Mathematik und Naturwissenschaften / Mathematics and Natural Sciences

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Bundesförderungen / Federal funding

BMEL: Förderung der Energieeinsparung und Minderung von Treibhausgasemissionen

Ziel der Förderung ist es, unter Nutzung von geeigneten digitalen Werkzeugen einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Zielsetzungen des BMEL zu leisten. Dazu gehören insbesondere Ressourcenschonung, Effizienzsteigerung, Stärkung regenerativer Prozesse und Bilanzierung klimafreundlicher Maßnahmen in Form von ganzheitlichen sowie Einzellösungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dies umfasst unter anderem eine CO2-Einsparung und -Fixierung, die Förderung von Humusaufbau, Erosionsschutz, ein effizienteres Dünge- und Bewässerungsmanagement, den Einsatz von selbst erzeugten erneuerbaren Energien, die Steigerung der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie weitere Maßnahmen und Anwendungen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ihren Schwerpunkt in den Themenfeldern Energieeinsparung und Treibhausgasemissionsminderung unter Einbeziehung von digitalen Werkzeugen wie unter anderem Soft- und Hardware haben. 

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Juni 2023, 12.00 Uhr

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BMEL: Förderung von Forschung und Innovationen für den Klimaschutz in der Landwirtschaft

Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist es, die Erforschung und Entwicklung von Innovationen voranzutreiben, mit denen der Ausstoß klimaschädlicher Gase bei der Produktion von Nahrungsmitteln effizient gemindert oder vermieden und negative Emissionen erzeugt werden können. Gefördert werden Projekte, die erkennen lassen, dass sie einen direkten Beitrag zur Senkung der Emissionen leisten können oder einen entsprechenden deutlichen Impuls für die Praxis geben können. Dabei werden unter dem Begriff Emissionen im Rahmen dieser Bekanntmachung Treibhausgasemissionen, Ammoniakemissionen und klimarelevante Staubemissionen zusammengefasst.

Die Förderinitiative richtet sich an Forschung und Entwicklung zu klimafreundlichen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Im Vordergrund stehen Innovationen, die die Praxis dabei unterstützen,

  • THG-Emissionen effektiv zu vermeiden beziehungsweise zu verringern
  • den Energieverbrauch deutlich zu senken
  • negative Emissionen beziehungsweise THG-Senken zu erzeugen
  • die eigene Klimaschutzleistung abzubilden 
  • Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, insbesondere die Reduzierung von Methan- und Lachgasemissionen, ökonomisch erfolgreich zu etablieren

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Skizzen sind bis zum 15. Juni 2023, 12.00 Uhr einzureichen

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BMBF: Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft / Sustainable Blue Economy

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass die Wiederherstellung und der Schutz der globalen Meeresökosysteme nicht nur zu einem gesünderen Ozean und zum Schutz der Lebensgrundlagen in Küstenregionen beitragen, sondern auch zu einer Transformation in vielen marinen und maritimen Bereichen führen kann. Zur Unterstützung dieses Prozesses sind Digitalisierung, die Entwicklung von Entscheidungsunterstützungssystemen und der freie Zugang zu Daten nach dem FAIR-Prinzip sowie die Einbeziehung der Bevölkerung notwendig.

Die Förderrichtlinie umfasst fünf Schwerpunktbereiche in EU-Meeresbecken und im Atlantischen Ozean:

  • Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene
  • Entwicklung von Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung zur Unterstützung der blauen Wirtschaft
  • Klimaneutrale, ökologisch nachhaltige und ressourceneffiziente Erzeugung mariner Nahrungs- und Futtermittel
  • Ökologische Umstellung der Produktion von marinen Lebensmitteln
  • Ocean Digital Twin: Entwicklung von Anwendungsszenarien, indem vorhandene Daten assimiliert und getestet und andere Infrastrukturmaßnahmen zu ODTs in anderen europäischen Projekten berücksichtigt werden

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für deutsche Projektpartner sind jeweils bis zu 400 000 Euro für maximal 36 Monate zuwendungsfähig.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 14. April 2023, 15.00 Uhr MEZ einzureichen

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The Sustainable Blue Economy Partnership, a European partnership under the European Commission’s Research & Innovation Framework Programme Horizon Europe, is pleased to announce its first Joint transnational call entitled « The way forward: a thriving sustainable blue economy for a brighter future ». 

The vision of the Sustainable Blue Economy Partnership is to design, steer and support a just and inclusive transition to a regenerative, resilient, and sustainable blue economy. This EU Partnership aims to boost the transformation needed towards a climate-neutral, sustainable, productive, and competitive blue economy by 2030 while creating and supporting the conditions for a sustainable ocean for the people by 2050.

This first co-funded call aims to support transnational research and innovation projects (36 months) addressing one of the five priority areas below:

  • Planning and managing sea-uses at the regional level
  • Development of offshore marine multi-use infrastructures to support the blue economy
  • Climate-neutral, environmentally sustainable, and resource-efficient blue food and feed
  • Green transition of Blue Food production
  • Digital Twins of the Ocean test use cases at EU sea-basins and the Atlantic Ocean

Deadline: 14 April 2023, 3pm CET

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BMBF: Hochgeschwindigkeitsnetze für die Hyperkonnektivität

Ziel der Förderung ist es, die Erforschung neuer optischer Datenübertragungstechnologien, mit denen Hochgeschwindigkeitsnetze für die hochvernetzte Gesellschaft aufgebaut werden können, zu unterstützen, um günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Übertragungssysteme in Deutschland zu schaffen. Zentrale Forschungsfragen ergeben sich unter anderem in den Bereichen der Entwicklung innovativer Multiplexverfahren, die alle verfügbaren Dimensionen (Raum, Zeit, Frequenz, Polarisation) ausnutzen, und der zugehörigen Übertragungssysteme sowie den Hardware- und Sicherheitstechnologien.

Gefördert werden Verbundprojekte, die optische Hochgeschwindigkeitsnetze für die Anwendungen der hochvernetzten Gesellschaft und Wirtschaft erforschen und entwickeln. Förderinteressenten müssen sich einem der beiden Schwerpunkte „Hochperformante, nachhaltige, resiliente und intelligente optische Netze“ oder „Raummultiplexing“ zuordnen und die besonderen Herausforderungen sowie eine angepasste Lösungsstrategie im jeweiligen Anwendungsfeld nachvollziehbar herausarbeiten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 

  • Hochperformante, nachhaltige, resiliente und intelligente optische Netze: 15. Mai 2023.
  • Raummultiplexing: 1. November 2023.

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BMBF: Bioökonomie International 2023

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie mit Blick auf ihre internationalen Perspektiven und Kontexte zu stärken. Das Ziel der im Januar 2020 veröffentlichten Nationalen Bioökonomiestrategie der Bundesregierung ist, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung als der erforderliche Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt, bewertet und gehoben werden können.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Verbünden mit Partnern aus Deutschland und Queensland/Australien, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Gefördert werden deutsche Partner in diesen internationalen Verbünden. Von den geförderten Verbundvorhaben wird erwartet, dass sie den Bezug zu mindestens einem der in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:

  • Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie
  • Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit
  • Grenzen und Potenziale der Bioökonomie
  • Transfer in die Anwendung
  • Bioökonomie und Gesellschaft
  • Globale Forschungskooperationen

Einen Schwerpunkt der Ausschreibung bilden die Themen des Bausteins „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie“. 

Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2023 besteht aus einem sogenannten bilateralen Modul. Gefördert werden können Vorhaben mit Partnern aus Queensland zu den folgenden Themenfeldern:

  • Biobasierte Materialien
  • Nachhaltige Landwirtschaft
  • Lebensmittel

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 20. Juni 2023 einzureichen

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BMBF: Förderung von afrikanisch-deutschen Kooperationen zum Thema „Wassersicherheit in Afrika – WASA“

Der sichere Zugang zu nachhaltiger Wasserversorgung sowie der Schutz vor wasserbedingten Naturgefahren oder Krankheiten sind eine unabdingbare Grundlage für die Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika. Im globalen Vergleich weist Subsahara-Afrika derzeit mit Abstand den niedrigsten Versorgungsgrad der Bevölkerung mit sauberem Wasser auf. Mit dem Klimawandel und dem erwarteten dynamischen Wachstum von Wirtschaft, Bevölkerung und Märkten in Afrika wird zudem der Wasserbedarf stark steigen. Erhebliche Investitionen in den Wassersektor sind unabdingbar, um die Resilienz zu erhöhen. Ziel dieser Förderrichtlinie sind Beiträge zur nachhaltigen Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika. Dies umfasst die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie den Erhalt natürlicher Ökosysteme.

Innerhalb der Fördermaßnahme WASA sind innovative Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika zu entwickeln und zu demonstrieren. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in den Themenfeldern:

  • Nachhaltiges Wasserressourcenmanagement
  • Wasserinfrastruktur und Wassertechnologie
  • Hydrologische Vorhersagen und Umgang mit hydrologischen Extremen

Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele sind die Synthese und Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Fördermaßnahme. Die Durchführung des Vernetzungs- und Transfervorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuwendungen werden bis zu maximal 2 000 000 Euro pro Verbundvorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 15. Juni 2023 einzureichen

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BMWK: Energiewende und Gesellschaft innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms

Zu zentralen Fragen, wie sich technologische Innovationen und Prozesse der Energiewende konkret auf die Gesellschaft, aber auch auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen auswirken und mit ihnen wechselwirken, besteht weithin großer Forschungsbedarf. Auch aus den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und Bedürfnissen als Grundlage für tragfähige Kompromisse im Hinblick auf die Energiewende ergeben sich neuartige Forschungsfragen. Deshalb bedarf es zusätzlicher anwendungsorientierter Forschungsanstrengungen unter Einbeziehung einer Vielzahl von Handlungsfeldern und Akteuren,, um sozioökonomische Herausforderungen und Folgen des Transformationsprozesses zu erkennen und bei der Gestaltung des Energiewendeprozesses angemessen zu berücksichtigen.

Dieser Aufruf adressiert dabei explizit Forschungsvorhaben gesellschaftlicher Themen im Zusammenspiel mit system- und technologieübergreifenden Aspekten im Umfeld der Energiewende. Gefördert werden beispielsweise Projekte, die die folgenden Fragestellungen und Themen mit Blick auf Energiewende und Gesellschaft zum Gegenstand haben:

  • Sektorübergreifende und interdisziplinäre Untersuchungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Energiewende hinsichtlich ihrer technischen, ökonomischen, sozialen, institutionellen und gesetzlichen/ regulatorischen Dimensionen inklusive Erforschung der Wechselwirkungen im Gesamtsystem der Energiewendemaßnahmen
  • Sozioökonomische Erforschung der gesellschaftlichen Bedürfnisse im Strukturwandel und seine Folgen, in ländlicher wie urbaner Perspektive, einschließlich Handlungsoptionen, die Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Infrastruktur betreffen
  • Untersuchung des Einflusses, der Folgen und Handlungsoptionen für den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen inklusive Ausbildung im Zusammenhang mit Energiewendemaßnahmen
  • Übergreifende Untersuchungen zur Technikgestaltung, Technikfolgenabschätzung, Innovationsmanagement und einhergehende energiebezogene Nutzungskonflikte, bis hin zu Aspekten der Markteinführung und -verbreitung von Innovationen einschließlich der Veränderung des energiebezogenen Verhaltens von Akteuren, Nutzern und Nutzerinnen sowie deren Lebensstile
  • Analyse der Chancen, Herausforderungen, Hemmnisse und Akzeptanz der Digitalisierung der Energiewende unter Berücksichtigung von Aspekten wie beispielsweise Lebens- und Konsumgewohnheiten, Verhaltensänderungen von Prosumern und Verbrauchern sowie der Interaktion mit Individuen, Haushalten bzw. der Gesellschaft
  • Erforschung der spezifischen Informationsbedarfe und Entwicklung besonders geeigneter Lösungsansätze bzw. Erklärmuster sowie Erprobung sachgerechter und wirkungsstarker Vermittlungskanäle valider Erkenntnisse für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen
  • Erforschung und Erprobung von Simulations-, Visualisierungs- und Kommunikationsformen für Energiewendemaßnahmen und Energieinnovationen unter enger Beteiligung gesellschaftlicher Akteure
  • Erforschung von Akzeptanz, Partizipation und Teilhabe im Transformationsprozess für die Energiewende und Ableitung von Handlungsoptionen
  • Forschung zur Minderung von direkten und indirekten Reboundeffekten bzgl. Effizienz und Suffizienz oder auch die Erforschung positiver Narrative über die Verwendung von Effizienz- und Suffizienzgewinnen für zusätzliche u. a. private Energiewende-Investments
  • Erforschung der sozioökonomischen Effekte von Finanzierungsmodellen der Energiewende, u.a. zur Ausgestaltung von Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelten im Energiebereich
  • Erforschung besonders erfolgreicher Formen der Zusammenarbeit im Bereich Energiewende zwischen institutionellen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren sowie Entwicklung und Erprobung von Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf weitere Handlungsbereiche der Energiewende

Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine transdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens drei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen. Mindestens ein Akteur sollte aus dem sozialwissenschaftlichen, kommunikationswissenschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Forschungsumfeld kommen. Antragsberechtigt sind gemäß FBK vom 18. Juni 2021 insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 14. April 2023, 15.00 Uhr einzureichen

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BMBF: Entwicklung eines innovativen, extrem hochaufgelösten globalen Klimamodells (WarmWorld)

Deutschland steht als bedeutende Industrienation wie auch als exzellenter Wissenschaftsstandort im Bereich der Klimaforschung in der Verpflichtung, die Grundlagen für verantwortungsbewusste Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Um die Aussagen von globalen und vor allem auch regionalen Klimaprojektionen, die für Behörden, Kommunen, Unternehmen wichtig sind, belastbarer zu machen, ist es unerlässlich, die nach wie vor beträchtlichen Unsicherheiten in den Klimaprojektionen weiter zu reduzieren: das Auflösen von systematischen und strukturellen Fehlern wie beispielsweise die Unfähigkeit bisheriger Modelle, stabile Wetterlagen zu simulieren und belastbare Aussagen über die Entwicklung von extremen Ereignissen über die Klimaentwicklung auf regionaler Skala oder auch über mögliche unerwartete Klimaänderungen zu treffen. Dies kann nur mit höher aufgelösten globalen Klimamodellen erreicht werden.

Ziel der Fördermaßnahme ist die (Weiter-)Entwicklung eines neuen hochaufgelösten, globalen Klimamodells (ICON). Daten und Ergebnisse, die im Rahmen der Fördermaßnahme erhoben, generiert und aufbereitet werden, sollen frei verfügbar gemacht werden, z. B. in Form von offenen Datenbanken oder vergleichbaren Datenzugängen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gesellschaftliche Organisationen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 31. März 2023 vorzulegen

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BMBF: Förderung von Projekten zur Erforschung oder Entwicklung praxisrelevanter Lösungsaspekte für Datentreuhandmodelle

Übergeordnetes Ziel der Förderrichtlinie ist die stärkere Etablierung von innovativen Datentreuhandmodellen zur Verbesserung der Datenbereitstellung und -nutzung für das stärkere Heben von Dateninnovation in den Sektoren Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten wissenschaftliche Erkenntnisse oder technische Entwicklungen hervorbringen und diese als praxistaugliche Lösungsbausteine für die verbesserte Etablierung und den Betrieb von DTM umsetzen

  • Bausteine für tragfähige(re) Geschäfts- und Betriebsmodelle für Datentreuhänder
  • Bausteine für die Steigerung der Akzeptanz sowie Skalierung von DTM
  • Technische Komponenten von DTM
  • Rechtlich relevante Aspekte von Datentreuhänderschaft

Antragsberechtigt sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 28 Monaten in einer Gesamthöhe von bis zu 500 000 Euro pro Verbundprojekt bzw. Einzelprojekt als nicht rückzahlbare Zuschüsse für Personal-, Sach- und Reisemittel gewährt.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Frist: Anträge sind bis zum 30. März 2023, 12.00 Uhr einzureichen

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BMEL: Förderung von Innovationen für eine nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur

Um die für 2030 formulierten Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen umsetzen zu können, müssen die Kapazitäten in der Aquakulturproduktion deutlich erhöht und dabei die eingesetzten Ressourcen weitestgehend geschont werden. Vor diesem Hintergrund gilt es Lösungsstrategien zu erarbeiten, welche helfen, bewährte nachhaltige Aquakulturformen zu bewahren und neue nachhaltige Aquakulturverfahren zu etablieren.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die die Erhaltung, Stabilisierung und den Ausbau der vorhandenen Aquakulturkapazitäten in Anlehnung an den Nationalen Strategieplan Aquakultur (NASTAQ) 2021 bis 2030 für Deutschland fördern. Es werden insbesondere Vorhaben gefördert, bei denen die folgenden, beispielhaft aufgeführten Bereiche von Innovationen im Vordergrund stehen:

  • Relevanz und Einfluss auf nachhaltigen Konsum und gesellschaftliche Anerkennung des Sektors
  • Bestands- und Produktionssystemmanagement
  • Optimierung von Nährstoffkreisläufen und Anpassung an sich verändernde klimatische Bedingungen
  • Tiergesundheit und -monitoring
  • Zucht und Reproduktion
  • Förderung der Algenaquakultur

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 20. April 2023, 12.00 Uhr

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BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Forschung für neue Mikroelektronik (ForMikro 2.0)“

Ziele der vorliegenden Förderbekanntmachung sind 

  • die Stärkung der Innovationskraft der Forschungslandschaft und der Anwendungsindustrie,
  • die Beschleunigung des Wissens- und Erkenntnistransfers aus der akademischen Forschung in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung,
  • die Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse für eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung,
  • die Qualifizierung neuer Ansätze und Technologien für industriegetriebene Anschlussprojekte und eine wirtschaftliche Verwertung,
  • ein verbesserter Austausch zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie
  • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Qualifizierung von Fachkräften.

Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher wissenschaftlicher Verbundvorhaben. Dabei steht die enge fachliche Zusammenarbeit von Forschenden aus der erkenntnis- und der anwendungsorientierten Forschung zur Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse in eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung im Mittelpunkt. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Innovationskraft der Forschungslandschaft sowie der beteiligten Anwendungsindustrie. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Transfer von grundlagenorientierten Forschungsergebnissen in die praktische Anwendung beschleunigt wird.

Antragsberechtigt sind Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Mikroelektronik. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 27. April 2023 vorzulegen

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BMDV: Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen

In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von grünem Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen bzw. Energieträgern deutlich vorangetrieben. Erprobungen und Validierungen dieser regenerativen Kraftstoffoptionen fanden im Labormaßstab und vereinzelte auch bereits in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen statt. Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte, Technologien und Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt explizit auf anwendungsbezogenen Vorhaben; Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Die Entwicklungsfelder beziehen sich auf Technologien und Prozesse zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen, sowie LOHC für maritime Anwendungen. Auch hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen sind förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Skizzen sind bis zum 30. April 2023 einzureichen

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BMBF: Forschungsprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Neurowissenschaften / Multinational Research Projects on Ethical, Legal, and Social Aspects of Neuroscience (ERA-NET NEURON)

Das Förderziel dieser Maßnahme ist es, Fragen der ethischen, philosophischen, rechtlichen und sozio-kulturellen Aspekte bezogen auf neurowissenschaftliche Forschung zu identifizieren, wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu legen, Chancen und Risiken, die sich aus dem technischen und methodischen Fortschritt ergeben, zu bewerten sowie den allgemeinen Wissensstand zu erweitern. 

Gefördert werden sollen multinationale Verbundvorhaben zu bedeutenden Fragen aus dem Bereich der ethischen, philosophischen, rechtlichen und sozio-kulturellen Aspekte der Neurowissenschaften, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Fortschritte. Folgende Themenfelder kommen unter anderem in Betracht:

  • Konsequenzen aus der Entwicklung neurowissenschaftlicher Diagnostikmethoden
  • klinische Forschung mit Patienten, die an neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden
  • intelligente Technologien und unmittelbare Mensch-Maschine-Interaktion; Veränderungen der Persönlichkeit als Nebenwirkungen von neurologischen oder psychiatrischen Therapien
  • Biobanken, in denen Nervengewebe verwahrt wird
  • Verwendung von Hirndaten; Interventionen am Gehirn in rechtlichen Kontexten
  • Auswirkungen der modernen Neurowissenschaften auf traditionelle philosophische Fragen, Konzepte und Theorien zu grundlegenden Aspekten der menschlichen Natur
  • Neuroenhancement zur Modulation mentaler Zustände und Fähigkeiten bei Gesunden mittels pharmakologischer oder elektrischer/magnetischer Stimulation des Gehirns
  • Reduktion aberrantes Verhaltens auf abnormale Zustände des menschlichen Gehirns
  • gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen, die von neurowissenschaftlichen Wissen oder dessen Anwendung angestoßen werden
  • verantwortungsbewusste Forschung und Innovation im Feld der Neurotechnologie und Neurowissenschaft

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen an die deutschen Projektpartner werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 04. Mai 2023, 14.00 MESZ einzureichen

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The aim of the call is to facilitate multinational, collaborative research projects that will address important questions regarding ethical, philosophical, legal and socio-cultural aspects related to the neurosciences and their recent advances, to provide scientific knowledge for an informed debate in science and society, evaluate opportunities and risks associated with technological and methodological progress and to expand the general knowledge base. 

Funded projects may address, but are not limited to the following exemplary thematic fields:

  • the consequences of the development of neuroscientific diagnostic methods
  • issues in clinical research with patients suffering from neurological or psychiatric diseases
  • intelligent technologies and close human-machine interaction; personality changes as side effects of neurological or psychiatric therapies
  • biobanking of neural tissue
  • use of brain data; brain interventions in legal contexts
  • the impact of modern neuroscience on traditional philosophical questions, concepts and theories regarding fundamental aspects of human nature
  • neuroenhancement such as alteration of mental states in healthy subjects by pharmacological or by electrical/magnetic brain stimulation
  • abnormal behaviour reduced to deviant brain states
  • societal and cultural changes induced by neuroscientific knowledge and its application
  • responsible research an innovation in neurotechnology and neuroscience

Deadline: Proposals must be submitted by 04 May 2023 2pm CEST

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BMBF: Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, im Rahmen seiner Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt, FuE-Vorhaben zum Themenkomplex „Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung“ zu fördern.

Gefördert werden können interdisziplinäre Projekte, die den nutzenbringenden Einsatz von KI und Digitalisierung in den Bereich der Biodiversitätsforschung adressieren. Die Projekte müssen von interdisziplinären Verbundprojekten bearbeitet werden, denen Fachleute sowohl den Bereichen KI und Digitalisierung als auch der Biodiversitätsforschung angehören. Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen mindestens eines der drei nachfolgenden Anwendungsfelder adressieren, dabei deutlich über den gegenwärtigen Stand der in der Biodiversität angewendeten Technik hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für die Biodiversitätsforschung aufweisen

  • Netzwerkanalysen und Zeitreihen
  • Modellierung/Monitoring
  • Datengrundlage - Datenbanken zu Monitoring/Digitalisierung

Die Forschungsförderung erfolgt in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Für jede Phase sind gesondert Anträge zu stellen. Die ersten Phase (Konzeptphase) dient dazu, ein für die jeweilige Fragestellung und Projektidee geeignetes Verbundprojekt zusammenzustellen und ein gemeinsames Konzept sowie wissenschaftliche Grundlagen für die zweite Phase (Umsetzungsphase) zu erarbeiten. Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. 

Frist: Anträge für die erste Phase sind bis zum 06. April 2023 einzureichen

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BMBF: Raw materials for sustainable development and the circular economy (ERA-MIN Joint Transnational Call 2023)

ERA-MIN3 aims to support the European Innovation Partnership on Raw Materials, the EU Raw Materials Initiative and further develop the raw materials sector in Europe through funding of transnational research and innovation activities.

The scope of the Joint Call is needs-driven research on non-fuel, non-food raw materials addressing one or several areas of the raw materials sustainability scheme. As an overarching objective, the proposed research should clearly demonstrate potential to promote the sustainable and responsible sourcing processing, production, consumption and recycling of primary and secondary raw materials in a circular economy, by taking into account also appropriate sustainability and nontechnology aspects as environmental, social, health and circular economy issues. The call focuses on three steps (topics) within the raw materials value chain and life cycle1 , plus two non-technical topics on the overarching issues of environmental and social sustainability, respectively:

  • Topic 1: Supply of raw materials from exploration to mining
  • Topic 2: Strengthening the circular economy
  • Topic 3: Processing, Production and ICT
  • Topic 4: Enviromental assessment, climate and policy development for sustainability
  • Topic 5: Social sustainability in health, safety and public perception

A consortium must consist of at least three project partners eligible and requesting funding from the participating Funding Organisations of at least three different countries whereof at least one is an EU Member State or an Associated Country participating in the Call. 

Deadline: Proposals must be submitted by 30 March 2023, 5pm CEST

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BMBF: QuantERA Call 2023

At the end of January 2023, the QuantERA II Consortium will announce a Call for Proposals in Quantum Sciences and Technologies. 

The submitted proposals are expected to be aligned with one of the two QuantERA Call 2023 topics: 

  • Quantum Phenomena and Resources (QPR)
  • Applied Quantum Science (AQS)

The project consortia must have a minimum of 3 eligible partners requesting funding in at least 3 of the participating countries. 

Deadline: 11 May 2023

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BMDV: Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen

In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von grünem Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen bzw. Energieträgern deutlich vorangetrieben. Erprobungen und Validierungen dieser regenerativen Kraftstoffoptionen fanden im Labormaßstab und vereinzelte auch bereits in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen statt. Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte, Technologien und Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt explizit auf anwendungsbezogenen Vorhaben; Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Die Entwicklungsfelder beziehen sich auf Technologien und Prozesse zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen, sowie LOHC für maritime Anwendungen. Auch hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen sind förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Skizzen sind bis zum 30. April 2023 einzureichen

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BMBF: Material-Hub-Initiative "Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen": Modul 1 - Materialien für Prozesseffizienz

Das BMBF fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte zu vorwettbewerblichen Forschungsthemen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Stoffkreisläufe zu schließen oder neue Rohstoffe für Prozesse einzusetzen. 

Der Fokus des Fördermoduls „Materialien für Prozesseffizienz“ liegt ausschließlich auf der anwendungsorientierten Entwicklung von innovativen Katalysator- und Membranmaterialien. Die Materialien sind immer in Verbindung mit dem Prozess und der Anwendung zu betrachten. Gefördert werden Arbeiten zu den nachfolgend genannten FuE-Schwerpunkten

  • Katalysatormaterialien/Katalysatoreigenschaften/katalytische Prozesse
  • Membranmaterialien/Membraneigenschaften/membrangeführte Prozesse

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 31. März 2023 einzureichen

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BMBF: Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU

Mit dieser Richtlinie fördert das BMBF Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden. Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie weitere Verbundpartner. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Projektskizzen sind jeweils zum 15. April und 15. Oktober der Jahre 2021-2023 einzureichen

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Änderung der Bekanntmachung

Weitere Förderungen / Other funding bodies

VolkswagenStiftung: Zirkularität mit recycelten und biogenen Rohstoffen / Circularity with recycled and biogenic resources

(Primär-)Rohstoffe werden zunehmend knapp. Bei ihrer Förderung und Verarbeitung wird die Erde durch Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust und Wasserverbrauch übermäßig belastet. Angesichts eines hohen Ressourcenverbrauchs in (post-)industriellen Gesellschaften besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass eine Transformation hin zu einem verminderten Rohstoff-Fußabdruck dringlich ist. Für dieses Ziel sind recycelte und biogene Materialien von großer Bedeutung. 

Die Förderlinie "Kooperationsprojekte" richtet sich primär an die Natur- und Ingenieurwissenschaften. Interdisziplinäre Projektteams von zwei bis drei Antragstellenden werden gefördert, die originelle und praxisrelevante Forschung zum Schließen von Rohstoff-Produkt-Kreisläufen durchführen. Förderthemen sind bioinspiriertes Materialdesign, mikrobielle und molekulare Stoffumsetzung, Wertschöpfung aus komplex zusammengesetzten Abfallströmen und recyclingfreundliches Produktdesign. 

Frist: 01. März 2024, 23.59 Uhr MEZ

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(Primary) Raw materials are becoming increasingly scarce. Their extraction and processing place an excessive burden on the earth through greenhouse gas emissions, biodiversity loss and water consumption. In view of a high resource consumption in (post-)industrial societies, there is a broad societal consensus that a transformation towards a significantly reduced resource footprint is an urgent matter. With this goal, recycled and biogenic materials are of great importance.

The funding line 'Collaborative projects' of this initiative is primarily targeted at the natural sciences and engineering. Interdisciplinary project teams of two to three applicants can get support for original and practice-relevant research on closing resource-product cycles. Topics for funding include bio-inspired material design, microbial and molecular conversion, valorization of complex waste streams, and recycling-friendly product design. 

Deadline: 01 March 2024, 11.59pm CET

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DFG: Polymer-Based Batteries (SPP 2248)

The Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Polymer-Based Batteries” (SPP 2248). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

Amongst the different energy storage systems/batteries, polymer-based batteries represent an emerging technology. They feature interesting properties like a light weight, printability, flexibility as well as charging within few minutes.. Such polymer-based batteries can be fabricated utilising organic polymers without the requirement for other critical raw materials. The well-defined structure of organic/polymer materials offers reliable structure-property relationships, and, thus, a well controllable and tuneable electrochemical behaviour can be achieved. In continuation of the first funding period, the SPP aims at the elucidation of structure-property relationships, the design and synthesis of novel active materials, which will result in polymer-based batteries that feature enhanced properties. These properties can include, for instance, higher capacities, a longer lifetime over many cycles as well as a higher rate performance.

There are three main pillars of the planned research activities:

  • modelling
  • synthesis of the materials
  • characterisation

Preferably, consortia of two or three principal investigators should form and cover at least two of these research fields in their joint proposal. 

Deadline: Proposals must be submitted by 28 June 2023

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DFG: New Data Spaces for the Social Sciences (SPP 2431)

In December 2022, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Infrastructure Priority Programme (InfPP) “New Data Spaces for the Social Sciences” (SPP 2431) as a long-term funding scheme. The programme will initially run for six years. If it is successful, the programme committee will consider applying for an additional six years. The present call invites researchers to submit proposals for the first three years of the first funding period.

The programme aims to drive a surge in innovation by improving, enhancing and combining existing data infrastructures and emerging data sources to develop new data spaces for social science research. It will integrate and consolidate skills, knowledge and expertise from different fields of empirical social research and computer science and provide the means to test new methods and procedures of data generation and data analytics. Its objective is to develop best-practice examples of data generation, data collection and data integration to enhance data quality and to anchor innovations in existing panel studies, new data collection programmes and data analytic approaches. To achieve these objectives, the InfPP “New Data Spaces for the Social Sciences” invites project proposals in four main research areas:

  • Exploration and Integration of Different Data Types
  • Respondent-Driven Designs
  • Instrument Validity
  • Multimodal Data Acquistion

Researchers who are interested in submitting a project proposal within the first funding period are invited to a preparatory workshop hosted by the programme committee on 12 May 2023, 9 a.m.–5 p.m. The workshop will take place at the DFG Head Office in Bonn, with the possibility to join online as well. Interested researchers are requested to submit a short outline of their project idea by 17 April 2023 via e-mail to the coordinator.

Deadline: Proposals must be submitted by 20 September 2023

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DFG: Bioelectrochemical and Engineering Fundamentals to Establish Electro-Biotechnology for Biosynthesis – Power to Value-Added Products (eBiotech) (SPP 2240)

The Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft set up the Priority Programme “Bioelectrochemical and Engineering Fundamentals to Establish Electro-Biotechnology for Biosynthesis – Power to Value-Added Products (eBiotech)” (SPP 2240). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

This Priority Programme focuses on the fundamentals of electro-biotechnology. Specifically, scientific questions from basic electron transfer mechanisms in bio-electrochemical systems to fundamental reactor and microorganism design should be studied quantitatively and systematically. For these purposes, new and more reliable methods and tools are to be developed for quantitative analysis, basic process characterisation and benchmarking, modeling, and system-level understanding of BES. Based on mechanistic and system-level understanding, design principles should be worked out to develop suitable electrodes and bioreactors and to establish new extracellular electron transfer pathways and electroactive biocatalysts for efficient biosynthesis.

Strategically, the Priority Programme envisages a work programme with the following main topics:

  • Investigation of electro-active microorganisms from fundamental electron-transfer to systems-level engineering
  • Enzyme cascades and electro-enzymatic biosynthesis processes
  • Electrode and reactor engineering for efficient bio-electrochemical processes
  • New methods and tools for quantitative analysis and modeling of BES in combination with the previous topics

The Priority Programme comprises two funding phases, each lasting three years. In the first funding period, the SPP focused on quantitative and mechanistic studies of underlying processes in BES for enzymatic and microbial biosynthesis and the corresponding development of the necessary methods, tools, suitable electrodes and reactors. Work has been started to establish synthetic electroactive bioreactions and electron transfer pathways and to explore principles for engineering electroactive biocatalysts. In the second funding period, work will deepen the research topics of the first phase, validate the outcome and integrate it with a systems-level understanding and/or mathematical modelling of the whole biosynthetic processes. 

Deadline: 18 July 2023

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DFG: Schwerpunktprogramm „Eigenschaftsgeregelte Umformprozesse“ (SPP 2183)

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat im März 2018 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Eigenschaftsgeregelte Umformprozesse“ (SPP 2183) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die dritte der drei zweijährigen Förderperioden.

Ziel des Schwerpunktprogramms ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen der prozessintegrierten Eigenschaftsregelung von Umformprozessen zu erforschen und neue Ansätze der Eigenschaftsregelung zu erproben und zu validieren. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Produktionstechnik ist die Eigenschaftsregelung von Umformprozessen als Emerging Field anzusehen. Für die Umformtechnik entsteht aus der Kooperation mit der Regelungstechnik erstmals die Möglichkeit, regelbare Umformsysteme methodenbasiert auszulegen und die für die Eigenschaftsregelung notwendigen Sensoren und Aktoren im Systemdesign zu berücksichtigen. Aus dieser Zusammenarbeit wird ein grundlegender Erkenntnisgewinn über die Gestaltung resilienter, mikrostruktur- und eigenschaftsgeregelter Umformprozesse erwartet. 

Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen in den vorangegangenen Phasen konzentrieren sich die Arbeiten der dritten Phase auf die robuste Gestaltung, Auslegung und Optimierung der Umformprozesse, -anlagen und -werkzeuge im Sinne eines quantitativen Nachweises der Eigenschaftsregelung produzierter Bauteile und die Ableitung von Gestaltungsprinzipen eigenschaftsgeregelter Umformprozesse. Teilziele sind hierbei:

  • Umsetzung einer echtzeitfähigen Eigenschaftsregelung unter produktionsnahen Bedingungen
  • Quantitativer Nachweis der Eigenschaftsregelung produzierter Bauteile
  • Nachweis der Übertragbarkeit der Eigenschaftsregelung auf andere Werkstoffe/Werkstoffchargen bzw. Bauteilgeometrien
  • Ableitung von Gestaltungsprinzipien für die jeweiligen eigenschaftsgeregelten Umformprozesse

Im Rahmen des Schwerpunktprogramms sollen Arbeiten gefördert werden, die die Entwicklung eigenschaftsgeregelter Umformprozesse zum Ziel haben und deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Hierzu sind Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen unterschiedlicher Disziplinen anzustreben. 

Frist: 14. Juni 2023

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DFG: Nano Security: From Nano-Electronics to Secure Systems (SPP 2253)

In March 2019, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Nano Security: From Nano-Electronics to Secure Systems” (SPP 2253). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period. Successful proposals within the SPP 2253 should aim at understanding the implications of emerging nano-electronics to system security. They can investigate positive or negative implications of novel hardware technologies: possible security threats and vulnerabilities stemming from hardware components and architectures, as well as innovative approaches for system security based on nano-electronics.

The programme is following a matrix structure with three research areas for horizontal integration and three Interdisciplinary Groups (IG) for vertical integration. This structure shall be retained during the second funding period, and new accepted projects shall be positioned within the matrix.

  • Area 1 “Nano-electronics for Security”
  • Area 2 “Hardware Security and Cryptography”
  • Area 3 “Secure Composition and Integration”

This call is open to both: renewal proposals by applicants who are already members of the Priority Programme and new proposals.

Deadline: Proposals must be submitted by 4 July 2023

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DFG: International Joint Initiative for Research on Climate Change Adaptation and Mitigation

Launched in 2018, the Canadian New Frontiers in Research Fund (NFRF) funds interdisciplinary, high-risk/high-reward, transformative research led by Canadian researchers working with Canadian and international partners.  The initiative represents a collaboration between research funders from Brazil, Germany, Norway, South Africa, Switzerland, the United Kingdom and the United States to leverage international expertise to tackle the global challenges caused by climate change.

This initiative aims to further the design and implementation of co-produced adaptation and mitigation strategies for vulnerable groups – those groups currently most impacted by the effects of climate change, owing to both physical and socioeconomic vulnerability. The competition requires that projects address at least two of the eight representative key risks identified in the Sixth Assessment Report of the United Nations Intergovernmental Panel on Climate Change, which highlights that unprecedented changes in Earth’s climate are being observed in every region, impacting all ecosystems and societies, and will continue to intensify with further warming.

A notice of intent to apply is mandatory.

Deadline: Notice of intentes are due 2 May 2023

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DFG: Evolutionary Optimisation of Neuronal Processing (SPP 2205)

In March 2017, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme entitled “Evolutionary Optimisation of Neuronal Processing” (SPP 2205). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

Recent progress in diverse neurobiological systems has uncovered intriguing examples of evolutionary convergence and optimisation and indicates that natural selection pressures can determine the organisation of neuronal processing systems down to the molecular level. In parallel, computational and theoretical neuroscience has witnessed rapid progress in its capability to derive functionally optimised circuit architectures under realistic neurobiological constraints.

This call invites research proposals that examine the convergent evolution or evolutionary specialisation of shared core circuits (Theme A), investigate whether and how neural cells, biological circuits and systems reach absolute limits of performance (Theme B), or aim to uncover genomic trajectories of cell type and neural circuit evolution (Theme C). It is anticipated that tandem proposals by theory-experiment collaborations or pairs of groups of complementary expertise that e. g. study different species with analogous methods will be best equipped to advance these topics.

Deadline: Proposals must be submitted by 24 May 2023

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VolkswagenStiftung: Erdsystemwissenschaften

Viele der drängendsten Herausforderungen des Anthropozäns, wie der Klimawandel und die Übernutzung natürlicher Ressourcen sowie die daraus resultierende Beeinträchtigung oder Zerstörung vieler Ökosysteme, erfordern es, die Erde als komplexes System zu begreifen und die Interaktion und Dynamik ihrer Komponenten genauer zu betrachten. Mit der Einrichtung von strategisch ausgerichteten Juniorprofessuren will die VolkswagenStiftung dazu beitragen, die Leitidee der Erdsystemwissenschaften in Forschung und Lehre zu etablieren. 

Das Förderangebot richtet sich an Universitäten mit geowissenschaftlichem Schwerpunkt, die ein oder zwei Juniorprofessuren mit Tenure Track einrichten möchten. Es wird das Ziel verfolgt, interdisziplinäre Netzwerke und Partnerschaften zu schaffen und durch die Neuausrichtung von Strukturen und Programmen in Forschung und Lehre eine übergreifende Perspektive auf das System Erde zu ermöglichen.

Frist: 15. November 2023

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DBU: Betriebsübergreifende Lösungen für textile Kreisläufe

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, durch innovative technische und gleichzeitig wirtschaftlich realisierbare Lösungsansätze sowie durch neuartige Bildungs- und Qualifizierungsformate zur Schließung überbetrieblicher ressourceneffizienter Produkt-, Material- und Stoffkreisläufe zu gelangen. Es sollen Wertschöpfungsnetze und Kaskadensysteme für Produkte, Komponenten und Materialien ermöglicht werden.

Förderfähig sind insbesondere innovative, modellhafte Projekte, die zeitnah in die Praxis überführt werden können und sich u. a. durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale auszeichnen

  • Einrichtung unternehmensübergreifender Kooperationen
  • Innovative Geschäftsmodelle zur Überwindung von Hemmnissen für eine hochwertige Kreislaufführung von Textilien
  • Bereitstellung und Nutzung von Produkt- und Materialinformationen
  • IT-basierte Lösungen für die Umsetzung von Geschäftsmodellen wie Sharing-Konzepten oder Kollaborationsplattformen
  • Neuartige Bildungs- und Kommunikationskonzepte
  • Aufbau neuer und innovative Erweiterung bereits bestehender Netzwerke zur Umsetzung zirkulärer Ansätze
  • Innovative Recycling- und Sortierprozesse zur werkstofflichen und rohstofflichen Rückführung textiler Produkte in den Kreislauf
  • Innovative Entfügetechnologien und Verarbeitungsverfahren für Materialmischungen
  • Aufbau neuer kreislauffähiger Textil-Logistiken

Das Einreichungsverfahren für Projekte im Rahmen der „Förderinitiative Circular Economy“ ist vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen und Forschungseinrichtungen offen. 

Frist: Projektskizzen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden

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DBU: Förderinitiative CirculAid – Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen

Um eine klimaneutrale und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung zu erreichen, sieht die DBU aktuell einen hohen Bedarf an innovativen, modellhaften und punktuell in die Praxis umgesetzten Leuchtturmprojekten, die als „proof of concept“ konkrete Lösungsansätze für einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Ressourcen aufzeigen. Daher startet die DBU im Rahmen von #DBUcirconomy die Förderinitiative „CirculAid – Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen“.

Ziel der Förderinitiative ist die Reduktion des Ressourcenverbrauchs im Gesundheitswesen. Adressiert werden vorrangig die Sektoren chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse, medizintechnische Gegenstände und Geräte sowie Textilien und persönliche Schutzausrüstung. Geeignete Projektansätze sind vor allem Produkt- und Verfahrensoptimierungen, das Abfall- und Ressourcenmanagement, Bewertungskonzepte, die Etablierung von Plattformen und Netzwerken sowie Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die auf eine Steigerung der Ressourceneffizienz im Gesundheitswesen abzielen. Förderfähig sind insbesondere innovative, modellhafte Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Kreislauffähige Gestaltung von Produkten und Verfahren
  • Abfall- und Ressourcenmanagement
  • Bewertungskonzepte
  • Plattformen, Netzwerke und Qualifizierzungsmaßnahmen

Das Einreichungsverfahren für Projekte ist vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen und Forschungseinrichtungen offen.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 15. Mai 2023 einzureichen

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Käthe und Josef Klinz-Stiftung: Humane adulte Stammzellforschung

Mit ihrem Programm fördert die Stiftung Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der humanen adulten Stammzellen. Angesprochen sind promovierte Wissenschaftler/innen auf zeitlich befristeten Stellen, welche auf dem Gebiet der Medizin, Biologie und verwandter Disziplinen forschend tätig sind.

Von besonderem Interesse sind Projekte zur Differenzierungskapazität humaner adulter Stammzellen und induzierter pluripotenter Stammzellen sowie ihr Potential hinsichtlich der Regeneration von geschädigten Organen und Geweben. 

Für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren können Mittel in Höhe von insgesamt 25.000 Euro für Verbrauchsmaterialien und wissenschaftliche Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Frist: Anträge sind bis zum 30. April 2023 einzureichen

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Human Frontier Science Program: Research Grants

HFSP Research Grants support innovative basic research into fundamental biological problems with emphasis placed on novel and interdisciplinary approaches that involve scientific exchanges across national and disciplinary boundaries. Participation of scientists from disciplines outside the traditional life sciences such as biophysics, chemistry, computational biology, computer science, engineering, mathematics, nanoscience or physics is recommended because such collaborations have opened up new approaches for understanding the complex structures and regulatory networks that characterize living organisms, their evolution and interactions.

Research grants are provided for teams of scientists from different countries who wish to combine their expertise in innovative approaches to questions that could not be answered by individual laboratories. Preliminary results are not required and applicants are expected to develop new lines of research through the research collaboration.

There are two types of Grant available:

  1. Reserach Grants - Early Career
  2. Research Grants - Program

Deadline: 30 March 2023

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Joachim Herz Stiftung: Begegnungszonen

Interdisziplinäre Forschung braucht Kommunikation und passende Netzwerke. Mit unserem Programm „Begegnungszonen“ sollen Veranstaltungen für junge Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler unterstützt werden. 

Die Ausschreibung richtet sich an Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen wie Workshops, Symposien, Kolloquien, Tagungen und Konferenzen sowie Summer bzw. Winter Schools in den Naturwissenschaften, die

  • interdisziplinäre Themen aufgreifen
  • Promovierende und Postdocs aktiv einbeziehen und den Austausch mit erfahrenen Wissenschafterinnen und Wissenschaftlern ermöglichen
  • mindestens drei Tage dauern und 30 bis 150 Teilnehmende haben
  • idealerweise neue Veranstaltungsformate erproben
  • zwischen dem 1. September 2023 und 30. November 2024 stattfinden

Frist: 16. Mai 2023

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DFG: Random Geometric Systems (SPP 2265)

In March 2019, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Random Geometric Systems” (SPP 2265). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second (and last) three-year funding period.

This Priority Programme is devoted to the mathematical analysis of effects and phenomena that emerge from an interplay between randomness and geometry. Many questions of intrinsic mathematical interest will be studied. Disciplines like physics, materials science and telecommunication will be crucial sources of problems, applications, motivations, models and solutions. The main focus will lie on the development of new and the refinement of existing methods, and on the creation and analysis of new random spatial models. 

The research of this Priority Programme will mostly evolve around the following main areas: 

  • random point processes
  • random fields
  • statistical physics
  • percolation in the continuum
  • random geometric graphs
  • energy-based random point configurations
  • dynamics in random media

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 24 April 2023

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DFG: Exit Strategies of Intracellular Pathogens (SPP 2225)

In March 2019 the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Exit Strategies of Intracellular Pathogens” (SPP 2225). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

The SPP 2225 focuses on bacterial, parasitic and fungal pathogens with relevance for human health. Projects to be considered for funding shall address at least one of the following aspects:

  • the sequential steps of pathogen-specific host cell exit pathways
  • the link between exit pathway and host cell specificity
  • the signalling pathways triggering and mediating host cell exit
  • the key molecular mediators, regulators and effectors of host cell exit

Deadline: Proposals must be written in English and submitted to the DFG by 26 April 2023

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DFG: BiodivERsA+: Call 2022–2023

he Deutsche Forschungsgemeinschaft as a partner of BiodivERsA+ is pleased to announce the launch of the 2022–2023 joint call for research proposals on the topic “Improved Transnational Monitoring of Biodiversity and Ecosystem Change for Science and Society”.

This call will cover the following three non-exclusive themes:

  • Innovation and harmonisation of methods and tools for collection and management of biodiversity monitoring data
  • Addressing knowledge gaps on biodiversity status, dynamics and trends to reverse biodiversity loss
  • Making use of available biodiversity monitoring data

Projects combining aspects from several themes are encouraged. The projects funded by this call should allow to better characterise, understand and report on the state and trends of biodiversity.

Deadline: Pre-Proposals must be submitted by 9 November 2022, 3pm CET. Full Proposals must be submitted by 5 April 2023, 3pm CET

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DFG: Sustainable Processes & Chemistry (NSERC-DFG Sustain)

Recognising the importance of international collaboration in promoting scientific discoveries, the Natural Sciences and Engineering Research Council of Canada and the Deutsche Forschungsgemeinschaft have signed a Memorandum of Understanding on research cooperation. The MoU provides an overarching framework to enhance opportunities for collaborative activities between Canadian and German research communities and sets out the principles for developing jointly-supported activities.

To facilitate the support of collaborative work between Canadian researchers and their German counterparts under this MoU, NSERC and the Divisions of Physics and Chemistry and Engineering Sciences at the DFG are pleased to announce a call for proposals focused on Sustainable Processes and Chemistry. The proposed Canadian-German collaborative research projects must focus on basic and fundamental research and are expected to generate new knowledge and address one or more research challenges related to environmental sustainability. Typical, but not exclusive, examples include

  • Sustainable polymerizations
  • Novel types of catalysts or catalytic reactions
  • Separation and purification technologies
  • Sustainable chemistry and engineering
  • Tools for life-cycle assessment

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 6 June 2023

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Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls

BMBF: Plattform Privatheit

Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.

Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen

  • Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
  • Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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Boehringer Ingelheim Stiftung: Rise up!

Das Rise up!-Programm richtet sich an herausragende und ungewöhnlich kreative Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher aus der Biologie, Chemie und Medizin, die zum ersten Mal eine W2-Professur an einer deutschen Universität angenommen haben. Mit Rise up! können sie ein besonders innovatives Forschungsprogramm voranbringen, das sich nachhaltig auf ihr Fachgebiet auswirken könnte.

Beantragt werden können bis zu 600.000 Euro für einen Zeitraum von maximal drei Jahren für ein klar umrissendes Forschungsprogramm. Die Förderung umfasst Mittel für wissenschaftliches Personal, Verbrauchsmittel und projektspezifische Geräte sowie Reise- und Publikationsmittel.

Frist: Jährlich der 15. März und 15. September

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The Rise up! programme is aimed at outstanding and exceptionally creative basic scientists in biology, chemistry, and medicine who have accepted their first appointment to an associate professorship at a German university. With Rise up!, they can bring forward an especially innovative research programme that may have a lasting impact on their field.

Applications can be made for up to 600,000 euros for a research period of up to 3 years to advance a defined research programme. The funding can be used towards scientific personnel, consumables, and project-related equipment, as well as travel and publications.

Deadline: 15 March and 15 September of each year

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BMWK: Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy innerhalb des 7. Energieforschungsprogamms

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt unmittelbar dazu bei, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Die Energiewende muss aber auch den in der Gesamtwirtschaft entstehenden Rohstoff- und Ressourcenbedarf betrachten, da dieser untrennbar mit einem Primärenergieverbrauch und Fragen der Verfügbarkeit verbunden ist. Zum einen induziert die Energiewende neue Ressourcenbedarfe und steigende Nachfrage nach spezifischen Rohstoffen, was zu einer Verknappung führen und die Umsetzung der Energiewende hemmen und verteuern kann. Zum anderen ist der überwiegende Anteil der Rohstoff- und Ressourcenverbräuche aber auf die allgemeine Nutzung von Rohstoffen und anderen Ressourcen zurückzuführen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen und können die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht aufgreifen.

Forschungsarbeiten zur Material- und Ressourceneffizienz in den Verbrauchssektoren Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen adressieren eine Verringerung des Energieverbrauchs durch Reduktion, Substitution oder Vermeidung energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen.

Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden

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BMBF: Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, so genannte „Wissenschaftliche Vorprojekte“ (WiVoPro) im Bereich der Photonik und der Quantentechnologien auf Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ zu fördern. 

Das Ziel der WiVoPro besteht darin, neue Themenfelder aus den Quantentechnologien der zweiten Generation und hochinnovative Ideen aus dem Bereich der Photonik für die anwendungsorientierte Forschung zu erschließen. Im Rahmen der Fördermaßnahme soll das Potenzial neuer wissenschaftlicher Ansätze für zukünftige Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft ermittelt werden. Die WiVoPro sollen eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Arbeiten in industriegeführten Forschungsverbünden schlagen.

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Forschungsfragen im Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik bearbeiten. Hierfür ist die Förderung von Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgesehen. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:

  • Neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits
  • Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor
  • Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
  • Neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung
  • Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
  • Innovative Konzepte aus der Optogenetik
  • Neue optische Verfahren der Bildgebung

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Biomedizin

Als interdisziplinäres Fach verbindet die Biomedizin die Humanmedizin mit den Teilbereichen der Biowissenschaften. Im Zentrum der Biomedizin steht die Forschung zu Ursachen von Krankheiten und deren Behandlung bzw. Prävention sowie Diagnose. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. 

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Die Vorhaben sollen die Unternehmen dazu befähigen, ihre Positionierung am nationalen und internationalen Markt auszubauen und zu stärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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BMWK: Förderaufruf "Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende" im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt zweifach dazu bei. Primär, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Dieser Beitrag wird beispielsweise durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, in Speicher und Stromnetze, oder durch die Sektorkopplung, Elektromobilität und Digitalisierung der Energiewende ermöglicht.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen, gefördert. Beispielweise – und nicht ausschließlich – sollten systemübergreifende und konzeptionelle Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:

  • Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. treibhausgasrelevanten Auswirkungen und der ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte, Komponenten, Energiedienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln und erproben.
  • Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe erforschen.
  • Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich zu erhalten
  • Übertragbare IT-basierte Lösungen zur Verknüpfung der Ansätze aus der zirkulären Wirtschaft entwickeln, um Informationen und Daten über Stoffflüsse und die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten durchgängig von Design bis Ende der Produktnutzungsdauer nachverfolgbar und so Ressourcenpotenziale erschließbar zu machen
  • Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauervorhersage und -Verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Produkten/Gütern und Designstrategien zur Optimierung des Ressourceneinsatzes entwickeln.

Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen.

Frist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie

Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025

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BMWi: IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.

Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:

  • die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
  • Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022

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BMBF: Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert auf Basis dieser Richtlinie Verbundforschungsprojekte im Rahmen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens (GU) EuroHPC, die substantiell zur Umsetzung des BMBF-Programms „Hoch- und Höchstleistungsrechnen für das digitale Zeitalter 2021 bis 2024 – Forschung und Investitionen zum High-Performance Computing“ beitragen. Das BMBF unterstützt die Zielsetzung von EuroHPC, die Leistungsfähigkeit der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft und die Wertschöpfung der europäischen Wirtschaft durch ein europäisches HPC-Ökosystem zu steigern.

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Antragsberechtigt sind Verbünde mit staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Dauer der Förderung richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden EuroHPC-Bekanntmachung.

Vorhaben können in einem einstufigen oder in einem zweistufigen Verfahren zur Förderung durch das GU EuroHPC ausgewählt werden. 

Frist: Das GU EuroHPC veröffentlicht unregelmäßig, aber in der Regel jährlich, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2028

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BMBF: Alternativmethoden zum Tierversuch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch (1959) sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen (Replacement) oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere (Reduction) bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere (Refinement) erlauben. Bereits seit 1980 fördert das BMBF kontinuierlich und intensiv die Erforschung von Ersatzmethoden bzw. Alternativmethoden zum Tierversuch. Es wurden und werden wissenschaftliche Projekte zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Validierung von Alternativmethoden zum Tierversuch wie auch deren Verbreitung gefördert. Die im Rahmen dieser Förderaktivitäten entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden konnten erfolgreich zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzepts beitragen.

Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.

Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Einzel- und Verbundprojekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.

 

Frist:  15. März eines jeden Kalenderjahres

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BMBF: Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien sind unabdingbar für einen wettbewerbsstarken Wirtschaftsstandort Deutschland, der sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit behaupten kann. Um Wissensvorsprünge nutzen zu können und zukunftsweisende Ideen schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, bedarf es neben anwendungsorientierter strategischer Forschungsförderung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft auch eines Zusammenschlusses nationaler und europäischer Forschung. Die Aushandlung gemeinsamer Ziele und Strategien auf europäischer Ebene und die Schaffung von kritischen Massen sind eine Grundvoraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls. Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Materialforschung

Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. 

 Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind: 

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität 
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur 
  • Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik 
  • Materialien für die Energietechnik 
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres

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BMBF: Nukleare Sicherheit- und Strahlenforschung im 7. Energieforschungsprogramm

Das BMBF hat mit Wirkung vom 6. Februar 2019 eine allgemeine Förderbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung veröffentlicht. In deren Folge werden spezifische Förderrichtlinien zu einzelnen Förderschwerpunkten des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht, zu denen diese Förderrichtlinie zählt. Konkrete Ziele dieser Fördermaßnahme im Sinne des Kompetenzerhalts ist der Abschluss von wissenschaftlichen Qualifikationen, die Stärkung der Vernetzung mit internationalen Forschergruppen, die Verbesserung des Zugangs deutscher Forscher zu kerntechnischen für die Forschung genutzten Infrastrukturen, die Einrichtung unterschiedlicher Summer-Schools im Themenbereich und die Vernetzung mit industriellem Know-how durch die Einbindung von Industriepartnern in die Verbundprojekte.

Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung
  • Entsorgungsforschung
  • Reaktorsicherheitsforschung mit Fokus auf noch nicht kommerzialisierte Reaktorkonzepte

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMVI: Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II

Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie verfolgt das BMVI somit einen technologieoffenen Ansatz.

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMVI seine FuEuI-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMWi: Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 bekannt. Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Mit diesen Zielen verfolgt Deutschland gegenüber dem Energiekonzept von 2010 nicht nur ein deutlich höheres Ambitionsniveau, sondern plant, die Treibhausgasneutralität fünf Jahre früher zu erreichen und somit seinen Beitrag dazu zu leisten, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und den globalen Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf maximal zwei Grad zu begrenzen. 

Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Forschungsbereiche. 

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren
  • Energieerzeugung
  • Systemintegration
  • Systemübergreifende Forschungsthemen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung und nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Jederzeit

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BMBF: Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. 

Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:

  • Phase 1: Sondierungsphase
  • Phase 2: Machbarkeitsphase

Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig.

Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen

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BMBF: FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen

Für Deutschland bricht mit dem anstehenden Rückbau sämtlicher Leistungsreaktoren, dem fortgesetzten Rückbau von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlagen sowie der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle eine neue Phase des kerntechnischen Rückbaus an – mit weltweit derzeit einzigartiger Dimension. Rückbau und Entsorgung werden sich noch über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Förderziel der Maßnahme „FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist es, durch die Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren die Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen.

Gefördert werden anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur Rückbauforschung insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Zerlege- und Dekontaminationsverfahren
  • Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege
  • Behandlung radioaktiver Abfälle
  • Abfalldeklaration und Zwischenlagerung
  • Umwelt- und Strahlenschutz
  • Mensch und Organisation

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.  Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Medizintechnik

Das BMBF will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung der Medizintechnik-Branche.  Antragsberechtigt sind KMU, im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, im Folgenden größere Mittelständler genannt, antragsberechtigt.
Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahren. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben)
  • Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
  • Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMWi: Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung im 7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende"

Deutschland wird zum Ablauf des Jahres 2022 die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung beenden. Für den sicheren restlichen Leistungsbetrieb sowie den anschließenden mehrjährigen Stilllegungsbetrieb bleibt eine kon­tinuierliche technisch-wissenschaftliche Begleitung auf höchstem Niveau sowie der Erhalt der notwendigen nationalen Expertise auch für die Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien unbedingt erforderlich. Dies schließt ausreichende Personalressourcen mit ein. Mit Blick über die deutschen Grenzen hinaus tragen heute und auch in absehbarer Zeit Kernkraftwerke (KKW) weltweit zur Versorgung mit elektrischer Energie bei. Angesichts des möglichen grenzüberschreitenden Charakters der Betriebsrisiken liegt es auch langfristig im deutschen Sicherheitsinteresse, die Entwicklungen im benachbarten Ausland hinsichtlich bestehender und geplanter Anlagen auch aus fachlicher Sicht verfolgen zu können. Darüber hinaus besteht eine langfristige Verantwortung für die sichere Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle mit einem Zeithorizont weit über den Betrieb der deutschen KKW hinaus.

Gefördert wird die anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung. Begleitstudien zu Fragen der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung sowie wissenschaftliche Querauswertungen und Analysen sind bei größeren Forschungsprojekten grundsätzlich förderfähig.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aber auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) jeweils mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Frist: Jederzeit

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BMBF: 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“

Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch. Grundvoraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende. Das BMBF richtet die Forschungsschwerpunkte innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms kontinuierlich an den Bedarfen der Energiewende aus. Gefördert werden Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

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Geänderte Bekanntmachtung vom 27.09.2021

BMBF: KMU-innovativ - Bioökonomie

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des ­Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind. Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Erste Frist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober

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BMBF: START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen. Abweichend hiervon können zum 15. Juli 2022 und zum 15. Januar 2023 keine Projektskizzen eingereicht werden.

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1. Änderung der Richtlinie

2. Änderung der Richtlinie

Preise / Prizes

IGN: Forschungspreis

Der Forschungspreis der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung wird im Jahr 2023 zum 21. Mal vergeben. Prämiert werden mit insgesamt bis zu 10.000 Euro herausragende wissenschaftliche Leistungen, die der Beurteilung und Weiterentwicklung der artgemäßen und verhaltensgerechten Tierhaltung dienen. Die eingereichten Arbeiten sollen anwendungsorientiert sein und helfen, den Umgang mit Tieren und deren Haltung, Zucht und Fütterung tiergerecht zu gestalten.

Die IGN fördert mit dem Forschungspreis Wissenschaftler:innen und Wissenschaftler, die Ökonomie und Ethik im Bereich der Tierhaltung in besseren Einklang bringen. Gesundheit, verhaltensgerechte Unterbringung, Wohlbefinden und Würde von Tier und Mensch sollen dabei Grundanliegen der Forschungsarbeit sein.

Frist: 01. April 2023

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Boehringer Ingelheim Stiftung: Heinrich-Wieland-Preis / Heinrich-Wieland Prize

Mit dem Heinrich-Wieland-Preis zeichnet die Boehringer Ingelheim Stiftung weltweit herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre bahnbrechende Forschung zur Chemie, Biochemie und Physiologie biologisch aktiver Moleküle und Systeme sowie deren klinische Bedeutung aus. Die Preisvergabe findet im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums in München statt.

Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. 

Frist: Einreichungsfrist für Nominierungen ist jedes Jahr zum 1. Juni für das Folgejahr

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With its Heinrich Wieland Prize, the Boehringer Ingelheim Foundation honours distinguished scientists from around the world for their outstanding research on biologically active molecules and systems in the fields of chemistry, biochemistry, and physiology as well as their clinical importance. The Heinrich Wieland Prize award ceremony is held in conjunction with a scientific symposium.

The prize is endowed with 100 000 euros

Deadline: June 1 of the year prior to the award

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Gregor Louisoder Umweltstiftung: Förderpreis Artenvielfalt

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung vergibt an NachwuchswissenschaftlerInnen, die sich mit ihren Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) außergewöhnlich für den Umwelt- und Naturschutz engagiert haben, Förderpreise. Sie müssen für die Umweltschutzarbeit relevant sein oder Praxisbezug haben. Die Förderpreise sind mit jeweils 2500 Euro dotiert, weitere 2500 Euro werden der PreisträgerIn als zweckgebundene Unterstützung für eine Fortführung der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt.

Frist: Keine, Einreichung jederzeit möglich.

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Kontakt

Maria Moynihan, stv. Leitung ZFF
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1176
Telefax +49 3834 420 1189
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