Interdisziplinäre Ausschreibungen | Alle Fachrichtungen / Interdisciplinary Calls | Any subject area
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Bundesförderungen / Federal funding
Der Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen – HAW, Universitäten und Forschungseinrichtungen – und Einrichtungen aus der Praxis, beispielweise Unternehmen, Vereine, Verbände oder Verwaltungen, trägt maßgeblich zu Fortschritt und zur Innovationsfähigkeit Deutschlands bei. In der Praxis werden neue Erkenntnisse aus der Forschung genutzt, um technologische oder Soziale Innovationen zu entwickeln. Die Wissenschaft erhält aus der Praxis relevante Forschungsfragen und -bedarfe und kann durch innovative Lösungsvorschläge einen Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Dieser forschungsbasierte Transfer findet auf unterschiedlichen Wegen statt, unter anderem durch direkte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis in verschiedenen Formaten und Intensitäten, die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen auf Basis von Intellectual Property-Rechten oder durch Personalaustausch. Eine Reihe von Faktoren hemmt jedoch den Transfer: Nicht selten fehlen Anreize und Ressourcen für die Zusammenarbeit, Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft und Praxis finden nicht zusammen, sprechen unterschiedliche „Sprachen“, arbeiten mit unterschiedlichen Zeithorizonten oder haben unterschiedliche Erwartungen. Übergeordnete Ziele der DATIpilot-Förderung sind:
- Ergebnisse und Kompetenzen der wissenschaftlichen Forschung für die Entwicklung von technologischen wie Sozialen Innovationen zu nutzen
- wissenschaftliche Forschungsergebnisse für eine zukünftige innovative Anwendung zu qualifizieren
- neue Anwendungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erschließen
- erfolgreiche Transfer- und/oder Innovationsaktivitäten zu skalieren
- neue Formate für effektiven Austausch, Ko-Kreation und Kooperation in Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis zu erproben
- potentielle Anwendungspartnerinnen und -partner aus Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung für eine Beteiligung an Forschungs- und Innovationsprozessen zu gewinnen
- nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu stärken
- Voraussetzungen, z. B. in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, für eine erfolgreiche Überführung von Forschungsergebnissen in eine Anwendung zu klären
Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden Projekte in zwei, frei wählbaren Modulen gefördert:
- Modul 1 - Innovationssprints
- Modul 2 - Innovationscommunities
Hochschulen und Universitäten sind in beiden Modulen antragsberechtigt. In Modul 1 können Projekte in Form von Einzel- oder Verbundprojekten mit maximal zwei Partnern beantragt werden. Der Förderzeitraum beträgt drei bis maximal 18 Monate. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen 150 000 Euro pro Partner nicht übersteigen. In Modul 2 können Communities mit insgesamt bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Für Modul 1 sind bis zum 31. August 2023 Kurzskizzen einzureichen. Für Modul 2 sind bis zum 16. Oktober 2023 Projektskizzen einzureichen.
Gefördert werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 18 Monaten, die Innovationen für den breitbandigen Digitalfunk BOS, der den bisherigen Digitalfunk ergänzen und gemeinsam das zukünftige einsatzkritische Netz der BOS in Deutschland umsetzen soll, erforschen und entwickeln. Durch die zu entwickelnden Lösungen sollen die Vorteile der Mobilfunkstandards 5G und perspektivisch 6G für einsatzkritische Kommunikationsnetze nutzbar gemacht werden.
Im Einzelnen können Projekte aus den fünf folgenden Interessensgebieten adressiert werden
- Interessengebiet 1 − App-, Endgeräte- und Teilnehmermanagement
- Interessengebiet 2 − Device-to-Device Kommunikation als Ersatz bzw. Alternative für TETRA Direct Mode Operation
- Interessengebiet 3 − Einsatzunterstützende Applikationen
- Interessengebiet 4 − Leitstellen, Smart Devices und sonstige Endgeräte
- Interessengebiet 5 − Netzbetrieb, -zugänge, -übergänge und Interworking
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche bzw. kommunale Unternehmen, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich im Wege der Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 30. September 2023 vorzulegen
Die zunehmende Digitalisierung der Landwirtschaft bietet immer mehr Möglichkeiten zur Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette. Gerade in der Außen- und Innenwirtschaft, aber auch in der Vernetzung der Partner innerhalb der Wertschöpfungskette, sind die Einsatzmöglichkeiten digitaler Innovationen inzwischen sehr vielfältig und reichen von Lenksystemen zur Optimierung der Ressourceneffizienz über smarte Fütterungssysteme bis hin zu Managementtools. Diese auf landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzten Technologien unterscheiden sich jedoch häufig nicht nur in ihrem Digitalisierungsgrad oder Nutzen voneinander, sondern auch das Herstellerspektrum und die verwendeten Standards sind oft uneinheitlich. Um die gegebenen Potenziale und Synergien optimal nutzen zu können, bedarf es einer Kommunikation zwischen den eingesetzten Technologien.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ihren Schwerpunkt im Themenfeld Interoperabilität mit folgenden beispielhaften Inhalten als Anwendungsfälle haben:
- Übertragung von Daten per moderner Kommunikations- und Informationstechniken insbesondere neuer Mobilfunktechniken,
- Übertragung von Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg
- Stärkung bestehender sowie Etablierung neuer, einheitlicher Standards für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen, wie Maschinen, Automaten und Fahrzeugen, untereinander sowie zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage,
- Entwicklung von Gesamtkonzepten und Umsetzung von Anwendungsfällen zur Förderung der Interoperabilität mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, insbesondere der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie zur nachhaltigen Gestaltung des Nährstoffkreislaufes und der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung,
- Monitoring, Managementmaßnahmen und Versorgungssysteme in der Tierhaltung sowie synergetische Nutzung von KI und Interoperabilität zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit,
- Anwendungsfälle zum Informationsaustausch von Datenräumen und Datenplattformen,
- Evaluation der Sicherheit von Kommunikationssystemen und der Reduzierung möglicher Folgen von Systemausfällen beispielsweise durch Sicherungs- und Sicherheitssysteme,
- Einbindung von vertrauenswürdigen Dritten.
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen darüber hinaus aber auch Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Umsetzung der Vorhaben wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab Bewilligung gefördert.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Skizzen sind bis zum 27. Oktober 2023, 12.00 Uhr einzureichen
Der Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen – HAW, Universitäten und Forschungseinrichtungen – und Einrichtungen aus der Praxis, beispielweise Unternehmen, Vereine, Verbände oder Verwaltungen, trägt maßgeblich zu Fortschritt und zur Innovationsfähigkeit Deutschlands bei. In der Praxis werden neue Erkenntnisse aus der Forschung genutzt, um technologische oder Soziale Innovationen zu entwickeln. Die Wissenschaft erhält aus der Praxis relevante Forschungsfragen und -bedarfe und kann durch innovative Lösungsvorschläge einen Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Dieser forschungsbasierte Transfer findet auf unterschiedlichen Wegen statt, unter anderem durch direkte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis in verschiedenen Formaten und Intensitäten, die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen auf Basis von Intellectual Property-Rechten oder durch Personalaustausch. Eine Reihe von Faktoren hemmt jedoch den Transfer: Nicht selten fehlen Anreize und Ressourcen für die Zusammenarbeit, Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft und Praxis finden nicht zusammen, sprechen unterschiedliche „Sprachen“, arbeiten mit unterschiedlichen Zeithorizonten oder haben unterschiedliche Erwartungen. Übergeordnete Ziele der DATIpilot-Förderung sind:
- Ergebnisse und Kompetenzen der wissenschaftlichen Forschung für die Entwicklung von technologischen wie Sozialen Innovationen zu nutzen
- wissenschaftliche Forschungsergebnisse für eine zukünftige innovative Anwendung zu qualifizieren
- neue Anwendungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erschließen
- erfolgreiche Transfer- und/oder Innovationsaktivitäten zu skalieren
- neue Formate für effektiven Austausch, Ko-Kreation und Kooperation in Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis zu erproben
- potentielle Anwendungspartnerinnen und -partner aus Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung für eine Beteiligung an Forschungs- und Innovationsprozessen zu gewinnen
- nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu stärken
- Voraussetzungen, z. B. in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, für eine erfolgreiche Überführung von Forschungsergebnissen in eine Anwendung zu klären
Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden Projekte in zwei, frei wählbaren Modulen gefördert:
- Modul 1 - Innovationssprints
- Modul 2 - Innovationscommunities
Hochschulen und Universitäten sind in beiden Modulen antragsberechtigt. In Modul 1 können Projekte in Form von Einzel- oder Verbundprojekten mit maximal zwei Partnern beantragt werden. Der Förderzeitraum beträgt drei bis maximal 18 Monate. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen 150 000 Euro pro Partner nicht übersteigen. In Modul 2 können Communities mit insgesamt bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Für Modul 1 sind bis zum 31. August 2023 Kurzskizzen einzureichen. Für Modul 2 sind bis zum 16. Oktober 2023 Projektskizzen einzureichen.
Mit der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ ermöglicht das BMBF interessierten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS), innovative, auf die Ausbildung bezogene Konzepte zur Gestaltung exzellenter Lehr-/Lernorte zu erproben und umzusetzen. Diese sollen insbesondere zur Qualitätssteigerung und -entwicklung der überbetrieblichen Ausbildung auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden beitragen, um exzellente Bildungsarbeit in ÜBS zu ermöglichen. Damit trägt das BMBF insgesamt dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zu einer herausragenden Qualität beruflicher Bildungsprozesse weiterzuentwickeln. Dies dient der Erhöhung der Kompetenz und Resilienz der Bildungseinrichtungen und des ausbildenden Personals sowie der Auszubildenden selbst. Ziel ist es, ÜBS als attraktive und exzellente Lehr-/Lernorte im Bildungssystem sichtbar aufzustellen und eine zukunftsweisende überbetriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Hierdurch wird zum Gelingen der Fachkräftesicherung beigetragen; Transformationsprozesse werden unterstützt.
Gegenstand der Förderung ist es, Maßnahmen und Vorhaben zu initiieren, die das exzellente, qualitativ hochwertige Niveau der überbetrieblichen Ausbildung sowie ihre Innovationsfähigkeit sichern und ausbauen. Zudem sollen in den Vorhaben Konzepte und Maßnahmen enthalten sein, die die individuellen Dispositionen der Auszubildenden und Ausbildenden, ihre Lebens- und Lernwelt, ihre Leistungsfähigkeit und Neigung berücksichtigen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird und Hochschulen. Die Zuwendungen werden im Wege der Anteilfinanzierung ür eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Anträge sind bis zum 31. Dezember 2023 einzureichen
Die deutsche Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategie zur Internationalisierung und dem Förderprogramm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für eine engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Europa. Eine wichtige Zielsetzung der Nationalen Roadmap zum Europäischen Forschungsraum sieht vor, die Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-13) zu stärken, um die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu steigern. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es daher, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den europäischen Forschungsraum einzubinden.
Gegenstand der Förderung ist die gemeinsame Antragsvorbereitung von multilateralen Forschungs- und Innovationsprojekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme ausgerichtet sind. Es sollen insbesondere neue Netzwerke mit den Zielländern der Bekanntmachung etabliert und über den Zeitraum der gesamten Förderung hinweg gepflegt werden.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit in der Regel bis zu 120 000 Euro sowie für die in der Regel maximale Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 30. November 2022, 27. September 2023, 31. Mai 2024
Die Bundesregierung fördert die Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, denn die reale Gleichstellung ist im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten formalen Gleichstellung noch nicht erreicht. Reale gleichberechtigte Teilhabe ist allerdings Bedingung für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft. Dazu sind insbesondere strukturelle Voraussetzungen für eine größere Sichtbarkeit der innovativen Leistungen von Frauen zu schaffen, um entsprechende zukunftsweisende Potenziale zu erkennen und die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Wegweisende wissenschaftliche Impulse dafür liefert insbesondere die Genderforschung.
Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation durch mehr Sichtbarkeit als Leistungsträgerinnen stärken und/oder als Rollenvorbilder bekannt machen, die die Repräsentanz von Frauen erhöhen, die zugrundeliegenden Mechanismen untersuchen bzw. die Umsetzung von entsprechenden Forschungsergebnissen unterstützen. Insbesondere sollen auch Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Repräsentanz strukturell zu verankern.
Das BMBF fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie zudem den fachlichen Austausch und die Vernetzung der bewilligten Vorhaben sowie den Transfer. Zu diesem Zweck soll ein Metavorhaben eingerichtet werden, das die geförderten Vorhaben bei der Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen unterstützt, die Maßnahmen bündelt und Angebote zur Vernetzung der Vorhaben unterbreitet. Durch die Nutzung von Synergieeffekten soll das Metavorhaben dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen zu erhöhen und Unterstützung zur nachhaltigen strukturellen Verankerung anbieten.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Frist: Förderanträge sind bis zum 31. Oktober 2023 einzureichen
Förderung VolkswagenStiftung / Volkswagen Foundation
Angesichts eines immer kurzatmiger agierenden Wissenschaftsbetriebs sollen Freiräume für neues Denken in Forschung und Lehre im Universitätsalltag geschaffen werden. Der Fokus des Förderangebots liegt darauf, die Vielfalt der Forschung und die Kreativität von Forscherpersönlichkeiten in Universitäten in Deutschland sowie die strategische Weiterentwicklung der entsprechenden Organisationseinheit zu stärken.
Das Förderangebot richtet sich an Professor:innen drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur. Es ist fachlich offen. Gefördert werden Konzepte zur strategischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Professur, die sich aus unterschiedlichen Fördermaßnahmen zusammensetzen. Das Angebot ist flexibel und kann den Erfordernissen der jeweiligen Disziplin bzw. dem Standort angepasst werden.
Frist: 24. April 2023, 23.59 Uhr MEZ
In the face of the increasingly fast pace of science, professors should be offered scope to develop new approaches in university research and teaching. The focus of the funding offer is to strengthen the diversity of research and the creativity of university researchers in Germany as well as the strategic development of their organizational unit.
he funding offer is aimed at professors three to five years after taking up their first tenured professorship at a university. It is open to all disciplines. The initiative comprises different support measures for concepts aimed at advancing the content and strategic development of the professorship. The offer is flexible and can be adapted to the requirements of the respective discipline or location.
Deadline: 24 April 2023, 11.59 CET
Scoping Workshops sind Veranstaltungen für Wissenschaftler:innen, die sich jenseits ihrer aktuellen Forschung Gedanken um die Zukunft ihres Forschungsgebiets machen möchten. Zusammen mit etwa 30 Expert:innen entwickeln sie Ideen, wie sich ihr Fach inhaltlich oder bezüglich seiner akademischen Rahmenbedingungen weiterentwickeln kann. Dabei stehen Diskussion und intensiver Austausch absolut im Vordergrund. Die Workshops bieten hierdurch einen Raum für das, was auf Konferenzen abseits der Vorträge und des offiziellen Programms geschieht: Austausch darüber, wie es um ein Forschungsgebiet bestellt ist; was darin anders gemacht werden könnte; was für Potenziale bestehen und wie sich diese realisieren ließen; wie sich solche Entwicklungen anstoßen lassen.
Geförderte Scoping Workshops finden im Rahmen der "Workshopwochen" im Tagungszentrum Xplanatorium Schloss Herrenhausen in Hannover statt.
Frist: 12. Oktober 2023, 14.00 Uhr MEZ & 12. Februar 2024, 14.00 Uhr MEZ
The Volkswagen Foundation’s scoping workshops are for researchers who want to take a step beyond their current activities and think about the future of their field of research. Together with around 30 experts, they develop ideas on how their field can evolve further, both in terms of research itself and the academic conditions for pursuing it. Discussion and intensive exchange are at the core of each workshop. Thereby, they offer a space for what happens at conferences in the spare time next to presentations and the official program: exchange about how a field of research is doing; what could be done differently in it; what potentials exist and how they could be realized; and how such developments can be initiated.
The scoping workshops will take place on fixed dates at the conference center Herrenhausen Palace in Hannover.
Deadline: 12 October 2023, 2pm CET & 12 February 2024, 2pm CET
Das Wissenschaftssystem ermöglicht Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch neues Wissen, sich immer wieder zu erneuern und an neue Herausforderungen anzupassen. Um dieser Aufgabe angesichts der weltweit hohen Dynamik gerecht zu werden, muss das deutsche Wissenschaftssystem selbst anpassungsfähig und resilient sein. Idealerweise nimmt es sogar eine Vorreiterrolle ein und greift neueste Entwicklungen frühzeitig auf.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stiftung mit diesem Förderangebot das Ziel, Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems in einer Weise zu beeinflussen, dass
- das System rasch auf aktuelle Entwicklungen reagiert bzw. als Pionier selbst neue Entwicklungen initiiert und diese aktiv vorantreibt;
- Ressourcen effizienter eingesetzt werden;
- Wissenschaft und Verwaltung in konstruktiver Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen die Entwicklung des Systems gemeinsam gestalten.
Es sollen Wissenschaftler:innen und Wissenschaftsmanager:innen angesprochen werden, die diese Ziele teilen und mit einem fokussierten Pioniervorhaben in einem Teilbereich des deutschen Wissenschaftssystem zu einem oder mehreren der oben genannten Ziele neuartige Impulse geben und Strukturen gestalten wollen.
Frist: 31. Oktober 2023
By providing new insights and knowledge, the science system supports the society, the political and economic system to constantly revolve and adapt to upcoming challenges. Given the extreme dynamic of change globally, the German science system itself must be flexible and resilient. Ideally, it takes over a pioneering role and addresses the most recent developments an early point in time.
Thus, with this funding offer, the Foundation pursues the goal of inducing structural changes of the German research system to such an extent that
- the system reacts immediately and appropriately to recent developments or ideally even initiates and actively promotes them;
- uses resources more efficiently;
- science and administration work together constructively in mutual trust to optimize functioning of the system.
This funding offer addresses researchers and academic administrators who share these goals and who want to provide new impetus and shape structures with a focused pioneer project in a specific area of the German research system.
Deadline: 31 October 2023
Mit den "Lichtenberg-Stiftungsprofessuren" möchten der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und die VolkswagenStiftung das hierzulande noch neue Förderinstrument des Endowments an Universitäten in Deutschland etablieren. Damit werden Hochschulen dabei unterstützt, herausragende Wissenschaftler(innen) aus innovativen, zukunftsträchtigen und risikoreichen Forschungsfeldern zu gewinnen. Jede Professur wird mit einem Kapital in Höhe von insgesamt mindestens fünf Mio. Euro ausgestattet. Seitens des Stifterverbands und der Stiftung wird ein Startkapital von je einer Mio. Euro pro Professur zur Verfügung gestellt. Weitere drei Mio. Euro müssen von der Hochschule durch Fundraising gewährleistet werden. Bewerben können sich hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen und Nationalitäten, die im internationalen Vergleich (mit)führend auf ihren jeweiligen Themenfeldern sind gemeinsam mit der Zieluniversität in Deutschland.
Frist: keine, Antragstellung jederzeit möglich
With the "Lichtenberg Endowed Professorships”, the Stifterverband für die deutsche Wissenschaft and the Volkswagen Foundation seek to establish a new endowment funding instrument for universities in Germany. The idea is to help universities attract outstanding scholars and scientists from innovative, seminal and risk-prone fields of research. The initiative provides greater planning security for the host universities as well as for the holders of the professorship. Moreover, the initiative enables host universities to implement their innovation and structural policies more independently and dependably than ever before, and they are incentivized to step up their efforts to acquire external funds. At the same time, the initiative sends a signal for more civic engagement in the field of science. Each professorship will be endowed with capital totaling at least five million euro. The Volkswagen Foundation and, if applicable, one of the Stifterverband’s affiliated foundations each enter into a commitment for a starting capital of one million euro per professorship. Another three million euro must be guaranteed by the host university through fundraising. Eligible for funding are highly qualified researchers of all disciplines and nationalities who, together with the target university in Germany, are in international comparison among the leaders in their respective fields of research.
Deadline: Anytime.
Weitere Förderungen / Other funding bodies
Das CRoSS-Fellowship (Cooperative Research of Science and Society) ermutigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, ihre Forschungsfragen in einem punktuellen, transdisziplinären Format zu öffnen und die Potenziale der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit in ihrem Fachgebiet zu erkennen.
Mit dem CRoSS-Fellowship fördert der Stifterverband in einem mehrmonatigen Programm sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachdisziplinen, die zu gesellschaftlich relevanten Themen forschen und ihre Arbeit in einem ko-kreativen Prozess für gesellschaftliche Akteure öffnen. Zur Betrachtung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen aus verschiedenen Blickwinkeln soll mit dem CRoSS-Fellowship
- mit der neuen Methode Team Puzzling ein Anreiz geschaffen werden, Forschung niedrigschwellig und punktuell in einem ko-kreativen Format zu öffnen, das den Problemen der bisherigen Wissenschaftsöffnung wie bspw. Fluktuation, eigenen Organisationslogiken und fehlenden moderierten Kontakten begegnet
- der Mehrwert kollaborativer Forschung für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die wissenschaftliche Forschung grundsätzlich sichtbar gemacht und angeregt werden
- durch die Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus der organisierten Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft und ihren jeweiligen Expertisen eine neue Vielfalt in den Prozess der Forschung eingebracht werden, die damit von Anfang an mitgedacht werden kann
Termine:
- 05. Dezember 2023 (16.00-18.30 Uhr) Digitales Kick-Off Event
- 27. Februar 2023 (16.00 - 18.30 Uhr) Digitaler Pitch-Workshop
- 22. April 2024 Team Puzzling-Event
- Juni 2024 Evaluation und Nachbereitung
Frist: 31. Oktober 2023
Applications for the ERC Synergy Grant can be made in any field of reserach. The ERC's grants operate on a 'bottom-up' basis without predetermined priorities. In the case of the ERC Synergy Grants, applications must demonstrate that the proposed research cannot be carried out by a single PI working alone.
Eligible to apply are groups of two to maximum four Principal Investigators (PIs) working together and bringing different skills and resources to tackle ambitious research problems. Synergy Grants can be up to a maximum of € 10 million for a period of 6 year.
Deadline: 08 November 2023, 17h Brussels time
In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft has established the Priority Programme entitled “META-REP: A Meta-scientific Programme to Analyse and Optimise Replicability in the Behavioural, Social and Cognitive Sciences” (SPP 2317). The present call invites proposals for the second three-year funding period (2024–2027).
Over the last 10 years, the “replication crisis” has had a substantial impact on the behavioural, social and cognitive sciences. Not only have researchers in these fields begun to reflect on low replication rates, but also reform movements targeting empirical practices , methodological standards, publication formats, assessment systems and incentive structures in science have gained momentum. At present, it is difficult to estimate to what extent these reforms will effectively and sustainably increase the replicability of empirical findings in the behavioural, social and cognitive sciences.
The Priority Programme META-REP aims to contribute to this discussion by adding a non-normative, empirically informed meta-scientific perspective. More specifically, META-REP has been initiated to tackle three overarching questions:
- The “what” question, which includes…
- the development, comparison and refinement of conceptual, methodological and statistical approaches to estimate reproducibility, robustness, “direct” replicability and generalisability in the behavioural, social and cognitive sciences, respectively;
- a clear conceptualisation and empirical operationalisation of replication failure vs. success in the behavioural, social and cognitive sciences.
- The “why” question, which includes…
- the systematic documentation and comparison of research practices, incentive systems, journal policies and normative expectations in the behavioural, social and cognitive sciences and their respective impact on replication rates;
- the systematic evaluation of the impact of questionable research practices, underspecified theories, design characteristics and/or invalid measurement models on replication rates in the behavioural, social and cognitive sciences.
- The “how” question, which includes…
- the development of measures, strategies and tools, and the evaluation of these regarding their plausibility, validity, acceptability, feasibility and their positive effects;
- the assessment and evaluation of instruments to monitor changes in norms, incentive structures and scientific practices in their respective scientific discipline and their effects
Deadline: Proposals must be submitted by 24 January 2024
Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls
Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden.
Die Förderung im EXIST-Forschungstransfer erfolgt themen- und technologieoffen. Der EXIST-Forschungstransfer soll dazu beitragen, innovative und wachstumsorientierte Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich zu mobilisieren, die neuesten Ergebnisse aus der akademischen Forschung in die Anwendung zu überführen und damit eine besonders effektive Form des Wissens- und Technologietransfers zu vollziehen. Vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten und hohen technischen Umsetzungsrisiken.
Die Förderung umfasst folgende Förderphasen:
- Förderphase I: : Förderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung
- Förderphase II: Förderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart
Hochschulen sind in Förderphase I antragsberechtigt.
Frist: Für die Förderphase I sind Anträge bis zum 31. März, 31. August und 30. November eines jeden Jahres einzureichen
Mit EXIST-Gründungsstipendium sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.
Die Förderung im EXIST-Gründungsstipendium erfolgt themen- und technologieoffen. Das EXIST-Gründungsstipendium soll dazu beitragen, innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik, deren Gründungsidee im Umfeld der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden ist und in die insbesondere die dort erworbene fachspezifische Kompetenz und Wissen sowie gegebenenfalls durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingeflossen sind, zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann nur bewilligt werden, wenn die Zielerreichung des Gründungsprojekts in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.
Das Förderverfahren ist einstufig.
Frist: Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich
Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.
Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen
- Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
- Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschung betreiben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres
The Deutsche Forschungsgemeinschaft maintains cooperation agreements with a number of funding organisations in Europe and worldwide that offer complementary funding possibilities in order to facilitate transnational research activities. In addition to funding opportunities in the framework of calls for proposals with deadlines that the DFG issues with some funding organisations, the DFG has agreements for so-called Standing Open Procedures, in which proposals can be handed in at any time.
In Europe the DFG currently collaborates with the following organisations in the Weave Lead Agency Initiative:
- Austria, Austrian Science Fund (FWF)
- Belgium, Research Foundation Flanders (FWO)
- Belgium, Fund for Scientific Research (F.R.S.-FNRS)
- Czech Republic, Czech Science Foundation (GACR)
- Luxembourg, Luxembourg National Research Fund (FNR)
- Poland, National Science Centre (NCN)
- Switzerland, Swiss National Science Foundation (SNSF)
The DFG funding scheme open to Weave is the Individual Research Grants Programme (“Sachbeihilfe”). Within Weave researchers from two up to three European countries or regions are able to submit a collaborative research proposal.
The DFG collaborates with a number of partner organisations worldwide that offer complementary funding opportunities:
- Brazil, The São Paulo Research Foundation (FAPESP)
- Colombia, Universidad de los Andes (UNIANDES)
- Colombia, Universidad de Antioquia (UdeA)
- Costa Rica, El Consejo Nacional de Rectores (CONARE)
- India, Indian Council of Social Sciences Research (ICSSR)
- Iran, National Institute for Medical Research Development (NIMAD)
- Iran, Iran National Science Foundation (INSF)
- Turkey, Scientific and Technical Research Council of Turkey (TÜBITAK)
Deadline: Within Europe and the DFG as the Lead Agency proposals can be submitted at any time. For worldwide collaborations, german researchers must submit their proposals within the DFG's Individual Research Grants Programme
Werden Sie Scout und gewinnen Sie Humboldt-Forschungsstipendiat*innen für Ihr Team und das Humboldt-Netzwerk!
Sie haben sich in Ihrer Disziplin bereits seit langem einen Namen gemacht? Oder Sie stehen am Anfang einer aussichtsreichen Leitungskarriere? Sie sind zudem international gut vernetzt und haben selbst schon Nachwuchswissenschaftler*innen betreut? Dann ist das Henriette Herz-Scouting Programm genau das richtige für Sie. Wir möchten gezielt Forschende als Scouts gewinnen, die über ein internationales Netzwerk verfügen und ihr Team um exzellente Humboldt-Forschungsstipendiat*innen erweitern möchten. In zwei Programmlinien können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Besonders begrüßen wir auch Anträge von Personen, die bisher noch keine Verbindungen zur Humboldt-Stiftung haben.
Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in einem Direktverleihungsverfahren.
Wir wollen unser Netzwerk ausbauen und diverser machen. Deshalb sollte Ihr Augenmerk sich auf Nachwuchswissenschaftler*innen konzentrieren, für die eine Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung und ein Forschungsaufenthalt in Deutschland bisher nicht in Frage gekommen sind. Ihr erster Vorschlag sollte zudem einer Wissenschaftlerin gelten.
Frist: Anträge sind jederzeit möglich.
Become a scout and recruit Humboldt Research Fellows for your team and the Humboldt Network!
Have you long since made a name for yourself in your discipline? Or are you at the beginning of a promising executive research career? Are you also well-connected internationally and have already mentored junior researchers? Then the Henriette Herz Scouting Programme could be the right one for you. We specifically want to recruit researchers as scouts who already have their own international network and would like to expand their team to include an excellent Humboldt Research Fellow. Two programme lines invite applications from both up-and-coming academics, who have only just become (junior) professors or group leaders, as well as established, experienced researchers. We particularly welcome applications from individuals who have not been connected with the Humboldt Foundation to date.
If you are selected as a scout, you have the opportunity to recommend three research talents from abroad for a Humboldt Research Fellowship. After formal approval, the fellowships will be granted directly.
We want to extend our network and make it more diverse. You should therefore set your sights on junior researchers who have not previously been considered for an application to the Humboldt Foundation or a research stay in Germany. Moreover, the first person you recommend should be a female researcher.
Deadline: applications are possible at any time
Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt zweifach dazu bei. Primär, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Dieser Beitrag wird beispielsweise durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, in Speicher und Stromnetze, oder durch die Sektorkopplung, Elektromobilität und Digitalisierung der Energiewende ermöglicht.
Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen, gefördert. Beispielweise – und nicht ausschließlich – sollten systemübergreifende und konzeptionelle Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:
- Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. treibhausgasrelevanten Auswirkungen und der ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte, Komponenten, Energiedienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln und erproben.
- Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe erforschen.
- Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich zu erhalten
- Übertragbare IT-basierte Lösungen zur Verknüpfung der Ansätze aus der zirkulären Wirtschaft entwickeln, um Informationen und Daten über Stoffflüsse und die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten durchgängig von Design bis Ende der Produktnutzungsdauer nachverfolgbar und so Ressourcenpotenziale erschließbar zu machen
- Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauervorhersage und -Verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Produkten/Gütern und Designstrategien zur Optimierung des Ressourceneinsatzes entwickeln.
Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen.
Frist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich
DFG/NFRF: Research for Post-Pandemic Recovery
The Deutsche Forschungsgemeinschaft supports the Canadian New Frontiers in Research Fund within a new special call. Launched in 2018, the NFRF funds interdisciplinary, high-risk / high-reward, transformative research led by Canadian researchers working with Canadian and international partners.
This programme aims to mobilise research efforts in support of a more equitable, sustainable and resilient post-pandemic reality. It will support a diverse portfolio of projects that directly address one or more of the research priorities outlined in the UN Research Roadmap for COVID-19 Recovery. While the NFRF call requires the principal investigator to be based in Canada, it also requires the involvement of international collaborators and allows for the transfer of funds outside of Canada to support international participation.
Deadline: The submission of proposals is possible at any time
More Information
In an effort to further strengthen the scientific cooperation between India and Germany, the Department of Science and Technology, Government of India, and the Deutsche Forschungsgemeinschaft have agreed to extend their funding opportunities for joint research projects between both countries to the International Research Training Group programme and hereby invite applications under a joint application and funding scheme.
Applications for Indo-German IRTG intended for DFG-DST funding are open to all subject areas covered by DST and interdisciplinarity in joint projects is encouraged. An IRTG should be run by two teams of participating researchers in India and Germany, respectively. Each team should have approximately five to ten members with proven expertise both in the IRTG’s main research topic and in providing outstanding supervision to doctoral students. Both DST and DFG will provide funding for IRTG project-specific costs incurred by their respective partner institutions. In accordance with respective internal policies of DST and DFG, funds can be requested for the following activities:
- funding for PhD positions/fellowships up to 48 months per doctoral researcher,
- project-specific funding for dissertation research projects
- longer-term, coordinated and reciprocal research visits by doctoral students to the respective partner institutions,
- joint workshops, conferences and seminars,
- short-term visits, lectures and workshops by the participating researchers.
Deadline: The first deadline is 1 August 2022. Thereafter, there will be two deadlines each year: 1 February and 1 August
Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025
Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.
Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
- die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
- Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
- Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
- Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
- IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere erlauben. Die vorliegende Förderrichtlinie hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.
In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können.
In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. KMU. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. März eines jeden Jahres
Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung bzw. der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen.
Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung).
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Es können zweijährlich jeweils bis zum 29. April Skizzen vorgelegt werden. Nächste Frist ist 29. April 2023.
Geänderte Lesefreundliche Fassung der Förderrichtlinie
Die Schlüsseltechnologie Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Leichtbau ist eine Konstruktionsphilosophie, die auf Reduzierung des Gewichts bei gleichzeitiger Verbesserung der Ressourceneffizienz abstellt. Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche der Querschnittstechnologie Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, der Leichtbaulösungen aus unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenbringt und weiterentwickelt.
Gefördert werden sollen branchen-, technologie- und materialübergreifende Technologietransfer-Projekte im Leichtbau. Diese Projekte werden in den folgenden fünf thematischen Programmlinien gefördert
Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
CO2 Einsparung und CO2 Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
CO2 Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
Demonstrationsvorhaben
Standardisierung
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Kapazitäten in Deutschland, gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind jährlich zum 01. April und 01. Oktober einzureichen
On the basis of the Letter of Intent signed in January 2019 between the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) and the Universidad de Antioquia (UdeA) in Colombia, researchers from Germany and UdeA can submit proposals for joint research projects in any field of research.
Researchers can apply for a funding period of up to three years. All proposals will be reviewed by both organisations separately.
Deadline: Submission of research proposals is possible at any time.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben)
- Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
- Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres
Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den Themenschwerpunkten
- Energieeffizienz und Klimaschutz,
- Rohstoffeffizienz,
- Nachhaltiges Wassermanagement,
- Nachhaltiges Flächenmanagement
zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden.
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.
Forschungsteams fördern (Modul 1)
Gefördert werden Innovationen der MTI an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Gefördert werden Ansätze, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:
- Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben),
- Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
- Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).
Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.
Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme das strukturelle Ziel, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU zu unterstützen und ihr Ideen-/Innovationspotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar zu machen. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern in Verbundprojekten erhalten KMU Zugang zu aktuellen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen und können diese in ihre eigenen Aktivitäten einbringen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https://www.interaktive-technologien.de/):
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober).
Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden.
Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:
- Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
- Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik
- Materialien für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Materialien für Mobilität und Transport
Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres
Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Eurostars stellt ein überzeugendes Beispiel für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums dar. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:
- Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
- Stärkung des europäischen Binnenmarktes
- Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.
Antragsberechtigt sind KMU, sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich
Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie.
Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:
- Phase 1: Sondierungsphase
- Phase 2: Machbarkeitsphase
Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig.
Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen
Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache und Kultur
- Querschnittsbereich Bild-Ton-Sprache
- Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt. Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.
Frist: Projektanträge können vorgelegt werden bis zum 1. Februar für die Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni und 1. September für die Wintersitzung der Stiftungsgremien im Februar eines Jahres.
Support of projects by the Fritz Thyssen Foundation focuses on scholars in the humanities, social science and biomedicine fields. The planned project should be limited in terms of the subject and time.
An application can be filed in the following areas of support:
- History, Language & Culture
- The interdisciplinary field “Image–Sound–Language”
- State, Economy and Society
- Medicine and the Natural Sciences
Interdisciplinary projects are also welcomed by the foundation. Funding is basically reserved for projects that are related to the promotion areas of the Foundation and have a clear connection to the German research system. This connection can be established either at a personal level through German scientists working on the project, at an institutional level through non-German scientists being affiliated to German research institutes or through studies on topics related thematically to German research interests.
Deadlines: project applications can be submitted until 1 February for the summer meeting of the foundation committees in June and 1 September for the winter meeting of the foundation committees in February
of each year.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen.
ZiF-Forschungsgruppen dienen der längerfristigen interdisziplinären Kooperation. In ZiF-Forschungsgruppen arbeiten ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen unter einem selbst gewählten breiteren Rahmenthema zusammen. Das Bewerbungsverfahren für ZiF-Forschungsgruppen ist zweistufig: Voranträge können jeweils bis zum 1. Oktober eingereicht werden (siehe Hinweise für Antragsteller). Nach einer ersten Auswahlrunde werden erfolgreiche Bewerber eingeladen einen Vollantrag zu stellen.
Eine ZiF-Forschungsgruppe umfasst neben der Präsenzphase, in der die Fellows am ZiF wohnen und arbeiten, eine Vor- und eine Nachbereitungsphase, in der Koordinator / die Koordinatorin der Forschungsgruppe die Arbeit der Gruppe vorbereitet bzw. die Erstellung von Publikationen begleitet. Jeder ZiF-Forschungsgruppe geht in der Regel eine mehr als zweijährige Planung voraus, in deren Verlauf im Einzelnen erarbeitet wird, wie das ZiF-Jahr gestaltet werden soll.
Frist: jährlich zum 01. Oktober
ZiF Research Groups aim at a long term interdisciplinary collaboration. They provide the frame in which scholars from various disciplines work together on a broader research theme. For an extended time, generally one year, they work and live at the ZiF.Draft proposals for ZiF Research Groups may be summitted until every 1 October. Full proposals are evaluated externally and presented before the Advisory Board. ZiF Research Groups usually require a planning period of more than two years in which the details of the proposed collaboration are worked out. Joint seminars on a regular basis, occasional workshops or discussions with visiting scientists as well as the preparation of joint publications and conferences are typical forms of collaboration.
Deadline: 1st October
Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen. Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung
- der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
- der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt
- der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
- der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.
Es werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung an Projektträger in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt.
- Zuwendungen für Projekte werden regelmäßig für maximal drei Jahre gewährt.
- Zuwendungen im Rahmen einer Promotion werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektfinanzierung an natürliche Personen als Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungen für Stipendien werden regelmäßig für maximal drei Jahre gewährt.
- Zuwendungen für Stiftungsprofessuren werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektfinanzierungan Projektträger in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungen für Stiftungsprofessuren werden regelmäßig für fünf Jahre gewährt. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt jährlich 300 000 Euro.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Jederzeit.
Aus dem Post-Grant-Fund fördert das BMBF Open Access-Publikationsausgaben für Veröffentlichungen, die aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten hervorgegangen sind. Damit will das BMBF Open Access in Deutschland stärker verankern und die zu erwartenden Potenziale für Wissenschaft und Forschung besser ausschöpfen. Abgeschlossen ist ein Projekt im Sinne dieser Richtlinie, wenn dessen Bewilligungszeitraum geendet hat. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Veröffentlichungen dann, wenn die Beiträge unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die dem Leser mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt,
- die Beiträge in elektronischer Form zu lesen,
- die Beiträge in elektronischer Form zu vervielfältigen,
- die Kopien in elektronischer Form weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.
Hierbei kann die Lizenz so gestaltet sein, dass sie eine Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen wie die Ursprungslizenz erlaubt, dass sie Bearbeitungen der Beiträge verbietet oder nur eine nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt. Bis zu einer Höhe von 2 000 Euro je Publikation erfolgt eine volle Förderung der Veröffentlichungsausgaben (Projektförderung Festbetragsfinanzierung). Betragen die Veröffentlichungsausgaben mehr als 2 000,00 Euro (netto), werden zusätzlich 20 % des Mehrbetrags gefördert. Die maximale Fördersumme pro Publikation beläuft sich auf 2 400 Euro.
Frist: keine, Antragseinreichung jederzeit möglich
Preise / Prizes
Der Unternehmer Dr. Friedwart Bruckhaus hat die Schleyer-Stiftung – in Anerkennung ihrer Initiativen zur Förderung der jungen Generation – als Erbin und Treuhänderin der Friedwart Bruckhaus-Stiftung eingesetzt. Der Friedwart Bruckhaus-Preis 2023/2024 richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bemerkenswerte Forschungen geleistet haben, sowie an Journalistinnen und Journalisten, deren Medienbeiträge sich durch allgemeinverständliche Darstellungen wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen ausgezeichnet haben. Vorgesehen sind bis zu drei Preise von je 5.000,- €, die aufgeteilt werden können.
Aktuelles Thema: Europa im 21. Jahrhundert - Beginn einer neuen Ära?
Frist: Bis zum 28. Februar 2024 können Bewerbungen eingereicht werden.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft schreibt zum zehnten Mal den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis aus. Ziel des Preises ist die Auszeichnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich besonders um die Förderung des Tierschutzes in Wissenschaft und Forschung verdient machen. Der Preis wird für wissenschaftliche Forschung vergeben, die dazu beiträgt, die Belastung für die in einem Tierversuch eingesetzten Tiere zu vermindern, deren Zahl zu reduzieren oder sie zu ersetzen.
Der Preis ist mit bis zu 80 000 Euro dotiert und soll für Vorhaben verwendet werden, die dem Tierschutz in der Forschung zugutekommen.
Um den Preis können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben, die an deutschen Forschungseinrichtungen tätig sind. Die Bewerbung als Team mit maximal vier Forscherinnen und Forschern ist ebenfalls möglich.
Frist: 05. November 2023
Bürger schaffen Wissen lädt partizipativ Forschende aus Deutschland dazu ein, sich oder qualifizierte Kolleg*innen für den Wissen der Vielen – Forschungspreis für Citizen Science zu nominieren. Eine hochkarätige Jury aus Professor*innen verschiedener Fachrichtungen zeichnet herausragende wissenschaftliche Leistungen in der Anwendung von Citizen Science aus. Die Preisträger*innen erhalten 20. 000 Euro für den 1. Platz, 10. 000 Euro für den 2. und 5. 000 Euro für den 3. Platz.
Gesucht werden herausragende Forschungsarbeiten, die den Mehrwert partizipativer Ansätze in der Forschung auf besondere Weise verdeutlichen. Bei der Bewertung werden insbesondere die fachliche Qualität der eingereichten Werke und der Mehrwert von Citizen Science für die Forschung berücksichtigt. Zusätzlich bewertet die Jury die gesellschaftliche Dimension der Forschung und die Qualität des zugrundeliegenden Prozesses des Einbeziehens von Bürger*innen in den Forschungszyklus.
Nominiert werden können Wissenschaftler*innen jeglicher Disziplinen und beruflicher Erfahrungsstufen. Eigen- und Fremdnominierungen sind möglich.
Frist: Bewerbungen können bis zum 25. September 2023, 12.00 Uhr eingereicht werden
Die Alexander von Humboldt Stiftung vergibt den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis, für den in ihrem Fachgebiet bereits international anerkannte WissenschaftlerInnen, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben, nominiert werden können. Von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen ihr Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig prägen. Die PreisträgerInnen werden für ihre herausragenden Forschungsleistungen ausgezeichnet. Sie sind eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden. Die Nominierung erfolgt durch WissenschaftlerInnen in Deutschland. Auch ein im Ausland tätiger Preisträger der Humboldt-Stiftung kann eine Nominierung initiieren, muss diese jedoch gemeinsam mit einem in Deutschland tätigen Kollegen einreichen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 45.000 Euro dotiert.
Frist: keine, Antragseinreichung jederzeit möglich