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Bundesförderungen / Federal funding

BMBF: Förderung der Begleitung von Schulträgern bei Organisationsentwicklungs-Prozessen zum digitalen Wandel in der Bildung

BMBF: Förderung der Begleitung von Schulträgern bei Organisationsentwicklungs-Prozessen zum digitalen Wandel in der Bildung

Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbünde, die sowohl wissenschaftliche Expertise im geförderten Themenfeld als auch Kompetenzen in der Begleitung, Vernetzung und Beratung von Schulträgern vereinen. Die Projekte müssen Ergebnisse und Erkenntnisse bezogen auf die Begleitungs-, Beratungs- und Vernetzungsaspekte vorangehender und aktueller Aktivitäten berücksichtigen und daran anknüpfen.  Wesentlicher Fokus der Bekanntmachung ist die Stärkung der Rolle von Schulträgern und die Weiterentwicklung von Strukturen in der Schulverwaltung entsprechend den, durch die Digitalisierung von Bildung und Implementation von OER/OEP entstandenen, Anforderungen. 

Im Rahmen der geförderten Vorhaben sind unter anderem folgende Aktivitäten förderfähig:

  • Bedarfsanalysen und Analysen zur Feststellung der Ausgangssituation und der wesentlichen Stakeholder
  • Forschungstätigkeiten, die eine kontinuierliche Kommunikation und Interaktion von Wissenschaft und Praxis beinhalten und die erzielten Ergebnisse mit den weiteren Aktivitäten verzahnen sowie wissenschaftlich aufbereiten
  • prozesshafte Begleitung und Beratung von öffentlichen und/oder freien Schulträgern im Rahmen ihrer individuellen Change-Prozesse inklusive der Unterstützung des Dialogs zwischen allen am Prozess beteiligten Akteuren zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und der Implementation von OER- und OEP-förderlicher IT-Infrastruktur an Schulen
  • strukturelle Begleitung und Beratung von Schulträgern zur Stärkung der Kooperation zwischen mehreren Schulträgern sowohl bei Kommunen als auch bei freien Trägern
  • Aufbau von Vernetzungsstrukturen und (Netzwerk-)Koordination zwischen den am Vorhaben beteiligten Schul­trägern
  • Konzeption und Umsetzung von Netzwerkveranstaltungen der im Vorhaben integrierten Schulträger
  • Konzeption, Organisation, Moderation und Koordination von Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den ermittelten Bedarfen der im Vorhaben beteiligten Schulträger
  • Entwicklung und Umsetung von Materialien zur Verbreitung der Projektergebnisse und für den Transfer guter Praxis, Aufbau von Informationsangeboten für Schulträger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal 48 Monate. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 01. März 2024 einzureichen

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BMBF: Forschung zu finanzieller Bildung

Übergeordnetes Ziel dieser Richtlinie ist es, die Forschungs- und Datengrundlage zur finanziellen Bildung in Deutschland zu verbessern und Forschungserkenntnisse zur Stärkung einer evidenzbasierten finanziellen Bildung zu generieren. Daraus sollen anwendungsorientierte Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Bildung in allen Bildungsetappen abgeleitet werden. Auf diese Weise soll die finanzielle Bildung in Deutschland lebensphasenübergreifend verbessert werden, so einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit leisten und individuelle Potenziale fördern.

Gegenstand der Förderung ist die Erforschung finanzieller Bildung in allen Lebensphasen. Die geförderten Projekte sollen sich damit auseinandersetzen, wie finanzielle Bildung in den einzelnen Bildungsetappen zielgruppenspezifisch gefördert werden kann. Grundlage dafür ist die Auseinandersetzung mit dem Bildungsbegriff innerhalb des Forschungsfeldes finanzieller Bildung. Zudem soll untersucht werden, wie Individuen ihr Wissen in konkrete Handlungen überführen können. In den Forschungsvorhaben können auch die digitale Finanzbildung und die Untersuchung der Wirkung von digitalen Transformationsprozessen auf finanzielle Bildung gefördert werden. Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte zuordnen:

  • Systematic Review zum Stand der Forschung der finanziellen Bildung in einzelnen Bildungsetappen in Deutschland
  • (Weiter-)Entwicklung eines Kompetenzrahmens für die finanzielle Bildung, im Sinne einer Beschreibung, was Personen unterschiedlicher Lebensphasen wissen und können sollten
  • Entwicklung, Erprobung und Evaluation valider Instrumente zur Messung finanzieller Kompetenz auf Grundlage eines Kompetenzrahmens
  • Aufbau einer validen Datenbasis zum Stand der finanziellen Bildung in Deutschland
  • Didaktische Entwicklung, Erprobung und Evaluation innovativer Lehr-/Lernangebote und Bildungsmaterialien für spezifische Zielgruppen in formalen, non-formalen und informellen Settings entlang der Bildungsetappen des lebenslangen Lernens und auf Basis eines Kompetenzrahmens
  • Wirksamkeitsforschung zu begünstigenden und hemmenden Faktoren für eine gelingende finanzielle Bildung
  • Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Qualifizierungsangeboten im Bereich der finanziellen Bildung für Lehrpersonal und Planende in der Erwachsenenbildung

Antragsberechtigt für Forschungsvorhaben sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige private, nicht gewinnorientierte Organisationen. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 04. März 2024 einzureichen

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BMBF: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen

Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf Modul 1 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023. Ziel des Förderaufrufs ist es, Vorhaben zu fördern, die das Potential Sozialer Innovationen für eine nachhaltige und klimafreundliche Bestandserneuerung von Wohngebäuden, Umnutzungen von Nichtwohngebäuden sowie eine effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen in Transformationsclustern erforschen und erschließen.

Von besonderem Interesse ist die Erforschung, die Erprobung und der Transfer Sozialer Innovationen in den untenstehend aufgeführten Handlungsfeldern:

  • Sozial-innovative Finanzierungs- und Betreibermodelle
  • Sozial-innovative Bodenpolitik
  • Sozial-innovative Wohnformen

Darüber hinaus sind folgende Querschnittsthemen von besonderem Interesse, die den Rahmen für eine erfolgreiche Umsetzung Sozialer Innovationen in oben genannten Bereichen setzen oder beeinflussen können und deshalb in den Vorhaben berücksichtigt werden sollten:

  • Governance, institutionelle und regulatorische Rahmenbedingungen
  • Partizipation und Beteiligung
  • Internationale und historische Perspektive
  • Wirkungen

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Verfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 23.02.2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen. 

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BMBF: Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen mit Partnern in Lateinamerika und der Karibik

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022. Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs sind der Ausbau und die Intensivierung der Forschungszusammenarbeit mit Lateinamerika. 

Gefördert werden Sondierungs- und Vernetzungsprojekte (Modul 1) mit Partnerinstitutionen aus Lateinamerika sowie Karibik. Die Projekte sollen eines der folgenden Themen adressieren:

  • Erneuerbare Energien und Grüner Wasserstoff
  • Künstliche Intelligenz für die Biodiversitätsforschung
  • Interdisziplinäre Projekte zum Einsatz von KI und Digitalisierung in der Biodiversitätsforschung
  • Globale Gesundheit - Schwerpunkt Pandemievorsorge und -reaktion

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderung wird auf dem Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und mit maximal 30.000 Euro je Vorhaben und für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Skizzen sind bis zum 15. Januar 2024 einzureichen

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BMBF: Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in Lateinamerika

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022. Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs ist die Intensivierung der Forschungs­zusammenarbeit mit Lateinamerika. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Region findet überwiegend im Rahmen von kurzfristigen Kooperationsprojekten statt, die meist auf drei Jahre begrenzt sind. Mit dieser Fördermaßnahme sollen Forschungsstrukturen entstehen, die langfristig Bestand haben und als deutlich sichtbare Initiativen für die Forschungs- und Innovationszusammenarbeit in Schwerpunktgebieten der Kooperation Deutschlands mit der Region Lateinamerika stehen.

Gefördert wird der Aufbau gemeinsamer langfristiger Partnerstrukturen für Forschung und Innovation von deutschen und lateinamerikanischen Partnern entsprechend Modul 5 der oben genannten Rahmenbekanntmachung. Sie können z. B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o.ä. aber auch institutionalisierte Netzwerke im jeweiligen lateinamerikanischen Land sein. Die Maßnahme zielt auf den Aufbau einer realen, sichtbaren und langfristigen Struktur im Partnerland nach den unten genannten Kriterien. Mit den aufzubauenden Partnerstrukturen soll die Zusammenarbeit in folgenden Forschungsthemen ausgebaut werden:

  • Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft
  • Biodiversität
  • Klimaschutz / Klimaanpassung

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Aufbauphase kann in der Regel bis zu drei Jahren, die sich daran anschließende Konsolidierungsphase in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Projektskizzen sind bis spätestens 29. Februar 2024 einzureichen

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BMBF: Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz

Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Expertise und Wertschöpfung im Bereich der IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu stärken und Lösungen für den sicheren Einsatz von KI-Technologien voranzubringen. Die Forschungsexpertise im Schnittbereich von IT-Sicherheit und KI soll ausgebaut und der Transfer in die Praxis beschleunigt werden. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll das vorhandene Know-how aus Deutschlands vergleichsweise gut aufgestellter IT-Sicherheitsforschung auf Umsetzungspartner aus der Wirtschaft transferiert und in die Anwendungen gebracht werden.

Fortschritte im Bereich der KI haben große Auswirkungen auf den Bereich der IT-Sicherheit: Mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Technologien wird deren zuverlässige Absicherung gegen Cyberangriffe und Manipulation ein immer wichtigeres Forschungs- und Handlungsfeld. Darüber hinaus wird KI zunehmend eingesetzt, um eine höhere IT-Sicherheit zu erzielen. Und schließlich lässt sich ein vermehrter Missbrauch von KI im Rahmen von Cyberangriffen und Social Engineering beobachten. Die sich daraus ergebenden Teilbereiche sind:

  • IT-Sicherhet für KI
  • IT-Sicherheit durch KI
  • IT-Sicherheit gegen KI

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschung betreiben. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 15. März 2024 können Projektskizzen eingereicht werden

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BMEL: Förderung von Innovationen für zukunftsweisende Produktionssysteme

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die einen Beitrag zur Entwicklung beziehungsweise Verbesserung zukunftsweisender Produktionssysteme im Sinne der oben getroffenen Umgrenzung leisten. In dem Zusammenhang wird unter anderem in folgenden Fördergegenständen Innovationspotenzial gesehen:

  • neue Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle
  • Etablierung neuer geeigneter Kulturarten und -verfahren inklusive der dazugehörigen Wertschöpfungsketten, gegebenenfalls auch als zelluläre Systeme
  • Energie- und Gebäudesysteme sowie zugehörige Planungsinstrumente
  • Überwachungssysteme, Steuer- und Regelungstechniken
  • Verfahren zur Steigerung der Nährstoffeffizienz
  • Verfahren zur Einsparung von Wasser
  • Berücksichtigung von Ökobilanzen der Technologien und Produkte
  • Methoden zur Pathogendiagnostik und -kontrolle
  • Methoden zur Erweiterung und Verbesserung von Futtermitteln in Bezug auf Unbedenklichkeit und wertgebende Inhaltsstoffe
  • Methoden zur Erweiterung und Verbesserung von Lebensmitteln im Hinblick auf Qualität und Sicherheit

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Skizzen sind bis zum 24. Januar 2024, 12.00 Uhr einzureichen

BMBF: Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen

Die zu erwartenden massiven Folgen des Klimawandels sind in Ansätzen bereits heutzutage deutlich spürbar, mit Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft. Eine rechtzeitige, wissenschaftlich fundierte Anpassung an den Klimawandel wird dazu beitragen, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen zu mindern und die Risikovorsorge sowie Resilienz in Deutschland zu erhöhen. Aufgrund zukünftig vermehrt zu erwartender allgemeiner Klimaveränderungen sowie kleinräumiger und großflächiger Extremwetterereignisse, wie Hitze, Dürreperioden, Starkregen, Überschwemmungen und damit einhergehender Phänomene wie der Bodenerosion, müssen frühzeitig Adaptationsmaßnahmen ergriffen werden, um negative Auswirkungen auf Mensch, Natur und Infrastruktur zu begrenzen. Im Fokus dieser Fördermaßnahme steht die Züchtung von klimaangepassten Nutzpflanzensorten, die den bio­tischen und abiotischen Folgen der Klimaveränderungen trotzen können und zugleich stabile Erträge sichern.

Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der Pflanzenzüchtungsforschung ergeben sich grundlegende Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Fördermaßnahme in exzellenz- und innovationsgetriebenen Forschungsverbünden sowie assoziierten Nachwuchsgruppen für einzelne Kulturarten ganzheitlich untersucht werden sollen. Die hierbei für eine Nutzpflanzenart jeweils möglichst übergreifend zu adressierenden Themenfelder sind:

  • Anpassung von Nutzpflanzen an abiotische und biotische Stressoren
  • Erhöhung von Ressourcennutzungseffizienz und Nachhaltigkeit 
  • klimarobuste Etablierung neuer Merkmale beziehungsweise Funktionalitäten
  • Erhalt beziehungsweise Zunahme von Agrobiodiversität und Bodengesundheit
  • Einbindung modernster Züchtungs-Bioinformatik

Die Fördermittel werden im Rahmen von drei Fördermodulen A, B und C bereitgestellt

  • Modul A: Flächen- und Marktkulturen
  • Modul B: Sonder- und Nischenkulturen
  • Modul C: Nachwuchsgruppen, Zielgruppe Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – sowie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 31. Januar 2024 vorzulegen

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BMBF: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche

Mit dieser Förderrichtlinie will das Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation6 die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz in der deutschen Textilindustrie fördern. Übergreifende Ziele sind die Erweiterung des Forschungs- und Innovationspotenzials und die Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Textilbranche und Textilforschung am Standort Deutschland, die Förderung nachhaltiger und kreislauffähiger Textilien sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Technologien zur Verlängerung der Nutzungsdauer, zur Nachverfolgung und zum Recycling von Textilien.

Im Rahmen eines Wettbewerbs sollen Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Technologien, Geschäftsmodellen und Dienstleistungen gefördert werden, die einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft für Textilien in Deutschland leisten. In den ganzheitlich ausgerichteten Projekten soll der gesamte Wertschöpfungskreislauf bearbeitet werden, dabei sind in der Regel folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Design und Produktion von kreislauffähigen nachhaltigen Textilien
  • Optimierung der Nutzungsphase von Textilien durch neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen
  • Nachverfolgung und Logistik von Textilien mit digitalen Technologien
  • Recycling von Textilien

Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Vernetzungs- und Transfervorhaben zu fördern, das die Innovationskraft der umsetzungsorientierten Verbundprojekte durch eine gezielte Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit ihrem Umfeld stärken soll. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 08. Januar 2024 einzureichen

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BMBF: Dynamiken digital vernetzter Wertschöpfungssysteme (DynaVer)

Digitale Plattformen haben in den vergangenen Jahren die Verbrauchermärkte revolutioniert. Auf Basis innovativer Geschäftsmodelle erhöhen sie den Konsumentennutzen und generieren hohe Innovationsgewinne für die an der Plattform beteiligten Unternehmen. Während plattformbasierte Wertschöpfung im Endverbrauchersegment weit verbreitet ist, steht diese Entwicklung im industriellen Bereich am Anfang. Die Wirtschaft sucht gegenwärtig in einer Vielzahl von Initiativen nach Wegen der Organisation und Etablierung industrieller Wertschöpfung in Plattformen, häufig unter der Überschrift „Datenräume“. Insbesondere in zwei Bereichen gibt es derzeit Forschungslücken: Welche Dynamiken und Kräfte wirken erstens innerhalb von Plattformen und zweitens zwischen Plattformen?

Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung wissenschaftliche Arbeiten unterschiedlicher Fachrichtungen als Einzelvorhaben, die mit einem explorativ-analytischen Fokus auf „Dynamiken in digital vernetzten Wertschöpfungssystemen“ Impulse erarbeiten, die zum Erreichen der dargestellten Förderziele beitragen. Insbesondere werden Projekte aus den Ingenieurwissenschaften, aus den Informations- und Kommunikationswissenschaften, den Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zur Antragstellung aufgefordert. Weitere Disziplinen können berücksichtigt werden, sofern sie ihren wissenschaftlichen Beitrag zur Diskussion überzeugend darstellen. Die Projektanträge adressieren aus einer disziplinären Perspektive mindestens einen der beiden nachfolgend dargestellten Forschungsschwerpunkte:

  • Schwerpunkt 1: Dynamiken des Wertschöpfungssystems
  • Schwerpunkt 2: Dynamiken der Wertschöpfung in industriellen Plattformen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die erwarteten Ausgaben pro Jahr liegen bei rund 100 000 Euro je Vorhaben. Insgesamt sollen circa 15 Projekte gefördert werden. Die Förderdauer beträgt in der Regel vier Jahre.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Frist: Bis zm 31. Januar 2024, 12.00 Uhr sind Förderanträge vorzulegen

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BMBF: Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)

Mit der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ ermöglicht das BMBF interessierten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS), innovative, auf die Ausbildung bezogene Konzepte zur Gestaltung exzellenter Lehr-/Lernorte zu erproben und umzusetzen. Diese sollen insbesondere zur Qualitätssteigerung und -entwicklung der überbetrieblichen Ausbildung auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden beitragen, um exzellente Bildungsarbeit in ÜBS zu ermöglichen. Damit trägt das BMBF insgesamt dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zu einer herausragenden Qualität beruflicher Bildungsprozesse weiterzuentwickeln. Dies dient der Erhöhung der Kompetenz und Resilienz der Bildungseinrichtungen und des ausbildenden Personals sowie der Auszubildenden selbst. Ziel ist es, ÜBS als attraktive und exzellente Lehr-/Lernorte im Bildungssystem sichtbar aufzustellen und eine zukunftsweisende überbetriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Hierdurch wird zum Gelingen der Fachkräftesicherung beigetragen; Transformationsprozesse werden unterstützt.

Gegenstand der Förderung ist es, Maßnahmen und Vorhaben zu initiieren, die das exzellente, qualitativ hochwertige Niveau der überbetrieblichen Ausbildung sowie ihre Innovationsfähigkeit sichern und ausbauen. Zudem sollen in den Vorhaben Konzepte und Maßnahmen enthalten sein, die die individuellen Dispositionen der Auszubildenden und Ausbildenden, ihre Lebens- und Lernwelt, ihre Leistungsfähigkeit und Neigung berücksichtigen 

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird und Hochschulen. Die Zuwendungen werden im Wege der Anteilfinanzierung ür eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Anträge sind bis zum 31. Dezember 2023 einzureichen

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BMBF: Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum

Die deutsche Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategie zur Internationalisierung und dem Förder­programm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für eine engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Europa. Eine wichtige Zielsetzung der Nationalen Roadmap zum Europäischen Forschungsraum sieht vor, die Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-13) zu stärken, um die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu steigern. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es daher, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den europäischen Forschungsraum einzubinden.

Gegenstand der Förderung ist die gemeinsame Antragsvorbereitung von multilateralen Forschungs- und Innovationsprojekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme ausgerichtet sind. Es sollen insbesondere neue Netzwerke mit den Zielländern der Bekanntmachung etabliert und über den Zeitraum der gesamten Förderung hinweg gepflegt werden. 

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit in der Regel bis zu 120 000 Euro sowie für die in der Regel maximale Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 30. November 2022, 27. September 2023, 31. Mai 2024

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Förderung VolkswagenStiftung / Volkswagen Foundation

VolkswagenStiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene / Momentum – Funding for Recently Tenured Professors

Angesichts eines immer kurzatmiger agierenden Wissenschaftsbetriebs sollen Freiräume für neues Denken in Forschung und Lehre im Universitätsalltag geschaffen werden. Der Fokus des Förderangebots liegt darauf, die Vielfalt der Forschung und die Kreativität von Forscherpersönlichkeiten in Universitäten in Deutschland sowie die strategische Weiterentwicklung der entsprechenden Organisationseinheit zu stärken.

Das Förderangebot richtet sich an Professor:innen drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur. Es ist fachlich offen. Gefördert werden Konzepte zur strategischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Professur, die sich aus unterschiedlichen Fördermaßnahmen zusammensetzen. Das Angebot ist flexibel und kann den Erfordernissen der jeweiligen Disziplin bzw. dem Standort angepasst werden. 

Frist: 24. April 2023, 23.59 Uhr MEZ

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In the face of the increasingly fast pace of science, professors should be offered scope to develop new approaches in university research and teaching. The focus of the funding offer is to strengthen the diversity of research and the creativity of university researchers in Germany as well as the strategic development of their organizational unit.

he funding offer is aimed at professors three to five years after taking up their first tenured professorship at a university. It is open to all disciplines. The initiative comprises different support measures for concepts aimed at advancing the content and strategic development of the professorship. The offer is flexible and can be adapted to the requirements of the respective discipline or location.

Deadline: 24 April 2023, 11.59 CET

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VolkswagenStiftung: Scoping Workshops

Scoping Workshops sind Veranstaltungen für Wissenschaftler:innen, die sich jenseits ihrer aktuellen Forschung Gedanken um die Zukunft ihres Forschungsgebiets machen möchten. Zusammen mit etwa 30 Expert:innen entwickeln sie Ideen, wie sich ihr Fach inhaltlich oder bezüglich seiner akademischen Rahmenbedingungen weiterentwickeln kann. Dabei stehen Diskussion und intensiver Austausch absolut im Vordergrund. Die Workshops bieten hierdurch einen Raum für das, was auf Konferenzen abseits der Vorträge und des offiziellen Programms geschieht: Austausch darüber, wie es um ein Forschungsgebiet bestellt ist; was darin anders gemacht werden könnte; was für Potenziale bestehen und wie sich diese realisieren ließen; wie sich solche Entwicklungen anstoßen lassen.

Geförderte Scoping Workshops finden im Rahmen der "Workshopwochen" im Tagungszentrum Xplanatorium Schloss Herrenhausen in Hannover statt.

Frist: 12. Februar 2024, 14.00 Uhr MEZ

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The Volkswagen Foundation’s scoping workshops are for researchers who want to take a step beyond their current activities and think about the future of their field of research. Together with around 30 experts, they develop ideas on how their field can evolve further, both in terms of research itself and the academic conditions for pursuing it. Discussion and intensive exchange are at the core of each workshop. Thereby, they offer a space for what happens at conferences in the spare time next to presentations and the official program: exchange about how a field of research is doing; what could be done differently in it; what potentials exist and how they could be realized; and how such developments can be initiated. 

The scoping workshops will take place on fixed dates at the conference center Herrenhausen Palace in Hannover. 

Deadline: 12 February 2024, 2pm CET

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VolkswagenStiftung: Lichtenberg-Stiftungsprofessuren / Lichtenberg Endowed Professorships

Mit den "Lichtenberg-Stiftungsprofessuren" möchten der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und die VolkswagenStiftung das hierzulande noch neue Förderinstrument des Endowments an Universitäten in Deutschland etablieren. Damit werden Hochschulen dabei unterstützt, herausragende Wissenschaftler(innen) aus innovativen, zukunftsträchtigen und risikoreichen Forschungsfeldern zu gewinnen. Jede Professur wird mit einem Kapital in Höhe von insgesamt mindestens fünf Mio. Euro ausgestattet. Seitens des Stifterverbands und der Stiftung wird ein Startkapital von je einer Mio. Euro pro Professur zur Verfügung gestellt. Weitere drei Mio. Euro müssen von der Hochschule durch Fundraising gewährleistet werden. Bewerben können sich hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen und Nationalitäten, die im internationalen Vergleich (mit)führend auf ihren jeweiligen Themenfeldern sind gemeinsam mit der Zieluniversität in Deutschland.

Frist: keine, Antragstellung jederzeit möglich

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With the "Lichtenberg Endowed Professorships”, the Stifterverband für die deutsche Wissenschaft and the Volkswagen Foundation seek to establish a new endowment funding instrument for universities in Germany. The idea is to help universities attract outstanding scholars and scientists from innovative, seminal and risk-prone fields of research. The initiative provides greater planning security for the host universities as well as for the holders of the professorship. Moreover, the initiative enables host universities to implement their innovation and structural policies more independently and dependably than ever before, and they are incentivized to step up their efforts to acquire external funds. At the same time, the initiative sends a signal for more civic engagement in the field of science. Each professorship will be endowed with capital totaling at least five million euro. The Volkswagen Foundation and, if applicable, one of the Stifterverband’s affiliated foundations each enter into a commitment for a starting capital of one million euro per professorship. Another three million euro must be guaranteed by the host university through fundraising. Eligible for funding are highly qualified researchers of all disciplines and nationalities who, together with the target university in Germany, are in international comparison among the leaders in their respective fields of research. 

Deadline: Anytime.

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Weitere Förderungen / Other funding bodies

DFG: Ideenwettbewerb: Ressourceneffiziente Großgeräteinfrastrukturen für die Forschung

Mit dem Einsatz von wissenschaftlichen Großgeräten ist oft ein hoher Ressourceneinsatz verbunden. Schnelle Innovationszyklen und der Wunsch, für Spitzenforschung stets auf neueste Gerätetechnologien zugreifen zu können, sprechen – bei verfügbaren Mitteln – für Neuanschaffungen, wofür es Förderangebote gibt. Ein verlängerter Einsatz vorhandener Geräte für die Forschung wird demgegenüber oft weniger hoch priorisiert oder verfolgt. Anreize für Umbauten, Umnutzung oder eine Ertüchtigung von Großgeräten fehlen weitgehend. Dies gilt auch für die erweiterte Bereitstellung der Geräte an Dritte – etwa im Remote Access. Die DFG möchte das große Potenzial für eine nachhaltigere Gerätenutzung aufgreifen und im Schulterschluss mit der Wissenschaft geeignete gerätebezogene Förderangebote entwickeln.

Der Ideenwettbewerb richtet sich an alle, die Großgeräte und entsprechende Technologien für die Forschung betreiben oder nutzen. Zudem können auch aus wissenschaftlichen Netzwerken und Verbünden heraus Vorschläge und Förderbedarfe formuliert werden. Der Ideenwettbewerb ist für alle Karrierestufen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland offen.

Frist: 13. Februar 2024

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DFG: German-Israeli Project Cooperation

On the basis of an agreement with the German Federal Ministry of Education and Research the Deutsche Forschungsgemeinschaft has taken over and continues the Programme of German-Israeli Project Cooperation. The BMBF continues providing the funds, while the DFG has all scientific and administrative responsibility.

Participating institutions in Israel are invited to submit proposals which may come from all fields of science and research. Proposals shall be so designed as to be carried out in close cooperation between the Israeli and the German project partners. They must contain a description of the joint work plan for both, the Israeli and the German side. The quality of the research work and the strength of the scientific cooperation including the exchange of scientists, in particular early career researchers (PhDs/Postdocs), are the main criteria for the review and selection

Eligible for the submission of proposals are:

  • Bar-Ilan University
  • Ben-Gurion University of the Negev
  • The University of Haifa
  • The Hebrew University of Jerusalem
  • Reichmann University
  • Tel Aviv University
  • Technion – The Israel Institute of Technology
  • Weizmann Institute of Science

Deadline: The deadline for the submission of these full proposals is 1 April 2024.

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DFG-CAPES: Joint call for Brazilian-German research projects in the field of production and manufacturing technology

Within the scope of their Cooperation Agreement, the Brazilian Federal Agency for Support and Evaluation of Graduate Education and the Deutsche Forschungsgemeinschaft are pleased to announce a joint call for German-Brazilian research projects in the field of production and manufacturing technology with a focus on research on production and manufacturing systems and processes, considering the application of advanced concepts and technologies: advanced digitalisation, industry 4.0, artificial intelligence, machine learning, optimisation and simulation, in order to improve the efficiency, productivity, energy efficiency, resilience and sustainability of production systems.

The researchers involved in the funded bilateral projects in each discipline may collaborate by means of workshops, meetings or other collaborative activities.

Deadline: 19 February 2024

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DFG-CAPES: Joint call for Brazilian-German research projects in the field of law

Within the scope of their Cooperation Agreement, the Brazilian Federal Agency for Support and Evaluation of Graduate Education and the Deutsche Forschungsgemeinschaft are pleased to announce a joint call for German-Brazilian research projects in the field of law. The call includes but is not limited to research areas such as Technology and Law, Digital Law, AI and Law, Data Protection and Law, Democracy and Law, Consumer Law, Criminal Law and Environment and Law.

At the same time, this initiative sets out to strengthen the network of legal cooperation between the two countries. It is therefore intended that annual meetings of researchers from this initiative take place alternately in Germany and Brazil.

Deadline: 19 February 2024

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Gerda Henkel Stiftung: Förderschwerpunkt Lost Cities / Funding Programme Lost Cities

Der ungeheure Verstädterungsprozess, der in verschiedenen Konjunkturen und mit regionalen Unterschieden seit vielen tausend Jahren die Weltgeschichte prägt und aktuell besondere Dynamik entwickelt, hat eine auf den ersten Blick paradox anmutende andere Seite, nämlich die schrumpfenden und gänzlich verlassenen Städte, die sogenannten Lost Cities. Aktuelle Transformationsprozesse in verschiedenen Teilen der Welt lassen gerade zahlreiche solcher Lost Cities entstehen. 

Der Förderschwerpunkt ist interdisziplinär angelegt und soll Projekte ermöglichen, in denen vielfältige Dimensionen der Auseinandersetzung mit verlassenen Städten im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen kulturspezifisch wie kulturübergreifend kausale Zusammenhänge und regionale wie zeitliche Spezifika im Fokus stehen. Ziel des Programms ist es, die in den unterschiedlichen Kontexten greifbaren Interpretations-, Wissens- und Wahrnehmungskulturen zu beschreiben.

Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.

Frist: 29. Mai 2024

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The enormous process of urbanization, which has defined world history for thousands of years in different economic situations and with regional variations, and which is now developing a particular dynamism, has another side to it that initially appears paradoxical – namely the shrinking and entirely abandoned cities, the so-called Lost Cities. Current transformation processes in various parts of the world mean that many of these Lost Cities are emerging. 

The funding programme is designed to be interdisciplinary and to facilitate projects in which there are varied dimensions to the examination of abandoned cities. At the same time, there should be a focus on causal correlations, both with regard to specific individual cultures and spanning all cultures, and on specifics of place and time. The aim of the programme is to describe the tangible cultures of interpretation, knowledge and perception within different contexts.

Eligible to apply are post-doctoral researchers based in a university and working in the area of the humanities and the social sciences. The maximum duration is 36 months.

Deadline: 29 May 2024

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DFG: Taiwan-German Collaboration in Research

The National Science and Technology Counciland the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) are launching a call for proposals for outstanding joint research projects in all fields of science. 

This initiative aims to bring together relevant and competitive researchers from Germany and Taiwan to design and carry out collaborative research projects. Funds to be used on the Taiwanese side must be requested from the NSTC; funds to be used on the German side must be requested from the DFG. Special attention is given to the integrated character of proposed projects, from the concept to the work plan. Funding is only available for projects that involve a convincing collaboration between the German and Taiwanese partners and for which the anticipated research benefit is clearly outlined. The collaborative projects selected will receive research funding for a period of up to three years.

Deadline: 01 February 2024

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Union der deutschen Akademien der Wissenschaften: Forschungsprogramm 2026

Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.

Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.

Die Laufzeit der Projekte muss auf mindestens 12 und höchstens 25 Jahre angelegt sein. Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 31. Januar 2024

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DFG: UNAM-DFG Funding Opportunity for Joint German-Mexican Research Projects

The Deutsche Forschungsgemeinschaft and the Universidad Nacional Autónoma de México are pleased to announce the second call for proposals to fund joint German-Mexican research projects in all fields of research. 

Funding within this initiative is available for collaborative research projects involving researchers from Germany and from UNAM. Proposals for joint German-Mexican projects have to be submitted in parallel by the researchers in Germany and at UNAM to their respective funding organisation according to the organisations’ respective format and regulations. 

Researchers may apply for a funding period of up to three years.

Deadline: Proposals must be submitted by 16 February 2024 

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DFG: META-REP: A Meta-scientific Programme to Analyse and Optimise Replicability in the Behavioural, Social and Cognitive Sciences (SPP 2317)

In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft has established the Priority Programme entitled “META-REP: A Meta-scientific Programme to Analyse and Optimise Replicability in the Behavioural, Social and Cognitive Sciences” (SPP 2317). The present call invites proposals for the second three-year funding period (2024–2027).

Over the last 10 years, the “replication crisis” has had a substantial impact on the behavioural, social and cognitive sciences. Not only have researchers in these fields begun to reflect on low replication rates, but also reform movements targeting empirical practices , methodological standards, publication formats, assessment systems and incentive structures in science have gained momentum. At present, it is difficult to estimate to what extent these reforms will effectively and sustainably increase the replicability of empirical findings in the behavioural, social and cognitive sciences.

The Priority Programme META-REP aims to contribute to this discussion by adding a non-normative, empirically informed meta-scientific perspective. More specifically, META-REP has been initiated to tackle three overarching questions:

  • The “what” question, which includes…
    • the development, comparison and refinement of conceptual, methodological and statistical approaches to estimate reproducibility, robustness, “direct” replicability and generalisability in the behavioural, social and cognitive sciences, respectively;
    • a clear conceptualisation and empirical operationalisation of replication failure vs. success in the behavioural, social and cognitive sciences.
  • The “why” question, which includes…
    • the systematic documentation and comparison of research practices, incentive systems, journal policies and normative expectations in the behavioural, social and cognitive sciences and their respective impact on replication rates;
    • the systematic evaluation of the impact of questionable research practices, underspecified theories, design characteristics and/or invalid measurement models on replication rates in the behavioural, social and cognitive sciences.
  • The “how” question, which includes…
    • the development of measures, strategies and tools, and the evaluation of these regarding their plausibility, validity, acceptability, feasibility and their positive effects;
    • the assessment and evaluation of instruments to monitor changes in norms, incentive structures and scientific practices in their respective scientific discipline and their effects

Deadline: Proposals must be submitted by 24 January 2024

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Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls

BMBF: Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.

Forschungsteams fördern (Modul 1)

Gefördert werden Innovationen der MTI an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der ­aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Gefördert werden Ansätze, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:

  • Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzer­erleben),
  • Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
  • Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).

Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)

Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innova­tionsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität
  • Digitale Gesellschaft
  • Gesundes Leben

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.

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BMBF: KMU-innovativ - Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme das strukturelle Ziel, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU zu unterstützen und ihr Ideen-/​Innovationspotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar zu machen. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern in Verbundprojekten erhalten KMU Zugang zu aktuellen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen und können diese in ihre eigenen Aktivitäten einbringen.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https:/​/​www.interaktive-technologien.de/​):

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober).

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BMBF: KMU-innovativ: Materialforschung

Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. 

 Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind: 

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität 
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur 
  • Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik 
  • Materialien für die Energietechnik 
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres

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BMBF: Eurostars 3

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA.  Eurostars stellt ein überzeugendes Beispiel für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums dar. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:

  • Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen

Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.

Antragsberechtigt sind KMU, sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMBF: Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. 

Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:

  • Phase 1: Sondierungsphase
  • Phase 2: Machbarkeitsphase

Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig.

Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen

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Fritz Thyssen Stiftung: Projektförderung / Project grants

Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.

Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:

  • Geschichte, Sprache und Kultur
  • Querschnittsbereich Bild-Ton-Sprache
  • Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Medizin und Naturwissenschaften

Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt. Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten.  Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.

Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.

Frist: Projektanträge können vorgelegt werden bis zum 1. Februar  für die Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni und 1. September für die Wintersitzung der Stiftungsgremien im Februar eines Jahres.

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Support of projects by the Fritz Thyssen Foundation focuses on scholars in the humanities, social science and biomedicine fields. The planned project should be limited in terms of the subject and time.

An application can be filed in the following areas of support:

  • History, Language & Culture
  • The interdisciplinary field “Image–Sound–Language”
  • State, Economy and Society
  • Medicine and the Natural Sciences

Interdisciplinary projects are also welcomed by the foundation. Funding is basically reserved for projects that are related to the promotion areas of the Foundation and have a clear connection to the German research system. This connection can be established either at a personal level through German scientists working on the project, at an institutional level through non-German scientists being affiliated to German research institutes or through studies on topics related thematically to German research interests.

Deadlines: project applications can be submitted until 1 February for the summer meeting of the foundation committees in June and 1 September for the winter meeting of the foundation committees in February
of each year.

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BMBF: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen.

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BMWK: Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer)

Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden.

Die Förderung im EXIST-Forschungstransfer erfolgt themen- und technologieoffen. Der EXIST-Forschungstransfer soll dazu beitragen, innovative und wachstumsorientierte Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich zu mobilisieren, die neuesten Ergebnisse aus der akademischen Forschung in die Anwendung zu überführen und damit eine besonders effektive Form des Wissens- und Technologietransfers zu vollziehen. Vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten und hohen technischen Umsetzungsrisiken.

Die Förderung umfasst folgende Förderphasen:

  • Förderphase I: : Förderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung
  • Förderphase II: Förderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart

Hochschulen sind in Förderphase I antragsberechtigt. 

Frist: Für die Förderphase I sind Anträge bis zum 31. März, 31. August und 30. November eines jeden Jahres einzureichen

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BMWK: Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründungsstipendium)

Mit EXIST-Gründungsstipendium sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden. 

Die Förderung im EXIST-Gründungsstipendium erfolgt themen- und technologieoffen. Das EXIST-Gründungsstipendium soll dazu beitragen, innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik, deren Gründungsidee im Umfeld der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden ist und in die insbesondere die dort erworbene fachspezifische Kompetenz und Wissen sowie gegebenenfalls durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingeflossen sind, zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann nur bewilligt werden, wenn die Zielerreichung des Gründungsprojekts in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.

Das Förderverfahren ist einstufig.

Frist: Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich 

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BMBF: „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit

Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.

Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen

  • Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
  • Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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DFG: Standing Open Proposal Submission Opportunities in the Individual Grants Programme (for collaborations with international researchers)

The Deutsche Forschungsgemeinschaft maintains cooperation agreements with a number of funding organisations in Europe and worldwide that offer complementary funding possibilities in order to facilitate transnational research activities. In addition to funding opportunities in the framework of calls for proposals with deadlines that the DFG issues with some funding organisations, the DFG has agreements for so-called Standing Open Procedures, in which proposals can be handed in at any time.

In Europe the DFG currently collaborates with the following organisations in the Weave Lead Agency Initiative:

  • Austria, Austrian Science Fund (FWF)
  • Belgium, Research Foundation Flanders (FWO)
  • Belgium, Fund for Scientific Research (F.R.S.-FNRS)
  • Czech Republic, Czech Science Foundation (GACR)
  • Luxembourg, Luxembourg National Research Fund (FNR)
  • Poland, National Science Centre (NCN)
  • Switzerland, Swiss National Science Foundation (SNSF)

The DFG funding scheme open to Weave is the Individual Research Grants Programme (“Sachbeihilfe”). Within Weave researchers from two up to three European countries or regions are able to submit a collaborative research proposal. 

The DFG collaborates with a number of partner organisations worldwide that offer complementary funding opportunities:

  • Brazil, The São Paulo Research Foundation (FAPESP)
  • Colombia, Universidad de los Andes (UNIANDES)
  • Colombia, Universidad de Antioquia (UdeA)
  • Costa Rica, El Consejo Nacional de Rectores (CONARE)
  • India, Indian Council of Social Sciences Research (ICSSR)
  • Iran, National Institute for Medical Research Development (NIMAD)
  • Iran, Iran National Science Foundation (INSF)
  • Turkey, Scientific and Technical Research Council of Turkey (TÜBITAK)

Deadline: Within Europe and the DFG as the Lead Agency proposals can be submitted at any time. For worldwide collaborations, german researchers must submit their proposals within the DFG's Individual Research Grants Programme

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Alexander von Humboldt Stiftung: Henriette Herz-Scouting-Programm / Henriette Herz Scouting Programme

Werden Sie Scout und gewinnen Sie Humboldt-Forschungsstipendiat*innen für Ihr Team und das Humboldt-Netzwerk!

Sie haben sich in Ihrer Disziplin bereits seit langem einen Namen gemacht? Oder Sie stehen am Anfang einer aussichtsreichen Leitungskarriere? Sie sind zudem international gut vernetzt und haben selbst schon Nachwuchswissenschaftler*innen betreut?  Dann ist das Henriette Herz-Scouting Programm genau das richtige für Sie. Wir möchten gezielt Forschende als Scouts gewinnen, die über ein internationales Netzwerk verfügen und ihr Team um exzellente Humboldt-Forschungsstipendiat*innen erweitern möchten. In zwei Programmlinien können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Besonders begrüßen wir auch Anträge von Personen, die bisher noch keine Verbindungen zur Humboldt-Stiftung haben.

Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in einem Direktverleihungsverfahren.

Wir wollen unser Netzwerk ausbauen und diverser machen. Deshalb sollte Ihr Augenmerk sich auf Nachwuchswissenschaftler*innen konzentrieren, für die eine Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung und ein Forschungsaufenthalt in Deutschland bisher nicht in Frage gekommen sind.  Ihr erster Vorschlag sollte zudem einer Wissenschaftlerin gelten.

Frist: Anträge sind jederzeit möglich.

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Become a scout and recruit Humboldt Research Fellows for your team and the Humboldt Network!

Have you long since made a name for yourself in your discipline? Or are you at the beginning of a promising executive research career? Are you also well-connected internationally and have already mentored junior researchers? Then the Henriette Herz Scouting Programme could be the right one for you. We specifically want to recruit researchers as scouts who already have their own international network and would like to expand their team to include an excellent Humboldt Research Fellow. Two programme lines invite applications from both up-and-coming academics, who have only just become (junior) professors or group leaders, as well as established, experienced researchers. We particularly welcome applications from individuals who have not been connected with the Humboldt Foundation to date.

If you are selected as a scout, you have the opportunity to recommend three research talents from abroad for a Humboldt Research Fellowship. After formal approval, the fellowships will be granted directly.

We want to extend our network and make it more diverse. You should therefore set your sights on junior researchers who have not previously been considered for an application to the Humboldt Foundation or a research stay in Germany. Moreover, the first person you recommend should be a female researcher.

Deadline: applications are possible at any time

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BMWK: Förderaufruf "Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende" im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt zweifach dazu bei. Primär, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Dieser Beitrag wird beispielsweise durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, in Speicher und Stromnetze, oder durch die Sektorkopplung, Elektromobilität und Digitalisierung der Energiewende ermöglicht.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen, gefördert. Beispielweise – und nicht ausschließlich – sollten systemübergreifende und konzeptionelle Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:

  • Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. treibhausgasrelevanten Auswirkungen und der ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte, Komponenten, Energiedienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln und erproben.
  • Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe erforschen.
  • Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich zu erhalten
  • Übertragbare IT-basierte Lösungen zur Verknüpfung der Ansätze aus der zirkulären Wirtschaft entwickeln, um Informationen und Daten über Stoffflüsse und die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten durchgängig von Design bis Ende der Produktnutzungsdauer nachverfolgbar und so Ressourcenpotenziale erschließbar zu machen
  • Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauervorhersage und -Verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Produkten/Gütern und Designstrategien zur Optimierung des Ressourceneinsatzes entwickeln.

Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen.

Frist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich

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DFG/NFRF: Research for Post-Pandemic Recovery

DFG/NFRF: Research for Post-Pandemic Recovery

The Deutsche Forschungsgemeinschaft supports the Canadian New Frontiers in Research Fund within a new special call. Launched in 2018, the NFRF funds interdisciplinary, high-risk / high-reward, transformative research led by Canadian researchers working with Canadian and international partners. 

This programme aims to mobilise research efforts in support of a more equitable, sustainable and resilient post-pandemic reality. It will support a diverse portfolio of projects that directly address one or more of the research priorities outlined in the UN Research Roadmap for COVID-19 Recovery. While the NFRF call requires the principal investigator to be based in Canada, it also requires the involvement of international collaborators and allows for the transfer of funds outside of Canada to support international participation.

Deadline: The submission of proposals is possible at any time

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DFG: New Funding Opportunity for Indo-German International Research Training Groups

In an effort to further strengthen the scientific cooperation between India and Germany, the Department of Science and Technology, Government of India, and the Deutsche Forschungsgemeinschaft have agreed to extend their funding opportunities for joint research projects between both countries to the International Research Training Group programme and hereby invite applications under a joint application and funding scheme.

Applications for Indo-German IRTG intended for DFG-DST funding are open to all subject areas covered by DST and interdisciplinarity in joint projects is encouraged. An IRTG should be run by two teams of participating researchers in India and Germany, respectively. Each team should have approximately five to ten members with proven expertise both in the IRTG’s main research topic and in providing outstanding supervision to doctoral students. Both DST and DFG will provide funding for IRTG project-specific costs incurred by their respective partner institutions. In accordance with respective internal policies of DST and DFG, funds can be requested for the following activities:

  • funding for PhD positions/fellowships up to 48 months per doctoral researcher,
  • project-specific funding for dissertation research projects
  • longer-term, coordinated and reciprocal research visits by doctoral students to the respective partner institutions,
  • joint workshops, conferences and seminars,
  • short-term visits, lectures and workshops by the participating researchers.

Deadline: The first deadline is 1 August 2022. Thereafter, there will be two deadlines each year: 1 February and 1 August

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BMBF: KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie

Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025

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BMWi: IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.

Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:

  • die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
  • Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022

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BMBF: Alternativmethoden zum Tierversuch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere erlauben. Die vorliegende Förderrichtlinie hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.

In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können. 
In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden. 

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. KMU. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. März eines jeden Jahres

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BMBF: Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung

Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung bzw. der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen.

Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung).

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Es können zweijährlich jeweils bis zum 29. April Skizzen vorgelegt werden. Nächste Frist ist 29. April 2023.

Geänderte Lesefreundliche Fassung der Förderrichtlinie

Ursprüngliche Förderrichtlinie

Änderungsbekanntmachung

BMWi: Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Technologietransfer-Programms Leichtbau

Die Schlüsseltechnologie Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Leichtbau ist eine Konstruktionsphilosophie, die auf Reduzierung des Gewichts bei gleichzeitiger Verbesserung der Ressourceneffizienz abstellt. Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche der Querschnittstechnologie Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, der Leichtbaulösungen aus unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenbringt und weiterentwickelt. 

Gefördert werden sollen branchen-, technologie- und materialübergreifende Technologietransfer-Projekte im Leichtbau. Diese Projekte werden in den folgenden fünf thematischen Programmlinien gefördert

  • Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau

  • CO2 Einsparung und CO2 Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien

  • CO2 Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution

  • Demonstrationsvorhaben

  • Standardisierung

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Kapazitäten in Deutschland, gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtun­gen der öffentlichen Verwaltung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind jährlich zum 01. April und 01. Oktober einzureichen

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DFG: Colombian-German Collaboration in Research

On the basis of the Letter of Intent signed in January 2019 between the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) and the Universidad de Antioquia (UdeA) in Colombia, researchers from Germany and UdeA can submit proposals for joint research projects in any field of research.

Researchers can apply for a funding period of up to three years. All proposals will be reviewed by both organisations separately.

Deadline: Submission of research proposals is possible at any time.

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BMBF: KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben)
  • Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
  • Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMBF: KMU-innovativ - Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU ­attraktiver zu gestalten. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den Themenschwerpunkten

  • Energieeffizienz und Klimaschutz, 
  • Rohstoffeffizienz,  
  • Nachhaltiges Wassermanagement, 
  • Nachhaltiges Flächenmanagement

zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden.

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres

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Preise / Prizes

DFG: Communicator-Preis 2024

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft schreibt erneut den „Communicator-Preis – Wissenschaftspreis des Stifterverbandes“ aus. Dieser Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Teams für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben und ist mit einem Preisgeld von 50 000 Euro dotiert. Mit dem Preis zeichnen DFG und Stifterverband Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders kreative, vielfältige und nachhaltige Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren.

Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind.

Frist: Bewerbungen können bis zum 02. Januar 2024 eingereicht werden

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Integrata Stiftung: Wolfgang-Heilmann-Preis 2024

Gesucht sind Arbeiten und Vorschläge für eine KI- oder IT-Anwendung, die Menschen lebenslanges Lernen ermöglicht oder sie dabei unterstützt. Eingereichte Lösungen sollten in der Lage sein, individuelle Lernbedürfnisse zu erfassen und zugeschnittene Lernangebote zu erstellen. Außerdem sollten sie den Lernfortschritt verfolgen und das Lernangebot daran anpassen können. Sie sollten unterstützen, auf kreative Weise die Hürden zu überwinden, die das Lernen im Erwachsenenalter erschweren. Die Lösungen sollten dazu beitragen, neue Fähigkeiten zu erlernen und Wissen zu erweitern – unabhängig vom Alter oder Bildungsniveau.

Frist: 31. Dezember 2023

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Hanns Martin Schleyer Stiftung: Friedwart Bruckhaus-Förderpreis 2023/2024

Der Unternehmer Dr. Friedwart Bruckhaus hat die Schleyer-Stiftung – in Anerkennung ihrer Initiativen zur Förderung der jungen Generation – als Erbin und Treuhänderin der Friedwart Bruckhaus-Stiftung eingesetzt. Der Friedwart Bruckhaus-Preis 2023/2024 richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bemerkenswerte Forschungen geleistet haben, sowie an Journalistinnen und Journalisten, deren Medienbeiträge sich durch allgemeinverständliche Darstellungen wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen ausgezeichnet haben. Vorgesehen sind bis zu drei Preise von je 5.000,- €, die aufgeteilt werden können.

Aktuelles Thema: Europa im 21. Jahrhundert - Beginn einer neuen Ära?

Frist: Bis zum 28. Februar 2024 können Bewerbungen eingereicht werden. 

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Alexander von Humboldt Stiftung: Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis

Die Alexander von Humboldt Stiftung vergibt den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis, für den in ihrem Fachgebiet bereits international anerkannte WissenschaftlerInnen, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben, nominiert werden können. Von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen ihr Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig prägen. Die PreisträgerInnen werden für ihre herausragenden Forschungsleistungen ausgezeichnet. Sie sind eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden. Die Nominierung erfolgt durch WissenschaftlerInnen in Deutschland. Auch ein im Ausland tätiger Preisträger der Humboldt-Stiftung kann eine Nominierung initiieren, muss diese jedoch gemeinsam mit einem in Deutschland tätigen Kollegen einreichen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 45.000 Euro dotiert.

Frist: keine, Antragseinreichung jederzeit möglich

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