Wie schreibe ich mich ein?
Es gibt verschiedene Wege, sich an unserer Universität für ein Studium einzuschreiben, d.h. sich zu immatrikuieren.
Für zulassungsfreie Studiengänge (keine vorherige Bewerbung notwendig) verwenden Sie bitte die Online-Einschreibung.
Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und eine Zulassung erhalten haben, nutzen Sie den PDF-Antrag. Die Online-Einschreibung ist in diesem Fall derzeit nicht möglich.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Online-Einschreibung
Die Einschreibung für einen zulassungsfreien Studiengang an der Universität Greifswald erfolgt online über das Einschreibportal. Im Anschluss an die Eingabe aller erforderlichen Daten wird ein Formular im PDF-Format ausgegeben, das Sie bitte ausgedrucken, unterschreiben und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an das Studierendensekretariat senden.
Informationen zu Online-Einschreibung
Nach erfolgter Online-Einschreibung müssen Sie das dann generierte PDF-Dokument ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen postalisch im Studierendensekretariat einreichen. Der Eingang des Antrags kann hier nachverfolgt werden. Login ist die Bewerbernummer (Benutzerkennung), und das Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) ist das Passwort. Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge oder Kombinationen von zulassungsbeschränkten mit zulassungsfreien Studienfächern können nicht online vorgenommen werden. Nutzen Sie für diese Einschreibung den pdf-Antrag. Die jeweiligen Anträge werden nur bearbeitet, wenn sie innerhalb der Immatrikulationsfrist und vollständig im Studierendensekretariat der Universität Greifswald eingehen.
Einschreibung mit PDF-Antrag
Die Einschreibung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Greifswald erfolgt mit einem PDF-Dokument. Dazu muss der Antrag ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen an das Studierendensekretariat per Post geschickt werden.
Minderjährige Kinder: Informationen zum Studium und Erklärung der Erziehungsberechtigten
Studieninteressierte, die zum Zeitpunkt der Einschreibung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen das Einverständnis des Erziehungsberechtigten zur Aufnahme des Studiums.