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Bundesförderungen / Federal funding
Das Bauwesen steht vor besonderen Herausforderungen: Es gilt, den Wandel hin zur Klima- und Treibhausgasneutralität 204 zu gestalten, die vorhandenen Ressourcen zu schonen und den Bedarf an ökologischem und bezahlbarem Wohnraum zu decken. Gleichzeitig erschwerden instabile Lieferketten, Materialknappheit und gestiegene Preise zunehmend, den aktuellen Überhang an Baugenehmigungen zu akzeptablen Kosten und in angemessenen Fristen abzubauen.
Im Mittelpunkt dieser Förderrunde stehen folgende Förder- bzw. Themenschwerpunkte von erheblichem Bundesinteresse:
- Zeit- und kostenoptimiertes Bauen, Effizienzsteigerung
- Klimaneutrale und klimaangepasste Gebäude
- Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 01. Juni 2023
Ziel der Bekanntmachung ist, die Erforschung und Entwicklung von Verfahren voranzutreiben, mit denen der Ausstoß klimaschädlicher Gase in der Pflanzenproduktion und -verarbeitung effizient gemindert oder vermieden wird. Gefördert werden Projekte, die erkennen lassen, dass sie einen direkten Beitrag zur Senkung der Emissionen leisten können oder einen entsprechenden deutlichen Impuls für die Praxis geben können.
In den Skizzen ist eine klare Zuordnung zu einem der zwei Module vorzunehmen:
- Modul A: Das Modul adressiert anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen Beitrag zur Minderung der THG-Emissionen in der Pflanzenproduktion leisten; außerdem Vorhaben, die durch emissionsarme Verarbeitungsschritte zum Angebot ernährungsphysiologisch wertvoller, eiweißreicher pflanzenbasierter Nahrungsmittel beitragen. Bereits während der Projektlaufzeit sollen die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Maßnahmen vorsehen, welche durch zielgruppengerechte Wissensvermittlung die Umsetzung der jeweiligen THG-Minderungsmaßnahmen in der Praxis realisieren.
- Modul B: Über das Modul B werden anwendungsorientierte Vorhaben vornehmlich im Bereich der Grundlagenforschung sowie des Wissenstransfers gefördert. Die Vorhaben und Maßnahmen behandeln sozioökonomische Fragestellungen im Zusammenhang mit der THG-Minderung und Energieeinsparung durch Verfahren und technische Ansätze in der Pflanzenproduktion und -verarbeitung. Es kann sich dabei um einzelbetriebliche, strukturelle und gesellschaftliche Fragestellungen handeln.
Hochschulen sind in beiden Modulen antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Bis zum 15. Juni 2023, 12.00 Uhr sind Projektskizzen vorzulegen
Ziel der Bekanntmachung ist, die Erforschung und Entwicklung von Innovationen voranzutreiben, mit denen der Ausstoß klimaschädlicher Gase auch im Verhältnis zum Gesamtsystem (Zirkularität) ermittelt sowie bewertet und sowohl in der konventionellen als auch in der ökologischen Tierproduktion effizient gemindert oder vermieden wird. Gefördert werden Projekte, die erkennen lassen, dass sie einen direkten Beitrag zur Senkung der Emissionen leisten oder einen entsprechenden deutlichen Impuls für die Praxis geben können. Darüber hinaus sollen sozioökonomische Fragestellungen zu innovativen Technologien und angepassten Managementsystemen in der Tierhaltung untersucht werden.
In den Skizzen ist eine klare Zuordnung zu einem der folgenden drei Module vorzunehmen:
- Modul A: Mit der Förderung soll die Entwicklung innovativer wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im Bereich der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützt werden. Im Vordergrund stehen die Innovation und ihr Beitrag zur Ermöglichung einer wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse. . Die zu entwickelnden Innovationen sollen durch klimaoptimierte Produktionssysteme einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur effizienteren Energienutzung, speziell der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien, leisten.
- Modul B: Das Modul B zielt vorrangig auf die Förderung von Vorhaben der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung über alle Produktionsstufen hinweg ab, die bei bestehenden Haltungsbedingungen im konventionellen Bereich ansetzen. Dies schließt jedoch auch Fragestellungen ökologischer Haltungssysteme, sofern sie auf konventionelle Verfahren anwendbar sind, sowie die Bündelung verschiedener interdisziplinärer Ansätze ein.
- Modul C: Über das Modul C werden anwendungsorientierte Vorhaben vornehmlich im Bereich der Grundlagenforschung sowie des Wissenstransfers gefördert. Die Vorhaben behandeln sozioökonomische Fragestellungen im Zusammenhang mit der THG-Minderung und Energieeinsparung durch klimaoptimierte Produktionssysteme in der Tierhaltung. Es kann sich dabei um einzelbetriebliche, strukturelle und gesellschaftliche Fragestellungen handeln.
Hochschulen sind in allen drei Modulen antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 22. Juni 2023, 12.00 Uhr einzureichen
Ziel dieser Bekanntmachung ist es, Innovationen zur Optimierung und Erweiterung von Agri-PV-Systemen zu unterstützen. Im Vordergrund steht dabei die angewandte Entwicklung von Verfahren, Strategien und Systemen sowie Produkten, die technologische und pflanzenbauliche Verbesserungspotentiale von Agri-PV ansprechen und somit einen substantiellen Beitrag zur Energieeinsparung und Energieproduktion bei gleichzeitig aufrechterhaltener landwirtschaftlicher Nutzung leisten (Modul A). Darüber hinaus sollen mit der Förderung die mit Agri-PV-Systemen verbundenen Transformationsprozesse sowie Voraussetzungen und Folgen insbesondere für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum unter soziologischen und ökonomischen Gesichtspunkten wissenschaftlich untersucht werden. Die Forschungsergebnisse dienen unter anderem der Bewertung und Folgenabschätzung von Agri-PV-Systemen hinsichtlich wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte und sollen auch als Orientierung für die Politik und Praxis dienen (Modul B).
Bei Einreichung der Projektskizze ist eine Zuordnung zu einem der folgenden beiden Module vorzunehmen:
- Modul A - Forschung und Entwicklung innovativer Techniken und Verfahren
- Modul B - Sozioökonomische Fragestellungen
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Hochschulen sind in Modul A und Modul B antragsberechtigt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Bis zum 07. Juni 2023, 12.00 Uhr sind Projektskizzen einzureichen
Ziel der Förderung ist es, unter Nutzung von geeigneten digitalen Werkzeugen einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Zielsetzungen des BMEL zu leisten. Dazu gehören insbesondere Ressourcenschonung, Effizienzsteigerung, Stärkung regenerativer Prozesse und Bilanzierung klimafreundlicher Maßnahmen in Form von ganzheitlichen sowie Einzellösungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dies umfasst unter anderem eine CO2-Einsparung und -Fixierung, die Förderung von Humusaufbau, Erosionsschutz, ein effizienteres Dünge- und Bewässerungsmanagement, den Einsatz von selbst erzeugten erneuerbaren Energien, die Steigerung der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie weitere Maßnahmen und Anwendungen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ihren Schwerpunkt in den Themenfeldern Energieeinsparung und Treibhausgasemissionsminderung unter Einbeziehung von digitalen Werkzeugen wie unter anderem Soft- und Hardware haben.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. Juni 2023, 12.00 Uhr
Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist es, die Erforschung und Entwicklung von Innovationen voranzutreiben, mit denen der Ausstoß klimaschädlicher Gase bei der Produktion von Nahrungsmitteln effizient gemindert oder vermieden und negative Emissionen erzeugt werden können. Gefördert werden Projekte, die erkennen lassen, dass sie einen direkten Beitrag zur Senkung der Emissionen leisten können oder einen entsprechenden deutlichen Impuls für die Praxis geben können. Dabei werden unter dem Begriff Emissionen im Rahmen dieser Bekanntmachung Treibhausgasemissionen, Ammoniakemissionen und klimarelevante Staubemissionen zusammengefasst.
Die Förderinitiative richtet sich an Forschung und Entwicklung zu klimafreundlichen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Im Vordergrund stehen Innovationen, die die Praxis dabei unterstützen,
- THG-Emissionen effektiv zu vermeiden beziehungsweise zu verringern
- den Energieverbrauch deutlich zu senken
- negative Emissionen beziehungsweise THG-Senken zu erzeugen
- die eigene Klimaschutzleistung abzubilden
- Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, insbesondere die Reduzierung von Methan- und Lachgasemissionen, ökonomisch erfolgreich zu etablieren
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Skizzen sind bis zum 15. Juni 2023, 12.00 Uhr einzureichen
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, staatliche Strukturen und Verwaltungen besser auf komplexe Lagen vorzubereiten und neue Lösungen für eine wirksamere Krisenprävention und -bewältigung sowie für die Sicherstellung einer nachhaltigen Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung zu gestalten. Von besonderer Bedeutung sind dafür die Schaffung und Förderung von Risikobewusstsein und Antizipationsfähigkeit für krisenhafte Situationen und deren Auswirkungen bereits in krisenfreien Zeiten.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, in denen Lösungskonzepte zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung bezüglich krisenhafter Ereignisse erforscht werden. Projektvorschläge sollen einen oder mehrere der nachfolgenden Aspekte aufgreifen und müssen dabei den jeweiligen Status Quo (zum Beispiel in der/den betrachteten Kommune/n, Behörde/n, zuständigkeitsübergreifenden und/oder internen Entscheidungsstruktur/en) berücksichtigen:
- Identifikation, Beschaffung, Analyse und Bewertung notwendiger Informationen und deren Einbindung in bestehende Prozesse und Strukturen
- Evidenzbasierte Empfehlungen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Handelnden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und/oder mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft auch unter Berücksichtigung relevanter Schnittstellen für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Krisen-, Verteidigungs- und Katastrophenfall
- Analyse von Prozessen, die durch jeweils vorgängige Ereignisse das Handeln in Verwaltungsstrukturen bei krisenhaften Ereignissen negativ beeinflussen können
- Etwaige Abhängigkeiten der Verwaltung von kritischen Produkten und Dienstleistungen, Lieferketten, IT-Strukturen und Energieträgern sowie Energienetzen und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung dieser Abhängigkeiten
- Möglichkeiten der Einbindung von und Sicherstellung der Unterstützung durch externe Akteure
- Verbesserung des ebenen- und zuständigkeitsübergreifenden Risikomanagements
- Verbesserung der Aus- und Weiterbildung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bei krisenhaften Situationen und bei Informationsdefiziten sicherzustellen
- Interne Vorbereitung von Behörden und Verwaltungen auf Krisenfälle
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenseinrichtungen, Behörden und Verbände. Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Bis zum 01. Juni 2023 sind Projektskizzen einzureichen
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem starken regionalen Anwendungsbezug zum Thema soziale und technologische Innovationen für eine nachhaltige Mobilität. Es soll untersucht werden, wie die Mobilitätswende für mehr Klimaschutz in Regionen partizipativ gestaltet und ohne Mobilitätsverluste umgesetzt werden kann. Hierbei geht es auch darum, die Wechselwirkungen zwischen dem Mobilitätssystem und anderen Sektoren (unter anderem Energie) sowie mit unterschiedlichen Lebensbereichen besser zu verstehen und bei Gestaltungsvorschlägen ebenso zu berücksichtigen wie soziodemographische und -ökonomische Aspekte. Zentral und bindend für jedes Vorhaben ist die Bearbeitung folgender Punkte:
- Entwicklung eines Leitbildes zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
- Governance-Strategien in regionalen Transformationsräumen für mehr Nachhaltigkeit
- Erprobung von Reallaboren mit größerem Raumbezug
- Wirkungsevaluation
- Wissenschaftskommunikation
Untersuchungsgegenstand sind Entwicklung und Potenzial nachhaltiger regionaler Mobilitätskonzepte und Umsetzungsstrategien für eine raumwirksame Transformation des Mobilitätssystems. Betrachtet werden sollen dafür der peri-urbane und polyzentrisch organisierte sowie der ländliche Raum mit seiner dispersen Siedlungsstruktur. Projektvorschläge müssen mindestens einen der nachfolgend beschriebenen Themenschwerpunkte adressieren, themenübergreifende Ansätze sind möglich.
- Mobilitätswende in regionalen Transformationsräumen durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle voranbringen
- Ganzheitliche Mobilitätskonzepte für verschiedene Lebensbereiche entwickeln
- Energiewende im Verkehr voranbringen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 14. Juni 2023
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie mit Blick auf ihre internationalen Perspektiven und Kontexte zu stärken. Das Ziel der im Januar 2020 veröffentlichten Nationalen Bioökonomiestrategie der Bundesregierung ist, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung als der erforderliche Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt, bewertet und gehoben werden können.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Verbünden mit Partnern aus Deutschland und Queensland/Australien, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Gefördert werden deutsche Partner in diesen internationalen Verbünden. Von den geförderten Verbundvorhaben wird erwartet, dass sie den Bezug zu mindestens einem der in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:
- Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie
- Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit
- Grenzen und Potenziale der Bioökonomie
- Transfer in die Anwendung
- Bioökonomie und Gesellschaft
- Globale Forschungskooperationen
Einen Schwerpunkt der Ausschreibung bilden die Themen des Bausteins „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie“.
Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2023 besteht aus einem sogenannten bilateralen Modul. Gefördert werden können Vorhaben mit Partnern aus Queensland zu den folgenden Themenfeldern:
- Biobasierte Materialien
- Nachhaltige Landwirtschaft
- Lebensmittel
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 20. Juni 2023 einzureichen
Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Besondere Herausforderungen hierbei sind u. a. die demografische Entwicklung, namentlich die Zunahme älterer und hochbetagter Patientinnen und Patienten mit chronischen und Mehrfacherkrankungen sowie Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit. Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen
Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden Versorgungsforschungsprojekte gefördert, die sich einem der nachfolgenden Themenfelder zuordnen lassen:
- Themenfeld 1: Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorungsgestaltung
- Themenfeld 2: Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
- Themenfeld 3: Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
- Themenfeld 4: Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
- Themenfeld 5: Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
- Themenfeld 6: Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Die Förderungen können im Wege einer Projektförderung als Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden.
Frist: 16. Mai 2023, 12.00 Uhr
Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Besondere Herausforderungen hierbei sind u. a. die demografische Entwicklung, namentlich die Zunahme älterer und hochbetagter Patientinnen und Patienten mit chronischen und Mehrfacherkrankungen sowie Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit. Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen
Gefördert werden neue Versorgungsformen, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. Projekte, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen, können ebenfalls gefördert werden. Insgesamt soll mit den Projekten eine strukturelle und prozessuale Weiterentwicklung des Gesundheitssystems verbunden sein.
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Die Förderungen können im Wege einer Projektförderung als Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden.
Frist: 16. Mai 2023, 12.00 Uhr
Der sichere Zugang zu nachhaltiger Wasserversorgung sowie der Schutz vor wasserbedingten Naturgefahren oder Krankheiten sind eine unabdingbare Grundlage für die Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika. Im globalen Vergleich weist Subsahara-Afrika derzeit mit Abstand den niedrigsten Versorgungsgrad der Bevölkerung mit sauberem Wasser auf. Mit dem Klimawandel und dem erwarteten dynamischen Wachstum von Wirtschaft, Bevölkerung und Märkten in Afrika wird zudem der Wasserbedarf stark steigen. Erhebliche Investitionen in den Wassersektor sind unabdingbar, um die Resilienz zu erhöhen. Ziel dieser Förderrichtlinie sind Beiträge zur nachhaltigen Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika. Dies umfasst die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie den Erhalt natürlicher Ökosysteme.
Innerhalb der Fördermaßnahme WASA sind innovative Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika zu entwickeln und zu demonstrieren. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in den Themenfeldern:
- Nachhaltiges Wasserressourcenmanagement
- Wasserinfrastruktur und Wassertechnologie
- Hydrologische Vorhersagen und Umgang mit hydrologischen Extremen
Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele sind die Synthese und Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Fördermaßnahme. Die Durchführung des Vernetzungs- und Transfervorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuwendungen werden bis zu maximal 2 000 000 Euro pro Verbundvorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 15. Juni 2023 einzureichen
Zu zentralen Fragen, wie sich technologische Innovationen und Prozesse der Energiewende konkret auf die Gesellschaft, aber auch auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen auswirken und mit ihnen wechselwirken, besteht weithin großer Forschungsbedarf. Auch aus den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und Bedürfnissen als Grundlage für tragfähige Kompromisse im Hinblick auf die Energiewende ergeben sich neuartige Forschungsfragen. Deshalb bedarf es zusätzlicher anwendungsorientierter Forschungsanstrengungen unter Einbeziehung einer Vielzahl von Handlungsfeldern und Akteuren,, um sozioökonomische Herausforderungen und Folgen des Transformationsprozesses zu erkennen und bei der Gestaltung des Energiewendeprozesses angemessen zu berücksichtigen.
Dieser Aufruf adressiert dabei explizit Forschungsvorhaben gesellschaftlicher Themen im Zusammenspiel mit system- und technologieübergreifenden Aspekten im Umfeld der Energiewende. Gefördert werden beispielsweise Projekte, die die folgenden Fragestellungen und Themen mit Blick auf Energiewende und Gesellschaft zum Gegenstand haben:
- Sektorübergreifende und interdisziplinäre Untersuchungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Energiewende hinsichtlich ihrer technischen, ökonomischen, sozialen, institutionellen und gesetzlichen/ regulatorischen Dimensionen inklusive Erforschung der Wechselwirkungen im Gesamtsystem der Energiewendemaßnahmen
- Sozioökonomische Erforschung der gesellschaftlichen Bedürfnisse im Strukturwandel und seine Folgen, in ländlicher wie urbaner Perspektive, einschließlich Handlungsoptionen, die Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Infrastruktur betreffen
- Untersuchung des Einflusses, der Folgen und Handlungsoptionen für den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen inklusive Ausbildung im Zusammenhang mit Energiewendemaßnahmen
- Übergreifende Untersuchungen zur Technikgestaltung, Technikfolgenabschätzung, Innovationsmanagement und einhergehende energiebezogene Nutzungskonflikte, bis hin zu Aspekten der Markteinführung und -verbreitung von Innovationen einschließlich der Veränderung des energiebezogenen Verhaltens von Akteuren, Nutzern und Nutzerinnen sowie deren Lebensstile
- Analyse der Chancen, Herausforderungen, Hemmnisse und Akzeptanz der Digitalisierung der Energiewende unter Berücksichtigung von Aspekten wie beispielsweise Lebens- und Konsumgewohnheiten, Verhaltensänderungen von Prosumern und Verbrauchern sowie der Interaktion mit Individuen, Haushalten bzw. der Gesellschaft
- Erforschung der spezifischen Informationsbedarfe und Entwicklung besonders geeigneter Lösungsansätze bzw. Erklärmuster sowie Erprobung sachgerechter und wirkungsstarker Vermittlungskanäle valider Erkenntnisse für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen
- Erforschung und Erprobung von Simulations-, Visualisierungs- und Kommunikationsformen für Energiewendemaßnahmen und Energieinnovationen unter enger Beteiligung gesellschaftlicher Akteure
- Erforschung von Akzeptanz, Partizipation und Teilhabe im Transformationsprozess für die Energiewende und Ableitung von Handlungsoptionen
- Forschung zur Minderung von direkten und indirekten Reboundeffekten bzgl. Effizienz und Suffizienz oder auch die Erforschung positiver Narrative über die Verwendung von Effizienz- und Suffizienzgewinnen für zusätzliche u. a. private Energiewende-Investments
- Erforschung der sozioökonomischen Effekte von Finanzierungsmodellen der Energiewende, u.a. zur Ausgestaltung von Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelten im Energiebereich
- Erforschung besonders erfolgreicher Formen der Zusammenarbeit im Bereich Energiewende zwischen institutionellen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren sowie Entwicklung und Erprobung von Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf weitere Handlungsbereiche der Energiewende
Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine transdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens drei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen. Mindestens ein Akteur sollte aus dem sozialwissenschaftlichen, kommunikationswissenschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Forschungsumfeld kommen. Antragsberechtigt sind gemäß FBK vom 18. Juni 2021 insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 14. April 2023, 15.00 Uhr einzureichen
Das Förderziel dieser Maßnahme ist es, die interdisziplinäre Forschungslandschaft der ELSA der Neurowissenschaften in Deutschland weiter auszubauen und nachhaltig zu stärken. Dabei soll der zu fördernde Research Hub diesen Wissenschaftsbereich vernetzen, für Forscher attraktiver machen und die internationale Sichtbarkeit stärken.
Gefördert werden soll ein Research Hub für ELSA der Neurowissenschaften, der eine zentrale, fachlich qualifizierte Anlaufstelle darstellt. Die Förderung ist in Form eines Einzelprojekts oder Verbundvorhabens möglich. Ein Verbundprojekt muss dabei aus abgrenzbaren Teilprojekten bestehen. Es wird erwartet, dass der Research Hub als Kristallisationspunkt insbesondere für Forschende der ELSA der Neurowissenschaften in Deutschland dient. Dazu werden Vernetzungstätigkeiten der Forschungsgemeinschaft gefördert, die zum einen die geförderten Projekte der angeführten Maßnahmen einbinden müssen und zum anderen darüberhinausgehend weitere nationale und internationale Stakeholder berücksichtigen sollen. Darüber hinaus muss der Research Hub mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, die einen Mehrwert für die wissenschaftliche Gemeinschaft generieren.
- Ansätze für wissenschaftliche Metaforschung bzw. begleitende Forschung im Feld der ELSA der Neurowissenschaften
- zukunftsorientierte Ansätze in der ELSA der Neurowissenschaften;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für die interdisziplinäre Nachwuchsförderung
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu zielgruppengerechter Aufbereitung und Verbreitung von Forschungsergebnissen
- Entwicklung von systematischen Ansätzen zur Kooperation mit Industrie
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen für Wissens- und Technologietransfer, gesellschaftliche Organisationen, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 25. April 2023, 14.00 Uhr einzureichen
Übergeordnetes Ziel der Förderrichtlinie ist die stärkere Etablierung von innovativen Datentreuhandmodellen zur Verbesserung der Datenbereitstellung und -nutzung für das stärkere Heben von Dateninnovation in den Sektoren Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten wissenschaftliche Erkenntnisse oder technische Entwicklungen hervorbringen und diese als praxistaugliche Lösungsbausteine für die verbesserte Etablierung und den Betrieb von DTM umsetzen
- Bausteine für tragfähige(re) Geschäfts- und Betriebsmodelle für Datentreuhänder
- Bausteine für die Steigerung der Akzeptanz sowie Skalierung von DTM
- Technische Komponenten von DTM
- Rechtlich relevante Aspekte von Datentreuhänderschaft
Antragsberechtigt sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 28 Monaten in einer Gesamthöhe von bis zu 500 000 Euro pro Verbundprojekt bzw. Einzelprojekt als nicht rückzahlbare Zuschüsse für Personal-, Sach- und Reisemittel gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Frist: Anträge sind bis zum 30. März 2023, 12.00 Uhr einzureichen
Im Rahmen des Handlungskonzepts zur Nachhaltigkeitsstrategie, die von der Bundesregierung festgelegt wurde, ist die nationale Nutztierstrategie entwickelt worden, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Nutztierhaltung in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und sie als hochentwickelten Sektor weiter zu verbessern. Sie soll auf einen Strukturwandel hin zu tiergerechteren Haltungs- und Produktionssystemen wirken und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf das Tierwohl und die Unterstützung der speziellen artspezifischen Bedürfnisse legen.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die zur Verbesserung des Tierwohls kleiner Wiederkäuer in Deutschland beitragen. Den Themenschwerpunkten ist hierbei angemessen Rechnung zu tragen, wobei übergreifende und interdisziplinär formulierte Ansätze ausdrücklich gewünscht sind:
- Tiergesundheitliche Fragestellungen
- Bestands- und Tiermanagement
- Fragen zur Fütterung bzw. zu Futtermitteln, auch im Zusammenhang mit Aspekten des Klimawandels
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland. Die Zuwendungen und Zuweisungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Projektlaufzeiten von bis zu 36 Monaten sind die Regel.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 26. April 2023, 12.00 Uhr einzureichen
Das Förderziel dieser Maßnahme ist es, Fragen der ethischen, philosophischen, rechtlichen und sozio-kulturellen Aspekte bezogen auf neurowissenschaftliche Forschung zu identifizieren, wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu legen, Chancen und Risiken, die sich aus dem technischen und methodischen Fortschritt ergeben, zu bewerten sowie den allgemeinen Wissensstand zu erweitern.
Gefördert werden sollen multinationale Verbundvorhaben zu bedeutenden Fragen aus dem Bereich der ethischen, philosophischen, rechtlichen und sozio-kulturellen Aspekte der Neurowissenschaften, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Fortschritte. Folgende Themenfelder kommen unter anderem in Betracht:
- Konsequenzen aus der Entwicklung neurowissenschaftlicher Diagnostikmethoden
- klinische Forschung mit Patienten, die an neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden
- intelligente Technologien und unmittelbare Mensch-Maschine-Interaktion; Veränderungen der Persönlichkeit als Nebenwirkungen von neurologischen oder psychiatrischen Therapien
- Biobanken, in denen Nervengewebe verwahrt wird
- Verwendung von Hirndaten; Interventionen am Gehirn in rechtlichen Kontexten
- Auswirkungen der modernen Neurowissenschaften auf traditionelle philosophische Fragen, Konzepte und Theorien zu grundlegenden Aspekten der menschlichen Natur
- Neuroenhancement zur Modulation mentaler Zustände und Fähigkeiten bei Gesunden mittels pharmakologischer oder elektrischer/magnetischer Stimulation des Gehirns
- Reduktion aberrantes Verhaltens auf abnormale Zustände des menschlichen Gehirns
- gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen, die von neurowissenschaftlichen Wissen oder dessen Anwendung angestoßen werden
- verantwortungsbewusste Forschung und Innovation im Feld der Neurotechnologie und Neurowissenschaft
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen an die deutschen Projektpartner werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 04. Mai 2023, 14.00 MESZ einzureichen
The aim of the call is to facilitate multinational, collaborative research projects that will address important questions regarding ethical, philosophical, legal and socio-cultural aspects related to the neurosciences and their recent advances, to provide scientific knowledge for an informed debate in science and society, evaluate opportunities and risks associated with technological and methodological progress and to expand the general knowledge base.
Funded projects may address, but are not limited to the following exemplary thematic fields:
- the consequences of the development of neuroscientific diagnostic methods
- issues in clinical research with patients suffering from neurological or psychiatric diseases
- intelligent technologies and close human-machine interaction; personality changes as side effects of neurological or psychiatric therapies
- biobanking of neural tissue
- use of brain data; brain interventions in legal contexts
- the impact of modern neuroscience on traditional philosophical questions, concepts and theories regarding fundamental aspects of human nature
- neuroenhancement such as alteration of mental states in healthy subjects by pharmacological or by electrical/magnetic brain stimulation
- abnormal behaviour reduced to deviant brain states
- societal and cultural changes induced by neuroscientific knowledge and its application
- responsible research an innovation in neurotechnology and neuroscience
Deadline: Proposals must be submitted by 04 May 2023 2pm CEST
In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von grünem Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen bzw. Energieträgern deutlich vorangetrieben. Erprobungen und Validierungen dieser regenerativen Kraftstoffoptionen fanden im Labormaßstab und vereinzelte auch bereits in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen statt. Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte, Technologien und Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt explizit auf anwendungsbezogenen Vorhaben; Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Die Entwicklungsfelder beziehen sich auf Technologien und Prozesse zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen, sowie LOHC für maritime Anwendungen. Auch hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen sind förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Skizzen sind bis zum 30. April 2023 einzureichen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls bei kleinen Wiederkäuern im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Nutztierstrategie.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die zur Verbesserung des Tierwohls kleiner Wiederkäuer in Deutschland beitragen. Den Themenschwerpunkten ist hierbei angemessen Rechnung zu tragen, wobei übergreifende und interdisziplinär formulierte Ansätze ausdrücklich gewünscht sind:
- Tiergesundheitliche Fragestellungen
- Bestands- und Tiermanagement
- Fragen zur Fütterung bzw. zu Futtermitteln, auch im Zusammenhang mit Aspekten des Klimawandels
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland. Die Zuwendungen und Zuweisungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Projektlaufzeiten von bis zu 36 Monaten sind die Regel.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 26. April 2023, 12.00 Uhr einzureichen
Die deutsche Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategie zur Internationalisierung und dem Förderprogramm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für eine engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Europa. Eine wichtige Zielsetzung der Nationalen Roadmap zum Europäischen Forschungsraum sieht vor, die Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-13) zu stärken, um die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu steigern. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es daher, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den europäischen Forschungsraum einzubinden.
Gegenstand der Förderung ist die gemeinsame Antragsvorbereitung von multilateralen Forschungs- und Innovationsprojekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme ausgerichtet sind. Es sollen insbesondere neue Netzwerke mit den Zielländern der Bekanntmachung etabliert und über den Zeitraum der gesamten Förderung hinweg gepflegt werden.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit in der Regel bis zu 120 000 Euro sowie für die in der Regel maximale Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 30. November 2022, 27. September 2023, 31. Mai 2024
Die Bundesregierung fördert die Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, denn die reale Gleichstellung ist im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten formalen Gleichstellung noch nicht erreicht. Reale gleichberechtigte Teilhabe ist allerdings Bedingung für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft. Dazu sind insbesondere strukturelle Voraussetzungen für eine größere Sichtbarkeit der innovativen Leistungen von Frauen zu schaffen, um entsprechende zukunftsweisende Potenziale zu erkennen und die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Wegweisende wissenschaftliche Impulse dafür liefert insbesondere die Genderforschung.
Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation durch mehr Sichtbarkeit als Leistungsträgerinnen stärken und/oder als Rollenvorbilder bekannt machen, die die Repräsentanz von Frauen erhöhen, die zugrundeliegenden Mechanismen untersuchen bzw. die Umsetzung von entsprechenden Forschungsergebnissen unterstützen. Insbesondere sollen auch Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Repräsentanz strukturell zu verankern.
Das BMBF fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie zudem den fachlichen Austausch und die Vernetzung der bewilligten Vorhaben sowie den Transfer. Zu diesem Zweck soll ein Metavorhaben eingerichtet werden, das die geförderten Vorhaben bei der Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen unterstützt, die Maßnahmen bündelt und Angebote zur Vernetzung der Vorhaben unterbreitet. Durch die Nutzung von Synergieeffekten soll das Metavorhaben dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen zu erhöhen und Unterstützung zur nachhaltigen strukturellen Verankerung anbieten.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Frist: Förderanträge sind bis zum 31. Oktober 2023 einzureichen
Förderung VolkswagenStiftung / Volkswagen Foundation
Scoping Workshops der VolkswagenStiftung sind Veranstaltungen für Wissenschaftler:innen, die sich jenseits ihrer aktuellen Forschung Gedanken um die Zukunft ihres Forschungsgebiets machen möchten. Zusammen mit etwa 30 Expert:innen entwickeln sie Ideen, wie sich ihr Fach inhaltlich oder bezüglich seiner akademischen Rahmenbedingungen weiterentwickeln kann. Dabei stehen Diskussion und intensiver Austausch absolut im Vordergrund.
Scoping Workshops tragen zur Reflexion und Weiterentwicklung disziplinärer wie interdisziplinärer Forschungsgebiete und -communities bei. Wissenschaftler:innen erhalten im Rahmen einer Förderung die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Forscher:innen eine Standortbestimmung ihres Forschungsgebietes vorzunehmen und davon ausgehend Perspektiven für dessen weitere Entwicklung zu erarbeiten.
Geförderte Scoping Workshops finden im Rahmen der "Workshopwochen" im Tagungszentrum Xplanatorium Schloss Herrenhausen in Hannover statt.
Frist: 08. Juni 2023, 22 Uhr MEZ
The Volkswagen Foundation’s scoping workshops are for scientists who want to take a step beyond their current research activities and think about the future of their field of research. Together with around 30 experts, they develop ideas on how their field can evolve further, both in terms of research itself and the academic conditions for pursuing it. Discussion and intensive exchange are at the core of each workshop.
Scoping workshops contribute to the reflection and further development of disciplinary and interdisciplinary research areas and communities. Through this funding, scientists are given the opportunity to assess the current status of their field of research together with other researchers and, on this basis, to work out perspectives for its further development.
The scoping workshops funded by the Volkswagen Foundation take place at the conference center Xplanatorium Herrenhausen Palace in Hannover as part of the "workshop weeks".
Deadline: 08 June 2023, 10pm CET
Extrem ungleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind eine wiederkehrende Ursache für Konflikte und ein anhaltendes Hindernis für menschliche Entwicklung. Die wissenschaftliche Erforschung des Phänomens Reichtum ist daher ein zentrales Element zum Verständnis gesellschaftlicher Transformationsprozesse. Mit der Förderinitiative "Perspektiven auf Reichtum" möchte die Stiftung einen Perspektivwechsel initiieren von der Armutsforschung auf Facetten des Phänomens Reichtum.
Der Fokus der ersten Ausschreibung "(Re-)Produktion von Reichtum" richtet sich auf die Genese von Reichtum. Das Ziel: Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Transformationsprozesse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und der jeweils bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse konzeptionelle, methodische und empirische Erkenntnisse zu generieren.
Die Ausschreibung umfasst zwei Förderlinien:
(Inter-)Nationale Kooperationsprojekte - Ausschreibung für Sommer 2023 geplant
In der ersten Förderlinie können Kooperationsprojekte beantragt werden, in denen Forschende von deutschen Universitäten oder Forschungseinrichtungen mit deutschen oder internationalen Partner:innen gleichberechtigt zusammenarbeiten, um empirische Erkenntnisse über die (Re-)Produktion und Genese von Reichtum in globaler Perspektive zu generieren und einen zielgruppenspezifischen Transfer zu initiieren.
Sommerschulen und Workshops - Frist: 6. Juli 2023
In der zweiten Förderlinie können nationale und intl. Sommerschulen und Workshops gefördert werden. Hierdurch sollen neue theoretische und/oder methodische Perspektiven der Reichtumsforschung diskutiert und an Nachwuchswissenschaftler:innen (insb. Doktorand:innen, aber auch Post-Docs) vermittelt werden. Die jeweiligen Hauptantragsteller:innen müssen an einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung angesiedelt sein. Die Einbeziehung von internationalen Partner:innen ist möglich. Die Veranstaltungen können weltweit – auch digital – stattfinden.
Extremely unequal income and wealth conditions are a recurring source of conflict and an ongoing hindrance to human development. Scientific research into the phenomenon of wealth is therefore a central element in understanding social transformation processes. With the funding initiative 'Perspectives on Wealth', the Volkswagen Foundation aims to initiate a shift of perspective from poverty research to facets surrounding the phenomenon of wealth.
In the first call for proposals on this topic, the focus is on the genesis of wealth. Against the background of societal transformation processes in the past, present and future and the respective existing power and domination relations, the call aims to generate conceptual, methodological and empirical findings on the topic of '(Re-)Production of Wealth'.
The call encompasses two funding lines:
(Inter-)National cooperation projects -A new call for cooperation projects is planned for summer 2023
In the first funding line, applications can be submitted for cooperation projects in which researchers from German universities or research institutions work together with German or international partners on equal terms in order to generate empirical findings on the (re)production and genesis of wealth in a global perspective and to initiate a target group-specific transfer. Both micro- and macro-level studies are possible.
Summer schools and workshops - deadline: 6 July 2023
In addition to the calls for collaborative projects, national and international summer schools can be funded in a third funding line. The aim is to discuss new theoretical and/or methodological perspectives on wealth research and to communicate these to young researchers (especially doctoral students, but also post-docs). The respective lead applicants must be based at a German university or research institution. The inclusion of international partners is possible. The summer school or workshop can take place worldwide - also digitally.
Mit den "Pioniervorhaben – Explorationen des unbekannten Unbekannten" unterstützt die Stiftung bahnbrechende und riskante Forschungsideen mit hoher wissenschaftlicher Relevanz. Gesucht sind Vorhaben aus dem Bereich der Grundlagenforschung, die sich nicht dem bereits 'bekannten Unbekannten' widmen, sondern das 'unbekannte Unbekannte' explorieren - mit dem Potenzial zu großen wissenschaftlichen Durchbrüchen, allerdings auch mit dem Risiko, zu Scheitern.
Das Förderangebot richtet sich an herausragende Wissenschaftler:innen aller Disziplinen und ist offen für verschiedene Förderformate. Zudem ist es bewusst breit aufgestellt und flexibel gestaltet – ob ein Vorhaben gefördert wird, wird in einem zweistufigen Auswahlprozess beurteilt.
Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden
With the program "Pioneering Research – Exploring the Unknown Unknown", the Foundation supports groundbreaking and risky research ideas with high scientific relevance. We are looking for basic research projects that are not dedicated to the already 'known unknown', but that strive to explore the 'unknown unknown' thereby holding the potential for major scientific breakthroughs, but also for failure.
The funding program addresses outstanding researchers from all disciplines and is open to various funding formats. Whether a project is funded is assessed in a two-stage selection process.
Deadline: Proposals can be submitted at any time
Die Stiftung möchte mit diesem Angebot Forschungsideen fördern, die neue Blickwinkel auf bestehende sowie (weitgehend) unerforschte bzw. gerade im Entstehen begriffene gesellschaftliche Transformationsprozesse bieten. Sie unterstützt explizit auch solche Vorhaben, die Ideen bzw. Szenarien entwickeln, wie Transformationsprozesse aussehen sollten, damit Gesellschaften auf zukünftige Herausforderungen angemessen vorbereitet sind.
Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen aller Disziplinen, die Forschungsprojekte entwickeln, aus denen Transformationswissen hervorgeht. Forschungsfragen sind sowohl aus den Natur-, Lebens- und Technikwissenschaften als auch aus den Geistes-, Kultur-, und Gesellschaftswissenschaften willkommen.
Frist: Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich
The Foundation wants to fund research ideas which offer new perspectives on already existing as well as (largely) underresearched and/or emerging societal transformation processes. In addition, also projects are funded that develop ideas or scenarios for transformation processes preparing societies to deal appropriately with future challenges. The Foundation encourages researchers to create transformational knowledge by integrating non-academic stakeholders. This cooperation should contribute to a better understanding of transformation processes and the role of science in these processes.
This funding offer addresses researchers of different backgrounds (natural and life sciences, engineering sciences as well as humanities and social sciences) who develop research projects that produce transformational knowledge.
The Foundation offers experimental spaces for new methods such as explorative learning, creative research, artistic research/artistic dialogues and experiments. Researchers with are invited to establish a dialogue with non-academic actors on societal transformation processes and related research questions. The Foundation encourages researchers to develop projects that are risky and ‘surprising` with regard to its research questions and its research design. All applicants should identify the relevant actor groups for their project within and outside academia. Furthermore, all applicants are encouraged to reflect on their research methods and possible impact of their results on the constitution of transformation processes.
Deadlines: applications are possible at any time
Die Stiftung möchte mit diesem Förderangebot Experimentierräume für grundsätzliche Neuerungen und wesentliche Verbesserungen in Bereichen des deutschen Wissenschaftssystems schaffen. Dazu sollen vielversprechende Ideen für Pioniervorhaben aus der wissenschaftlichen Community aufgegriffen und gefördert werden.
Ziel der Förderung ist die Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems in einer Weise zu beeinflussen, dass
- das System innovationsfähiger wird;
- im System Wettbewerb und Kooperation ausbalanciert werden;
- das System resilienter und anpassungsfähiger an aktuelle Entwicklungen wird.
Das Förderangebot richtet sich an aktive Wissenschaftler:innen, die neben ihrer Forschungstätigkeit eine konkrete Projektidee zur Weiterentwicklung eines spezifischen Bereichs des deutschen Wissenschaftssystems erproben möchten, sowie an Wissenschaftsmanager:innen an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland. Ein Vorhaben kann sich dabei auf jeden Aspekt des Wissenschaftssystems, wie z.B. Forschung, Lehre, Transfer, Governance und Administration beziehen.
Frist: 31. März 2022, 31. Oktober 2022, 31. März 2023
Ziel der Ausschreibung ist es, Wissenschaftler:innen in einer frühen Phase nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen. Angesichts eines immer kurzatmiger agierenden Wissenschaftsbetriebs sollen Freiräume für neues Denken in Forschung und Lehre im Universitätsalltag geschaffen werden.
Das Förderangebot richtet sich an Professor:innen drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur. Es ist fachlich offen. Gefördert werden Konzepte zur strategischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Professur, die sich aus unterschiedlichen Fördermaßnahmen zusammensetzen. Das Angebot ist flexibel und kann den Erfordernissen der jeweiligen Disziplin bzw. dem Standort angepasst werden.
Frist: 27. April 2023
The goal of the call is to open up opportunities at an early stage following the appointment to their first tenured professorship to advance the content and strategic development of their professorship. In the face of the increasingly fast pace of science, they should be offered scope to develop new approaches in university research and teaching.
The funding offer is aimed at professors three to five years after taking up their first tenured professorship at a university. It is open to all disciplines. The initiative comprises different support measures for concepts aimed at advancing the content and strategic development of the professorship. The offer is flexible and can be adapted to the requirements of the respective discipline or location.
Deadline: 27 April 2023
Mit den "Lichtenberg-Stiftungsprofessuren" möchten der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und die VolkswagenStiftung das hierzulande noch neue Förderinstrument des Endowments an Universitäten in Deutschland etablieren. Damit werden Hochschulen dabei unterstützt, herausragende Wissenschaftler(innen) aus innovativen, zukunftsträchtigen und risikoreichen Forschungsfeldern zu gewinnen. Jede Professur wird mit einem Kapital in Höhe von insgesamt mindestens fünf Mio. Euro ausgestattet. Seitens des Stifterverbands und der Stiftung wird ein Startkapital von je einer Mio. Euro pro Professur zur Verfügung gestellt. Weitere drei Mio. Euro müssen von der Hochschule durch Fundraising gewährleistet werden. Bewerben können sich hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen und Nationalitäten, die im internationalen Vergleich (mit)führend auf ihren jeweiligen Themenfeldern sind gemeinsam mit der Zieluniversität in Deutschland.
Frist: keine, Antragstellung jederzeit möglich
With the "Lichtenberg Endowed Professorships”, the Stifterverband für die deutsche Wissenschaft and the Volkswagen Foundation seek to establish a new endowment funding instrument for universities in Germany. The idea is to help universities attract outstanding scholars and scientists from innovative, seminal and risk-prone fields of research. The initiative provides greater planning security for the host universities as well as for the holders of the professorship. Moreover, the initiative enables host universities to implement their innovation and structural policies more independently and dependably than ever before, and they are incentivized to step up their efforts to acquire external funds. At the same time, the initiative sends a signal for more civic engagement in the field of science. Each professorship will be endowed with capital totaling at least five million euro. The Volkswagen Foundation and, if applicable, one of the Stifterverband’s affiliated foundations each enter into a commitment for a starting capital of one million euro per professorship. Another three million euro must be guaranteed by the host university through fundraising. Eligible for funding are highly qualified researchers of all disciplines and nationalities who, together with the target university in Germany, are in international comparison among the leaders in their respective fields of research.
Deadline: Anytime.
Horizon Europe Funding Programmes
Applicants for the ERC Advanced Grants are expected to be active researchers who have a track-record of significant research achievements in the last 10 years. The Principal Investigators should be exceptional leaders in terms of originality and significance of their research contributions.
Applications can be made in any field of research. The ERC's grants operate on a 'bottom-up' basis without predetermined priorities.
Research must be conducted in a public or private research organisation. Applications for an ERC grant must be submitted by a single Principal Investigator in conjunction with and on behalf of their Host Institution. Advanced Grants may be awarded up to € 2.5 million for a period of 5 years.
Deadline: 23 May 2023
Weitere Förderungen / Other funding bodies
Der Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit wird immer wichtiger. Gerade die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass oft Unwissenheit hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlagen herrscht und ein Teil der Bevölkerung wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Ressentiments begegnet. Zugleich hat pandemiebedingt eine deutliche Verlagerung von klassischen hin zu Online-Veranstaltungsformaten stattgefunden. Aus Sicht der Daimler und Benz Stiftung stellt aber gerade der persönliche Kontakt zwischen Wissenschaftlern und interessierten Laien einen unverzichtbaren Baustein dar, um den Diskurs – und dadurch das eigene Wissen – über aktuelle Fragestellungen auf der soliden Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu intensivieren. Nur ein vertrauensvoller Dialog von Wissenschaft und Gesellschaft kann einen Beitrag für eine freie Gesellschaft und lebenswerte Zukunft leisten.
Gefördert wird eine innovative Veranstaltung, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse für eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Die Veranstaltung soll sich von bisher üblichen Formaten abheben und Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ziel ist es, durch die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte ein grundsätzliches Interesse an Wissenschaft und Forschung zu wecken. Ort, Zeit, Dauer sowie die Ausrichtung nach Inhalt und Zielgruppen können frei gewählt werden. Aufgerufen sind gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen aus Kultur, Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft mit kreativen Ideen für ein Veranstaltungsformat, das dem direkten, nahen und persönlichen Austausch zwischen Wissenschaftlern und interessierten Laien Rechnung trägt.
Die Fördersumme von bis zu 30.000 Euro kann je nach Idee, Ausprägung und Gestaltung der Veranstaltung frei für unterschiedliche Zwecke genutzt werden.
Frist: Anträge sind bis zun 30. April 2023 einzureichen
The Deutsche Forschungsgemeinschaft and the National Research Foundation of Korea are pleased to announce a call for proposals for Korean-German joint workshops and research visits.
This initiative aims to bring together relevant and competitive researchers from Germany and South Korea to establish collaborative scientific relationships and prepare joint projects. Funding is available for the following collaborative measures:
- exploratory workshops
- research visits (max. three months)
Deadline: Proposals must be submitted not later than 5 April 2023.
Während Flucht in der angelsächsischen Forschung bereits seit den 1980er Jahren intensiv untersucht wird, wächst die Aufmerksamkeit in vielen europäischen Wissenschaftslandschaften jüngst deutlich. Auch in afrikanischen, asiatischen, australischen und lateinamerikanischen Forschungsräumen nehmen entsprechende Analysen zu. Doch bis dato erfolgen Zugänge fragmentiert und es bestehen diverse thematische Leerstellen, methodische Defizite und limitierte globale Verlinkungen. Folglich bedarf es einer Verstärkung der Grundlagenforschung und des weiteren Ausbaus des interdisziplinären Felds der Fluchtforschung. Die Gerda Henkel Stiftung nimmt diese Ausgangslage zum Anlass, um mit dem Förderschwerpunkt „Flucht“ an die vielversprechenden Ansätze und Entwicklungen weltweiter Forschungen anzuknüpfen und gleichwohl auf die vorhandenen Desiderate der Forschungslandschaften zu reagieren. Durch den Förderschwerpunkt sollen insbesondere international ausgerichtete, multiperspektivische wissenschaftliche Vorhaben über Flucht unterstützt werden.
Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der fünf Forschungsfelder zuordnen lassen:
- Fluchtinfrastrukturen
- Süd-Süd-(Im-)Mobilitäten
- Mehrfache Flucht und Vertreibung
- Handlungsmacht von Geflüchteten
- (Supra-)Staatliche Einflüsse auf Fluchtprozesse
Der Förderschwerpunkt wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diverser Disziplinen in den Geistes-, Sozial-, Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Beantragt werden können Mittel für Forschungsstipendien und zur Durchführung von Forschungsprojekten.
Frist: 27. April 2023
While forced migration has been a subject of research in Anglo-Saxon scholarship since the 1980s, the attention paid thereto has recently seen significant increase in a number of specific European academic landscapes. African, Asian, Australian, and Latin American research has also seen a proliferation of such inquiries. Thus far, however, the approaches taken have been fragmented and there remain various thematic gaps, methodological deficits, and limited broader geographic connections. Hence there is a need to strengthen this core research and further expand the horizons of the interdisciplinary field of Forced Migration Studies going forward. For the Gerda Henkel Foundation this marks an opportunity to commence its funding programme on “Forced migration” and therewith build on the promising approaches and developments of global research but also respond to the existing desiderata in related scholarship. The funding programme aims to support, in particular, internationally oriented, multidimensional research projects on forced migration that address questions receiving insufficient attention in the relevant debates thus far.
The research projects should be linked to one or more of the following five core areas of research:
- Forced-migration infrastructures
- South-South (im)mobilities
- Multiple displacements
- Displaced people’s agency
- (Supra-)state influences on displacement processes
The funding programme is aimed at researchers across a number of disciplines: Humanities, Social Sciences, Cultural Studies, Law, and Economics. Funding for research scholarships and for the implementation of research projects is offered.
Deadline: 27 April 2023
More Information
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu ein, Themenvorschläge zur Einrichtung und Ausschreibung einer Großgeräteinitiative einzureichen.
Im Programm Großgeräteinitiative fördert die DFG infolge einer thematischen Ausschreibung Projekte, die neueste und aufwendige Großgeräte und -anlagen mit herausragender Technologie für die Forschung zugänglich machen. Die Förderung innerhalb einer Großgeräteinitiative beinhaltet die 100-prozentige Finanzierung der Gerätebeschaffung sowie weiterer spezifisch benötigter Mittel. Großgeräteinitiativen zielen darauf, die ausgeschriebene neue Gerätetechnologie wissenschaftlich zu erproben und deren Potenzial für die Forschung sichtbar zu evaluieren. Die frühzeitige Bereitstellung der Technologie einer Großgeräteinitiative wirkt sich idealerweise positiv und spürbar auf die angesprochenen Fachgebiete aus und schafft eine infrastrukturelle Voraussetzung für vielfältige Forschungsvorhaben mit hoher Originalität und exzellenter Qualität.
Frist: Vorschläge sind bis zum 20. Juni 2023 einzureichen
Launched in 2018, the Canadian New Frontiers in Research Fund (NFRF) funds interdisciplinary, high-risk/high-reward, transformative research led by Canadian researchers working with Canadian and international partners. The initiative represents a collaboration between research funders from Brazil, Germany, Norway, South Africa, Switzerland, the United Kingdom and the United States to leverage international expertise to tackle the global challenges caused by climate change.
This initiative aims to further the design and implementation of co-produced adaptation and mitigation strategies for vulnerable groups – those groups currently most impacted by the effects of climate change, owing to both physical and socioeconomic vulnerability. The competition requires that projects address at least two of the eight representative key risks identified in the Sixth Assessment Report of the United Nations Intergovernmental Panel on Climate Change, which highlights that unprecedented changes in Earth’s climate are being observed in every region, impacting all ecosystems and societies, and will continue to intensify with further warming.
A notice of intent to apply is mandatory.
Deadline: Notice of intentes are due 2 May 2023
Um eine klimaneutrale und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung zu erreichen, sieht die DBU aktuell einen hohen Bedarf an innovativen, modellhaften und punktuell in die Praxis umgesetzten Leuchtturmprojekten, die als „proof of concept“ konkrete Lösungsansätze für einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Ressourcen aufzeigen. Daher startet die DBU im Rahmen von #DBUcirconomy die Förderinitiative „CirculAid – Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen“.
Ziel der Förderinitiative ist die Reduktion des Ressourcenverbrauchs im Gesundheitswesen. Adressiert werden vorrangig die Sektoren chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse, medizintechnische Gegenstände und Geräte sowie Textilien und persönliche Schutzausrüstung. Geeignete Projektansätze sind vor allem Produkt- und Verfahrensoptimierungen, das Abfall- und Ressourcenmanagement, Bewertungskonzepte, die Etablierung von Plattformen und Netzwerken sowie Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die auf eine Steigerung der Ressourceneffizienz im Gesundheitswesen abzielen. Förderfähig sind insbesondere innovative, modellhafte Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Kreislauffähige Gestaltung von Produkten und Verfahren
- Abfall- und Ressourcenmanagement
- Bewertungskonzepte
- Plattformen, Netzwerke und Qualifizierzungsmaßnahmen
Das Einreichungsverfahren für Projekte ist vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen und Forschungseinrichtungen offen.
Frist: Projektskizzen sind bis zum 15. Mai 2023 einzureichen
Zur Ausschreibung
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, durch innovative technische und gleichzeitig wirtschaftlich realisierbare Lösungsansätze sowie durch neuartige Bildungs- und Qualifizierungsformate zur Schließung überbetrieblicher ressourceneffizienter Produkt-, Material- und Stoffkreisläufe zu gelangen. Es sollen Wertschöpfungsnetze und Kaskadensysteme für Produkte, Komponenten und Materialien ermöglicht werden.
Förderfähig sind insbesondere innovative, modellhafte Projekte, die zeitnah in die Praxis überführt werden können und sich u. a. durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale auszeichnen
- Einrichtung unternehmensübergreifender Kooperationen
- Innovative Geschäftsmodelle zur Überwindung von Hemmnissen für eine hochwertige Kreislaufführung von Textilien
- Bereitstellung und Nutzung von Produkt- und Materialinformationen
- IT-basierte Lösungen für die Umsetzung von Geschäftsmodellen wie Sharing-Konzepten oder Kollaborationsplattformen
- Neuartige Bildungs- und Kommunikationskonzepte
- Aufbau neuer und innovative Erweiterung bereits bestehender Netzwerke zur Umsetzung zirkulärer Ansätze
- Innovative Recycling- und Sortierprozesse zur werkstofflichen und rohstofflichen Rückführung textiler Produkte in den Kreislauf
- Innovative Entfügetechnologien und Verarbeitungsverfahren für Materialmischungen
- Aufbau neuer kreislauffähiger Textil-Logistiken
Das Einreichungsverfahren für Projekte im Rahmen der „Förderinitiative Circular Economy“ ist vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen und Forschungseinrichtungen offen.
Frist: Projektskizzen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden
Das Forschungsnetzwerk Alterssicherung fördert Forschungsprojekte zu alterssicherungsrelevanten Fragen.
Förderschwerpunkte sind
- Ziele der Alterssicherung
- Wirkungsanalyse des Alterssicherungssystems
- Sicherung bei Erwerbsminderung
- Akzeptanz des Alterssicherungssystems
- Europäische und internationale Alterssicherungspolitik
Dabei bestehen zwischen einzelnen Themen aus den verschiedenen Themenkomplexen eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten. Förderfähig sind Anträge aus allen wissenschaftlichen Perspektiven.
Frist: Anträge sind bis zum 31. März 2023 einzureichen
Der ungeheure Verstädterungsprozess, der in verschiedenen Konjunkturen und mit regionalen Unterschieden seit vielen tausend Jahren die Weltgeschichte prägt und aktuell besondere Dynamik entwickelt, hat eine auf den ersten Blick paradox anmutende andere Seite, nämlich die schrumpfenden und gänzlich verlassenen Städte, die sogenannten Lost Cities. Aktuelle Transformationsprozesse in verschiedenen Teilen der Welt lassen gerade zahlreiche solcher Lost Cities entstehen.
Der Förderschwerpunkt ist interdisziplinär angelegt und soll Projekte ermöglichen, in denen vielfältige Dimensionen der Auseinandersetzung mit verlassenen Städten im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen kulturspezifisch wie kulturübergreifend kausale Zusammenhänge und regionale wie zeitliche Spezifika im Fokus stehen. Ziel des Programms ist es, die in den unterschiedlichen Kontexten greifbaren Interpretations-, Wissens- und Wahrnehmungskulturen zu beschreiben.
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.
Frist: 24. Mai 2023
The enormous process of urbanization, which has defined world history for thousands of years in different economic situations and with regional variations, and which is now developing a particular dynamism, has another side to it that initially appears paradoxical – namely the shrinking and entirely abandoned cities, the so-called Lost Cities. Current transformation processes in various parts of the world mean that many of these Lost Cities are emerging.
The funding programme is designed to be interdisciplinary and to facilitate projects in which there are varied dimensions to the examination of abandoned cities. At the same time, there should be a focus on causal correlations, both with regard to specific individual cultures and spanning all cultures, and on specifics of place and time. The aim of the programme is to describe the tangible cultures of interpretation, knowledge and perception within different contexts.
Eligible to apply are post-doctoral researchers based in a university and working in the area of the humanities and the social sciences. The maximum duration is 36 months.
Deadline: 24 May 2023
Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls
Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.
Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen
- Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
- Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschung betreiben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres
The Deutsche Forschungsgemeinschaft maintains cooperation agreements with a number of funding organisations in Europe and worldwide that offer complementary funding possibilities in order to facilitate transnational research activities. In addition to funding opportunities in the framework of calls for proposals with deadlines that the DFG issues with some funding organisations, the DFG has agreements for so-called Standing Open Procedures, in which proposals can be handed in at any time.
In Europe the DFG currently collaborates with the following organisations in the Weave Lead Agency Initiative:
- Austria, Austrian Science Fund (FWF)
- Belgium, Research Foundation Flanders (FWO)
- Belgium, Fund for Scientific Research (F.R.S.-FNRS)
- Czech Republic, Czech Science Foundation (GACR)
- Luxembourg, Luxembourg National Research Fund (FNR)
- Poland, National Science Centre (NCN)
- Switzerland, Swiss National Science Foundation (SNSF)
The DFG funding scheme open to Weave is the Individual Research Grants Programme (“Sachbeihilfe”). Within Weave researchers from two up to three European countries or regions are able to submit a collaborative research proposal.
The DFG collaborates with a number of partner organisations worldwide that offer complementary funding opportunities:
- Brazil, The São Paulo Research Foundation (FAPESP)
- Colombia, Universidad de los Andes (UNIANDES)
- Colombia, Universidad de Antioquia (UdeA)
- Costa Rica, El Consejo Nacional de Rectores (CONARE)
- India, Indian Council of Social Sciences Research (ICSSR)
- Iran, National Institute for Medical Research Development (NIMAD)
- Iran, Iran National Science Foundation (INSF)
- Turkey, Scientific and Technical Research Council of Turkey (TÜBITAK)
Deadline: Within Europe and the DFG as the Lead Agency proposals can be submitted at any time. For worldwide collaborations, german researchers must submit their proposals within the DFG's Individual Research Grants Programme
Werden Sie Scout und gewinnen Sie Humboldt-Forschungsstipendiat*innen für Ihr Team und das Humboldt-Netzwerk!
Sie haben sich in Ihrer Disziplin bereits seit langem einen Namen gemacht? Oder Sie stehen am Anfang einer aussichtsreichen Leitungskarriere? Sie sind zudem international gut vernetzt und haben selbst schon Nachwuchswissenschaftler*innen betreut? Dann ist das Henriette Herz-Scouting Programm genau das richtige für Sie. Wir möchten gezielt Forschende als Scouts gewinnen, die über ein internationales Netzwerk verfügen und ihr Team um exzellente Humboldt-Forschungsstipendiat*innen erweitern möchten. In zwei Programmlinien können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Besonders begrüßen wir auch Anträge von Personen, die bisher noch keine Verbindungen zur Humboldt-Stiftung haben.
Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in einem Direktverleihungsverfahren.
Wir wollen unser Netzwerk ausbauen und diverser machen. Deshalb sollte Ihr Augenmerk sich auf Nachwuchswissenschaftler*innen konzentrieren, für die eine Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung und ein Forschungsaufenthalt in Deutschland bisher nicht in Frage gekommen sind. Ihr erster Vorschlag sollte zudem einer Wissenschaftlerin gelten.
Frist: Anträge sind jederzeit möglich.
Become a scout and recruit Humboldt Research Fellows for your team and the Humboldt Network!
Have you long since made a name for yourself in your discipline? Or are you at the beginning of a promising executive research career? Are you also well-connected internationally and have already mentored junior researchers? Then the Henriette Herz Scouting Programme could be the right one for you. We specifically want to recruit researchers as scouts who already have their own international network and would like to expand their team to include an excellent Humboldt Research Fellow. Two programme lines invite applications from both up-and-coming academics, who have only just become (junior) professors or group leaders, as well as established, experienced researchers. We particularly welcome applications from individuals who have not been connected with the Humboldt Foundation to date.
If you are selected as a scout, you have the opportunity to recommend three research talents from abroad for a Humboldt Research Fellowship. After formal approval, the fellowships will be granted directly.
We want to extend our network and make it more diverse. You should therefore set your sights on junior researchers who have not previously been considered for an application to the Humboldt Foundation or a research stay in Germany. Moreover, the first person you recommend should be a female researcher.
Deadline: applications are possible at any time
Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt zweifach dazu bei. Primär, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Dieser Beitrag wird beispielsweise durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, in Speicher und Stromnetze, oder durch die Sektorkopplung, Elektromobilität und Digitalisierung der Energiewende ermöglicht.
Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen, gefördert. Beispielweise – und nicht ausschließlich – sollten systemübergreifende und konzeptionelle Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:
- Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. treibhausgasrelevanten Auswirkungen und der ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte, Komponenten, Energiedienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln und erproben.
- Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe erforschen.
- Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich zu erhalten
- Übertragbare IT-basierte Lösungen zur Verknüpfung der Ansätze aus der zirkulären Wirtschaft entwickeln, um Informationen und Daten über Stoffflüsse und die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten durchgängig von Design bis Ende der Produktnutzungsdauer nachverfolgbar und so Ressourcenpotenziale erschließbar zu machen
- Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauervorhersage und -Verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Produkten/Gütern und Designstrategien zur Optimierung des Ressourceneinsatzes entwickeln.
Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen.
Frist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich
DFG/NFRF: Research for Post-Pandemic Recovery
The Deutsche Forschungsgemeinschaft supports the Canadian New Frontiers in Research Fund within a new special call. Launched in 2018, the NFRF funds interdisciplinary, high-risk / high-reward, transformative research led by Canadian researchers working with Canadian and international partners.
This programme aims to mobilise research efforts in support of a more equitable, sustainable and resilient post-pandemic reality. It will support a diverse portfolio of projects that directly address one or more of the research priorities outlined in the UN Research Roadmap for COVID-19 Recovery. While the NFRF call requires the principal investigator to be based in Canada, it also requires the involvement of international collaborators and allows for the transfer of funds outside of Canada to support international participation.
Deadline: The submission of proposals is possible at any time
More Information
In an effort to further strengthen the scientific cooperation between India and Germany, the Department of Science and Technology, Government of India, and the Deutsche Forschungsgemeinschaft have agreed to extend their funding opportunities for joint research projects between both countries to the International Research Training Group programme and hereby invite applications under a joint application and funding scheme.
Applications for Indo-German IRTG intended for DFG-DST funding are open to all subject areas covered by DST and interdisciplinarity in joint projects is encouraged. An IRTG should be run by two teams of participating researchers in India and Germany, respectively. Each team should have approximately five to ten members with proven expertise both in the IRTG’s main research topic and in providing outstanding supervision to doctoral students. Both DST and DFG will provide funding for IRTG project-specific costs incurred by their respective partner institutions. In accordance with respective internal policies of DST and DFG, funds can be requested for the following activities:
- funding for PhD positions/fellowships up to 48 months per doctoral researcher,
- project-specific funding for dissertation research projects
- longer-term, coordinated and reciprocal research visits by doctoral students to the respective partner institutions,
- joint workshops, conferences and seminars,
- short-term visits, lectures and workshops by the participating researchers.
Deadline: The first deadline is 1 August 2022. Thereafter, there will be two deadlines each year: 1 February and 1 August
Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025
Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.
Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
- die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
- Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
- Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
- Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
- IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere erlauben. Die vorliegende Förderrichtlinie hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.
In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können.
In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. KMU. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. März eines jeden Jahres
Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung bzw. der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen.
Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung).
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Es können zweijährlich jeweils bis zum 29. April Skizzen vorgelegt werden. Nächste Frist ist 29. April 2023.
Geänderte Lesefreundliche Fassung der Förderrichtlinie
Die Schlüsseltechnologie Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Leichtbau ist eine Konstruktionsphilosophie, die auf Reduzierung des Gewichts bei gleichzeitiger Verbesserung der Ressourceneffizienz abstellt. Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche der Querschnittstechnologie Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, der Leichtbaulösungen aus unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenbringt und weiterentwickelt.
Gefördert werden sollen branchen-, technologie- und materialübergreifende Technologietransfer-Projekte im Leichtbau. Diese Projekte werden in den folgenden fünf thematischen Programmlinien gefördert
Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
CO2 Einsparung und CO2 Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
CO2 Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
Demonstrationsvorhaben
Standardisierung
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Kapazitäten in Deutschland, gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind jährlich zum 01. April und 01. Oktober einzureichen
On the basis of the Letter of Intent signed in January 2019 between the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) and the Universidad de Antioquia (UdeA) in Colombia, researchers from Germany and UdeA can submit proposals for joint research projects in any field of research.
Researchers can apply for a funding period of up to three years. All proposals will be reviewed by both organisations separately.
Deadline: Submission of research proposals is possible at any time.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben)
- Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
- Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres
Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den Themenschwerpunkten
- Energieeffizienz und Klimaschutz,
- Rohstoffeffizienz,
- Nachhaltiges Wassermanagement,
- Nachhaltiges Flächenmanagement
zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden.
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.
Forschungsteams fördern (Modul 1)
Gefördert werden Innovationen der MTI an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Gefördert werden Ansätze, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:
- Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben),
- Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
- Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).
Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.
Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme das strukturelle Ziel, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU zu unterstützen und ihr Ideen-/Innovationspotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar zu machen. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern in Verbundprojekten erhalten KMU Zugang zu aktuellen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen und können diese in ihre eigenen Aktivitäten einbringen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https://www.interaktive-technologien.de/):
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober).
Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden.
Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:
- Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
- Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik
- Materialien für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Materialien für Mobilität und Transport
Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres
Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Eurostars stellt ein überzeugendes Beispiel für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums dar. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:
- Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
- Stärkung des europäischen Binnenmarktes
- Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.
Antragsberechtigt sind KMU, sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich
Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie.
Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:
- Phase 1: Sondierungsphase
- Phase 2: Machbarkeitsphase
Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig.
Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen
Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache und Kultur
- Querschnittsbereich Bild-Ton-Sprache
- Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt. Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.
Frist: Projektanträge können vorgelegt werden bis zum 1. Februar für die Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni und 1. September für die Wintersitzung der Stiftungsgremien im Februar eines Jahres.
Support of projects by the Fritz Thyssen Foundation focuses on scholars in the humanities, social science and biomedicine fields. The planned project should be limited in terms of the subject and time.
An application can be filed in the following areas of support:
- History, Language & Culture
- The interdisciplinary field “Image–Sound–Language”
- State, Economy and Society
- Medicine and the Natural Sciences
Interdisciplinary projects are also welcomed by the foundation. Funding is basically reserved for projects that are related to the promotion areas of the Foundation and have a clear connection to the German research system. This connection can be established either at a personal level through German scientists working on the project, at an institutional level through non-German scientists being affiliated to German research institutes or through studies on topics related thematically to German research interests.
Deadlines: project applications can be submitted until 1 February for the summer meeting of the foundation committees in June and 1 September for the winter meeting of the foundation committees in February
of each year.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen.
ZiF-Forschungsgruppen dienen der längerfristigen interdisziplinären Kooperation. In ZiF-Forschungsgruppen arbeiten ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen unter einem selbst gewählten breiteren Rahmenthema zusammen. Das Bewerbungsverfahren für ZiF-Forschungsgruppen ist zweistufig: Voranträge können jeweils bis zum 1. Oktober eingereicht werden (siehe Hinweise für Antragsteller). Nach einer ersten Auswahlrunde werden erfolgreiche Bewerber eingeladen einen Vollantrag zu stellen.
Eine ZiF-Forschungsgruppe umfasst neben der Präsenzphase, in der die Fellows am ZiF wohnen und arbeiten, eine Vor- und eine Nachbereitungsphase, in der Koordinator / die Koordinatorin der Forschungsgruppe die Arbeit der Gruppe vorbereitet bzw. die Erstellung von Publikationen begleitet. Jeder ZiF-Forschungsgruppe geht in der Regel eine mehr als zweijährige Planung voraus, in deren Verlauf im Einzelnen erarbeitet wird, wie das ZiF-Jahr gestaltet werden soll.
Frist: jährlich zum 01. Oktober
ZiF Research Groups aim at a long term interdisciplinary collaboration. They provide the frame in which scholars from various disciplines work together on a broader research theme. For an extended time, generally one year, they work and live at the ZiF.Draft proposals for ZiF Research Groups may be summitted until every 1 October. Full proposals are evaluated externally and presented before the Advisory Board. ZiF Research Groups usually require a planning period of more than two years in which the details of the proposed collaboration are worked out. Joint seminars on a regular basis, occasional workshops or discussions with visiting scientists as well as the preparation of joint publications and conferences are typical forms of collaboration.
Deadline: 1st October
Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen. Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung
- der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
- der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt
- der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
- der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.
Es werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung an Projektträger in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt.
- Zuwendungen für Projekte werden regelmäßig für maximal drei Jahre gewährt.
- Zuwendungen im Rahmen einer Promotion werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektfinanzierung an natürliche Personen als Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungen für Stipendien werden regelmäßig für maximal drei Jahre gewährt.
- Zuwendungen für Stiftungsprofessuren werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektfinanzierungan Projektträger in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungen für Stiftungsprofessuren werden regelmäßig für fünf Jahre gewährt. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt jährlich 300 000 Euro.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Jederzeit.
Aus dem Post-Grant-Fund fördert das BMBF Open Access-Publikationsausgaben für Veröffentlichungen, die aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten hervorgegangen sind. Damit will das BMBF Open Access in Deutschland stärker verankern und die zu erwartenden Potenziale für Wissenschaft und Forschung besser ausschöpfen. Abgeschlossen ist ein Projekt im Sinne dieser Richtlinie, wenn dessen Bewilligungszeitraum geendet hat. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Veröffentlichungen dann, wenn die Beiträge unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die dem Leser mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt,
- die Beiträge in elektronischer Form zu lesen,
- die Beiträge in elektronischer Form zu vervielfältigen,
- die Kopien in elektronischer Form weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.
Hierbei kann die Lizenz so gestaltet sein, dass sie eine Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen wie die Ursprungslizenz erlaubt, dass sie Bearbeitungen der Beiträge verbietet oder nur eine nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt. Bis zu einer Höhe von 2 000 Euro je Publikation erfolgt eine volle Förderung der Veröffentlichungsausgaben (Projektförderung Festbetragsfinanzierung). Betragen die Veröffentlichungsausgaben mehr als 2 000,00 Euro (netto), werden zusätzlich 20 % des Mehrbetrags gefördert. Die maximale Fördersumme pro Publikation beläuft sich auf 2 400 Euro.
Frist: keine, Antragseinreichung jederzeit möglich
Preise / Prizes
The Einstein Foundation Award for Promoting Quality in Research aims to provide recognition and publicity for outstanding efforts that enhance the rigor, reliability, robustness, and transparency of research in the natural sciences, the social sciences, and the humanities, and stimulate awareness and activities fostering research quality among scientists, institutions, funders, and politicians. To acknowledge the outstanding role early career researchers have in promoting research quality, ECRs will be invited to propose projects that foster research quality and value. Projects will be competitively selected for funding and internationally showcased.
The Einstein Foundation will honor successful candidates in the following three categories:
- Individual Award: Individual researchers or small teams of collaborating researchers can be nominated. The laureate will be awarded €200,000.
- Institutional Award: Governmental and non-governmental organizations, institutions, or other entities can apply or be nominated. The award-winning organization or institution will receive €200,000.
- Early Career Award: Early career researchers or small teams of collaborating researchers can submit a project proposal that seeks to foster research quality and value for an award of €100,000.
This award is open to any researcher or group of researchers, organizations, or institutions involved in science and research, education, and scholarship. To be eligible for the early career award, candidates must hold a doctorate or have equivalent research experience, and should have been an independent researcher for no longer than five years.
Deadline: 30 April 2023
Der Unternehmer Dr. Friedwart Bruckhaus hat die Schleyer-Stiftung – in Anerkennung ihrer Initiativen zur Förderung der jungen Generation – als Erbin und Treuhänderin der Friedwart Bruckhaus-Stiftung eingesetzt. Der Friedwart Bruckhaus-Förderpreis knüpft an Intentionen der Schleyer-Stiftung an, Erkenntnisse der Wissenschaft sowie Erfahrungen der Praxis miteinander zu verbinden und in ihrer Bedeutung für ein freiheitliches Gemeinwesen sichtbar zu machen. Er richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bemerkenswerte Forschungen geleistet haben, sowie an Journalistinnen und Journalisten, deren Medienbeiträge sich durch allgemeinverständliche Darstellungen wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen ausgezeichnet haben. Der Friedwart Bruckhaus-Förderpreis wird alle zwei Jahre zu einem Wettbewerbsthema ausgeschrieben. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des FORUM BERLIN der Schleyer-Stiftung. Vorgesehen sind drei Preise von je € 5.000,-, die aufgeteilt werden können.
Aktuelles Thema: Europa im 21. Jahrhundert - Beginn einer neuen Ära?
Frist: Bis zum 22. Mai 2023 können Bewerbungen eingereicht werden.
Die Alexander von Humboldt Stiftung vergibt den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis, für den in ihrem Fachgebiet bereits international anerkannte WissenschaftlerInnen, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben, nominiert werden können. Von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen ihr Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig prägen. Die PreisträgerInnen werden für ihre herausragenden Forschungsleistungen ausgezeichnet. Sie sind eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden. Die Nominierung erfolgt durch WissenschaftlerInnen in Deutschland. Auch ein im Ausland tätiger Preisträger der Humboldt-Stiftung kann eine Nominierung initiieren, muss diese jedoch gemeinsam mit einem in Deutschland tätigen Kollegen einreichen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 45.000 Euro dotiert.
Frist: keine, Antragseinreichung jederzeit möglich