Geistes- und Sozialwissenschaften / Social Sciences and Humanities
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Bundesförderungen / Federal funding
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem starken regionalen Anwendungsbezug zum Thema soziale und technologische Innovationen für eine nachhaltige Mobilität. Es soll untersucht werden, wie die Mobilitätswende für mehr Klimaschutz in Regionen partizipativ gestaltet und ohne Mobilitätsverluste umgesetzt werden kann. Hierbei geht es auch darum, die Wechselwirkungen zwischen dem Mobilitätssystem und anderen Sektoren (unter anderem Energie) sowie mit unterschiedlichen Lebensbereichen besser zu verstehen und bei Gestaltungsvorschlägen ebenso zu berücksichtigen wie soziodemographische und -ökonomische Aspekte. Zentral und bindend für jedes Vorhaben ist die Bearbeitung folgender Punkte:
- Entwicklung eines Leitbildes zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
- Governance-Strategien in regionalen Transformationsräumen für mehr Nachhaltigkeit
- Erprobung von Reallaboren mit größerem Raumbezug
- Wirkungsevaluation
- Wissenschaftskommunikation
Untersuchungsgegenstand sind Entwicklung und Potenzial nachhaltiger regionaler Mobilitätskonzepte und Umsetzungsstrategien für eine raumwirksame Transformation des Mobilitätssystems. Betrachtet werden sollen dafür der peri-urbane und polyzentrisch organisierte sowie der ländliche Raum mit seiner dispersen Siedlungsstruktur. Projektvorschläge müssen mindestens einen der nachfolgend beschriebenen Themenschwerpunkte adressieren, themenübergreifende Ansätze sind möglich.
- Mobilitätswende in regionalen Transformationsräumen durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle voranbringen
- Ganzheitliche Mobilitätskonzepte für verschiedene Lebensbereiche entwickeln
- Energiewende im Verkehr voranbringen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 14. Juni 2023
Durch die Förderung von Nachwuchsgruppen soll herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, sich ab dem Jahr 2024 für einen mehrjährigen Zeitraum intensiv mit der Bearbeitung eines sozialpolitischen oder sozialrechtlichen Themas zu befassen. Durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer Hochschulen oder außeruniversitären Forschungsinstitution in Deutschland, verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, sollen für den/die Nachwuchsgruppenleiter/-in die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer/-in geschaffen werden.
Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die dazu geeignet sind, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben. Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich an relevanten sozialpolitischen, arbeitsmarktlichen, oder sozialrechtlichen Fragen orientieren, schwerpunktmäßig zu folgenden Themenbereichen:
- Der investive Wert und gesellschaftliche Nutzen von Sozialpolitik
- Regionale Disparitäten und Sozialpolitik
- Soziale Dimension von Klimapolitik
Zuwendungen für Nachwuchsgruppen werden im Rahmen der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Antragsberechtigt sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungsinstitutionen.
Frist: Bis zum 01. Juni 2023 sind Anträge einzureichen
Zu zentralen Fragen, wie sich technologische Innovationen und Prozesse der Energiewende konkret auf die Gesellschaft, aber auch auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen auswirken und mit ihnen wechselwirken, besteht weithin großer Forschungsbedarf. Auch aus den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und Bedürfnissen als Grundlage für tragfähige Kompromisse im Hinblick auf die Energiewende ergeben sich neuartige Forschungsfragen. Deshalb bedarf es zusätzlicher anwendungsorientierter Forschungsanstrengungen unter Einbeziehung einer Vielzahl von Handlungsfeldern und Akteuren,, um sozioökonomische Herausforderungen und Folgen des Transformationsprozesses zu erkennen und bei der Gestaltung des Energiewendeprozesses angemessen zu berücksichtigen.
Dieser Aufruf adressiert dabei explizit Forschungsvorhaben gesellschaftlicher Themen im Zusammenspiel mit system- und technologieübergreifenden Aspekten im Umfeld der Energiewende. Gefördert werden beispielsweise Projekte, die die folgenden Fragestellungen und Themen mit Blick auf Energiewende und Gesellschaft zum Gegenstand haben:
- Sektorübergreifende und interdisziplinäre Untersuchungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Energiewende hinsichtlich ihrer technischen, ökonomischen, sozialen, institutionellen und gesetzlichen/ regulatorischen Dimensionen inklusive Erforschung der Wechselwirkungen im Gesamtsystem der Energiewendemaßnahmen
- Sozioökonomische Erforschung der gesellschaftlichen Bedürfnisse im Strukturwandel und seine Folgen, in ländlicher wie urbaner Perspektive, einschließlich Handlungsoptionen, die Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Infrastruktur betreffen
- Untersuchung des Einflusses, der Folgen und Handlungsoptionen für den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen inklusive Ausbildung im Zusammenhang mit Energiewendemaßnahmen
- Übergreifende Untersuchungen zur Technikgestaltung, Technikfolgenabschätzung, Innovationsmanagement und einhergehende energiebezogene Nutzungskonflikte, bis hin zu Aspekten der Markteinführung und -verbreitung von Innovationen einschließlich der Veränderung des energiebezogenen Verhaltens von Akteuren, Nutzern und Nutzerinnen sowie deren Lebensstile
- Analyse der Chancen, Herausforderungen, Hemmnisse und Akzeptanz der Digitalisierung der Energiewende unter Berücksichtigung von Aspekten wie beispielsweise Lebens- und Konsumgewohnheiten, Verhaltensänderungen von Prosumern und Verbrauchern sowie der Interaktion mit Individuen, Haushalten bzw. der Gesellschaft
- Erforschung der spezifischen Informationsbedarfe und Entwicklung besonders geeigneter Lösungsansätze bzw. Erklärmuster sowie Erprobung sachgerechter und wirkungsstarker Vermittlungskanäle valider Erkenntnisse für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen
- Erforschung und Erprobung von Simulations-, Visualisierungs- und Kommunikationsformen für Energiewendemaßnahmen und Energieinnovationen unter enger Beteiligung gesellschaftlicher Akteure
- Erforschung von Akzeptanz, Partizipation und Teilhabe im Transformationsprozess für die Energiewende und Ableitung von Handlungsoptionen
- Forschung zur Minderung von direkten und indirekten Reboundeffekten bzgl. Effizienz und Suffizienz oder auch die Erforschung positiver Narrative über die Verwendung von Effizienz- und Suffizienzgewinnen für zusätzliche u. a. private Energiewende-Investments
- Erforschung der sozioökonomischen Effekte von Finanzierungsmodellen der Energiewende, u.a. zur Ausgestaltung von Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelten im Energiebereich
- Erforschung besonders erfolgreicher Formen der Zusammenarbeit im Bereich Energiewende zwischen institutionellen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren sowie Entwicklung und Erprobung von Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf weitere Handlungsbereiche der Energiewende
Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine transdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens drei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen. Mindestens ein Akteur sollte aus dem sozialwissenschaftlichen, kommunikationswissenschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Forschungsumfeld kommen. Antragsberechtigt sind gemäß FBK vom 18. Juni 2021 insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 14. April 2023, 15.00 Uhr einzureichen
Das Förderziel dieser Maßnahme ist es, die interdisziplinäre Forschungslandschaft der ELSA der Neurowissenschaften in Deutschland weiter auszubauen und nachhaltig zu stärken. Dabei soll der zu fördernde Research Hub diesen Wissenschaftsbereich vernetzen, für Forscher attraktiver machen und die internationale Sichtbarkeit stärken.
Gefördert werden soll ein Research Hub für ELSA der Neurowissenschaften, der eine zentrale, fachlich qualifizierte Anlaufstelle darstellt. Die Förderung ist in Form eines Einzelprojekts oder Verbundvorhabens möglich. Ein Verbundprojekt muss dabei aus abgrenzbaren Teilprojekten bestehen. Es wird erwartet, dass der Research Hub als Kristallisationspunkt insbesondere für Forschende der ELSA der Neurowissenschaften in Deutschland dient. Dazu werden Vernetzungstätigkeiten der Forschungsgemeinschaft gefördert, die zum einen die geförderten Projekte der angeführten Maßnahmen einbinden müssen und zum anderen darüberhinausgehend weitere nationale und internationale Stakeholder berücksichtigen sollen. Darüber hinaus muss der Research Hub mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, die einen Mehrwert für die wissenschaftliche Gemeinschaft generieren.
- Ansätze für wissenschaftliche Metaforschung bzw. begleitende Forschung im Feld der ELSA der Neurowissenschaften
- zukunftsorientierte Ansätze in der ELSA der Neurowissenschaften;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für die interdisziplinäre Nachwuchsförderung
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu zielgruppengerechter Aufbereitung und Verbreitung von Forschungsergebnissen
- Entwicklung von systematischen Ansätzen zur Kooperation mit Industrie
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen für Wissens- und Technologietransfer, gesellschaftliche Organisationen, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 25. April 2023, 14.00 Uhr einzureichen
Die Bundesregierung fördert die Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, denn die reale Gleichstellung ist im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten formalen Gleichstellung noch nicht erreicht. Reale gleichberechtigte Teilhabe ist allerdings Bedingung für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft. Dazu sind insbesondere strukturelle Voraussetzungen für eine größere Sichtbarkeit der innovativen Leistungen von Frauen zu schaffen, um entsprechende zukunftsweisende Potenziale zu erkennen und die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Wegweisende wissenschaftliche Impulse dafür liefert insbesondere die Genderforschung.
Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation durch mehr Sichtbarkeit als Leistungsträgerinnen stärken und/oder als Rollenvorbilder bekannt machen, die die Repräsentanz von Frauen erhöhen, die zugrundeliegenden Mechanismen untersuchen bzw. die Umsetzung von entsprechenden Forschungsergebnissen unterstützen. Insbesondere sollen auch Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Repräsentanz strukturell zu verankern.
Das BMBF fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie zudem den fachlichen Austausch und die Vernetzung der bewilligten Vorhaben sowie den Transfer. Zu diesem Zweck soll ein Metavorhaben eingerichtet werden, das die geförderten Vorhaben bei der Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen unterstützt, die Maßnahmen bündelt und Angebote zur Vernetzung der Vorhaben unterbreitet. Durch die Nutzung von Synergieeffekten soll das Metavorhaben dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen zu erhöhen und Unterstützung zur nachhaltigen strukturellen Verankerung anbieten.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Frist: Förderanträge sind bis zum 31. Oktober 2023 einzureichen
Die vorliegende Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien. Das BMBF möchte zum einen Kollegs fördern, die eine geisteswissenschaftliche Themensetzung aufweisen (siehe Förderlinie I), zum anderen Kollegs, die eine dezidierte Zusammenarbeit der Geisteswissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften bei der Bearbeitung einer originär geisteswissenschaftlichen Fragestellung ermöglichen (siehe Förderlinie II).
- Förderlinie I – Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen.
- Förderlinie II – Transdisziplinäre Forschung: geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften.
Die Käte Hamburger Kollegs sollen herausragenden Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen die Möglichkeit geben,
- eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten bzw. Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
- durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
- eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
- internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen einzubeziehen,
- die geisteswissenschaftlichen Methoden – auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung – weiterzuentwickeln,
- Graduierte nach der Dissertation (Postdocs) an internationale Spitzenforschung heranzuführen und in Netzwerke zu integrieren.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten bzw. Hochschulen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig und findet unter Einbezug internationaler Gutachterinnen und Gutachter statt. Das Verfahren ist zudem offen und kompetitiv.
Frist: Interessensbekundungen sollten bis31. Oktober 2021 (für die Einreichungsfrist von Skizzen zum 17. Januar 2022) bzw. 31. Oktober 2023 (für die Einreichungsfrist von Skizzen zum 15. Januar 2024) eingereicht werden.
Horizon Europe
Das folgende Opportunities Dokument bietet eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Fördermöglichkeitenfür die Sozial- und Geisteswissenschaften in Horizont Europa.
Weitere Förderungen / Other funding bodies
Auf Initiative und mit Mitteln des Bundesministeriums der Finanzen startete die Stiftung EVZ im Juni 2021 die Bildungsagenda NS-Unrecht. Diese wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber auch 2024 fortgesetzt. Auf dieser Grundlage wird die Stiftung EVZ ab 2024 weitere, auf bis zu 24 Monate angelegte Projekte fördern.
Die Bildungsagenda NS-Unrecht ist Ausdruck der politisch-moralischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Verfolgten des Nationalsozialismus und deren Vermächtnis: Sie bringt in einer Gesellschaft der überwiegenden Nachfolge-Generationen die besonderen Perspektiven der Verfolgten auf die Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Aufarbeitung nach 1945 bleibend in die deutsche und europäische Erinnerungskultur ein. Zudem sensibilisiert das Förderprogramm Menschen im Hier und Jetzt für Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Neben der Vermittlung von historischem Wissen über das NS-Unrecht und dem Wachhalten der Erinnerung daran befähigt sie Menschen, ihnen in ihrer Lebens- und Arbeitswelt couragiert und kompetent entgegenzutreten.
Projektvorschläge müssen sich zu einem der vier Förderschwerpunkte zuordnen lassen
- Bilden in kulturellen Räumen
- Bilden in digitalen Lernräumen
- Transfer
- Europa
Frist: 07. Mai 2023
Wie steht es um die Menschenrechte im 21. Jahrhundert? Wie verändern die Herausforderungen unserer Zeit den Umgang mit Menschenrechten und was bedeutet dies für gesellschaftliche Prozesse in vielen Ländern? Aktuelle Ereignisse, vom Angriffskrieg auf die Ukraine über die COVID-19-Pandemie oder auch den Umgang mit Demonstrierenden im Iran bis hin zu Fragen rund um Klimagerechtigkeit oder Menschenrechtsverletzungen im internationalen Sportgeschäft, machen eine aktuelle wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Menschenrechten notwendig.
Mit der Themenwoche "Menschenrechte in Zeiten multipler Herausforderungen – Perspektiven aus Wissenschaft und Gesellschaft" (06.-08.11.2023) möchte die VolkswagenStiftung diese Ausgangslage aufgreifen und aktuelle Fragen zu Menschenrechten gemeinsam mit Wissenschaftler:innen und Stakeholder:innen aus der (Zivil)Gesellschaft diskutieren. In den Fokus rücken dabei besonders Themen, die adressieren, wie sich die Forschung zu Menschenrechten in den letzten Jahren verändert hat, welche neuen wissenschaftlichen Fragestellungen entstanden sind und in welche Richtung sich die politische und gesellschaftliche Diskussion von Menschenrechten in Zukunft entwickeln wird.
Frist: 04 Mai 2023, 14.00 Uhr MEZ
What is the state of human rights in the 21st century? How do the challenges of our time change our perspective on human rights and what does this mean for societal processes in many countries? Current events, from the war in Ukraine to the COVID 19 pandemic or the handling of demonstrations in Iran to questions of climate justice and human rights violations in the financial sports scene make it necessary that science and society focus on the current situation of human rights worldwide.
With the thematic week "Human rights in times of multiple challenges: perspectives from science and society" (November 6-8, 2023), the Volkswagen Foundation intends to react to this situation. It offers an opportunity to reflect on research questions on human rights jointly with researchers and stakeholders from (civil) society. In the focus of these events are research questions, which address how the research on human rights has changed, which new scientific research questions have emerged, and in which direction the political and societal discussion of human rights might turn in the future.
Deadline: 04 May 2023, 2pm CET
More Information
In December 2022, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Infrastructure Priority Programme (InfPP) “New Data Spaces for the Social Sciences” (SPP 2431) as a long-term funding scheme. The programme will initially run for six years. If it is successful, the programme committee will consider applying for an additional six years. The present call invites researchers to submit proposals for the first three years of the first funding period.
The programme aims to drive a surge in innovation by improving, enhancing and combining existing data infrastructures and emerging data sources to develop new data spaces for social science research. It will integrate and consolidate skills, knowledge and expertise from different fields of empirical social research and computer science and provide the means to test new methods and procedures of data generation and data analytics. Its objective is to develop best-practice examples of data generation, data collection and data integration to enhance data quality and to anchor innovations in existing panel studies, new data collection programmes and data analytic approaches. To achieve these objectives, the InfPP “New Data Spaces for the Social Sciences” invites project proposals in four main research areas:
- Exploration and Integration of Different Data Types
- Respondent-Driven Designs
- Instrument Validity
- Multimodal Data Acquistion
Researchers who are interested in submitting a project proposal within the first funding period are invited to a preparatory workshop hosted by the programme committee on 12 May 2023, 9 a.m.–5 p.m. The workshop will take place at the DFG Head Office in Bonn, with the possibility to join online as well. Interested researchers are requested to submit a short outline of their project idea by 17 April 2023 via e-mail to the coordinator.
Deadline: Proposals must be submitted by 20 September 2023
Während Flucht in der angelsächsischen Forschung bereits seit den 1980er Jahren intensiv untersucht wird, wächst die Aufmerksamkeit in vielen europäischen Wissenschaftslandschaften jüngst deutlich. Auch in afrikanischen, asiatischen, australischen und lateinamerikanischen Forschungsräumen nehmen entsprechende Analysen zu. Doch bis dato erfolgen Zugänge fragmentiert und es bestehen diverse thematische Leerstellen, methodische Defizite und limitierte globale Verlinkungen. Folglich bedarf es einer Verstärkung der Grundlagenforschung und des weiteren Ausbaus des interdisziplinären Felds der Fluchtforschung. Die Gerda Henkel Stiftung nimmt diese Ausgangslage zum Anlass, um mit dem Förderschwerpunkt „Flucht“ an die vielversprechenden Ansätze und Entwicklungen weltweiter Forschungen anzuknüpfen und gleichwohl auf die vorhandenen Desiderate der Forschungslandschaften zu reagieren. Durch den Förderschwerpunkt sollen insbesondere international ausgerichtete, multiperspektivische wissenschaftliche Vorhaben über Flucht unterstützt werden.
Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der fünf Forschungsfelder zuordnen lassen:
- Fluchtinfrastrukturen
- Süd-Süd-(Im-)Mobilitäten
- Mehrfache Flucht und Vertreibung
- Handlungsmacht von Geflüchteten
- (Supra-)Staatliche Einflüsse auf Fluchtprozesse
Der Förderschwerpunkt wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diverser Disziplinen in den Geistes-, Sozial-, Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Beantragt werden können Mittel für Forschungsstipendien und zur Durchführung von Forschungsprojekten.
Frist: 27. April 2023
While forced migration has been a subject of research in Anglo-Saxon scholarship since the 1980s, the attention paid thereto has recently seen significant increase in a number of specific European academic landscapes. African, Asian, Australian, and Latin American research has also seen a proliferation of such inquiries. Thus far, however, the approaches taken have been fragmented and there remain various thematic gaps, methodological deficits, and limited broader geographic connections. Hence there is a need to strengthen this core research and further expand the horizons of the interdisciplinary field of Forced Migration Studies going forward. For the Gerda Henkel Foundation this marks an opportunity to commence its funding programme on “Forced migration” and therewith build on the promising approaches and developments of global research but also respond to the existing desiderata in related scholarship. The funding programme aims to support, in particular, internationally oriented, multidimensional research projects on forced migration that address questions receiving insufficient attention in the relevant debates thus far.
The research projects should be linked to one or more of the following five core areas of research:
- Forced-migration infrastructures
- South-South (im)mobilities
- Multiple displacements
- Displaced people’s agency
- (Supra-)state influences on displacement processes
The funding programme is aimed at researchers across a number of disciplines: Humanities, Social Sciences, Cultural Studies, Law, and Economics. Funding for research scholarships and for the implementation of research projects is offered.
Deadline: 27 April 2023
Aufgrund der digitalen Revolution vervielfacht sich die Menge relevanter Informationen exponentiell und ist auch für gut organisierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kaum mehr überschaubar. Andererseits steht an den deutschen Universitäten beständig weniger Zeit für eine gründliche Kenntnisnahme von Informationen zur Verfügung. So fehlt oft Zeit für die sorgfältige Lektüre dessen, was zu lesen gewünscht ist und/oder einfach nur erforderlich wäre. Entsprechend wird nun von klugen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern statt „close reading“ das „distant reading“ erwartet, in dem die Textmassen nicht mehr durch Lesen, sondern durch digitale Informationsverarbeitung bewältigt werden sollen.
Die Fritz Thyssen Stiftung will im Gegenzug zu solchen Phänomenen der Verknappung Geistes- und Sozialwissenschaftlern Zeit für gründliche Lektüre zur Verfügung stellen, die ThyssenLesezeit. Bei der Lesezeit sollen zum einen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ein Semester von ihren universitären Verpflichtungen freigestellt werden, um wieder für ihr jeweiliges Fachgebiet relevante Literatur rezipieren zu können. Zum anderen soll auch jüngerer Nachwuchs gefördert werden, der für sechs Monate die Professur vertritt. Bewerbungen werden nur in einer solchen Tandemform akzeptiert.
Frist: Anträge können bis zum 31. August 2023 vorgelegt werden
Extrem ungleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind eine wiederkehrende Ursache für Konflikte und ein anhaltendes Hindernis für menschliche Entwicklung. Die wissenschaftliche Erforschung des Phänomens Reichtum ist daher ein zentrales Element zum Verständnis gesellschaftlicher Transformationsprozesse. Mit der Förderinitiative "Perspektiven auf Reichtum" möchte die Stiftung einen Perspektivwechsel initiieren von der Armutsforschung auf Facetten des Phänomens Reichtum.
Der Fokus der ersten Ausschreibung "(Re-)Produktion von Reichtum" richtet sich auf die Genese von Reichtum. Das Ziel: Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Transformationsprozesse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und der jeweils bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse konzeptionelle, methodische und empirische Erkenntnisse zu generieren.
Die Ausschreibung umfasst zwei Förderlinien:
(Inter-)Nationale Kooperationsprojekte - Ausschreibung für Sommer 2023 geplant
In der ersten Förderlinie können Kooperationsprojekte beantragt werden, in denen Forschende von deutschen Universitäten oder Forschungseinrichtungen mit deutschen oder internationalen Partner:innen gleichberechtigt zusammenarbeiten, um empirische Erkenntnisse über die (Re-)Produktion und Genese von Reichtum in globaler Perspektive zu generieren und einen zielgruppenspezifischen Transfer zu initiieren.
Sommerschulen und Workshops - Frist: 6. Juli 2023
In der zweiten Förderlinie können nationale und intl. Sommerschulen und Workshops gefördert werden. Hierdurch sollen neue theoretische und/oder methodische Perspektiven der Reichtumsforschung diskutiert und an Nachwuchswissenschaftler:innen (insb. Doktorand:innen, aber auch Post-Docs) vermittelt werden. Die jeweiligen Hauptantragsteller:innen müssen an einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung angesiedelt sein. Die Einbeziehung von internationalen Partner:innen ist möglich. Die Veranstaltungen können weltweit – auch digital – stattfinden.
Extremely unequal income and wealth conditions are a recurring source of conflict and an ongoing hindrance to human development. Scientific research into the phenomenon of wealth is therefore a central element in understanding social transformation processes. With the funding initiative 'Perspectives on Wealth', the Volkswagen Foundation aims to initiate a shift of perspective from poverty research to facets surrounding the phenomenon of wealth.
In the first call for proposals on this topic, the focus is on the genesis of wealth. Against the background of societal transformation processes in the past, present and future and the respective existing power and domination relations, the call aims to generate conceptual, methodological and empirical findings on the topic of '(Re-)Production of Wealth'.
The call encompasses two funding lines:
(Inter-)National cooperation projects -A new call for cooperation projects is planned for summer 2023
In the first funding line, applications can be submitted for cooperation projects in which researchers from German universities or research institutions work together with German or international partners on equal terms in order to generate empirical findings on the (re)production and genesis of wealth in a global perspective and to initiate a target group-specific transfer. Both micro- and macro-level studies are possible.
Summer schools and workshops - deadline: 6 July 2023
In addition to the calls for collaborative projects, national and international summer schools can be funded in a third funding line. The aim is to discuss new theoretical and/or methodological perspectives on wealth research and to communicate these to young researchers (especially doctoral students, but also post-docs). The respective lead applicants must be based at a German university or research institution. The inclusion of international partners is possible. The summer school or workshop can take place worldwide - also digitally.
Die Stiftung fördert Vorhaben im Bereich der Geistes-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Für die DPWS sind in erster Linie deutsch-polnische Themen und Bezüge von Interesse. Aspekte, die andere Länder bzw. Kulturen betreffen, können aber Teil von geförderten Projekten sein. Insbesondere der europäische Kontext der deutsch-polnischen Beziehungen ist in vielen Fällen ein sinnvoller inhaltlicher Bestandteil. Die Themen können sowohl gegenwartsbezogen als auch historisch behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt bei Projekten, deren Fragestellungen sich auf Phänomene der Neuzeit beziehen.
Im Rahmen der Hauptausschreibung können Forschungsprojekte beantragt werden, die sich auf einen der vier thematischen Schwerpunkte beziehen:
- Kultur- und Wissenstransfer
- Europäisierungsprozesse
- Normen- und Wertwandel
- Mehrsprachigkeit
Jeder Forschungsantrag muss einem dieser Schwerpunkte zugeordnet werden.
Frist: 15. November 2023
Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fondation Maison des Sciences de l’Homme und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist.
Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen.
Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase.
Frist: Anträge sind bis zum 30. April 2023 einzureichen
In den letzten Jahren ist eine bislang eher abstrakte Erkenntnis zur Erfahrungstatsache geworden: Demokratie ist nicht selbstverständlich. Rechtsstaat und Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und Verpflichtung auf das Gemeinwohl haben auch in Kernländern der Demokratie an Bindewirkung verloren, werden relativiert, in Frage gestellt und eingeschränkt.
Ausgehend von dieser Gegenwartserfahrung hat die Gerda Henkel Stiftung einen neuen Förderschwerpunkt Demokratie eingerichtet, der in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Perspektiven aufgeteilt ist:
- Teilbereich 1: Demokratie als Utopie, Erfahrung und Bedrohung
- Teilbereich 2: Konturen der kommenden demokratischen Gesellschaft
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus dem ganzen Spektrum der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.
Frist: 06. Juni 2023
Over the last few years, a previously somewhat abstract finding has become an empirical fact: Democracy is not a given. The rule of law, the separation of powers, freedom of expression, and a commitment to the common good have all lost some of their binding effect even in core democratic countries, and have been relativized, called into question, and restricted.
Taking this present-day experience as a starting point, the Gerda Henkel Foundation has established a new funding initiative for democracy, which is divided into two subsections with different perspectives:
- Subsection1: Democracy as a Utopia, Experience and Threats
- Subsection 2: The Contours of Future Democratic Society
Applications are open to post-doctoral researchers with links to a university from the entire spectrum of humanities and social sciences. The maximum duration is 36 months.
Deadline: 6th June 2023
Gefördert werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Bereichen:
- Archäologie
- Geschichtswissenschaften
- Historische Islamwissenschaften
- Kunstgeschichte
- Rechtsgeschichte
- Ur- und Frühgeschichte
- Wissenschaftsgeschichte
Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten. Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt oder Altersrente/Pension ist nicht möglich.
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
Fristen: Die Antragsfrist für die Frühjahrssitzung endet am 17. Mai 2023
Research projects in the following fields are supported in particular:
- Archaeology
- History of Art
- Historical Islamic Studies
- History
- History of Science
- History of Law
- Prehistory and Early History
The grants for research projects involve, depending on the type of project, the assumption of costs for personnel, travel, materials and/or other costs.
Project staff on research projects may only be financed by PhD or research grants. A fundamental prerequisite for a grant is that project staff conduct their own research, which is published under their name. The simultaneous receipt of salary or retirement pension and a research scholarship is not possible.
The period of support for Foundation stipend holders working on Ph.D. or research projects can be extended by up to 12 months if the holder becomes a parent during the period covered by the stipend and has an entitlement to maternity or parental leave. Individual arrangements must be discussed with the Foundation’s administrative office.
Deadlines: 17th May 2023
Das Forschungsnetzwerk Alterssicherung fördert Forschungsprojekte zu alterssicherungsrelevanten Fragen.
Förderschwerpunkte sind
- Ziele der Alterssicherung
- Wirkungsanalyse des Alterssicherungssystems
- Sicherung bei Erwerbsminderung
- Akzeptanz des Alterssicherungssystems
- Europäische und internationale Alterssicherungspolitik
Dabei bestehen zwischen einzelnen Themen aus den verschiedenen Themenkomplexen eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten. Förderfähig sind Anträge aus allen wissenschaftlichen Perspektiven.
Frist: Anträge sind bis zum 31. März 2023 einzureichen
Die Stiftung Bildung und Wissenschaft stellt alle 2 Jahre Mittel für Forschungsprojekte bereit. Sie unterstützt wissenschaftliche Projekte, die sich mit der deutschen und europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte, bevorzugt nach dem Zweiten Weltkrieg, auseinandersetzen.
Die Projektförderung hat zum Ziel, besonders qualifizierten Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit zu geben, ihre Dissertationen auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialgeschichte in einem anspruchsvollen, von der Zusammenarbeit geprägten Forschungsumfeld anzufertigen. Die Stipendien sollen die Doktoranden in die Lage versetzen, ihre Arbeitszeit ausschließlich auf die Anfertigung der Dissertation und damit zusammenhängende Forschungsbemühungen zu konzentrieren.
Es können Personalmittel für ein oder zwei Doktorandenstipendien über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren à 1.300 € monatlich sowie Reise- und Sachmittel im Rahmen der Forschungsarbeit dieser Doktoranden bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 € bewilligt werden.
Frist: Voranfragen können bis zum 01. September 2023 eingereicht werden. Nach positiver Voranfrage sind vollständige Bewerbungen bis zum 15. Januar 2024 einzureichen
Die Stiftung möchte mit diesem Förderangebot Experimentierräume für grundsätzliche Neuerungen und wesentliche Verbesserungen in Bereichen des deutschen Wissenschaftssystems schaffen. Dazu sollen vielversprechende Ideen für Pioniervorhaben aus der wissenschaftlichen Community aufgegriffen und gefördert werden.
Ziel der Förderung ist die Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems in einer Weise zu beeinflussen, dass
- das System innovationsfähiger wird;
- im System Wettbewerb und Kooperation ausbalanciert werden;
- das System resilienter und anpassungsfähiger an aktuelle Entwicklungen wird.
Das Förderangebot richtet sich an aktive Wissenschaftler:innen, die neben ihrer Forschungstätigkeit eine konkrete Projektidee zur Weiterentwicklung eines spezifischen Bereichs des deutschen Wissenschaftssystems erproben möchten, sowie an Wissenschaftsmanager:innen an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland. Ein Vorhaben kann sich dabei auf jeden Aspekt des Wissenschaftssystems, wie z.B. Forschung, Lehre, Transfer, Governance und Administration beziehen.
Frist: 31. März 2022, 31. Oktober 2022, 31. März 2023
Der ungeheure Verstädterungsprozess, der in verschiedenen Konjunkturen und mit regionalen Unterschieden seit vielen tausend Jahren die Weltgeschichte prägt und aktuell besondere Dynamik entwickelt, hat eine auf den ersten Blick paradox anmutende andere Seite, nämlich die schrumpfenden und gänzlich verlassenen Städte, die sogenannten Lost Cities. Aktuelle Transformationsprozesse in verschiedenen Teilen der Welt lassen gerade zahlreiche solcher Lost Cities entstehen.
Der Förderschwerpunkt ist interdisziplinär angelegt und soll Projekte ermöglichen, in denen vielfältige Dimensionen der Auseinandersetzung mit verlassenen Städten im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen kulturspezifisch wie kulturübergreifend kausale Zusammenhänge und regionale wie zeitliche Spezifika im Fokus stehen. Ziel des Programms ist es, die in den unterschiedlichen Kontexten greifbaren Interpretations-, Wissens- und Wahrnehmungskulturen zu beschreiben.
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.
Frist: 24. Mai 2023
The enormous process of urbanization, which has defined world history for thousands of years in different economic situations and with regional variations, and which is now developing a particular dynamism, has another side to it that initially appears paradoxical – namely the shrinking and entirely abandoned cities, the so-called Lost Cities. Current transformation processes in various parts of the world mean that many of these Lost Cities are emerging.
The funding programme is designed to be interdisciplinary and to facilitate projects in which there are varied dimensions to the examination of abandoned cities. At the same time, there should be a focus on causal correlations, both with regard to specific individual cultures and spanning all cultures, and on specifics of place and time. The aim of the programme is to describe the tangible cultures of interpretation, knowledge and perception within different contexts.
Eligible to apply are post-doctoral researchers based in a university and working in the area of the humanities and the social sciences. The maximum duration is 36 months.
Deadline: 24 May 2023
Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls
Das Publikationsprogramm „Offene Wissenschaft“ unterstützt Veröffentlichungen von Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen in Print und in Open Access, auf Deutsch und Englisch. Die Stiftung trägt damit der Entwicklung Rechnung, dass die Veröffentlichung wissenschaftlicher Bücher und neuer digitaler Formate im Open Access in den Geistes- und Sozialwissenschaften an Bedeutung gewinnt. Ziel ist eine offene und zügige Verbreitung von Forschungsergebnissen sowie die Eröffnung des internationalen und interdisziplinären Dialogs und der Zusammenarbeit, über räumliche und finanzielle Grenzen hinweg.
Thematische Fokussierungen zu den Schwerpunkten Grenzen und Räume sind willkommen. In den Publikationen können wirtschaftliche, kulturelle, politische, soziale und gesellschaftliche Aspekte von Grenzen und Transformationen sowie Entgrenzungsprozesse und Grenzziehungen behandelt werden. Ebenfalls von Interesse sind räumliche Blicke auf sozial- und geisteswissenschaftliche Phänomene und Zusammenhänge sowie Auseinandersetzungen zum Verhältnis von städtischen und ländlichen Räumen, ihre Transformationen und Perspektiven. Enträumlichung, Verräumlichungsprozesse, Globalisierung und Digitalisierung gehören ebenfalls zu den Interessengebieten der Ausschreibung.
Frist: Ausschreibungen erfolgen zweimal im Jahr. Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober und 30. April eines jeden Jahres einzureichen
Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache und Kultur
- Querschnittsbereich Bild-Ton-Sprache
- Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt. Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.
Frist: Projektanträge können vorgelegt werden bis zum 1. Februar für die Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni und 1. September für die Wintersitzung der Stiftungsgremien im Februar eines Jahres.
Support of projects by the Fritz Thyssen Foundation focuses on scholars in the humanities, social science and biomedicine fields. The planned project should be limited in terms of the subject and time.
An application can be filed in the following areas of support:
- History, Language & Culture
- The interdisciplinary field “Image–Sound–Language”
- State, Economy and Society
- Medicine and the Natural Sciences
Interdisciplinary projects are also welcomed by the foundation. Funding is basically reserved for projects that are related to the promotion areas of the Foundation and have a clear connection to the German research system. This connection can be established either at a personal level through German scientists working on the project, at an institutional level through non-German scientists being affiliated to German research institutes or through studies on topics related thematically to German research interests.
Deadlines: project applications can be submitted until 1 February for the summer meeting of the foundation committees in June and 1 September for the winter meeting of the foundation committees in February
of each year.
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Voraussetzung für einen Antrag sind in der Regel Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen . Mit der Zuwendung soll Forschung ermöglicht werden. Daher können die beantragten Mittel für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden. Es kann langzeitiger Förderbedarf (Fehlbedarfsfinanzierung, bis zu 24 Monaten, Verlängerung möglich) oder kurzfristiger Förderbedarf (Vollfinanzierung des Projekts, max. EUR 15.000, bis zu 6 Monaten, keine Verlängerung) beantragt werden.
Frist: 1. Oktober und 1. April eines jeden Jahres
Ziel dieser Förderung ist es, möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands mit den geförderten Projekten zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen. Die Bundesstiftung Aufarbeitung will mit ihrer Projektförderung insbesondere
- die historisch-politische Bildungsarbeit zu diesen Themen befördern und dabei insbesondere die existierende Vielfalt der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Themen erhalten, ausbauen und professionalisieren;
- neue Zielgruppen für diese Themenbereiche erschließen;
- neue, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu diesen Themen schaffen und hierfür erforderliche Quellen sichern und erschließen;
- diese Themen in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dauerhaft verankern;
- zum Austausch und zur Vernetzung zwischen gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufarbeitung beitragen sowie eine internationale Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung von Diktaturen anregen;
- den Wissenstransfer in die schulische und außerschulische Bildungsarbeit befördern;
- Beiträge zur Herausbildung einer gesamtdeutschen Erinnerungskultur leisten, die die Erinnerung an die zweite Diktatur in Deutschland, die Teilung und deren Überwindung einschließt.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Sie kann in Form von nicht rückzahlbaren und von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt werden. Durch den Antragsteller sind grundsätzlich Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10% der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen. Grundsätzlich förderfähig sind Sachausgaben sowie Personalausgaben und Honorare.
Frist: 30. Juni (Fördersumme >50.000 Euro) und 31. August (Fördersumme <50.000 Euro) eines jeden Jahres
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben)
- Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
- Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres
Die Stiftung versteht sich als Anstoßgeberin für die Weiterentwicklung des Forschungsfeldes, indem sie insbesondere thematisch und methodisch originelle Forschungsvorhaben fördert. Hierdurch sollen sowohl die Innovationsfähigkeit der Friedens- und Konfliktforschung als auch die Kooperationsmöglichkeiten mit angrenzenden Forschungsgebieten und mit der internationalen Forschung gestärkt werden. Die Stiftung bietet drei verschiedene Förderbereiche an:
Forschungsprojekte:
- Profilprojekt mit einer Regellaufzeit von 30 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 150 T€
- Pilotprojekt mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 50 T€
Frist: 2. Mai und 1. November jeden Jahres
Preise /Prizes
The prize is awarded annually to a European researcher under the age of forty, whose work is considered to have made an outstanding contribution in her or his field. Honouring the memory of Professor Henrik Enderlein, late president of the Hertie School in Berlin and alumnus of Sciences Po in Paris, the prize recognises the value of original ideas and research that are both judged as excellent within the scientific community and relevant for public affairs and social cohesion in Europe.
The prize is awarded jointly by the French Ministry for Europe and Foreign Affairs, the German Federal Foreign Office, the Hertie School in Berlin and Sciences Po in Paris, and is supported by the newspapers Handelsblatt and Les Echos. The award carries a monetary prize of 10,000 euros.
Candidates can be nominated or self-nominate themselves. All candidates must:
- have a record of scientific excellence in the social sciences, with a particular focus on economics, political science, sociology, or related fields and disciplines
- be less than forty years old by the end of the calendar year that precedes the award ceremony
- hold citizenship from the European Union or work for a research institution located within the European Research Area
Deadline: Nominations should be submitted by 31 March 2023
Die Diligentia Stiftung zeichnet jedes Jahr herausragende empirische und experimentelle Forschungsarbeiten aus, die innovative Ergebnisse für gesellschaftlich relevante Sachverhalte produziert haben. Ausgezeichnet werden wissenschaftliche Publikationen von Einzelautoren oder Autorenteams in Form von Aufsätzen in anerkannten, internationalen Fachzeitschriften. Für den Preis 2023 können nur Aufsätze berücksichtigt werden, die zwischen Mai 2022 und April 2023 in Druck veröffentlicht worden sind.
Es können sich nur natürliche promovierte Personen bewerben, die in einer staatlich anerkannten europäischen wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind.
Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.
Frist: 01. Mai 2023
Alle zwei Jahre verleiht die Stiftung den Willy-Brandt-Preis für Zeitgeschichte. Ausgezeichnet wird eine herausragende wissenschaftliche Arbeit, die sich entweder unmittelbar mit dem Wirken und dem Vermächtnis Willy Brandts oder mit einem Kapitel der Zeitgeschichte befasst, das mit seinem Namen und politischen Leben verbunden ist. Die Arbeit soll nicht älter als zwei Jahre und darf bereits veröffentlicht sein.
Der Preis beinhaltet die Veröffentlichung der ausgezeichneten Arbeit in der Reihe „Willy-Brandt-Studien“ der Stiftung oder einen Druckkostenzuschuss bei Wahl einer anderen Publikationsmöglichkeit. Wurde die Arbeit bereits publiziert, wird ein Preisgeld ausgezahlt.
Frist: Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 einzureichen
Kontakt
Sara Hackert (zur Zeit in Elternzeit, Vertretung: Julia Metger, s.u.)
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1185
Telefax +49 3834 420 1189
sara.hackertuni-greifswaldde