Mathematik und Naturwissenschaften / Mathematics and Natural Sciences

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Bundesförderungen / Federal funding

BMBF: Ökologische Aspekte eines möglichen Tiefseebergbaus / Ecological Aspects of Deep-Sea Mining (JPI Oceans)

Der Erhalt der marinen Lebensräume repräsentiert eine der wichtigsten globalen Herausforderungen, um die natürliche Lebensgrundlage zu sichern. Dies stellt insbesondere deshalb eine schwierige Aufgabe dar, da sich der Nutzungsdruck auf die marinen biologischen und mineralischen Ressourcen stetig erhöht. So wurde im Laufe der letzten zwanzig Jahre ein verstärktes Interesse an einem Tiefseebergbau zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung deutlich.

Das übergeordnete Ziel dieser JPIO-Förderinitiative ist es, im europäischen Rahmen den aktuellen Status von Tiefsee-Ökosystemen zu charakterisieren, ihre natürliche Variabilität, Konnektivität und Resilienz zu klären sowie mögliche Auswirkungen wirtschaftlicher Rohstoffförderung aufzuzeigen. Daher muss mindestens einer der folgenden Arbeitsschwerpunkte adressiert werden:

  • Bewertung und Quantifizierung der Leistung und Resilienz des Tiefsee-Ökosystems vor dem Hintergrund der zu erfassenden räumlich-zeitlichen Variabilität und Konnektivität von Fauna und Flora;
  • Bewertung und Quantifizierung der Auswirkungen des Abbaus polymetallischer Knollen auf die benthische und pelagiale Umwelt, inklusive der Untersuchung langfristiger, kumulativer Effekte durch vergangene Prototyp-Tests;
  • Etablierung geeigneter Vitalitätsindikatoren und ökosystemrelevanter Schwellenwerte, um schädliche Auswirkungen auf Tiefsee-Habitate zu quantifizieren und einen digitalen Zwilling samt Modellen zur Vorhersage von Langzeiteffekten zu entwickeln;
  • Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Abschwächung negativer Effekte;
  • Analyse der sozial-ethischen Implikationen und Konsequenzen eines möglichen Tiefseebergbaus im Kontext seines sozio-ökologischen Fußabdrucks;
  • Etablierung adaptiver Managementwerkzeuge und Umweltkriterien (Richtlinien, Standards) zur Minimierung schädlicher Auswirkungen;
  • vorläufige Analyse vorgeschlagener Verwaltungs- und Managementstrukturen zur Beobachtung und Kontrolle von industriellen Abbauaktivitäten.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.  Für die gesamte Fördermaßnahme stellt das BMBF beteiligten deutschen Projektpartnern Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 500 000 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 48 Monaten zur Verfügung. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum 01. März 2024, 17.00 Uhr MEZ eingereicht werden

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BMBF: Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie

Die Nationale Bioökonomiestrategie unterstützt in erheblichem Maße den Einsatz unterschiedlicher biotechnologischer Verfahren in der Industrie. Unternehmen implementieren bereits jetzt zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei soll die Umsetzung der Bioökonomie die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Denn bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz um die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Verwendung agrarischer Produkte für die unterschiedlichen Nutzungszwecke ab. 

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit internationalen Partnern außerhalb von Europa, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.Von den geförderten Verbundvorhaben wird erwartet, dass sie unter Adressierung des Forschungsbausteins 6 „Globale Forschungskooperationen“ den Bezug zu mindestens einem der fünf weiteren in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:

  • Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie
  • Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit
  • Grenzen und Potenziale der Bioökonomie
  • Transfer in die Anwendung
  • Bioökonomie und Gesellschaft
  • Globale Forschungskooperationen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 27. Februar 2024, 13 Uhr CET einzureichen

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BMBF: Förderung der strategischen Vernetzung der Spitzenforschung und Talentförderung von führenden Robotik-Standorten

Ziel der Förderrichtlinie ist die Vernetzung der führenden deutschen Robotik-Standorte. Solche Standorte mit international herausragenden Forschungsprofilen und nachweisbaren Erfolgen im Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse sollen sich zu einem dezentralen „Robotics Institute Germany“ vernetzen, welches die deutsche Spitzen­forschung international sichtbar vertritt und gemeinsam neuartige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Talentgewinnung bietet. Das RIG soll die Vernetzung mit den relevanten Stakeholdern des Robotik-Ökosystems voran­treiben und eine nationale Roadmap für exzellente und transferrelevante Robotik-Forschung entwickeln und hierfür international als Ansprechpartner dienen. 

Gegenstand der Förderung ist der stufenweise Aufbau eines dezentralen Kooperationsverbunds „Robotics Institute Germany (RIG)“, welches die Spitzenforschung in Deutschland bündelt und die Talentgewinnung durch abgestimmte Maßnahmen der Verbundpartner maßgeblich vorantreibt. 

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit aus­gewiesener Robotik-Expertise. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das BMBF strebt an, ein Verbundvorhaben mit bis zu 20 Millionen Euro zu fördern.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum 15. Januar 2024 eingereicht werden 

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BMBF: Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung postakuter Infektionssyndrome

Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, die Entwicklung neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge zur Erforschung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) voranzutreiben. PAIS werden durch verschiedene virale Erreger und auch durch nichtvirale Pathogene, wie zum Beispiel das Bakterium Coxiella (C.) burnetii(Q-Fieber), verursacht. Sie stellen eine beträchtliche Belastung für die Gesundheit des einzelnen Menschen sowie das Gesundheitswesen dar. Das Verständnis der zugrunde liegenden Krankheitsmechanismen und darauf abgestimmter Behandlungsmethoden ist jedoch bislang unzureichend.

Im Rahmen der geförderten Projekte sollen Expertinnen und Experten aus IT und Datenanalyse mit Forschenden aus Bereichen wie Modellierung, experimentellen Omics-Technologien, Epidemiologie und weiteren klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Projekte sollen unter anderem Herausforderungen im Bereich der Datenintegration und -analyse mit Hilfe von Methoden aus dem maschinellen Lernen adressieren und dabei den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern. Die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge sollen noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter Fragestellungen herangezogen werden, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention oder Behandlung von PAIS ermöglichen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 01. März 2024 können Projektskizzen eingereicht werden

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BMBF: Tiefengeothermie: Grundlagen für die Energiewende im Untergrund

Mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Wärmeerzeugung. Als grundlastfähige regenerative Energiequelle kann die Tiefengeothermie einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Energieversorgung leisten. Aufgrund technischer Herausforderungen und wirtschaftlicher Risiken stammt weniger als ein Prozent der regenerativ erzeugten Wärme aus tiefengeothermischer Produktion. Daher beabsichtigt das BMBF, in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Forschungsförderung auf dem Gebiet der Tiefengeothermie zu intensivieren.

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, welche die Beantwortung offener Fragestellungen zur tiefengeo­thermischen Forschung aufgreifen. Dabei soll eine Verbindung zu bereits laufenden Tiefengeothermieprojekten bestehen, vorzugsweise im Kontext mit der Projektförderung des BMWK. Im Fokus der Förderrichtlinie stehen Regionen oder Standorte sowie Methoden und Verfahren mit einem TRL bis 3 oder 4 mit dem Ziel, eine Verbesserung der Wissensbasis und damit eine Erhöhung des technologischen Reifegrads zu erreichen. Die Maßnahmen zur Hebung des TRL sind im Antrag entsprechend darzulegen. Denkbar ist, dass sich geowissenschaftliche Forschungsprojekte um eine Bohrung gruppieren, um die Wissensbasis für eine konkrete Lokation zu verbessern und letztlich die prinzipielle Machbarkeit eines geothermischen Projekts zu demonstrieren. Folgende Aspekte sollen bearbeitet werden:

  • Geothermische Reservoire
  • Geothermisches Monitoring
  • Digitale Werkzeuge und Konzepte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Verfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 31. Januar 2024 einzureichen

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BMBF: Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen mit Partnern in Lateinamerika und der Karibik

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022. Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs sind der Ausbau und die Intensivierung der Forschungszusammenarbeit mit Lateinamerika. 

Gefördert werden Sondierungs- und Vernetzungsprojekte (Modul 1) mit Partnerinstitutionen aus Lateinamerika sowie Karibik. Die Projekte sollen eines der folgenden Themen adressieren:

  • Erneuerbare Energien und Grüner Wasserstoff
  • Künstliche Intelligenz für die Biodiversitätsforschung
  • Interdisziplinäre Projekte zum Einsatz von KI und Digitalisierung in der Biodiversitätsforschung
  • Globale Gesundheit - Schwerpunkt Pandemievorsorge und -reaktion

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderung wird auf dem Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und mit maximal 30.000 Euro je Vorhaben und für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Skizzen sind bis zum 15. Januar 2024 einzureichen

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BMBF: Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in Lateinamerika

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022. Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs ist die Intensivierung der Forschungs­zusammenarbeit mit Lateinamerika. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Region findet überwiegend im Rahmen von kurzfristigen Kooperationsprojekten statt, die meist auf drei Jahre begrenzt sind. Mit dieser Fördermaßnahme sollen Forschungsstrukturen entstehen, die langfristig Bestand haben und als deutlich sichtbare Initiativen für die Forschungs- und Innovationszusammenarbeit in Schwerpunktgebieten der Kooperation Deutschlands mit der Region Lateinamerika stehen.

Gefördert wird der Aufbau gemeinsamer langfristiger Partnerstrukturen für Forschung und Innovation von deutschen und lateinamerikanischen Partnern entsprechend Modul 5 der oben genannten Rahmenbekanntmachung. Sie können z. B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o.ä. aber auch institutionalisierte Netzwerke im jeweiligen lateinamerikanischen Land sein. Die Maßnahme zielt auf den Aufbau einer realen, sichtbaren und langfristigen Struktur im Partnerland nach den unten genannten Kriterien. Mit den aufzubauenden Partnerstrukturen soll die Zusammenarbeit in folgenden Forschungsthemen ausgebaut werden:

  • Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft
  • Biodiversität
  • Klimaschutz / Klimaanpassung

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Aufbauphase kann in der Regel bis zu drei Jahren, die sich daran anschließende Konsolidierungsphase in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Projektskizzen sind bis spätestens 29. Februar 2024 einzureichen

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BMBF: Systemfunktion des Quantencomputers

Der Quantencomputer wird als eine bahnbrechende Technik angesehen, die das Potenzial hat, Probleme zu lösen, die herkömmlichen Systemen der Informationsverarbeitung praktisch nicht zugänglich sind. Dieser Vorteil ist im Vergleich zu allen etablierten IT-Systemen jedoch mit einem komplett neuen physikalischen Funktionsprinzip verbunden, das auf technischer Ebene eine Vielzahl vollkommen neuer und äußerst komplexer Systeme erfordert. Entsprechend ist die Realisierung eines Quantencomputers, der für Anwender relevante praktische Probleme zu lösen im Stande ist, bislang nicht möglich.

Im Mittelpunkt der Arbeiten soll die Erarbeitung eines wesentlich vertieften Systemverständnisses des Quantencomputers stehen, von dem ausgehend dann detaillierte und belastbare Aussagen zu mittelfristig erreichbaren Systemgrößen, deren technische Spezifikationen und die vom jeweiligen System effizient bearbeitbaren Quantenalgorithmen möglich werden. Der abstrakte Raum der Quanteninformationstheorie muss mit den tatsächlichen Eigenschaften und Einschränkungen realer technischer Aufbauten zu Deckung gebracht werden. Aufgabenstellungen entsprechender Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind beispielsweise:

  • Modul A - Systemfunktion
  • Modul B - Benchmarking

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden

 

BMBF: Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz

Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Expertise und Wertschöpfung im Bereich der IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu stärken und Lösungen für den sicheren Einsatz von KI-Technologien voranzubringen. Die Forschungsexpertise im Schnittbereich von IT-Sicherheit und KI soll ausgebaut und der Transfer in die Praxis beschleunigt werden. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll das vorhandene Know-how aus Deutschlands vergleichsweise gut aufgestellter IT-Sicherheitsforschung auf Umsetzungspartner aus der Wirtschaft transferiert und in die Anwendungen gebracht werden.

Fortschritte im Bereich der KI haben große Auswirkungen auf den Bereich der IT-Sicherheit: Mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Technologien wird deren zuverlässige Absicherung gegen Cyberangriffe und Manipulation ein immer wichtigeres Forschungs- und Handlungsfeld. Darüber hinaus wird KI zunehmend eingesetzt, um eine höhere IT-Sicherheit zu erzielen. Und schließlich lässt sich ein vermehrter Missbrauch von KI im Rahmen von Cyberangriffen und Social Engineering beobachten. Die sich daraus ergebenden Teilbereiche sind:

  • IT-Sicherhet für KI
  • IT-Sicherheit durch KI
  • IT-Sicherheit gegen KI

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschung betreiben. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 15. März 2024 können Projektskizzen eingereicht werden

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BMBF: Anwendungsorientierte Quanteninformatik

Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, den Nachweis praktischer Anwendervorteile durch die Nutzung eines Quantencomputers zu erbringen oder zumindest die Grundlagen hierfür zu erschließen und die benötigten Ressourcen abzuschätzen. Dabei sollen neue Akteure für die Anwendung des Quantencomputing gewonnen werden und etablierte Institutionen ihre Aktivitäten fortführen und ausbauen. In diesem Rahmen sollen Anwender aus Industrie und Grundlagenforschung in die Lage versetzt werden, die Potenziale des Quantencomputers für den Einsatz im jeweilig betrachteten Themenfeld zu beurteilen.

Mit dieser Maßnahme werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte mit dem Ziel gefördert, für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft oder Wissenschaft einen nützlichen Quantenvorteil zu erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel zu erarbeiten und die benötigten Hardwareressourcen abzuschätzen. Mögliche Forschungsthemen sind unter anderem:

  • analoge oder digitale Algorithmen für Quantensimulation
  • quantenmaschinelles Lernen
  • Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisiertes Problem insbesondere auch für nicht-gatterbasiertes Quantencomputing
  • hybride Algorithmen für das Co-Processing in High Performance Computing-Umgebungen
  • quanteninspirierte Algorithmen auf klassischer Hardware

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 31. Januar 2024, 31. Januar 2025, 31. Januar 2026

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BMEL: Förderung von Innovationen für zukunftsweisende Produktionssysteme

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die einen Beitrag zur Entwicklung beziehungsweise Verbesserung zukunftsweisender Produktionssysteme im Sinne der oben getroffenen Umgrenzung leisten. In dem Zusammenhang wird unter anderem in folgenden Fördergegenständen Innovationspotenzial gesehen:

  • neue Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle
  • Etablierung neuer geeigneter Kulturarten und -verfahren inklusive der dazugehörigen Wertschöpfungsketten, gegebenenfalls auch als zelluläre Systeme
  • Energie- und Gebäudesysteme sowie zugehörige Planungsinstrumente
  • Überwachungssysteme, Steuer- und Regelungstechniken
  • Verfahren zur Steigerung der Nährstoffeffizienz
  • Verfahren zur Einsparung von Wasser
  • Berücksichtigung von Ökobilanzen der Technologien und Produkte
  • Methoden zur Pathogendiagnostik und -kontrolle
  • Methoden zur Erweiterung und Verbesserung von Futtermitteln in Bezug auf Unbedenklichkeit und wertgebende Inhaltsstoffe
  • Methoden zur Erweiterung und Verbesserung von Lebensmitteln im Hinblick auf Qualität und Sicherheit

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Skizzen sind bis zum 24. Januar 2024, 12.00 Uhr einzureichen

BMBF: Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen

Die zu erwartenden massiven Folgen des Klimawandels sind in Ansätzen bereits heutzutage deutlich spürbar, mit Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft. Eine rechtzeitige, wissenschaftlich fundierte Anpassung an den Klimawandel wird dazu beitragen, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen zu mindern und die Risikovorsorge sowie Resilienz in Deutschland zu erhöhen. Aufgrund zukünftig vermehrt zu erwartender allgemeiner Klimaveränderungen sowie kleinräumiger und großflächiger Extremwetterereignisse, wie Hitze, Dürreperioden, Starkregen, Überschwemmungen und damit einhergehender Phänomene wie der Bodenerosion, müssen frühzeitig Adaptationsmaßnahmen ergriffen werden, um negative Auswirkungen auf Mensch, Natur und Infrastruktur zu begrenzen. Im Fokus dieser Fördermaßnahme steht die Züchtung von klimaangepassten Nutzpflanzensorten, die den bio­tischen und abiotischen Folgen der Klimaveränderungen trotzen können und zugleich stabile Erträge sichern.

Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der Pflanzenzüchtungsforschung ergeben sich grundlegende Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Fördermaßnahme in exzellenz- und innovationsgetriebenen Forschungsverbünden sowie assoziierten Nachwuchsgruppen für einzelne Kulturarten ganzheitlich untersucht werden sollen. Die hierbei für eine Nutzpflanzenart jeweils möglichst übergreifend zu adressierenden Themenfelder sind:

  • Anpassung von Nutzpflanzen an abiotische und biotische Stressoren
  • Erhöhung von Ressourcennutzungseffizienz und Nachhaltigkeit 
  • klimarobuste Etablierung neuer Merkmale beziehungsweise Funktionalitäten
  • Erhalt beziehungsweise Zunahme von Agrobiodiversität und Bodengesundheit
  • Einbindung modernster Züchtungs-Bioinformatik

Die Fördermittel werden im Rahmen von drei Fördermodulen A, B und C bereitgestellt

  • Modul A: Flächen- und Marktkulturen
  • Modul B: Sonder- und Nischenkulturen
  • Modul C: Nachwuchsgruppen, Zielgruppe Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – sowie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 31. Januar 2024 vorzulegen

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BMBF: Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien

Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort. Waren diese Ziele in Deutschland bereits eng mit der Energiewende verknüpft, gewinnen im Kontext der Zeitenwende Versorgungssicherheit und der Abbau der Abhängigkeit von Energie(träger)importen zusätzlich an Bedeutung. Ein wesentlicher Baustein für den Wandel des Energiesystems sowie des Mobilitätssektors, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien und nachhaltigen Energieträgern, sind Energiespeichertechnologien.

Jedes Förderprojekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen. Dabei ist konkret darzulegen, welchen quantifizierbaren Beitrag das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erreichung eines oder mehrerer Meilensteinziele des jeweiligen Handlungsfeldes oder – mit ausreichender Begründung – zu einem vergleichbaren Ziel leistet

  • Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung
  • Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung
  • Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung
  • Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft
  • Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum

  • 31. Oktober 2023
  • 28. März 2024
  • 30. September 2024
  • 31. März 2025
  • 30. September 2025
  • 31. März 2026

eingereicht werden. 

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BMBF: Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Krebsforschung

Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, mehr Wissenschaflerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Datenanalyse einen niederschwelligen Zugang zu bestehenden hochqualitativen Daten aus der translationalen, biomedizinischen Krebsforschung und der onkologischen Routineversorgung zu ermöglichen. So soll die Anwendung neu entwickelter, verbesserter oder angepasster Ansätze der Datenanalyse dazu beitragen, dass forschungsrelevante Informationen noch besser aus vorhandenen Datensätzen gefiltert und verwertet werden können.

Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens für die Nutzbarmachung von onkologischen Daten. In diesen Vorhaben sollen Forscherinnen und Forscher verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten, um mit Methoden der Statistik, der Bioinformatik und der KI Erkenntnisse aus onkologischen Daten zu gewinnen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die qualitätsgesicherte Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze auf Basis von realen onkologischen Daten entwickeln, die der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Erprobung von Datenanalysemethoden dienen sollen. Die Vorhaben sollen mindestens einem der folgenden drei Module zugeordnet werden:

  • Modul 1: Workshops und Data Challenge Projekte/Datathons
  • Modul 2: Projekte des föderierten Lernens
  • Modul 3: Erstellung von qualitätsgesicherten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 18. Dezember 2023 sind Projektskizzen einzureichen

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BMBF: Flexible, resiliente und effiziente Machine-Learning-Modelle

Die Leistungsfähigkeit von Künstlicher Intelligenz hat sich in den letzten Jahren erheblich gesteigert. Dies ist vor allem auf Fortschritte im Bereich lernender Systeme zurückzuführen. Eine herausragende Bedeutung haben dabei tiefe künstliche neuronale Netze, die auf großen Datensätzen trainiert wurden. Solche Deep-Learning-Modelle werden mittlerweile erfolgreich in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt. Beispiele sind Textgenerierung durch große Sprachmodelle, Bild- sowie Gesten- und Spracherkennung, Produktion, Handel, Finanz- und Versicherungswesen, Mobilität oder Medizin. Darüber hinaus beginnen lernende Systeme auch, den wissenschaftlichen Fortschritt zu beschleunigen. So können sie gezielt die Vorhersagequalität und Effizienz komplexer Simulationsmodelle, beispielsweise aus den Geowissenschaften, der Klimaforschung oder der Wirkstoffentwicklung, entscheidend verbessern und so zur Lösung von gesamtgesellschaftlichen, globalen Problemen beitragen.

Gefördert werden interdisziplinäre KI-Projekte zur Entwicklung neuer Modellarchitekturen und Lernalgorithmen zur Verbesserung der Flexibilität, Resilienz und Effizienz von lernenden Systemen oder der Effizienz von Simulationsmodellen. Dabei sollen die entwickelten Methoden weit über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen. Es können folgende Forschungsthemen adressiert werden: 

  • Entwicklung neuer Ansätze für resiliente Lernalgorithmen, die Robustheit und Generalisierungsfähigkeit erhöhen
  • Entwicklung neuer Methoden im Bereich der informierten KI
  • Weiterentwicklung komplexer, bereits etablierter Simulationsmodelle durch den gezielten Einsatz von MachineLearning-Verfahren
  • Entwicklung neuer Ansätze für robuste und effiziente Foundation Models

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung ausgewählte Projekte mit bis zu 2 000 000 Euro über einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren fördern.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum 12. Januar 2024 vorgelegt werden

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BMBF: Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Long-/Post-COVID-19-Forschung

Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, forschungsrelevante Informationen aus der klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Forschung zu Long-/Post-COVID noch besser aus vorhandenen Datensätzen zu filtern und zu verwenden. Zudem ist Ziel, mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Datenanalyse einen niederschwelligen Zugang zu bestehenden Daten aus der Long-/Post-COVID-Forschung zu ermöglichen und so auch die Kooperation zwischen klinischen und methodischen Fächern zu intensivieren. 

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, in denen datengenerierende und datenanalysierende Forschende und Institutionen eng zusammenarbeiten. Die Verbünde sollen Beiträge liefern zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Analyseverfahren für die Nutzbarmachung von klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Daten aus der Long-/Post-COVID-Forschung, zum Beispiel Omics-Daten, Bildgebungsdaten, klinische Daten, Registerdaten. In allen geförderten Projekten muss ein klarer Bezug zu einer medizinisch relevanten Fragestellung mit Bezug zu Long- bzw. Post-COVID aufgezeigt werden. Dazu gehören unter anderem folgende Fragestellungen:

  • Klassifizierung von Long-/Post-COVID-Patientengruppen
  • Analyse von Risiko- und Resilienzfaktoren, insbesondere für schwere Verläufe
  • Analyse von Versorgungswegen verschiedener Long-/Post-COVID-Patientengruppen
  • Auftreten von Organfolgeschäden infolge von SARS-CoV-2-Infektionen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 11. Dezember 2023 einzureichen

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Weitere Förderungen / Other funding bodies

DFG: Ferroptosis: from Molecular Basics to Clinical Applications (SPP 2306)

In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Ferroptosis: from Molecular Basics to Clinical Applications” (SPP 2306). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second, and last, three-year funding period.

The overarching goal of the Priority Programme is to offer support for highly collaborative projects at the forefront of ferroptosis research with a strong mechanistic aspect and a clear focus on ferroptosis-relevant diseases. Projects within the programme will define:

  • pathways and metabolic networks directly regulating ferroptosis and susceptibility to lipid peroxidation
  • molecular mechanisms of ferrotopsis and its (patho)physiological consequences
  • cellular states that determine sensitivity to ferrotopsis
  • novel pharmalogical targets and development of chemical tools and molecular biomarkers to be exploited for ferrotopsis modulation and detection
  • in vivo models for the study of tissue-specific mechanisms of ferrotopsis

To strengthen the focus and foster a highly collaborative research environment within the programme, proposals addressing the following topics are explicitly discouraged:

  • general topics in the fields of redox regulation, cell death mechanism and iron/thiol metabolism lacking a clear link to ferroptosis
  • untargeted development of small molecules modulating ferroptosis
  • purely exploratory projects addressing the sensitivity of cells/tissues towards ferroptosis
  • analysis of collections of patient biopsies without any clear mechanistic question
  • in vivo models without a clear mechanistic relevance to ferroptosis

Deadline: 27 March 2024

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DFG: INtegrated TERahErtz sySTems Enabling Novel Functionality (INTEREST) (SPP 2314)

In May 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “INtegrated TERahErtz sySTems Enabling Novel Functionality (INTEREST)” (SPP 2314). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

The following list includes the research areas of the Priority Programme:

  • Area 1: novel physical phenomena, technologies, and devices enabling integrated terahertz systems
  • Area 2: novel multi-functional integrated systems
  • Area 3: novel terahertz science and applications based on integrated terahertz systems

In the first phase, the main focus was on laying the foundations for the different research areas as well as on specific applications where the theme “integration” is expected to have maximum impact. In the second phase, however, higher priority is given to highly integrated technologies and systems with a higher complexity, such as:

  • terahertz system packaging in 3-D
  • integrated terahertz transmitters and receivers
  • terahertz applications demonstrating novel functionality

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 12 April 2024

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DFG: Sensorintegrierende Maschinenelemente als Wegbereiter flächendeckender Digitalisierung (SPP 2305)

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat im Mai 2020 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Sensorintegrierende Maschinenelemente als Wegbereiter flächendeckender Digitalisierung“ (SPP 2305) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die zweite dreijährige Förderperiode.

Im Rahmen dieses Schwerpunktprogramms werden die wissenschaftlichen Grundlagen für SiME und deren methodisch gestützte Konzeptionierung und Systemintegration erforscht. Im Fokus stehen „gewöhnliche“ Maschinenelemente als standardisierte Basiselemente des Maschinenbaus mit definierter Gestalt und Auslegung, welche im Allgemeinen nicht ohne den Verlust ihrer Primärfunktion zerstörungsfrei zerlegbar sind.

In der ersten Förderperiode lag ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt auf der systematischen und wissenschaftlich fundierten Analyse von physikalischen Effekten und begleitenden Phänomenen, welche in SiME und bei deren Integration in das jeweilige Zielsystem auftreten und potenziell genutzt werden können. Auch die frühzeitige und objektive Bewertung der Auswirkungen der Sensorintegration auf die Primärfunktion des Maschinenelements stand im Fokus. Der Fokus der zweiten Förderperiode liegt darauf, SiME, für die bereits der erste prinzipielle Funktionsnachweis erbracht wurde, in autonom arbeitende SiME zu überführen und deren Funktionszuverlässigkeit im Zielsystem nachzuweisen. Die SiME sollen bei realistischen Anwendungsbedingungen sinnvoll gewählte Zuverlässigkeitsanforderungen an die sensorische Funktion erfüllen.

Frist: 30. April 2024

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DFG: French-German Call for Proposals in the Natural, Life and Engineering Sciences (ANR-DFG 2024 NLE)

The French Agence Nationale de la Recherche and the Deutsche Forschungsgemeinschaft are continuing their annual joint calls for French-German projects in the Natural, Life and Engineering Sciences. This is based on an agreement signed by both organisations, which was confirmed by the DFG’s Joint Committee, establishing joint French-German projects as a standard offering within the DFG’s research grants programme.

Deadline: 10 January 2024

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DFG-CAPES: Joint call for Brazilian-German research projects in the field of production and manufacturing technology

Within the scope of their Cooperation Agreement, the Brazilian Federal Agency for Support and Evaluation of Graduate Education and the Deutsche Forschungsgemeinschaft are pleased to announce a joint call for German-Brazilian research projects in the field of production and manufacturing technology with a focus on research on production and manufacturing systems and processes, considering the application of advanced concepts and technologies: advanced digitalisation, industry 4.0, artificial intelligence, machine learning, optimisation and simulation, in order to improve the efficiency, productivity, energy efficiency, resilience and sustainability of production systems.

The researchers involved in the funded bilateral projects in each discipline may collaborate by means of workshops, meetings or other collaborative activities.

Deadline: 19 February 2024

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DFG: Engineered Artificial Minerals (EnAM) – a geo-metallurgical tool to recycle critical elements from waste streams (SPP 2315)

In May 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Engineered Artificial Minerals (EnAM) – a geo-metallurgical tool to recycle critical elements from waste streams” (SPP 2315). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period. 

The main technical research questions of the Priority Programme 2315 are:

  • How to identify a potential mineral species in which a target element accumulates, and how to influence the composition and the crystallisation process of the slag system to enable the formation of that EnAM?
  • How to enhance the thermochemical and physical stability as well as the efficiency of the target mineral formation to promote target element accumulation? How to design the crystallisation process to generate the right EnAM species with the desired particle properties in a technologically relevant time scale?
  • How to describe and model the liberation of EnAM from the solidified partially amorphous slag system, ensuring a sufficiently large particle size for down-stream processing?
  • How to mechanically/chemically separate the EnAM from the gangue material?

The research programme within the framework of the SPP consists of three main pillars:

  • Projects A: Thermodynamic modelling/experimental screening of slag state and prediction of solidification
  • Projects B: Processing of liquid slags/crystallisation
  • Projects C: Processing of solidified slags/particle technology

In the second phase of the SPP, Projects A should shift their focus and aim to move from the simple identification of specific potential slag systems to the quantitative analysis of these systems. Thermodynamic and predictive modelling should support strategies for the formation of desired crystalline phases based on specific characterisation methods and thermochemical data. At least in this second phase, some of the Projects A should be able to provide additional EnAM systems as new reference systems for Projects B and C. Projects B and C work on quantitative process properties and laws, which either experimentally/empirically or on a simulation basis contribute to new process models. Now, in the second phase of the SPP, the investigations and process models should become more generalised and consider the applicability of their correlations to more than one slag system.

Deadline: 14 February 2024

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DFG: Physics of Parasitism (SPP 2332)

In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Physics of Parasitism” (SPP 2332). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

The Priority Programme has a clear focus on the application of concepts and methods from physics to understand the general foundations underlying parasitism. Both projects from single groups and collaborative projects are welcome. Projects to be considered for funding should address at least one of the following aspects:

  • The anatomy and mechanical propoerties of parasites
  • The physics of interaction of parasites with their microenvironments 
  • Parasitic locomotion in natural and nature-inspired microenvironments 
  • The mechanics of parasites attachment to host structures

To achieve these goals, the Priority Programme brings together parasitologists, cell biologists and tissue engineers with physicists, mathematicians and computational scientists.

Deadline: 08 May 2024

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DFG: Future Proofing Plants to a Changing Climate

The Deutsche Forschungsgemeinschaft together with the Biotechnology and Biological Sciences Research Council (UKRI-BBSRC), the National Science Foundation and the USDA National Institute for Food and Agriculture is pleased to announce the launch of a trilateral call for research proposals on the topic “Future Proofing Plants to a Changing Climate”.

Climate change is challenging the sustainability and resilience of our agri-food systems, through long-term changes to temperature and rainfall, increased threats due to extreme weather events and shifts in pests and diseases. Plants overall need to be more resilient and adapt to these threats whilst crops need to continue meeting the demand for safe and affordable food for a growing population on less land and with greater resource use efficiency, in order to lower the impact on the natural environment. To address this imminent challenge, we need accelerated approaches in plant sciences translating knowledge across different plant and crop species. This necessitates new ways of working, access to diverse, complementary expertise and greater research coordination across multiple geographical locations and agri-environments to deliver a deeper understanding of the genome-phenome-environment relationship in the context of climate change. 

Proposals can address research questions which fit under

  • the ‘From molecules and mechanisms to field performance’ theme
  • the ‘Programmable plants’ theme

Deadline: 06 February 2024

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DFG: New Concepts in Prokaryotic Virus-Host Interactions – from Single Cells to Microbial Communities (SPP 2330)

In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “New Concepts in Prokaryotic Virus-Host Interactions – from Single Cells to Microbial Communities” (SPP 2330). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

The overall goal of this Priority Programme is to open up new horizons and opportunities for discovering fundamentally new concepts and mechanisms in biology by focusing on three scales of complexity of viral organisation: viral cell biology, new antiviral defence systems and viral impact on multispecies microbial communities.

Projects to be funded have to address one of the following aspects with a special emphasis on the discovery of new concepts in prokaryotic virus-host interaction:

  • Cellular organisation and regulation of the viral infection cycle, such as elucidation of key factors (proteins, RNAs or small molecules) involved in the spatiotemporal control of the viral infection cycle, viral communication and compartmentalisation
  • Novel anti-viral defence systems (beyond CRISPR) in prokaryotes acting at the unicellular and multicellular levels as well as their interaction and complementation
  • Viral impact on microbial communities, interaction with biofilms, co-evolutionary dynamics and prokaryotic virus-host networks

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 06 March 2024

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DFG: Robust Coupling of Continuum-Biomechanical In Silico Models to Establish Active Biological System Models for Later Use in Clinical Applications – Co-Design of Modelling, Numerics and Usability (SPP 2311)

In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Robust Coupling of Continuum-Biomechanical In Silico Models to Establish Active Biological System Models for Later Use in Clinical Applications – Co-Design of Modelling, Numerics and Usability” (SPP 2311). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

The aim of the Priority Programme is to co-design robust, computational, continuum-biomechanical models by developing new methods uniting research in modelling, numerics and a particular medical application for future use in clinical practice. The focus hereby is on models of active biological systems in the human organism to advance methods and models that can later be integrated within a clinical environment. 

Comprehensive models adequately representing the complex and strongly coupled behaviour of active biological systems require close interdisciplinary collaborations between continuum-biomechanics, numerical mathematics, HPC, data processing and clinical applications. This yields the following three research areas:

  • The research area “Modelling” focuses on the coupling of biomechanical in silico models of various functional aspects of active biological systems embracing different spatial and temporal scales or on the coupling of continuum-biomechanical organ system models. 
  • The research area “Numerics” focuses on mathematical algorithms for the robust numerical solution of coupled models for active biological systems and their implementation on high-performance computers.
  • The research area “Usability” focuses on validation, data exchange and establishment of computational continuum-biomechanical models to answer clinically relevant questions or to support personalised treatments.

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 12 March 2024

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DFG: Energy Efficient Power Electronics ‘GaNius’ (SPP 2312)

In May 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Energy Efficient Power Electronics ‘GaNius’” (SPP 2312). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

In the first funding period of the programme, projects were expected to focus more on introducing and advancing new concepts in the development and modelling of technology, devices and systems, aiming at highlighting the possibly game-changing impact of GaN on specific power electronic applications. In the second funding period, the research proposals are expected to shift towards the verification of the impact of the new approaches, focusing on converter or system designs and highly efficient or compact demonstrators with novel or optimised integration schemes or converter topologies.

Combining complementary expertise to achieve the goals of the programme, the following research topics are addressed:

  • Technology and devices
  • Simulation, modelling and characterisation of nitride-based power semiconductor devices, assemblies, components and circuits
  • Converter topologies, architectures and systems for GaN-based power converters

Deadline: Proposals must be written in English and submitted to the DFG by 24 January 2024

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VolkswagenStiftung: Zirkularität mit recycelten und biogenen Rohstoffen / Circularity with recycled and biogenic resources

(Primär-)Rohstoffe werden zunehmend knapp. Bei ihrer Förderung und Verarbeitung wird die Erde durch Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust und Wasserverbrauch übermäßig belastet. Angesichts eines hohen Ressourcenverbrauchs in (post-)industriellen Gesellschaften besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass eine Transformation hin zu einem verminderten Rohstoff-Fußabdruck dringlich ist. Für dieses Ziel sind recycelte und biogene Materialien von großer Bedeutung. 

Die Förderlinie "Kooperationsprojekte" richtet sich primär an die Natur- und Ingenieurwissenschaften. Interdisziplinäre Projektteams von zwei bis drei Antragstellenden werden gefördert, die originelle und praxisrelevante Forschung zum Schließen von Rohstoff-Produkt-Kreisläufen durchführen. Förderthemen sind bioinspiriertes Materialdesign, mikrobielle und molekulare Stoffumsetzung, Wertschöpfung aus komplex zusammengesetzten Abfallströmen und recyclingfreundliches Produktdesign. 

Frist: 01. März 2024, 23.59 Uhr MEZ

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(Primary) Raw materials are becoming increasingly scarce. Their extraction and processing place an excessive burden on the earth through greenhouse gas emissions, biodiversity loss and water consumption. In view of a high resource consumption in (post-)industrial societies, there is a broad societal consensus that a transformation towards a significantly reduced resource footprint is an urgent matter. With this goal, recycled and biogenic materials are of great importance.

The funding line 'Collaborative projects' of this initiative is primarily targeted at the natural sciences and engineering. Interdisciplinary project teams of two to three applicants can get support for original and practice-relevant research on closing resource-product cycles. Topics for funding include bio-inspired material design, microbial and molecular conversion, valorization of complex waste streams, and recycling-friendly product design. 

Deadline: 01 March 2024, 11.59pm CET

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Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls

BMBF: FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen

Förderziel der Maßnahme „FORKA − Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen“ des BMBF ist es, durch die Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren die Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen. So soll durch die Entwicklung technischer Neuerungen der Rückbau für Mensch und Umwelt sicherer und gleichzeitig effizienter und schneller gestaltet werden. Gleichzeitig müssen zur Absicherung der langfristigen Rückbau- und Entsorgungsaufgaben spezifische Fachkompetenzen erhalten und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. Aus diesen Zielstellungen resultiert das Bestreben, Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern.

Gefördert werden anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten insbesondere aus den Bereichen:

  • Zerlege- und Dekontaminationsverfahren
  • Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege
  • Behandlung radioaktiver Abfälle
  • Abfalldeklaration und Zwischenlagerung
  • Umwelt- und Strahlenschutz
  • Mensch, Technik und Organisation

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Jederzeit

BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien

Deutschland will zusammen mit seinen europäischen Partnern in den Quantentechnologien technologisch souverän werden. Dazu ist es essenziell, eigene Quantentechnologie-Systeme und deren Schlüsselkomponenten selbst herstellen zu können. Allein kann Deutschland diese immensen Herausforderungen nicht meistern. Daher gilt es, mit Wertepartnern auf Augenhöhe zu kooperieren – innerhalb und außerhalb Europas. Die Herausforderungen sind dabei zahlreich: Quantentechnologien müssen stringent in Richtung Anwendung weiterentwickelt werden. Dazu müssen unterschiedlichste wissenschaftlich-technische Disziplinen kooperieren und Unternehmen in die Forschung eingebunden werden. Komplexe technische Herausforderungen müssen gelöst werden, um beispielsweise skalierbare Quantencomputer zu entwickeln oder Quantensensoren für die Anwendung hinreichend kompakt zu bauen. Einzelne Komponenten müssen technisch deutlich weiterentwickelt werden. Zudem bedarf es spezieller Expertise sowohl für die Herstellung als auch die Nutzung der Quantentechnologien.

Die Förderung gliedert sich in zwei Module. Projekte können nur Modul A oder Modul B adressieren

  • Modul A: Technologie weiterentwickeln
  • Modul B: Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres

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BMBF: „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit

Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.

Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen

  • Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
  • Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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Boehringer Ingelheim Stiftung: Rise up!

Das Rise up!-Programm richtet sich an herausragende und ungewöhnlich kreative Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher aus der Biologie, Chemie und Medizin, die zum ersten Mal eine W2-Professur an einer deutschen Universität angenommen haben. Mit Rise up! können sie ein besonders innovatives Forschungsprogramm voranbringen, das sich nachhaltig auf ihr Fachgebiet auswirken könnte.

Beantragt werden können bis zu 600.000 Euro für einen Zeitraum von maximal drei Jahren für ein klar umrissendes Forschungsprogramm. Die Förderung umfasst Mittel für wissenschaftliches Personal, Verbrauchsmittel und projektspezifische Geräte sowie Reise- und Publikationsmittel.

Frist: Jährlich der 15. März und 15. September

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The Rise up! programme is aimed at outstanding and exceptionally creative basic scientists in biology, chemistry, and medicine who have accepted their first appointment to an associate professorship at a German university. With Rise up!, they can bring forward an especially innovative research programme that may have a lasting impact on their field.

Applications can be made for up to 600,000 euros for a research period of up to 3 years to advance a defined research programme. The funding can be used towards scientific personnel, consumables, and project-related equipment, as well as travel and publications.

Deadline: 15 March and 15 September of each year

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BMBF: Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, so genannte „Wissenschaftliche Vorprojekte“ (WiVoPro) im Bereich der Photonik und der Quantentechnologien auf Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ zu fördern. 

Das Ziel der WiVoPro besteht darin, neue Themenfelder aus den Quantentechnologien der zweiten Generation und hochinnovative Ideen aus dem Bereich der Photonik für die anwendungsorientierte Forschung zu erschließen. Im Rahmen der Fördermaßnahme soll das Potenzial neuer wissenschaftlicher Ansätze für zukünftige Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft ermittelt werden. Die WiVoPro sollen eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Arbeiten in industriegeführten Forschungsverbünden schlagen.

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Forschungsfragen im Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik bearbeiten. Hierfür ist die Förderung von Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgesehen. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:

  • Neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits
  • Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor
  • Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
  • Neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung
  • Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
  • Innovative Konzepte aus der Optogenetik
  • Neue optische Verfahren der Bildgebung

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Biomedizin

Als interdisziplinäres Fach verbindet die Biomedizin die Humanmedizin mit den Teilbereichen der Biowissenschaften. Im Zentrum der Biomedizin steht die Forschung zu Ursachen von Krankheiten und deren Behandlung bzw. Prävention sowie Diagnose. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. 

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Die Vorhaben sollen die Unternehmen dazu befähigen, ihre Positionierung am nationalen und internationalen Markt auszubauen und zu stärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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BMBF: KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie

Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025

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BMWi: IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.

Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:

  • die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
  • Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022

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BMBF: Alternativmethoden zum Tierversuch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch (1959) sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen (Replacement) oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere (Reduction) bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere (Refinement) erlauben. Bereits seit 1980 fördert das BMBF kontinuierlich und intensiv die Erforschung von Ersatzmethoden bzw. Alternativmethoden zum Tierversuch. Es wurden und werden wissenschaftliche Projekte zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Validierung von Alternativmethoden zum Tierversuch wie auch deren Verbreitung gefördert. Die im Rahmen dieser Förderaktivitäten entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden konnten erfolgreich zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzepts beitragen.

Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.

Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Einzel- und Verbundprojekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.

 

Frist:  15. März eines jeden Kalenderjahres

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BMBF: Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien sind unabdingbar für einen wettbewerbsstarken Wirtschaftsstandort Deutschland, der sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit behaupten kann. Um Wissensvorsprünge nutzen zu können und zukunftsweisende Ideen schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, bedarf es neben anwendungsorientierter strategischer Forschungsförderung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft auch eines Zusammenschlusses nationaler und europäischer Forschung. Die Aushandlung gemeinsamer Ziele und Strategien auf europäischer Ebene und die Schaffung von kritischen Massen sind eine Grundvoraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls. Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Materialforschung

Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. 

 Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind: 

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität 
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur 
  • Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik 
  • Materialien für die Energietechnik 
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres

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BMBF: Nukleare Sicherheit- und Strahlenforschung im 7. Energieforschungsprogramm

Das BMBF hat mit Wirkung vom 6. Februar 2019 eine allgemeine Förderbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung veröffentlicht. In deren Folge werden spezifische Förderrichtlinien zu einzelnen Förderschwerpunkten des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht, zu denen diese Förderrichtlinie zählt. Konkrete Ziele dieser Fördermaßnahme im Sinne des Kompetenzerhalts ist der Abschluss von wissenschaftlichen Qualifikationen, die Stärkung der Vernetzung mit internationalen Forschergruppen, die Verbesserung des Zugangs deutscher Forscher zu kerntechnischen für die Forschung genutzten Infrastrukturen, die Einrichtung unterschiedlicher Summer-Schools im Themenbereich und die Vernetzung mit industriellem Know-how durch die Einbindung von Industriepartnern in die Verbundprojekte.

Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung
  • Entsorgungsforschung
  • Reaktorsicherheitsforschung mit Fokus auf noch nicht kommerzialisierte Reaktorkonzepte

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMVI: Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II

Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie verfolgt das BMVI somit einen technologieoffenen Ansatz.

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMVI seine FuEuI-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMWi: Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 bekannt. Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Mit diesen Zielen verfolgt Deutschland gegenüber dem Energiekonzept von 2010 nicht nur ein deutlich höheres Ambitionsniveau, sondern plant, die Treibhausgasneutralität fünf Jahre früher zu erreichen und somit seinen Beitrag dazu zu leisten, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und den globalen Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf maximal zwei Grad zu begrenzen. 

Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Forschungsbereiche. 

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren
  • Energieerzeugung
  • Systemintegration
  • Systemübergreifende Forschungsthemen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung und nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Jederzeit

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BMBF: Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. 

Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:

  • Phase 1: Sondierungsphase
  • Phase 2: Machbarkeitsphase

Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig.

Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen

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BMBF: KMU-innovativ: Medizintechnik

Das BMBF will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung der Medizintechnik-Branche.  Antragsberechtigt sind KMU, im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, im Folgenden größere Mittelständler genannt, antragsberechtigt.
Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahren. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben)
  • Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
  • Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMBF: 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“

Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch. Grundvoraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende. Das BMBF richtet die Forschungsschwerpunkte innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms kontinuierlich an den Bedarfen der Energiewende aus. Gefördert werden Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

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Geänderte Bekanntmachtung vom 27.09.2021

BMBF: KMU-innovativ - Bioökonomie

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des ­Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind. Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Erste Frist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober

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BMBF: START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen. Abweichend hiervon können zum 15. Juli 2022 und zum 15. Januar 2023 keine Projektskizzen eingereicht werden.

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1. Änderung der Richtlinie

2. Änderung der Richtlinie

Preise / Prizes

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung: Förderpreis

Seit 1986 verleiht die Stiftung den Alfried Krupp-Förderpreis an junge Universitätsprofessorinnen und -professoren der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. 

Für den Förderpreis können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, die eine unbefristete oder befristete Professur an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und nicht älter als 38 Jahre sein sollten. Der Preis ist mit 1 Mio. € dotiert. 

Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Forschungsinstitutionen und Universitäten. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

Frist: 01. März 2024

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Schering Stiftung: Ernst Schering Preis 2024

Der mit 50.000 Euro dotierte Ernst Schering Preis ist einer der renommiertesten deutschen Wissenschaftspreise. Die Schering Stiftung zeichnet damit jährlich herausragende Wissenschaftler*innen aus, deren bahnbrechende Forschungsarbeit neue inspirierende Modelle oder grundlegende Wissensveränderungen im Bereich der Biomedizin hervorgebracht hat.

Frist: Nominierungen für den Ernst Schering Preis 2024 können bis zum 04. Februar 2024 bei der Schering Stiftung eingereicht werden.

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Schering Stiftung: Friedmund Neumann Preis 2024

Die Schering Stiftung vergibt den Friedmund Neumann Preis an Nachwuchswissenschaftler*innen, die herausragende Arbeiten in der humanbiologischen, organisch-chemischen oder humanmedizinischen Grundlagenforschung erbracht haben. Er richtet sich an junge Wissenschaftler*innen, die nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt haben, mit dem Ziel, exzellente wissenschaftliche Leistung sichtbar zu machen und dadurch die wissenschaftliche Etablierung zu unterstützen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und wird nicht zweckgebunden vergeben.

Frist: 04. Februar 2024

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GDCh: Klaus Grohe Prize 2024

The Klaus Grohe Foundation, which is administered by the GDCh (German Chemical Society), has established the Klaus Grohe Prize. The prize, worth 50,000 euros, is awarded every two years since 2020.

The prize is conferred on an individual working in Europe who has demonstrated creativity and excellence in developing novel principles of medicinal chemistry or drug discovery and whose research results plot a clearroute towards future applications. The award winner should be under the age of 45 with a promising independent scientific career and should already enjoy internationalrecognition for his or her outstanding achievements in the field.

Deadline: 31 January 2024

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Integrata Stiftung: Wolfang-Heilmann-Preis 2024

Gesucht sind Arbeiten und Vorschläge für eine KI- oder IT-Anwendung, die Menschen lebenslanges Lernen ermöglicht oder sie dabei unterstützt. Eingereichte Lösungen sollten in der Lage sein, individuelle Lernbedürfnisse zu erfassen und zugeschnittene Lernangebote zu erstellen. Außerdem sollten sie den Lernfortschritt verfolgen und das Lernangebot daran anpassen können. Sie sollten unterstützen, auf kreative Weise die Hürden zu überwinden, die das Lernen im Erwachsenenalter erschweren. Die Lösungen sollten dazu beitragen, neue Fähigkeiten zu erlernen und Wissen zu erweitern – unabhängig vom Alter oder Bildungsniveau.

Frist: 31. Dezember 2023

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Gruber Foundation: Prize

The Gruber Foundation invites nominations on behalf of individuals whose achievements in Cosmology, Genetics, or Neuroscience would make them suitable candidates for recognition through the 2024 Gruber International Prize Program. Each prize, which is accompanied by a $500,000 unrestricted monetary award, is designed both to recognize groundbreaking work in each field and to inspire additional efforts that effect fundamental shifts in knowledge and culture. 

Recipients are selected by a committee of distinguished experts in each field. Nominations that reflect the breadth of the fields and the diversity of those working within them are encouraged.

Deadline: Nominations must be submitted by 15 December 2023

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Jörg Wolff Stiftung: Arnold Rikli-Preis 2023

Hiermit schreibt die Stiftung für photobiologische Forschung in Bezug auf den menschlichen Organismus den 21. Arnold Rikli-Preis in Höhe von € 10.000,-- für das Jahr 2023 aus.

Die Forschungsarbeiten sollen biologische oder medizinische Wirkungen der Anwendung optischer Strahlung (ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung) betrefen. Die Ergebnisse der Forschungen sollen neue Aspekte für die Diagnostik und/oder Therapie aufzeigen bzw. Richtlinien für die praktische Anwendung biologischer Grundlagen und/oder für zukünftige Forschung mit optischer Strahlung liefern.

Es können nicht publizierte Arbeiten sowie Publikationen, die nach dem 1. Januar 2021 veröfentlicht wurden eingereicht werden.

Frist: 31. Dezember 2023

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Helmholtz Fonds e.V.: Helmholtz-Preis 2024

Der Helmholtz-Preis für außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet der Präzisionsmessungen wird in diesem Jahr wieder in zwei Kategorien ausgeschrieben:

  • Präzisionsmessung in der Grundlagenforschung in den Bereichen Physik, Chemie und Medizin.
  • Präzisionsmessung in der angewandten Messtechnik in den Bereichen Physik, Chemie und Medizin.

Der Preis besteht in jeder Kategorie aus einer Urkunde und einem Preisgeld von 20.000 €.  

Zugelassen werden Arbeiten, die in Europa oder in Zusammenarbeit mit deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entstanden sind. Sie sollten selbst angefertigt und erst kürzlich abgeschlossen worden sein. Es können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Arbeiten eingereicht werden.

Frist: 31. Januar 2024

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Boehringer Ingelheim Stiftung: Heinrich-Wieland-Preis / Heinrich-Wieland Prize

Mit dem Heinrich-Wieland-Preis zeichnet die Boehringer Ingelheim Stiftung weltweit herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre bahnbrechende Forschung zur Chemie, Biochemie und Physiologie biologisch aktiver Moleküle und Systeme sowie deren klinische Bedeutung aus. Die Preisvergabe findet im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums in München statt.

Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. 

Frist: Einreichungsfrist für Nominierungen ist jedes Jahr zum 1. Juni für das Folgejahr

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With its Heinrich Wieland Prize, the Boehringer Ingelheim Foundation honours distinguished scientists from around the world for their outstanding research on biologically active molecules and systems in the fields of chemistry, biochemistry, and physiology as well as their clinical importance. The Heinrich Wieland Prize award ceremony is held in conjunction with a scientific symposium.

The prize is endowed with 100 000 euros

Deadline: June 1 of the year prior to the award

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Gregor Louisoder Umweltstiftung: Förderpreis Artenvielfalt

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung vergibt an NachwuchswissenschaftlerInnen, die sich mit ihren Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) außergewöhnlich für den Umwelt- und Naturschutz engagiert haben, Förderpreise. Sie müssen für die Umweltschutzarbeit relevant sein oder Praxisbezug haben. Die Förderpreise sind mit jeweils 2500 Euro dotiert, weitere 2500 Euro werden der PreisträgerIn als zweckgebundene Unterstützung für eine Fortführung der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt.

Frist: Keine, Einreichung jederzeit möglich.

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Kontakt

Maria Moynihan, stv. Leitung ZFF
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1176
Telefax +49 3834 420 1189
maria.moynihanuni-greifswaldde