Förderung von Lehrvorhaben / Funding of teaching projects
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre fördert seit 2021 innovative Projekte in Studium und Lehre. Mit der Förderung sollen die Hochschulen (a) bei der strategisch-strukturellen Stärkung von Studium und Lehre, (b) bei der Beantwortung aktueller, themenbezogener Herausforderungen sowie (c) bei der themenoffenen Erprobung neuer Ideen und deren Transfer unterstützt werden.
Mehr Informationen: https://stiftung-hochschullehre.de/
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Bundesförderungen / Federal funding
MINT-Bildung, d. h. Bildung in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, ist von zentraler Bedeutung für die Bewältigung großer globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen wie der Energiewende und der digitalen Transformation. Eine Forschungs- und Industrienation wie Deutschland muss die MINT-Bildung nachhaltig stärken und Kinder und Jugendliche für das Erforschen von Alltagsphänomenen begeistern. Die Vermittlung von zukunftsrelevanten MINT-Kompetenzen trägt langfristig zur Fachkräftesicherung der Volkswirtschaft, zu individuellen Aufstiegschancen und gesellschaftlicher Teilhabe bei. Förderziel der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Cluster III“ ist es, durch die Schaffung von weiteren MINTClustern das Interesse junger Menschen für MINT bundesweit zu stärken und ihren Blick für die Vielfalt von MINT zu weiten. Die MINT-Cluster sollen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich für MINT zu begeistern, ihre MINT-Kompetenzen weiterzuentwickeln und ihnen eine berufliche Perspektive im MINT-Bereich aufzeigen.
Gegenstand der Förderung ist der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Clusterstrukturen in Regionen und Kommunen, um außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Als MINTCluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden
- Bildung und Wisenschaft
- Zivilgesellschaft
- Wirtschaft
- Öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene
Mit der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Cluster III“ werden zwei inhaltliche Förderschwerpunkte gesetzt: Die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher (A) und die Förderung von Mädchen und jungen Frauen (B). Mindestens einer der beiden Schwerpunkte ist von den Verbundpartnern zu berücksichtigen und im Bildungskonzept darzulegen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 06. Juni 2023 vorzulegen