Mathematik und Naturwissenschaften / Mathematics and Natural Sciences

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Bundesförderungen / Federal funding

BMBF: Basistechnologien für die Fusion

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, das Themenfeld „Basistechnologien für die Fusion – Auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“ auf der Grundlage des Programms „Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ sowie unter dem Dach des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung zu fördern. Mit dem Förderprogramm verfolgt das BMBF das Ziel, schnell und zielführend die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Fusionskraftwerken zu schaffen. Hierfür sollen technologieoffen Forschungsarbeiten sowohl im Bereich der Trägheitsfusion als auch des magnetischen Einschlusses gefördert werden.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Basistechnologien für die Fusionsforschung und mit Relevanz für die Realisierung eines Fusionskraftwerks. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:

  • Modul A: Schlüsseltechnologien
  • Modul B: Test- und Messinfrastruktur

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 

  • Vorlagefristen für Modul A „Schlüsseltechnologien“ sind der 15. April 2024 und der 31. August 2024
  • Vorlagefrist für Modul B „Test- und Messinfrastruktur“ ist der 31. August 2024

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BMBF: Förderung der Agroecology in landwirtschaftlichen Betriebssystemen und regionaler Landschaft

Im Januar 2024 wurde die neue europäische Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“ gestartet. In der Initiative haben sich über 70 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 26 europäischen Ländern zusammengeschlossen. Das Ziel ist es, gemeinsam die Transition der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz, Umwelt- und Klimafreundlichkeit voranzubringen, allgemein zusammengefasst unter dem Begriff Agroecology.

Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Die geförderten Forschungsprojekte müssen die folgenden zentralen übergeordneten Themen berücksichtigen:

  • Erhöhung der Resilienz von Agrarökosystemen
  • Schließung von Nährstoff- und Energieströmen
  • Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung
  • Förderung der Agrarbiodiversität

Vorhaben werden folgenden Themenschwerpunkten zugeordnet

  • Thema 1: Verbesserung der Agroecology in landwirtschaftlichen Produktionssystemen
  • Thema 2: Umsetzung der Agroecology auf regionaler Landschaftsebene

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. 

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt.

Frist: Die Einreichungsfrist für Ideenskizzen ist der 26. April 2024, 14.00 Uhr MESZ

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BMBF: Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter

Ziel der Fördermaßnahme ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern ab Beginn des vierten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres mittels interaktiver Technologien. Durch die Erforschung innovativer Lösungen soll die Verfügbarkeit therapieunterstützender Maßnahmen für die Psychotherapie der Zielgruppe im Sinne eines „Blended Treatment“-Ansatzes erhöht werden. 

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden in Modul 1 Verbundprojekte gefördert, die Anwendungen und Technologien für die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern erforschen und entwickeln. In Modul 2 wird ein wissenschaftliches Begleitprojekt als Verbundprojekt gefördert. Skizzeneinreichungen für die Module 1 und 2 erfolgen separat.

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherpeutischen Versorgung
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Verbundprojekte (Modul 1) ist eine Förderung mit einer Laufzeit von 36 Monaten vorgesehen. Der geplante Start des Begleitprojekts (Modul 2) soll zwei Monate vor dem Laufzeitbeginn der Verbundprojekte aus Modul 1 erfolgen. Die Laufzeit des Begleitprojekts beträgt insgesamt 40 Monate. Die Verbundfördersumme sollte den Betrag von 1,6 Millionen Euro nicht übersteigen. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 07. Mai 2024 einzureichen

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BMBF: Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Industrie

Ziel der Ausschreibung ist es, den notwendigen Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft bis 2030 zu erzielen und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen gesunden Ozean bis 2050 zu schaffen. 

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten innerhalb von transnationalen Verbundvorhaben in einem der drei Schwerpunktbereiche:

  • Digital Twins of the Oceans (DTO) auf Ebene regionaler Meeresbecken
  • Entwicklung einer blauen Wirtschaft sowie Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung
  • Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 10. April 2024, 15.00 Uhr MEZ können Ideenskizzen eingereicht werden

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BMBF: Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre

Deutschland hat sich gemäß § 3 Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2045 zur Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität verpflichtet. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Um diese Verpflichtung umzusetzen, müssen nach heutigem Kenntnisstand auch Verfahren zur aktiven Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre, auch als Carbon Dioxide Removal oder als Negative Emissions Technologies bezeichnet, zum Einsatz kommen. 

Auf der Basis dieser Förderrichtlinie ist beabsichtigt, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu den nachfolgend aufgeführten drei Bereichen zu fördern.

  • Weiterführende grundlagenorientierte CDR-Forschung zu einzelnen landbasierten CDR-Methoden
  • Begleit- und Syntheseforschung, Transfer
  • Forschung zu Querschnittsthemen und übergreifenden Aspekten

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – inklusive kleine und mittlere Unternehmen  – gesellschaftliche Organisationen wie beispielsweise Vereine, Verbände und Stiftungen sowie Gebietskörperschaften und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von in der Regel drei Jahren nicht überschreiten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum 06. Mai 2024 eingereicht werden 

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BMBF: Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

Ziel dieser Maßnahme ist die bessere und schnellere Berücksichtigung von Klimaanpassung in der Regionalplanung und der kommunalen Bauleit- und Landschaftsplanung. Dabei sollen Planungsprozesse durch die Berücksichtigung von Klimaanpassung nicht verzögert, sondern fundierter und schneller werden. Dafür soll hier eine einfach handhabbare Software entwickelt werden, die in bestehende Dateninfrastruktur der Kommunen und Regionen integriert werden kann und die Grundlage von wissensbasierten Entscheidungen für Klimaanpassungsmaßnahmen schafft.

Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben gefördert. Bei den FuE-Projekten wird insbesondere Bedarf in den nachfolgenden vier Themenschwerpunkten gesehen:

  • Urbane Digitale Zwillinge: Die im Reallabor entwickelten Modellanwendungen für Klimaanpassungsmaßnahmen werden als Fachanwendungen über zu entwickelnde Schnittstellen des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und zusammengeführt. Voraussetzung dafür ist die Implemen­tierung oder Erweiterung eines Urbanen Digitalen Zwillings in die Dateninfrastruktur und Fachabteilungen des Reallabors.
  • Hybride Modelle: Entwicklung hybrider Modelle als Fachanwendungen des Urbanen Digitalen Zwillings für smarte Planungs- und Entscheidungstools für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen.
  • Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten: Weiterverarbeitung von existierenden Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten, sodass diese in die smarten Planungs- und Entscheidungstools auf Basis des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und dort intelligent verknüpft werden können.
  • KI und Big-Data-Technologien: Entwicklung von innovativen Ansätzen aus dem Bereich der KI und Big-Data-Technologien für die Datenbeschaffung und Integration der notwendigen Umwelt- und Klimadaten und Modellierungsansätze in die Urbanen Digitalen Zwillinge.

Neben der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben vorgesehen. Wesentliche Ziele dabei sind die Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit externen Akteuren, die Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende wissenschaftliche Aufbereitung und Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Fördermaßnahme. 

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und gesellschaftliche Organisationen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Beabsichtigt ist für Forschungsvorhaben ein Förderzeitraum von in der Regel bis zu vier Jahren.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 30. Juni 2024 einzureichen

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BMBF: Wasserversorgung der Zukunft

Ziel der Fördermaßnahme ist es, der notwendigen Modernisierung und Anpassung der Wasserversorgung in Deutschland durch Forschung und Innovationen neue Impulse zu geben und die Resilienz gegenüber zukünftigen Anforderungen zu stärken. Es gilt, praxisnahe und flexible Lösungen für die zukünftige Werterhaltung und Optimierung der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen sowie der darauf basierenden Betriebskonzepte weiterzuentwickeln und diese an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen.

Angestrebt wird die Entwicklung neuer Technologien und Konzepte für den Betrieb zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung. Die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit dieser Maßnahmen ist an mindestens einem Pilotstandort zu demonstrieren. FuE-Bedarf wird insbesondere in folgenden drei Themenfeldern gesehen:

  • Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung 
  • Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden
  • Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen.  Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren für die FuE-Projekte ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag.

Frist: Projektskizzen können bis zum 29. April 2024 eingereicht werden

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BMBF: Internationale Projekte in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa zum Thema „Kreislaufwirtschaft“

Ziel dieser Förderrichtlinie des „Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme for Research and Innovation“ ist es, Kooperationsprojekte aufzubauen, die die existierenden bilateralen Ansätze der Zusammenarbeit zwischen Südostasien und der Europäischen Union bündeln und erweitern.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen können. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Internationale Vernetzung im thematischen Schwerpunktbereich „Kreislaufwirtschaft“
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Kapazitätsentwickung der wissenschaftlichen Partner

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge leisten. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit bis zu 100 000 Euro je Vorhaben für die deutsche Seite sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 15. April 2024 einzureichen

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    BMBF: Anwendungsorientierte Quanteninformatik

    Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, den Nachweis praktischer Anwendervorteile durch die Nutzung eines Quantencomputers zu erbringen oder zumindest die Grundlagen hierfür zu erschließen und die benötigten Ressourcen abzuschätzen. Dabei sollen neue Akteure für die Anwendung des Quantencomputing gewonnen werden und etablierte Institutionen ihre Aktivitäten fortführen und ausbauen. In diesem Rahmen sollen Anwender aus Industrie und Grundlagenforschung in die Lage versetzt werden, die Potenziale des Quantencomputers für den Einsatz im jeweilig betrachteten Themenfeld zu beurteilen.

    Mit dieser Maßnahme werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte mit dem Ziel gefördert, für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft oder Wissenschaft einen nützlichen Quantenvorteil zu erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel zu erarbeiten und die benötigten Hardwareressourcen abzuschätzen. Mögliche Forschungsthemen sind unter anderem:

    • analoge oder digitale Algorithmen für Quantensimulation
    • quantenmaschinelles Lernen
    • Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisiertes Problem insbesondere auch für nicht-gatterbasiertes Quantencomputing
    • hybride Algorithmen für das Co-Processing in High Performance Computing-Umgebungen
    • quanteninspirierte Algorithmen auf klassischer Hardware

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: 31. Januar 2024, 31. Januar 2025, 31. Januar 2026

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    BMBF: Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien

    Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort. Waren diese Ziele in Deutschland bereits eng mit der Energiewende verknüpft, gewinnen im Kontext der Zeitenwende Versorgungssicherheit und der Abbau der Abhängigkeit von Energie(träger)importen zusätzlich an Bedeutung. Ein wesentlicher Baustein für den Wandel des Energiesystems sowie des Mobilitätssektors, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien und nachhaltigen Energieträgern, sind Energiespeichertechnologien.

    Jedes Förderprojekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen. Dabei ist konkret darzulegen, welchen quantifizierbaren Beitrag das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erreichung eines oder mehrerer Meilensteinziele des jeweiligen Handlungsfeldes oder – mit ausreichender Begründung – zu einem vergleichbaren Ziel leistet

    • Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung
    • Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung
    • Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung
    • Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft
    • Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Projektskizzen können bis zum

    • 31. Oktober 2023
    • 28. März 2024
    • 30. September 2024
    • 31. März 2025
    • 30. September 2025
    • 31. März 2026

    eingereicht werden. 

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    Weitere Förderungen / Other funding bodies

    DFG: Atmospheric and Earth System Research with the High Altitude and Long Range Research Aircraft (HALO) (SPP 1294)

    DFG: Atmospheric and Earth System Research with the High Altitude and Long Range Research Aircraft (HALO) (SPP 1294)

    In 2007, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Atmospheric and Earth System Research with the High Altitude and Long Range Research Aircraft (HALO)” (SPP 1294). Within the programme proposals are called for projects starting from 2025 (“HALO 2025”). An earlier start of funding is not possible.

    HALO plays a key role in atmospheric research in Germany. It is a state-of-the-art airborne platform specifically equipped with modern in situ and remote sensing instruments. HALO enables forefront Earth System science and allows for innovative atmospheric and geophysical measurements with an impressive high ceiling altitude of up to 15 km and a spatial endurance of about 10,000 km. HALO enables Earth System research on a high international level. Main foci of the scientific investigations are:

    • sources, properties and processing of aerosol particles
    • formation, evolution and radiative effects of clouds and precipitation
    • transport and dynamics in the troposphere and lower stratosphere
    • transport and transformation of chemical composition
    • atmospheric coupling processes

    Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 17 May 2024

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    DFG: Machine Learning in Chemical Engineering. Knowledge Meets Data: Interpretability, Extrapolation, Reliability, Trust (SPP 2331)

    In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Machine Learning in Chemical Engineering. Knowledge Meets Data: Interpretability, Extrapolation, Reliability, Trust” (SPP 2331). The programme brings together the chemical engineering and machine learning communities. By teaming chemical engineers with mathematicians and/or computer scientists, progress in all disciplines has been achieved over the first funding period of three years. The programme is designed to run for six years.

    The present call invites proposals for the second three-year funding period starting in early 2025. Both continuation projects as well as new project proposals are highly encouraged. Each proposal must operate at the interface of CE and ML and have at least two applicants with corresponding expertise. The projects shall consider at least one of six scientific challenges: 

    • optimal decision making
    • introducing / enforcing physical laws in ML models
    • heterogeneity of data
    • information and knowledge representation
    • safety and trust in ML applications 
    • creativity

    The projects are expected to open up new methods for CE, formulate new types of problems for ML and jointly generate advances for methods in both ML and CE. Since ML has been used within CE for several years and substantial progress was made within the SPP 2331, projects shall go well beyond this state of the art. Under the umbrella of the six scientific challenges, the collaborative projects shall have promise for progress in process synthesis, process flexibility, material selection, generation of alternatives and uncovering hidden information. Projects should address at least one CE area and one ML area, and clearly state how it will achieve progress in at least one of the challenges #1 to #6. 

    Deadline. Proposals must be submitted to the DFG by 04 June 2024

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    WIR Bündnis ArtIFARM: Projekt-Call 2024

    Das Bündnis ArtIFARM hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung landwirtschaftlicher Technologien zu unterstützen und dabei den Aufbau eines Innovationsclusters in der Region zwischen der Insel Rügen und der Müritz zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt das ArtIFARM-Bündnis Verbundvorhaben industrieller, wirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und/oder wissenschaftlicher Partnerinstitutionen im östlichen Mecklenburg-Vorpommern. Im ArtIFARM-Project-Call 04/2024 wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Projekte einen Beitrag zum effizienten Einsatz von Ressourcen im Fokus haben und klare wissenschaftliche und wirtschaftliche Verwertungsperspektiven aufweisen.

    Eingereicht werden können innovative Projekte, welche die ArtIFARM-Innovationsbereiche oder Förderschwerpunkte adressieren

    • IB3 - Technologien für mehr Ressourceneffizienz in Kombination mit einem weiteren Innovationsbereich
    • IB4 alleinig, sofern eine realistische Verwertungsperspektive dargelegt werden kann
    • Projekte zur Technologie- oder Prozessentwicklung, deren Einsatz eine Verbesserung der Biodiviersität zur Folge hat

    Antragsberechtigt, als Antragsteller im Verbundvorhaben, ist jede Partnerinstitution im ArtIFARM-Bündnis. 

    Es handelt sich um ein mehrstufiges Antragsverfahren.

    Frist: Projektskizzen können bis zum 17. März 2024 und 16. Juni 2024 eingereicht werden

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    DFG: Systems ecology of soils – energy discharge modulated by microbiome and boundary conditions (SPP 2322)

    The Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme SoilSystems in 2021. The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

    The premise of SoilSystems is that soil ecosystem structure, function and stability are controlled by energy dissipation, and that the flux of matter and energy through SOM is modulated by the microbiome. This leads to the main hypotheses:

    • A: The microbiome drives and modulates energy dissipation and matter turnover along various biological ‘energy use channels’. Microbial carbon turnover and sequestration, including recycling, are part of the energy-use-channels and contribute dominantly to SOM. Necromass is the dominant ‘contributor’ to SOM.
    • B: Energy and matter input, discharge and utilisation in the soil system affect biological complexity.
    • C: The boundary and system conditions, including the soil matrix, minerals and microhabitat structure shape the energy and matter dynamics of soil biota. The activities of soil biota lead to the emergence of functional behaviour, non-equilibria and dissipative steady states that can be characterised by thermodynamic optimality concepts. 

    Individual projects or project clusters should address these hypotheses with a clear focus on the application of energy and C mass balances for studying the link between substrate turnover and microbial ecology on the basis of thermodynamic state variables. This should encompass at least one of the topics: energy dissipation and matter fluxes in microbial communities and to higher trophic levels, energy and carbon use efficiency including microbial growth yields, substrate ecological stoichiometry and energy use limitations as well as carbon and energy storage in SOM. 

    Deadline: Proposals must be written in English and submitted to the DFG by 01 July 2024

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    Human Frontier Science Program: Research Grants

    HFSP Research Grants support innovative basic research into fundamental biological problems with emphasis placed on novel and interdisciplinary approaches that involve scientific exchanges across national and disciplinary boundaries. Participation of scientists from disciplines outside the traditional life sciences such as biophysics, chemistry, computational biology, computer science, engineering, mathematics, nanoscience or physics is recommended because such collaborations have opened up new approaches for understanding the complex structures and regulatory networks that characterize living organisms, their evolution and interactions.

    Research grants are provided for teams of scientists from different countries who wish to combine their expertise in innovative approaches to questions that could not be answered by individual laboratories. Preliminary results are not required and applicants are expected to develop new lines of research through the research collaboration.

    There are two types of Grant available:

    1. Reserach Grants - Early Career
    2. Research Grants - Program

    Deadline: 28 March 2024

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    DFG: INtegrated TERahErtz sySTems Enabling Novel Functionality (INTEREST) (SPP 2314)

    In May 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “INtegrated TERahErtz sySTems Enabling Novel Functionality (INTEREST)” (SPP 2314). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

    The following list includes the research areas of the Priority Programme:

    • Area 1: novel physical phenomena, technologies, and devices enabling integrated terahertz systems
    • Area 2: novel multi-functional integrated systems
    • Area 3: novel terahertz science and applications based on integrated terahertz systems

    In the first phase, the main focus was on laying the foundations for the different research areas as well as on specific applications where the theme “integration” is expected to have maximum impact. In the second phase, however, higher priority is given to highly integrated technologies and systems with a higher complexity, such as:

    • terahertz system packaging in 3-D
    • integrated terahertz transmitters and receivers
    • terahertz applications demonstrating novel functionality

    Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 12 April 2024

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    DFG: Sensorintegrierende Maschinenelemente als Wegbereiter flächendeckender Digitalisierung (SPP 2305)

    Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat im Mai 2020 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Sensorintegrierende Maschinenelemente als Wegbereiter flächendeckender Digitalisierung“ (SPP 2305) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die zweite dreijährige Förderperiode.

    Im Rahmen dieses Schwerpunktprogramms werden die wissenschaftlichen Grundlagen für SiME und deren methodisch gestützte Konzeptionierung und Systemintegration erforscht. Im Fokus stehen „gewöhnliche“ Maschinenelemente als standardisierte Basiselemente des Maschinenbaus mit definierter Gestalt und Auslegung, welche im Allgemeinen nicht ohne den Verlust ihrer Primärfunktion zerstörungsfrei zerlegbar sind.

    In der ersten Förderperiode lag ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt auf der systematischen und wissenschaftlich fundierten Analyse von physikalischen Effekten und begleitenden Phänomenen, welche in SiME und bei deren Integration in das jeweilige Zielsystem auftreten und potenziell genutzt werden können. Auch die frühzeitige und objektive Bewertung der Auswirkungen der Sensorintegration auf die Primärfunktion des Maschinenelements stand im Fokus. Der Fokus der zweiten Förderperiode liegt darauf, SiME, für die bereits der erste prinzipielle Funktionsnachweis erbracht wurde, in autonom arbeitende SiME zu überführen und deren Funktionszuverlässigkeit im Zielsystem nachzuweisen. Die SiME sollen bei realistischen Anwendungsbedingungen sinnvoll gewählte Zuverlässigkeitsanforderungen an die sensorische Funktion erfüllen.

    Frist: 30. April 2024

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    DFG: Physics of Parasitism (SPP 2332)

    In 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Physics of Parasitism” (SPP 2332). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

    The Priority Programme has a clear focus on the application of concepts and methods from physics to understand the general foundations underlying parasitism. Both projects from single groups and collaborative projects are welcome. Projects to be considered for funding should address at least one of the following aspects:

    • The anatomy and mechanical propoerties of parasites
    • The physics of interaction of parasites with their microenvironments 
    • Parasitic locomotion in natural and nature-inspired microenvironments 
    • The mechanics of parasites attachment to host structures

    To achieve these goals, the Priority Programme brings together parasitologists, cell biologists and tissue engineers with physicists, mathematicians and computational scientists.

    Deadline: 08 May 2024

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    Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls

    BMBF: KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

    Mit der Dachmarke „KMU-innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Spitzenforschung zu stärken und erst­antragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung zu gewinnen. Die KMU sollen zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Gefördert werden sollen innovative Projekte, die einen Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen leisten. Mit dieser Förderrichtlinie wird der Klimawandel als eine der zentralen globalen Herausforderungen nun mit einem eigenständigen KMU-innovativ-Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ adressiert und damit das an Bedeutung und Aktualität gewinnende Thema der Anpassung an den Klimawandel sichtbarer gemacht.

    Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen Beitrag zum Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ mit folgenden beispielhaften Fragestellungen leisten:

    • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz
    • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren
    • klimarelevante Querschnittstechnologien
    • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz
    • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel
    • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum

    Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für zwei Jahre als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Stichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines jeden Jahres

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    DFG: Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten (SPP 1158)

    Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat am 6. Dezember die Verlängerung des Infrastruktur-Schwerpunktprogramms „Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten“ (SPP 1158) um weitere sechs Jahre von 2025 bis 2030 beschlossen. Ab Herbst 2024 können wie bisher auch jährlich Anträge für bis zu drei Jahre Förderdauer eingereicht werden.

    Die Polarregionen haben im weltweiten Klimageschehen eine entscheidende Schlüsselfunktion, zu deren Verständnis fachübergreifende Betrachtungen wie in diesem interdisziplinären Schwerpunktprogramm in besonderer Weise beitragen. Das Schwerpunktprogramm gewährleistet, dass sich deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Naturwissenschaften an der internationalen Polarforschung beteiligen können und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen in Deutschland kontinuierlich für Fragen zum Thema „Polarforschung und Klimawandel“ ausgebildet werden können. 

    In der aktuellen Programmphase (2025–2030) sollen sich die Forschungsarbeiten auf vier übergeordnete Forschungsthemen fokussieren:

    • Konnektivität und Austausch in polaren Systemen
    • Dynamik der Klimasystemkomponenten
    • Reaktionen auf den Klimawandel
    • Verbessertes Verständnis von polaren Prozessen und Mechanismen

    Die Evaluierung der eingereichten Anträge erfolgt in der Regel im März oder April eines Jahres als Panel-Begutachtung bei der DFG in Bonn, um eine Förderung ab Ende des Jahres zu gewährleisten.

    Frist: Jederzeit

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    BMBF: FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen

    Förderziel der Maßnahme „FORKA − Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen“ des BMBF ist es, durch die Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren die Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen. So soll durch die Entwicklung technischer Neuerungen der Rückbau für Mensch und Umwelt sicherer und gleichzeitig effizienter und schneller gestaltet werden. Gleichzeitig müssen zur Absicherung der langfristigen Rückbau- und Entsorgungsaufgaben spezifische Fachkompetenzen erhalten und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. Aus diesen Zielstellungen resultiert das Bestreben, Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern.

    Gefördert werden anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten insbesondere aus den Bereichen:

    • Zerlege- und Dekontaminationsverfahren
    • Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege
    • Behandlung radioaktiver Abfälle
    • Abfalldeklaration und Zwischenlagerung
    • Umwelt- und Strahlenschutz
    • Mensch, Technik und Organisation

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Jederzeit

    BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien

    Deutschland will zusammen mit seinen europäischen Partnern in den Quantentechnologien technologisch souverän werden. Dazu ist es essenziell, eigene Quantentechnologie-Systeme und deren Schlüsselkomponenten selbst herstellen zu können. Allein kann Deutschland diese immensen Herausforderungen nicht meistern. Daher gilt es, mit Wertepartnern auf Augenhöhe zu kooperieren – innerhalb und außerhalb Europas. Die Herausforderungen sind dabei zahlreich: Quantentechnologien müssen stringent in Richtung Anwendung weiterentwickelt werden. Dazu müssen unterschiedlichste wissenschaftlich-technische Disziplinen kooperieren und Unternehmen in die Forschung eingebunden werden. Komplexe technische Herausforderungen müssen gelöst werden, um beispielsweise skalierbare Quantencomputer zu entwickeln oder Quantensensoren für die Anwendung hinreichend kompakt zu bauen. Einzelne Komponenten müssen technisch deutlich weiterentwickelt werden. Zudem bedarf es spezieller Expertise sowohl für die Herstellung als auch die Nutzung der Quantentechnologien.

    Die Förderung gliedert sich in zwei Module. Projekte können nur Modul A oder Modul B adressieren

    • Modul A: Technologie weiterentwickeln
    • Modul B: Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres

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    BMBF: „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit

    Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.

    Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen

    • Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
    • Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:

    • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
    • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
    • andere Institutionen, die Forschung betreiben.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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    Boehringer Ingelheim Stiftung: Rise up!

    Das Rise up!-Programm richtet sich an herausragende und ungewöhnlich kreative Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher aus der Biologie, Chemie und Medizin, die zum ersten Mal eine W2-Professur an einer deutschen Universität angenommen haben. Mit Rise up! können sie ein besonders innovatives Forschungsprogramm voranbringen, das sich nachhaltig auf ihr Fachgebiet auswirken könnte.

    Beantragt werden können bis zu 600.000 Euro für einen Zeitraum von maximal drei Jahren für ein klar umrissendes Forschungsprogramm. Die Förderung umfasst Mittel für wissenschaftliches Personal, Verbrauchsmittel und projektspezifische Geräte sowie Reise- und Publikationsmittel.

    Frist: Jährlich der 15. März und 15. September

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    The Rise up! programme is aimed at outstanding and exceptionally creative basic scientists in biology, chemistry, and medicine who have accepted their first appointment to an associate professorship at a German university. With Rise up!, they can bring forward an especially innovative research programme that may have a lasting impact on their field.

    Applications can be made for up to 600,000 euros for a research period of up to 3 years to advance a defined research programme. The funding can be used towards scientific personnel, consumables, and project-related equipment, as well as travel and publications.

    Deadline: 15 March and 15 September of each year

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    BMBF: Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, so genannte „Wissenschaftliche Vorprojekte“ (WiVoPro) im Bereich der Photonik und der Quantentechnologien auf Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ zu fördern. 

    Das Ziel der WiVoPro besteht darin, neue Themenfelder aus den Quantentechnologien der zweiten Generation und hochinnovative Ideen aus dem Bereich der Photonik für die anwendungsorientierte Forschung zu erschließen. Im Rahmen der Fördermaßnahme soll das Potenzial neuer wissenschaftlicher Ansätze für zukünftige Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft ermittelt werden. Die WiVoPro sollen eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Arbeiten in industriegeführten Forschungsverbünden schlagen.

    Gefördert werden innovative Vorhaben, die Forschungsfragen im Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik bearbeiten. Hierfür ist die Förderung von Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgesehen. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:

    • Neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits
    • Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor
    • Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
    • Neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung
    • Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
    • Innovative Konzepte aus der Optogenetik
    • Neue optische Verfahren der Bildgebung

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres

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    BMBF: KMU-innovativ: Biomedizin

    Als interdisziplinäres Fach verbindet die Biomedizin die Humanmedizin mit den Teilbereichen der Biowissenschaften. Im Zentrum der Biomedizin steht die Forschung zu Ursachen von Krankheiten und deren Behandlung bzw. Prävention sowie Diagnose. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. 

    Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Die Vorhaben sollen die Unternehmen dazu befähigen, ihre Positionierung am nationalen und internationalen Markt auszubauen und zu stärken.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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    BMBF: KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie

    Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.

    Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025

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    BMWi: IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

    Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.

    Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:

    • die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
    • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
    • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
    • Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
    • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

    Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. 

    Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022

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    BMBF: Alternativmethoden zum Tierversuch

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch (1959) sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen (Replacement) oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere (Reduction) bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere (Refinement) erlauben. Bereits seit 1980 fördert das BMBF kontinuierlich und intensiv die Erforschung von Ersatzmethoden bzw. Alternativmethoden zum Tierversuch. Es wurden und werden wissenschaftliche Projekte zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Validierung von Alternativmethoden zum Tierversuch wie auch deren Verbreitung gefördert. Die im Rahmen dieser Förderaktivitäten entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden konnten erfolgreich zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzepts beitragen.

    Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.

    Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Einzel- und Verbundprojekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.

     

    Frist:  15. März eines jeden Kalenderjahres

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    BMBF: Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

    Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien sind unabdingbar für einen wettbewerbsstarken Wirtschaftsstandort Deutschland, der sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit behaupten kann. Um Wissensvorsprünge nutzen zu können und zukunftsweisende Ideen schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, bedarf es neben anwendungsorientierter strategischer Forschungsförderung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft auch eines Zusammenschlusses nationaler und europäischer Forschung. Die Aushandlung gemeinsamer Ziele und Strategien auf europäischer Ebene und die Schaffung von kritischen Massen sind eine Grundvoraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

    Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls. Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.

    Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.

    Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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    BMBF: KMU-innovativ: Materialforschung

    Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. 

     Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind: 

    • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität 
    • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur 
    • Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik 
    • Materialien für die Energietechnik 
    • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
    • Materialien für Mobilität und Transport

    Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres

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    BMBF: Nukleare Sicherheit- und Strahlenforschung im 7. Energieforschungsprogramm

    Das BMBF hat mit Wirkung vom 6. Februar 2019 eine allgemeine Förderbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung veröffentlicht. In deren Folge werden spezifische Förderrichtlinien zu einzelnen Förderschwerpunkten des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht, zu denen diese Förderrichtlinie zählt. Konkrete Ziele dieser Fördermaßnahme im Sinne des Kompetenzerhalts ist der Abschluss von wissenschaftlichen Qualifikationen, die Stärkung der Vernetzung mit internationalen Forschergruppen, die Verbesserung des Zugangs deutscher Forscher zu kerntechnischen für die Forschung genutzten Infrastrukturen, die Einrichtung unterschiedlicher Summer-Schools im Themenbereich und die Vernetzung mit industriellem Know-how durch die Einbindung von Industriepartnern in die Verbundprojekte.

    Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit insbesondere aus den folgenden Bereichen:

    • Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung
    • Entsorgungsforschung
    • Reaktorsicherheitsforschung mit Fokus auf noch nicht kommerzialisierte Reaktorkonzepte

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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    BMVI: Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II

    Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie verfolgt das BMVI somit einen technologieoffenen Ansatz.

    Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMVI seine FuEuI-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. 

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. 

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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    BMWi: Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

    Die Bundesregierung hat sich zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 bekannt. Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Mit diesen Zielen verfolgt Deutschland gegenüber dem Energiekonzept von 2010 nicht nur ein deutlich höheres Ambitionsniveau, sondern plant, die Treibhausgasneutralität fünf Jahre früher zu erreichen und somit seinen Beitrag dazu zu leisten, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und den globalen Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf maximal zwei Grad zu begrenzen. 

    Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Forschungsbereiche. 

    • Energiewende in den Verbrauchssektoren
    • Energieerzeugung
    • Systemintegration
    • Systemübergreifende Forschungsthemen

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung und nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Jederzeit

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    BMBF: Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

    Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. 

    Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:

    • Phase 1: Sondierungsphase
    • Phase 2: Machbarkeitsphase

    Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Das Antragsverfahren ist mehrstufig.

    Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen

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    BMBF: KMU-innovativ: Medizintechnik

    Das BMBF will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung der Medizintechnik-Branche.  Antragsberechtigt sind KMU, im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, im Folgenden größere Mittelständler genannt, antragsberechtigt.
    Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahren. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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    BMBF: KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

    Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

    • Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben)
    • Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
    • Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)

    Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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    BMBF: 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“

    Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch. Grundvoraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende. Das BMBF richtet die Forschungsschwerpunkte innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms kontinuierlich an den Bedarfen der Energiewende aus. Gefördert werden Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

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    Geänderte Bekanntmachtung vom 27.09.2021

    BMBF: KMU-innovativ - Bioökonomie

    Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des ­Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

    Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind. Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

    Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen.

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Erste Frist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober

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    BMBF: START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

    Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

    • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
    • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

    Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

    Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

    Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen. Abweichend hiervon können zum 15. Juli 2022 und zum 15. Januar 2023 keine Projektskizzen eingereicht werden.

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    1. Änderung der Richtlinie

    2. Änderung der Richtlinie

    Preise / Prizes

    GDCh: Dres.-Volker-und-Elke-Münch-Preis für Wissenschaft und Forschung

    Mit diesem Preis fördern Dr. rer. nat Volker Münch und Dr. paed. Elke Münch Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Chemie durch patentrechtlichen Schutz. Der Preis ist mit 7000 Euro dotiert.

    Der Preis wird an bevorzugt junge Erfinderinnen und Erfinder verliehen, die eine zukunftsweisende Erfindung auf dem Gebiet der Chemie und der chemischen Verfahrenstechnik gemacht haben. Mit dem Preisgeld wird die Anmeldung einer prioritätsbegründenden deutschen Patentanmeldung für die Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt unterstützt. Förderwürdig sind sowohl Einzelpersonen wie auch Teams.

    Frist: 30. April 2024

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    Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung: Förderpreis

    Seit 1986 verleiht die Stiftung den Alfried Krupp-Förderpreis an junge Universitätsprofessorinnen und -professoren der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. 

    Für den Förderpreis können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, die eine unbefristete oder befristete Professur an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und nicht älter als 38 Jahre sein sollten. Der Preis ist mit 1 Mio. € dotiert. 

    Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Forschungsinstitutionen und Universitäten. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

    Frist: 01. März 2024

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    Gruber Foundation: Prize

    The Gruber Foundation invites nominations on behalf of individuals whose achievements in Cosmology, Genetics, or Neuroscience would make them suitable candidates for recognition through the 2024 Gruber International Prize Program. Each prize, which is accompanied by a $500,000 unrestricted monetary award, is designed both to recognize groundbreaking work in each field and to inspire additional efforts that effect fundamental shifts in knowledge and culture. 

    Recipients are selected by a committee of distinguished experts in each field. Nominations that reflect the breadth of the fields and the diversity of those working within them are encouraged.

    Deadline: Nominations must be submitted by 15 December 2023

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    Boehringer Ingelheim Stiftung: Heinrich-Wieland-Preis / Heinrich-Wieland Prize

    Mit dem Heinrich-Wieland-Preis zeichnet die Boehringer Ingelheim Stiftung weltweit herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre bahnbrechende Forschung zur Chemie, Biochemie und Physiologie biologisch aktiver Moleküle und Systeme sowie deren klinische Bedeutung aus. Die Preisvergabe findet im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums in München statt.

    Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. 

    Frist: Einreichungsfrist für Nominierungen ist jedes Jahr zum 1. Juni für das Folgejahr

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    With its Heinrich Wieland Prize, the Boehringer Ingelheim Foundation honours distinguished scientists from around the world for their outstanding research on biologically active molecules and systems in the fields of chemistry, biochemistry, and physiology as well as their clinical importance. The Heinrich Wieland Prize award ceremony is held in conjunction with a scientific symposium.

    The prize is endowed with 100 000 euros

    Deadline: June 1 of the year prior to the award

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    Gregor Louisoder Umweltstiftung: Förderpreis Artenvielfalt

    Die Gregor Louisoder Umweltstiftung vergibt an NachwuchswissenschaftlerInnen, die sich mit ihren Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) außergewöhnlich für den Umwelt- und Naturschutz engagiert haben, Förderpreise. Sie müssen für die Umweltschutzarbeit relevant sein oder Praxisbezug haben. Die Förderpreise sind mit jeweils 2500 Euro dotiert, weitere 2500 Euro werden der PreisträgerIn als zweckgebundene Unterstützung für eine Fortführung der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt.

    Frist: Keine, Einreichung jederzeit möglich.

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    Kontakt

    Maria Moynihan, stv. Leitung ZFF
    Wollweberstraße 1
    17489 Greifswald
    Telefon +49 3834 420 1176
    Telefax +49 3834 420 1189
    maria.moynihanuni-greifswaldde