to Analyse and Optimise Replicability in the Behavioural, Social and Cognitive Sciences (SPP 2317)

In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft has established the Priority Programme entitled “META-REP: A Meta-scientific Programme to Analyse and Optimise Replicability in the Behavioural, Social and Cognitive Sciences” (SPP 2317). The present call invites proposals for the second three-year funding period (2024–2027).

Over the last 10 years, the “replication crisis” has had a substantial impact on the behavioural, social and cognitive sciences. Not only have researchers in these fields begun to reflect on low replication rates, but also reform movements targeting empirical practices , methodological standards, publication formats, assessment systems and incentive structures in science have gained momentum. At present, it is difficult to estimate to what extent these reforms will effectively and sustainably increase the replicability of empirical findings in the behavioural, social and cognitive sciences.

The Priority Programme META-REP aims to contribute to this discussion by adding a non-normative, empirically informed meta-scientific perspective. More specifically, META-REP has been initiated to tackle three overarching questions:

  • The “what” question, which includes…
    • the development, comparison and refinement of conceptual, methodological and statistical approaches to estimate reproducibility, robustness, “direct” replicability and generalisability in the behavioural, social and cognitive sciences, respectively;
    • a clear conceptualisation and empirical operationalisation of replication failure vs. success in the behavioural, social and cognitive sciences.
  • The “why” question, which includes…
    • the systematic documentation and comparison of research practices, incentive systems, journal policies and normative expectations in the behavioural, social and cognitive sciences and their respective impact on replication rates;
    • the systematic evaluation of the impact of questionable research practices, underspecified theories, design characteristics and/or invalid measurement models on replication rates in the behavioural, social and cognitive sciences.
  • The “how” question, which includes…
    • the development of measures, strategies and tools, and the evaluation of these regarding their plausibility, validity, acceptability, feasibility and their positive effects;
    • the assessment and evaluation of instruments to monitor changes in norms, incentive structures and scientific practices in their respective scientific discipline and their effects

Deadline: Proposals must be submitted by 24 January 2024

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VolkswagenStiftung: Opus Magnum

Ziel der Initiative ist es, Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die sich durch (erste) herausragende Arbeiten ausgewiesen haben, einen Freiraum für die intensive Arbeit an einem wissenschaftlichen Werk zu eröffnen. Die Förderung besteht im Wesentlichen in der Finanzierung einer Lehrvertretung, womit die Initiative zugleich auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine zusätzliche Perspektive eröffnen möchte. Das Förderangebot besteht in der Finanzierung einer Vertretungsprofessur für eine Dauer von 6 bis zu 18 Monaten sowie einer Pauschale von bis zu 5.000 Euro pro Semester für die/den Antragsteller(in).

Frist: 01. Februar 2024

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The initiative aims at providing more freedom for writing a larger scholarly treatise to professors from the humanities and social sciences who have already achieved a degree of renown by virtue of (a first) outstanding research performance. Candidates can apply for a substitute professorship , whereby this scheme also aims at providing a perspective for early career academics. The Foundation will finance a substitute professorship for a leave of absence of 6 months to up to 18 months and up to 5,000 Euros per semester for additional non-personnel costs for the applicant.

Deadline: 1st February 2024

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Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls

Fritz Thyssen Stiftung: Projektförderung / Project grants

Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.

Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:

  • Geschichte, Sprache und Kultur
  • Querschnittsbereich Bild-Ton-Sprache
  • Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Medizin und Naturwissenschaften

Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt. Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten.  Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.

Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.

Frist: Projektanträge können vorgelegt werden bis zum 1. Februar  für die Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni und 1. September für die Wintersitzung der Stiftungsgremien im Februar eines Jahres.

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Support of projects by the Fritz Thyssen Foundation focuses on scholars in the humanities, social science and biomedicine fields. The planned project should be limited in terms of the subject and time.

An application can be filed in the following areas of support:

  • History, Language & Culture
  • The interdisciplinary field “Image–Sound–Language”
  • State, Economy and Society
  • Medicine and the Natural Sciences

Interdisciplinary projects are also welcomed by the foundation. Funding is basically reserved for projects that are related to the promotion areas of the Foundation and have a clear connection to the German research system. This connection can be established either at a personal level through German scientists working on the project, at an institutional level through non-German scientists being affiliated to German research institutes or through studies on topics related thematically to German research interests.

Deadlines: project applications can be submitted until 1 February for the summer meeting of the foundation committees in June and 1 September for the winter meeting of the foundation committees in February
of each year.

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Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: Förderung der Provenienzforschung im Bereich "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut"

Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Voraussetzung für einen Antrag sind in der Regel Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen . Mit der Zuwendung soll Forschung ermöglicht werden. Daher können die beantragten Mittel für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden. Es kann langzeitiger Förderbedarf (Fehlbedarfsfinanzierung, bis zu 24 Monaten, Verlängerung möglich) oder kurzfristiger Förderbedarf (Vollfinanzierung des Projekts, max. EUR 15.000, bis zu 6 Monaten, keine Verlängerung) beantragt werden.

Frist: 1. Oktober und 1. April eines jeden Jahres

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Bundesstiftung Aufarbeitung: Projektförderung

Ziel dieser Förderung ist es, möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands mit den geförderten Projekten zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen. Die Bundesstiftung Aufarbeitung will mit ihrer Projektförderung insbesondere

  • die historisch-politische Bildungsarbeit zu diesen Themen befördern und dabei insbesondere die existierende Vielfalt der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Themen erhalten, ausbauen und professionalisieren;
  • neue Zielgruppen für diese Themenbereiche erschließen;
  • neue, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu diesen Themen schaffen und hierfür erforderliche Quellen sichern und erschließen;
  • diese Themen in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dauerhaft verankern;
  • zum Austausch und zur Vernetzung zwischen gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufarbeitung beitragen sowie eine internationale Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung von Diktaturen anregen;
  • den Wissenstransfer in die schulische und außerschulische Bildungsarbeit befördern;
  • Beiträge zur Herausbildung einer gesamtdeutschen Erinnerungskultur leisten, die die Erinnerung an die zweite Diktatur in Deutschland, die Teilung und deren Überwindung einschließt.

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Sie kann in Form von nicht rückzahlbaren und von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt werden. Durch den Antragsteller sind grundsätzlich Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10% der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen. Grundsätzlich förderfähig sind Sachausgaben sowie Personalausgaben und Honorare.

Frist: 30. Juni (Fördersumme >50.000 Euro) und 31. August (Fördersumme <50.000 Euro) eines jeden Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben)
  • Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
  • Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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DSF: Förderung für Friedens- und Konfliktforschung

Die Stiftung versteht sich als Anstoßgeberin für die Weiterentwicklung des Forschungsfeldes, indem sie insbesondere thematisch und methodisch originelle Forschungsvorhaben fördert. Hierdurch sollen sowohl die Innovationsfähigkeit der Friedens- und Konfliktforschung als auch die Kooperationsmöglichkeiten mit angrenzenden Forschungsgebieten und mit der internationalen Forschung gestärkt werden. Die Stiftung bietet drei verschiedene Förderbereiche an:

Forschungsprojekte:

  • Profilprojekt mit einer Regellaufzeit von 30 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 150 T€
  • Pilotprojekt mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 50 T€

Frist: 2. Mai und 1. November jeden Jahres

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Preise /Prizes

Diligentia Stiftung: Preis für empirische Forschung

Die Diligentia Stiftung zeichnet jedes Jahr herausragende empirische und experimentelle Forschungsarbeiten aus, die innovative Ergebnisse für gesellschaftlich relevante Sachverhalte produziert haben. Ausgezeichnet werden wissenschaftliche Publikationen von Einzelautoren oder Autorenteams in Form von Aufsätzen in anerkannten, internationalen Fachzeitschriften. Für den Preis 2024 können nur Aufsätze berücksichtigt werden, die zwischen Mai 2023 und April 2024 in Druck veröffentlicht worden sind.

Es können sich nur natürliche promovierte Personen bewerben, die in einer staatlich anerkannten europäischen wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind.

Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.

Frist: 30. April 2024

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Gerda Henkel Stiftung: Gerda Henkel Preis

Seit 2006 wird der Gerda Henkel Preis in einem Turnus von zwei Jahren an exzellente und international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen, die in den von der Stiftung geförderten Disziplinen und Förderbereichen herausragende Forschungsleistungen erzielt haben und weitere erwarten lassen. Der Gerda Henkel Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist zur freien Verwendung bestimmt. Erwartet wird die Veröffentlichung des Festvortrags spätestens innerhalb von sechs Monaten.

Disziplinen:

  • Archäologie
  • Geschichtswissenschaften
  • Historische Islamwissenschaften
  • Kunstgeschichte
  • Rechtsgeschichte
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Wissenschaftsgeschichte

Der Gerda Henkel Preis wird international ausgeschrieben. Die Stiftung wendet sich an Universitäten sowie namhafte kulturelle und wissenschaftliche Institutionen und fordert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Einrichtungen auf, geeignete Kandidaten und Kandidatinnen zu benennen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Frist: 31. Januar 2024

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Kontakt

Sara Hackert (zur Zeit in Elternzeit, Vertretung: Julia Metger, s.u.)
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1185
Telefax +49 3834 420 1189
sara.hackertuni-greifswaldde