Mathematik und Naturwissenschaften / Mathematics and Natural Sciences

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Bundesförderungen / Federal funding

BMBF: Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Krebsforschung

Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, mehr Wissenschaflerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Datenanalyse einen niederschwelligen Zugang zu bestehenden hochqualitativen Daten aus der translationalen, biomedizinischen Krebsforschung und der onkologischen Routineversorgung zu ermöglichen. So soll die Anwendung neu entwickelter, verbesserter oder angepasster Ansätze der Datenanalyse dazu beitragen, dass forschungsrelevante Informationen noch besser aus vorhandenen Datensätzen gefiltert und verwertet werden können.

Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens für die Nutzbarmachung von onkologischen Daten. In diesen Vorhaben sollen Forscherinnen und Forscher verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten, um mit Methoden der Statistik, der Bioinformatik und der KI Erkenntnisse aus onkologischen Daten zu gewinnen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die qualitätsgesicherte Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze auf Basis von realen onkologischen Daten entwickeln, die der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Erprobung von Datenanalysemethoden dienen sollen. Die Vorhaben sollen mindestens einem der folgenden drei Module zugeordnet werden:

  • Modul 1: Workshops und Data Challenge Projekte/Datathons
  • Modul 2: Projekte des föderierten Lernens
  • Modul 3: Erstellung von qualitätsgesicherten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 18. Dezember 2023 sind Projektskizzen einzureichen

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BMBF: Flexible, resiliente und effiziente Machine-Learning-Modelle

Die Leistungsfähigkeit von Künstlicher Intelligenz hat sich in den letzten Jahren erheblich gesteigert. Dies ist vor allem auf Fortschritte im Bereich lernender Systeme zurückzuführen. Eine herausragende Bedeutung haben dabei tiefe künstliche neuronale Netze, die auf großen Datensätzen trainiert wurden. Solche Deep-Learning-Modelle werden mittlerweile erfolgreich in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt. Beispiele sind Textgenerierung durch große Sprachmodelle, Bild- sowie Gesten- und Spracherkennung, Produktion, Handel, Finanz- und Versicherungswesen, Mobilität oder Medizin. Darüber hinaus beginnen lernende Systeme auch, den wissenschaftlichen Fortschritt zu beschleunigen. So können sie gezielt die Vorhersagequalität und Effizienz komplexer Simulationsmodelle, beispielsweise aus den Geowissenschaften, der Klimaforschung oder der Wirkstoffentwicklung, entscheidend verbessern und so zur Lösung von gesamtgesellschaftlichen, globalen Problemen beitragen.

Gefördert werden interdisziplinäre KI-Projekte zur Entwicklung neuer Modellarchitekturen und Lernalgorithmen zur Verbesserung der Flexibilität, Resilienz und Effizienz von lernenden Systemen oder der Effizienz von Simulationsmodellen. Dabei sollen die entwickelten Methoden weit über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen. Es können folgende Forschungsthemen adressiert werden: 

  • Entwicklung neuer Ansätze für resiliente Lernalgorithmen, die Robustheit und Generalisierungsfähigkeit erhöhen
  • Entwicklung neuer Methoden im Bereich der informierten KI
  • Weiterentwicklung komplexer, bereits etablierter Simulationsmodelle durch den gezielten Einsatz von MachineLearning-Verfahren
  • Entwicklung neuer Ansätze für robuste und effiziente Foundation Models

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung ausgewählte Projekte mit bis zu 2 000 000 Euro über einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren fördern.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können bis zum 12. Januar 2024 vorgelegt werden

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BMBF: Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Long-/Post-COVID-19-Forschung

Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, forschungsrelevante Informationen aus der klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Forschung zu Long-/Post-COVID noch besser aus vorhandenen Datensätzen zu filtern und zu verwenden. Zudem ist Ziel, mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Datenanalyse einen niederschwelligen Zugang zu bestehenden Daten aus der Long-/Post-COVID-Forschung zu ermöglichen und so auch die Kooperation zwischen klinischen und methodischen Fächern zu intensivieren. 

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, in denen datengenerierende und datenanalysierende Forschende und Institutionen eng zusammenarbeiten. Die Verbünde sollen Beiträge liefern zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Analyseverfahren für die Nutzbarmachung von klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Daten aus der Long-/Post-COVID-Forschung, zum Beispiel Omics-Daten, Bildgebungsdaten, klinische Daten, Registerdaten. In allen geförderten Projekten muss ein klarer Bezug zu einer medizinisch relevanten Fragestellung mit Bezug zu Long- bzw. Post-COVID aufgezeigt werden. Dazu gehören unter anderem folgende Fragestellungen:

  • Klassifizierung von Long-/Post-COVID-Patientengruppen
  • Analyse von Risiko- und Resilienzfaktoren, insbesondere für schwere Verläufe
  • Analyse von Versorgungswegen verschiedener Long-/Post-COVID-Patientengruppen
  • Auftreten von Organfolgeschäden infolge von SARS-CoV-2-Infektionen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 11. Dezember 2023 einzureichen

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BMBF: Ende-zu-Ende-Sicherheit in der hypervernetzten Welt

Die Quantenkommunikation zählt zu den Zukunftstechnologien, die unerlässlich für die technologische Souveränität Deutschlands in der IT-Sicherheit sind. Akteure in Deutschland müssen in die Lage versetzt werden, frühzeitig den Zukunftsmarkt der Quantenkommunikation zu besetzten und zentrale Marktanteile zu sichern. Quantenrepeater sind hierbei das Schüsselelement für eine Ende-zu-Ende-Quantensicherheit über große Distanzen und bilden die technologische Grundlage für ein künftiges Quanteninternet und sicheres vernetztes Quantencomputing. Ziel der Förderung ist die Erforschung und Entwicklung von Quantenrepeatern und deren Komponenten für den Einsatz unter realen Bedingungen. Mit der Bekanntmachung wird außerdem beabsichtigt, langfristig die Voraussetzungen für die Entwicklung marktreifer Quantenrepeatersysteme durch die deutsche Industrie zu schaffen und diese so in die Lage zu versetzen, die entstehenden Märkte frühzeitig zu besetzen.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, die Entwicklung von Quantenrepeatern und deren Komponenten für einen Einsatz unter realistischen Bedingungen voranzutreiben. Um die Systeme hierfür weiterzuentwickeln, sollen diese hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der bestehenden Glasfaserinfrastruktur untersucht und in Teststrecken erprobt werden. 

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Bis zum 20. November 2023 sind Projektskizzen einzureichen

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BMI: Innovationen im breitbandigen Digitalfunk BOS

Gefördert werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 18 Monaten, die Innovationen für den breitbandigen Digitalfunk BOS, der den bisherigen Digitalfunk ergänzen und gemeinsam das zukünftige einsatzkritische Netz der BOS in Deutschland umsetzen soll, erforschen und entwickeln. Durch die zu entwickelnden Lösungen sollen die Vorteile der Mobilfunkstandards 5G und perspektivisch 6G für einsatzkritische Kommunikationsnetze nutzbar gemacht werden. 

Im Einzelnen können Projekte aus den fünf folgenden Interessensgebieten adressiert werden

  • Interessengebiet 1 − App-, Endgeräte- und Teilnehmermanagement
  • Interessengebiet 2 − Device-to-Device Kommunikation als Ersatz bzw. Alternative für TETRA Direct Mode Operation 
  • Interessengebiet 3 − Einsatzunterstützende Applikationen
  • Interessengebiet 4 − Leitstellen, Smart Devices und sonstige Endgeräte
  • Interessengebiet 5 − Netzbetrieb, -zugänge, -übergänge und Interworking

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche bzw. kommunale Unternehmen, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich im Wege der Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 30. September 2023 vorzulegen

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BMBF: DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer

Der Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen – HAW, Universitäten und Forschungseinrichtungen – und Einrichtungen aus der Praxis, beispielweise Unternehmen, Vereine, Verbände oder Verwaltungen, trägt maßgeblich zu Fortschritt und zur Innovationsfähigkeit Deutschlands bei. In der Praxis werden neue Erkenntnisse aus der Forschung genutzt, um technologische oder Soziale Innovationen zu entwickeln. Die Wissenschaft erhält aus der Praxis relevante Forschungsfragen und -bedarfe und kann durch innovative Lösungsvorschläge einen Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Dieser forschungsbasierte Transfer findet auf unterschiedlichen Wegen statt, unter anderem durch direkte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis in verschiedenen Formaten und Intensitäten, die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen auf Basis von Intellectual Property-Rechten oder durch Personalaustausch. Eine Reihe von Faktoren hemmt jedoch den Transfer: Nicht selten fehlen Anreize und Ressourcen für die Zusammenarbeit, Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft und Praxis finden nicht zusammen, sprechen unterschiedliche „Sprachen“, arbeiten mit unterschiedlichen Zeithorizonten oder haben unterschiedliche Erwartungen. Übergeordnete Ziele der DATIpilot-Förderung sind:

  • Ergebnisse und Kompetenzen der wissenschaftlichen Forschung für die Entwicklung von technologischen wie Sozialen Innovationen zu nutzen
  • wissenschaftliche Forschungsergebnisse für eine zukünftige innovative Anwendung zu qualifizieren
  • neue Anwendungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erschließen
  • erfolgreiche Transfer- und/oder Innovationsaktivitäten zu skalieren
  • neue Formate für effektiven Austausch, Ko-Kreation und Kooperation in Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis zu erproben
  • potentielle Anwendungspartnerinnen und -partner aus Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung für eine Beteiligung an Forschungs- und Innovationsprozessen zu gewinnen
  • nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu stärken
  • Voraussetzungen, z. B. in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, für eine erfolgreiche Überführung von Forschungsergebnissen in eine Anwendung zu klären

Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden Projekte in zwei, frei wählbaren Modulen gefördert:

  • Modul 1 - Innovationssprints
  • Modul 2 - Innovationscommunities

Hochschulen und Universitäten sind in beiden Modulen antragsberechtigt. In Modul 1 können Projekte in Form von Einzel- oder Verbundprojekten mit maximal zwei Partnern beantragt werden. Der Förderzeitraum beträgt drei bis maximal 18 Monate. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen 150 000 Euro pro Partner nicht übersteigen. In Modul 2 können Communities mit insgesamt bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Für Modul 1 sind bis zum 31. August 2023 Kurzskizzen einzureichen. Für Modul 2 sind bis zum 16. Oktober 2023 Projektskizzen einzureichen.

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BMEL: Förderung der Interoperabilität in der Landwirtschaft

Die zunehmende Digitalisierung der Landwirtschaft bietet immer mehr Möglichkeiten zur Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette. Gerade in der Außen-  und Innenwirtschaft, aber auch in der Vernetzung der Partner innerhalb der Wertschöpfungskette, sind die Einsatzmöglichkeiten digitaler Innovationen inzwischen sehr vielfältig und reichen von Lenksystemen zur Optimierung der Ressourceneffizienz über smarte Fütterungssysteme bis hin zu Managementtools. Diese auf landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzten Technologien unterscheiden sich jedoch häufig nicht nur in ihrem Digitalisierungsgrad oder Nutzen voneinander, sondern auch das Herstellerspektrum und die verwendeten Standards sind oft uneinheitlich. Um die gegebenen Potenziale und Synergien optimal nutzen zu können, bedarf es einer Kommunikation zwischen den eingesetzten Technologien.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ihren Schwerpunkt im Themenfeld Interoperabilität mit folgenden beispielhaften Inhalten als Anwendungsfälle haben: 

  • Übertragung von Daten per moderner Kommunikations- und Informationstechniken insbesondere neuer Mobilfunktechniken,
  • Übertragung von Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg
  • Stärkung bestehender sowie Etablierung neuer, einheitlicher Standards für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen, wie Maschinen, Automaten und Fahrzeugen, untereinander sowie zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage,
  • Entwicklung von Gesamtkonzepten und Umsetzung von Anwendungsfällen zur Förderung der Interoperabilität mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, insbesondere der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie zur nachhaltigen Gestaltung des Nährstoffkreislaufes und der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung,
  • Monitoring, Managementmaßnahmen und Versorgungssysteme in der Tierhaltung sowie synergetische Nutzung von KI und Interoperabilität zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit,
  • Anwendungsfälle zum Informationsaustausch von Datenräumen und Datenplattformen,
  • Evaluation der Sicherheit von Kommunikationssystemen und der Reduzierung möglicher Folgen von Systemausfällen beispielsweise durch Sicherungs- und Sicherheitssysteme,
  • Einbindung von vertrauenswürdigen Dritten.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen darüber hinaus aber auch Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Umsetzung der Vorhaben wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab Bewilligung gefördert.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Skizzen sind bis zum 27. Oktober 2023, 12.00 Uhr einzureichen

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BMBF: Innovative Materialien und Prozesse für Quantensysteme

Das Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist zum einen, innovative Materialien und Prozesstechnologien zu entwickeln, die konkrete Anwendungen in der Photonik und den Quantentechnologien ermöglichen. Zum anderen sollen gänzlich neuartige Materialien und Prozesse für die Anwendung in den Quantentechnologien erforscht werden.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich neuer, innovativer Materialien und Prozesse für Quantensysteme. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:

  • Verbesserung der Materialsynthesse
  • innovative Strukturierungsmethoden
  • Skalierung bestehender Prozesse auf Wafer-Maßstab
  • Verbesserung von Prozessschritten zur Erzeugung von Substraten oder Schichtsystemen
  • neue Integrationstechniken inklusive photonischer Lösungen
  • Erforschung der photonischen Eigenschaften von funktionellen Oxiden
  • neuartige Materialkonzepte für supraleitende Qubits

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 04. Oktober 2023 einzureichen

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BMBF: Quantentechnologische und photonische Systemlösungen für Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Biodiversität, der nachhaltigen Energiesysteme und der Ressourcenschonung

Diese Förderrichtlinie hat zwei Ziele:

  • Quantentechnologische und photonische Systemlösungen für besonders drängende ökologische Herausforderungen bei der Transformation in Richtung Nachhaltigkeit zu erforschen und zu entwickeln
  • Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen Photonik/ Quantentechnologie und Nachhaltigkeit zu fördern

Die Förderung gliedert sich in die zwei Module A – „Verbundforschung“ – und B – „Vernetzung und Zusammenarbeit“. Projekte können entweder Modul A oder B adressieren. Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf. In dem Modul „Verbundforschung“ werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte gefördert, die folgende Themen adressieren

  • Umwelt
  • Klima- und Erdsysteme
  • Biodiversität
  • Nachhaltige Energiesysteme
  • Ressourcenschonung

In Modul B „Vernetzung und Zusammenarbeit“ soll ein Einzel- oder ein Verbundvorhaben gefördert werden, welches eine Vernetzung zwischen den geförderten Projekten herstellt und neue Verbindungen zu Dritten schafft. Ziel ist das Vernetzen der Photonik- und Quanten-Community mit Akteuren aus dem Bereich der Nachhaltigkeit, um Interaktion und Ideenaustausch zu fördern.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine. Die Förderdauer im Modul A „Verbundforschung“ beträgt in der Regel drei Jahre. Die Förderdauer im Modul B „Vernetzung und Zusammenarbeit“ beträgt drei Jahre. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind bis zum 29. September 2023 einzureichen

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BMBF: Hochgeschwindigkeitsnetze für die Hyperkonnektivität

Ziel der Förderung ist es, die Erforschung neuer optischer Datenübertragungstechnologien, mit denen Hochgeschwindigkeitsnetze für die hochvernetzte Gesellschaft aufgebaut werden können, zu unterstützen, um günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Übertragungssysteme in Deutschland zu schaffen. Zentrale Forschungsfragen ergeben sich unter anderem in den Bereichen der Entwicklung innovativer Multiplexverfahren, die alle verfügbaren Dimensionen (Raum, Zeit, Frequenz, Polarisation) ausnutzen, und der zugehörigen Übertragungssysteme sowie den Hardware- und Sicherheitstechnologien.

Gefördert werden Verbundprojekte, die optische Hochgeschwindigkeitsnetze für die Anwendungen der hochvernetzten Gesellschaft und Wirtschaft erforschen und entwickeln. Förderinteressenten müssen sich einem der beiden Schwerpunkte „Hochperformante, nachhaltige, resiliente und intelligente optische Netze“ oder „Raummultiplexing“ zuordnen und die besonderen Herausforderungen sowie eine angepasste Lösungsstrategie im jeweiligen Anwendungsfeld nachvollziehbar herausarbeiten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 

  • Hochperformante, nachhaltige, resiliente und intelligente optische Netze: 15. Mai 2023.
  • Raummultiplexing: 1. November 2023.

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BMBF: Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU

Mit dieser Richtlinie fördert das BMBF Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden. Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie weitere Verbundpartner. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: Projektskizzen sind jeweils zum 15. April und 15. Oktober der Jahre 2021-2023 einzureichen

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Änderung der Bekanntmachung

Weitere Förderungen / Other funding bodies

DFG: Argentinean-German Collaboration in Research

The Deutsche Forschungsgemeinschaft and the National Council for Scientific and Technological Research are pleased to announce the fourth call for proposals to fund joint German-Argentinean research projects in the following areas:

  • Physics
  • Chemistry
  • Materials Science and Engineering
  • Geosciences
  • Neurosciences
  • Molecular and Clinical Infectiology and Immunology
  • Social Sciences and Humanities

Researchers may apply for a funding period of up to three years. 

Deadline: 01 December 2023

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DFG: Joint Spanish-German Research Projects in the Fields of Psychology, Mathematics, Atmospheric Science, Oceanography and Climate Research

The Deutsche Forschungsgemeinschaft together with the Agencia Estatal de Investigatión is pleased to announce the launch of a pilot for a joint Lead Agency Procedure. The pilot is intended to encompass two calls. In this first pilot call, the DFG will act as the lead agency and will be responsible for the review and evaluation process. After successful completion of this first pilot call, a second call with the AEI as the lead agency is envisaged.

In the current pilot call, Spanish-German research teams are invited to submit joint research proposals in the fields of:

  • Psychology
  • Mathematics
  • Atmospheric Science, Oceanography and Climate Research

Applicants should demonstrate how bringing together researchers based in Spain and Germany will add value and advance their research. It is expected that each partner substantially contributes to the common project.  

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 25 October 2023

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BBSRC-UKRI-DFG: Pilot Call on the “Integrative Microbiome”

The Deutsche Forschungsgemeinschaft is pleased to announce the launch of a bilateral pilot call together with the UK  Biotechnology and Biological Sciences Research Council or research proposals on the “Integrative Microbiome”.

This joint DFG-BBSRC funding opportunity invites collaborative research proposals which aim to answer fundamental functional questions related to how phenomena mediated by microbiomes operate. The integrative microbiome is a research area that resolves to combine the investigation of complex communities of microorganisms with their relationship and influence on environments which they are associated with. It examines the microbiome as a whole and considers the functional interconnections between microbial, host and wider environmental factors. 

Applications might be expected to take a range of complementary approaches, and multidisciplinary proposals are encouraged. This includes proposals that are integrated across scales ranging from community ecology, organismal physiology, tissue, single-cell and molecular level interactions. In addition to fundamental research in laboratory model systems, applications in areas involving microbiomes associated with non-human animals including livestock and companion animals, plants including crops, soil or other human-managed ecosystems are encouraged to apply.

Each joint research project must consist of a German and a UK team. Each national team must be led by one principal investigator eligible to apply to the respective funding agency. 

Deadline: Expression of interests can be submitted between 24 July and 10 October 2023, 4pm

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DFG: Hybrid Decision Support in Product Creation (SPP 2443)

In March 2023, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Hybrid decision support in product creation” (SPP 2443). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the first three-year funding period.

The objective of the Priority Programme is gaining insights into how processes and methods of Data Science and Artificial Intelligence (DS/AI) can be used to complement human capabilities in conjunction with established heuristics, methods, modelling and simulation. This combination aims at increasing the performance of product creation. Combined with established engineering methods, DS/AI have to be used for hybrid decision support.

The Priority Programme covers three focus topics

  • The human-centred design of hybrid decision support aims at the interface between procedures and methods and the tasks to be supported in the decision-making situation. DS/AI are intended to make available problem-solving skills based on implicit knowledge in engineering applications.
  • Analysis tasks, in terms of problem-related analysis, relate to the situation or, in terms of future-oriented analysis, to the consequences of a decision. Hybrid decision support is required in order to intuitively, purposefully and efficiently collect all the information required for a decision before starting the first functional and design executions in early phases.
  • Synthesis tasks relate to the generation of alternative solutions and the reasoned formation of preferences. Activities such as the selection of conflictual restrictions, the consideration of Design-for-X and the objective safeguarding of design rules have to be supported. Additionally, hybrid decision support in synthesis is to be used to proactively generate work results such as the functional structure, basic solutions, etc.

The Priority Programme focuses on the early life cycle phases, i. e. product and supporting production system development. The coverage of all these early phases is to be ensured by an appropriate range of projects in both funding periods of the Priority Programme. Approaches that only work in the later life of the product are out of scope. 

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 15 November 2023

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DFG: Creation of Synergies in Tailor-made Mixtures of Heterogeneous Powders: Hetero Aggregations of Particulate Systems and their Properties (SPP 2289)

In May 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Creation of synergies in tailor-made mixtures of heterogeneous powders: Hetero aggregations of particulate systems and their properties” (SPP 2289). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second three-year funding period.

The main technical goals and development areas of the Priority Programme SPP 2289 are

  • the development of sophisticated methods for the characterisation of hetero-aggregates in disperse-systems
  • the development of suitable process diagnostics that feature component-specific detection
  • the derivation of proper process descriptions and simulations with validated models for mixtures of particle systems with sizes < 1 µm
  • the establishment of efficient model couplings for the ab-initio gas phase process design

These goals aim to create a fundamental understanding of the relevant mixing phenomena on length scales in the sub-micrometer range as well as their modelling and transfer into applications of tailored hetero-aggregated particulate systems and aggregation processes. 

The Priority Programme is subdivided in four research focus areas:

  • preparation and formulation of hetero-aggregates
  • process measurement technology for hetero mixing processes
  • modelling and simulation of hetero mixing processes
  • characterisation of hetero-contacts and aggregates and their material function

In order to ensure synergetic processes and focus on the measuring techniques, the SPP considers only mixing processes in the gas phase. At the same time, the projects are expected to cover at least two of the above-mentioned thematic blocks comprehensively. All projects must consider the quantification of the mixing quality / mixing processes with respect to the hetero-contact. Individual project proposals that address a strong interlink with other projects within the SPP are appreciated.

Deadline: 14 November 2023

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DFG: AIMS-DFG Cooperation Visits Programme in the Mathematical Sciences

With this call, the African Institutes for Mathematical Sciences and the Deutsche Forschungsgemeinschaft support the initiation of international research collaboration between researchers in early career phases from African countries and researchers at universities in Germany in the mathematical sciences.

The aim of the initiative is to familiarise and connect the wider research communities in the mathematical sciences in Africa and Germany with each other and support their internationalisation. The initiative enables participating researchers to identify joint research interests in the field of mathematical sciences and initiate specific joint project ideas.

Deadline: Proposals must be submitted by 31 October 2023

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DFG: Theoretical Foundations of Deep Learning (SPP 2298)

In May 2020, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Theoretical Foundations of Deep Learning” (SPP 2298). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the second (and last) three-year funding period.

We currently witness the impressive success of deep learning in real-world applications, ranging from autonomous driving to game intelligence to the health care sector. At the same time, deep learning-based methods have a similarly strong impact on science, often replacing state-of-the-art classical model-based methods to solve mathematical problems such as inverse problems or partial differential equations. 

The key goal of this Priority Programme is the development of a comprehensive theoretical foundation of deep learning. The research within the programme will be structured along three complementary points of view, namely

  •  the statistical point of view regarding neural network training as a statistical learning problem and studying expressivity, learning, optimisation and generalisation,
  • the applications point of view focusing on safety, robustness, interpretability and fairness, and
  •  the mathematical methodologies point of view relating to developing and theoretically analysing novel deep learning-based approaches to solve inverse problems and partial differential equations.

The research questions to be addressed within this Priority Programme are of a truly interdisciplinary nature and can only be solved by a joint effort of mathematics and computer science. Mathematical methods and models throughout mathematics are required, including algebraic geometry, analysis, applied probability, approximation theory, differential geometry, discrete mathematics, functional analysis, optimal control, optimisation and topology. 

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 01 December 2023

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DFG: Net-Zero Concrete (SPP 2436)

In March 2023, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Net-Zero Concrete” (SPP 2436). The Programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the first three-year funding period.

Within this SPP, novel research pathways towards a climate neutral concrete will be pursued and explored. To achieve this, a multidisciplinary research approach, covering cement chemistry, concrete technology and related scientific areas such as physical chemistry and physics of materials, but also reusability and adaptability of resources and production procedures, is envisioned. The proposed Priority Programme addresses the following main objectives

  • pursuing a net-zero concrete based on alternative binders
  • renewable aggregates
  • carbonation strategies

There are three complementary research modules

  • Module 1: Alternative and Carbon Neutral Binders
  • Module 2: Construction Demolition Waste and Renewable Aggregates
  • Module 3: Concrete Carbon Capture and Long-Term Carbon Sink

Research proposals should address at least one of the three above-described modules.

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 30 October 2023

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DFG: Engineered Living Materials with Adaptive Functions (SPP 2451)

In 2023, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Engineered Living Materials with Adaptive Functions” (SPP 2451). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the first three-year funding period.

Augmenting the function of materials with living matter is expected to yield major innovations. Projects in the SPP will target the development of ELMs with adaptive functions as a long-term vision. The projects should go beyond proof-of-concept studies. Within the first funding period, the focus will be on foundational approaches and technologies for designing, programming, synthesising and analysing living materials with adaptive function and responsible use. Each application is expected to address at least two of the following topics:

  • Development of design rules for materials to sustain and regulate cell survival, confinement and function, and demonstrators that validate them.
  • Development and validation of synthetic biological technologies to render living materials adaptive to desired stimuli.
  • Development of material precursors and morphologies coupled to processing technologies that can realise and upscale multi-materials ELMs.
  • Development and validation of methods to characterise the dynamic nature of ELMs.
  • Research on the responsible and safe use of ELMs

Researchers who are interested in submitting a project proposal are invited to a preparatory workshop hosted by the programme committee from 10 July at 13:00 to 11 July 2023 at 15:00 in Saarbrücken, with the possibility to join online as well. Attendees will be invited to shortly present their research idea and there will be opportunities for discussion, networking, and identifying collaboration partners.

Deadline: Researchers in the workshop are requested to submit a short outline of their project idea by 20 June 2023 through the SPP 2451 website. Proposals must be submitted to the DFG by 23 October 2023

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DFG: Combinatorial Systems (SPP 2458)

In March 2023, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Combinatorial Synergies” (SPP 2458). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the first three-year funding period.

Combinatorics is the study of finite and discrete structures. Starting from fundamental questions of ordering, decomposing and structuring finitely many objects or states, combinatorics has evolved into a nanotechnology of mathematics and its applications. Due to its interdisciplinarity, it is a highly interactive core mathematical area. Research questions are unified, and structurally related approaches are developed into unifying theories with intrinsic questions and methods. 

The individual projects in this Priority Programme must concern combinatorial synergies in themes ranging from fundamental mathematics research to applications. The programme evolves around the following themes: enumeration, Dynkin classification, commutative algebra, matroids, convexity, lattice points, statistics, non-linear optimisation and mathematical physics. Important impulses are expected to evolve from innovative developments within the main themes and their interconnections.

Deadline: Proposals must be submitted by 25 September 2023

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DFG: Integration of mitochondria into the cellular proteostasis network (SPP 2453)

In March 2023, the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft established the Priority Programme “Integration of mitochondria into the cellular proteostasis network” (SPP 2453). The programme is designed to run for six years. The present call invites proposals for the first three-year funding period.

The overarching goal of this priority programme is to uncover the molecular principles of quality control mechanisms for the intracellular targeting of mitochondrial precursor proteins and their fate in case of ineffective targeting or import. Projects should address one of the following questions:

  • What are the molecular mechanisms that ensure the reliable intracellular transport of precursor proteins to mitochondria?
  • How do quality control factors of different cellular compartments cooperate to remove non-imported mitochondrial proteins?
  • How do proteostasis network components such as chaperones or proteases support dynamic changes of the mitochondrial proteome upon adaption to specific cellular demands?

There will be a “round table” meeting on 11 July 2023 to facilitate the formation of tandem projects for this priority programme. The meeting will be held in Bonn. Researchers who are interested in this preparatory meeting should contact the coordinator of the Priority Programme for further information. Registration deadline for the "round table" is 31 May 2023.

Deadline: Proposals must be submitted to the DFG by 31 October 2023

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VolkswagenStiftung: Zirkularität mit recycelten und biogenen Rohstoffen / Circularity with recycled and biogenic resources

(Primär-)Rohstoffe werden zunehmend knapp. Bei ihrer Förderung und Verarbeitung wird die Erde durch Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust und Wasserverbrauch übermäßig belastet. Angesichts eines hohen Ressourcenverbrauchs in (post-)industriellen Gesellschaften besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass eine Transformation hin zu einem verminderten Rohstoff-Fußabdruck dringlich ist. Für dieses Ziel sind recycelte und biogene Materialien von großer Bedeutung. 

Die Förderlinie "Kooperationsprojekte" richtet sich primär an die Natur- und Ingenieurwissenschaften. Interdisziplinäre Projektteams von zwei bis drei Antragstellenden werden gefördert, die originelle und praxisrelevante Forschung zum Schließen von Rohstoff-Produkt-Kreisläufen durchführen. Förderthemen sind bioinspiriertes Materialdesign, mikrobielle und molekulare Stoffumsetzung, Wertschöpfung aus komplex zusammengesetzten Abfallströmen und recyclingfreundliches Produktdesign. 

Frist: 01. März 2024, 23.59 Uhr MEZ

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(Primary) Raw materials are becoming increasingly scarce. Their extraction and processing place an excessive burden on the earth through greenhouse gas emissions, biodiversity loss and water consumption. In view of a high resource consumption in (post-)industrial societies, there is a broad societal consensus that a transformation towards a significantly reduced resource footprint is an urgent matter. With this goal, recycled and biogenic materials are of great importance.

The funding line 'Collaborative projects' of this initiative is primarily targeted at the natural sciences and engineering. Interdisciplinary project teams of two to three applicants can get support for original and practice-relevant research on closing resource-product cycles. Topics for funding include bio-inspired material design, microbial and molecular conversion, valorization of complex waste streams, and recycling-friendly product design. 

Deadline: 01 March 2024, 11.59pm CET

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VolkswagenStiftung: Erdsystemwissenschaften

Viele der drängendsten Herausforderungen des Anthropozäns, wie der Klimawandel und die Übernutzung natürlicher Ressourcen sowie die daraus resultierende Beeinträchtigung oder Zerstörung vieler Ökosysteme, erfordern es, die Erde als komplexes System zu begreifen und die Interaktion und Dynamik ihrer Komponenten genauer zu betrachten. Mit der Einrichtung von strategisch ausgerichteten Juniorprofessuren will die VolkswagenStiftung dazu beitragen, die Leitidee der Erdsystemwissenschaften in Forschung und Lehre zu etablieren. 

Das Förderangebot richtet sich an Universitäten mit geowissenschaftlichem Schwerpunkt, die ein oder zwei Juniorprofessuren mit Tenure Track einrichten möchten. Es wird das Ziel verfolgt, interdisziplinäre Netzwerke und Partnerschaften zu schaffen und durch die Neuausrichtung von Strukturen und Programmen in Forschung und Lehre eine übergreifende Perspektive auf das System Erde zu ermöglichen.

Frist: 15. November 2023

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Dauerhaft laufende Ausschreibungen / Ongoing calls

BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien

BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien

Deutschland will zusammen mit seinen europäischen Partnern in den Quantentechnologien technologisch souverän werden. Dazu ist es essenziell, eigene Quantentechnologie-Systeme und deren Schlüsselkomponenten selbst herstellen zu können. Allein kann Deutschland diese immensen Herausforderungen nicht meistern. Daher gilt es, mit Wertepartnern auf Augenhöhe zu kooperieren – innerhalb und außerhalb Europas. Die Herausforderungen sind dabei zahlreich: Quantentechnologien müssen stringent in Richtung Anwendung weiterentwickelt werden. Dazu müssen unterschiedlichste wissenschaftlich-technische Disziplinen kooperieren und Unternehmen in die Forschung eingebunden werden. Komplexe technische Herausforderungen müssen gelöst werden, um beispielsweise skalierbare Quantencomputer zu entwickeln oder Quantensensoren für die Anwendung hinreichend kompakt zu bauen. Einzelne Komponenten müssen technisch deutlich weiterentwickelt werden. Zudem bedarf es spezieller Expertise sowohl für die Herstellung als auch die Nutzung der Quantentechnologien.

Die Förderung gliedert sich in zwei Module. Projekte können nur Modul A oder Modul B adressieren

  • Modul A: Technologie weiterentwickeln
  • Modul B: Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres

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BMBF: „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit

Das BMBF unterstreicht mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt. Die Richtlinie ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“. Die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ des Forschungsrahmenprogramms adressieren Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie.

Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen

  • Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen
  • Technik nach demokraticshen Werten souverän gestalten

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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Boehringer Ingelheim Stiftung: Rise up!

Das Rise up!-Programm richtet sich an herausragende und ungewöhnlich kreative Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher aus der Biologie, Chemie und Medizin, die zum ersten Mal eine W2-Professur an einer deutschen Universität angenommen haben. Mit Rise up! können sie ein besonders innovatives Forschungsprogramm voranbringen, das sich nachhaltig auf ihr Fachgebiet auswirken könnte.

Beantragt werden können bis zu 600.000 Euro für einen Zeitraum von maximal drei Jahren für ein klar umrissendes Forschungsprogramm. Die Förderung umfasst Mittel für wissenschaftliches Personal, Verbrauchsmittel und projektspezifische Geräte sowie Reise- und Publikationsmittel.

Frist: Jährlich der 15. März und 15. September

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The Rise up! programme is aimed at outstanding and exceptionally creative basic scientists in biology, chemistry, and medicine who have accepted their first appointment to an associate professorship at a German university. With Rise up!, they can bring forward an especially innovative research programme that may have a lasting impact on their field.

Applications can be made for up to 600,000 euros for a research period of up to 3 years to advance a defined research programme. The funding can be used towards scientific personnel, consumables, and project-related equipment, as well as travel and publications.

Deadline: 15 March and 15 September of each year

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BMWK: Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy innerhalb des 7. Energieforschungsprogamms

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt unmittelbar dazu bei, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Die Energiewende muss aber auch den in der Gesamtwirtschaft entstehenden Rohstoff- und Ressourcenbedarf betrachten, da dieser untrennbar mit einem Primärenergieverbrauch und Fragen der Verfügbarkeit verbunden ist. Zum einen induziert die Energiewende neue Ressourcenbedarfe und steigende Nachfrage nach spezifischen Rohstoffen, was zu einer Verknappung führen und die Umsetzung der Energiewende hemmen und verteuern kann. Zum anderen ist der überwiegende Anteil der Rohstoff- und Ressourcenverbräuche aber auf die allgemeine Nutzung von Rohstoffen und anderen Ressourcen zurückzuführen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen und können die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht aufgreifen.

Forschungsarbeiten zur Material- und Ressourceneffizienz in den Verbrauchssektoren Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen adressieren eine Verringerung des Energieverbrauchs durch Reduktion, Substitution oder Vermeidung energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen.

Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden

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BMBF: Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, so genannte „Wissenschaftliche Vorprojekte“ (WiVoPro) im Bereich der Photonik und der Quantentechnologien auf Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ zu fördern. 

Das Ziel der WiVoPro besteht darin, neue Themenfelder aus den Quantentechnologien der zweiten Generation und hochinnovative Ideen aus dem Bereich der Photonik für die anwendungsorientierte Forschung zu erschließen. Im Rahmen der Fördermaßnahme soll das Potenzial neuer wissenschaftlicher Ansätze für zukünftige Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft ermittelt werden. Die WiVoPro sollen eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Arbeiten in industriegeführten Forschungsverbünden schlagen.

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Forschungsfragen im Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik bearbeiten. Hierfür ist die Förderung von Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgesehen. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:

  • Neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits
  • Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor
  • Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
  • Neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung
  • Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
  • Innovative Konzepte aus der Optogenetik
  • Neue optische Verfahren der Bildgebung

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Biomedizin

Als interdisziplinäres Fach verbindet die Biomedizin die Humanmedizin mit den Teilbereichen der Biowissenschaften. Im Zentrum der Biomedizin steht die Forschung zu Ursachen von Krankheiten und deren Behandlung bzw. Prävention sowie Diagnose. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. 

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Die Vorhaben sollen die Unternehmen dazu befähigen, ihre Positionierung am nationalen und internationalen Markt auszubauen und zu stärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres 

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BMWK: Förderaufruf "Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende" im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Energiewende trägt zweifach dazu bei. Primär, indem fossile Ressourcen durch erneuerbare Energien substituiert werden. Dieser Beitrag wird beispielsweise durch erhebliche Infrastrukturinvestitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, in Speicher und Stromnetze, oder durch die Sektorkopplung, Elektromobilität und Digitalisierung der Energiewende ermöglicht.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen, gefördert. Beispielweise – und nicht ausschließlich – sollten systemübergreifende und konzeptionelle Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:

  • Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. treibhausgasrelevanten Auswirkungen und der ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte, Komponenten, Energiedienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln und erproben.
  • Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe erforschen.
  • Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft entwickeln, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich zu erhalten
  • Übertragbare IT-basierte Lösungen zur Verknüpfung der Ansätze aus der zirkulären Wirtschaft entwickeln, um Informationen und Daten über Stoffflüsse und die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten durchgängig von Design bis Ende der Produktnutzungsdauer nachverfolgbar und so Ressourcenpotenziale erschließbar zu machen
  • Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauervorhersage und -Verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Produkten/Gütern und Designstrategien zur Optimierung des Ressourceneinsatzes entwickeln.

Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen.

Frist: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie

Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sowie Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Stichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025

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BMWi: IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2030 um 65 Prozent und im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Während in fast allen Sektoren, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind, hat der Verkehrsbereich bisher kaum zum Rückgang der Emissionen beigetragen. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu der dargestellten Herausforderung im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.

Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind. Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:

  • die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
  • Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. 

Frist: 15. September eines jeden Jahres, erstmalig zum 15. September 2022

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BMBF: Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert auf Basis dieser Richtlinie Verbundforschungsprojekte im Rahmen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens (GU) EuroHPC, die substantiell zur Umsetzung des BMBF-Programms „Hoch- und Höchstleistungsrechnen für das digitale Zeitalter 2021 bis 2024 – Forschung und Investitionen zum High-Performance Computing“ beitragen. Das BMBF unterstützt die Zielsetzung von EuroHPC, die Leistungsfähigkeit der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft und die Wertschöpfung der europäischen Wirtschaft durch ein europäisches HPC-Ökosystem zu steigern.

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Antragsberechtigt sind Verbünde mit staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Dauer der Förderung richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden EuroHPC-Bekanntmachung.

Vorhaben können in einem einstufigen oder in einem zweistufigen Verfahren zur Förderung durch das GU EuroHPC ausgewählt werden. 

Frist: Das GU EuroHPC veröffentlicht unregelmäßig, aber in der Regel jährlich, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2028

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BMBF: Alternativmethoden zum Tierversuch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch (1959) sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen (Replacement) oder – falls dieses nicht möglich ist – zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere (Reduction) bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere (Refinement) erlauben. Bereits seit 1980 fördert das BMBF kontinuierlich und intensiv die Erforschung von Ersatzmethoden bzw. Alternativmethoden zum Tierversuch. Es wurden und werden wissenschaftliche Projekte zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Validierung von Alternativmethoden zum Tierversuch wie auch deren Verbreitung gefördert. Die im Rahmen dieser Förderaktivitäten entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden konnten erfolgreich zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzepts beitragen.

Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.

Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Einzel- und Verbundprojekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.

 

Frist:  15. März eines jeden Kalenderjahres

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BMBF: Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien sind unabdingbar für einen wettbewerbsstarken Wirtschaftsstandort Deutschland, der sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit behaupten kann. Um Wissensvorsprünge nutzen zu können und zukunftsweisende Ideen schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, bedarf es neben anwendungsorientierter strategischer Forschungsförderung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft auch eines Zusammenschlusses nationaler und europäischer Forschung. Die Aushandlung gemeinsamer Ziele und Strategien auf europäischer Ebene und die Schaffung von kritischen Massen sind eine Grundvoraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls. Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Materialforschung

Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. 

 Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind: 

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität 
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur 
  • Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik 
  • Materialien für die Energietechnik 
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres

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BMBF: Nukleare Sicherheit- und Strahlenforschung im 7. Energieforschungsprogramm

Das BMBF hat mit Wirkung vom 6. Februar 2019 eine allgemeine Förderbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung veröffentlicht. In deren Folge werden spezifische Förderrichtlinien zu einzelnen Förderschwerpunkten des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht, zu denen diese Förderrichtlinie zählt. Konkrete Ziele dieser Fördermaßnahme im Sinne des Kompetenzerhalts ist der Abschluss von wissenschaftlichen Qualifikationen, die Stärkung der Vernetzung mit internationalen Forschergruppen, die Verbesserung des Zugangs deutscher Forscher zu kerntechnischen für die Forschung genutzten Infrastrukturen, die Einrichtung unterschiedlicher Summer-Schools im Themenbereich und die Vernetzung mit industriellem Know-how durch die Einbindung von Industriepartnern in die Verbundprojekte.

Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung
  • Entsorgungsforschung
  • Reaktorsicherheitsforschung mit Fokus auf noch nicht kommerzialisierte Reaktorkonzepte

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMVI: Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II

Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie verfolgt das BMVI somit einen technologieoffenen Ansatz.

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMVI seine FuEuI-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMWi: Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 bekannt. Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Mit diesen Zielen verfolgt Deutschland gegenüber dem Energiekonzept von 2010 nicht nur ein deutlich höheres Ambitionsniveau, sondern plant, die Treibhausgasneutralität fünf Jahre früher zu erreichen und somit seinen Beitrag dazu zu leisten, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und den globalen Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf maximal zwei Grad zu begrenzen. 

Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Forschungsbereiche. 

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren
  • Energieerzeugung
  • Systemintegration
  • Systemübergreifende Forschungsthemen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung und nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Jederzeit

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BMBF: Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. 

Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:

  • Phase 1: Sondierungsphase
  • Phase 2: Machbarkeitsphase

Antragsberechtigt in Phase 1 sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute. Antragsberechtigt in Phase 2 hingegen sind ebenfalls auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig.

Frist: Antragsskizzen sind jeweils zum 01. Februar einzureichen

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BMBF: FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen

Für Deutschland bricht mit dem anstehenden Rückbau sämtlicher Leistungsreaktoren, dem fortgesetzten Rückbau von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlagen sowie der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle eine neue Phase des kerntechnischen Rückbaus an – mit weltweit derzeit einzigartiger Dimension. Rückbau und Entsorgung werden sich noch über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Förderziel der Maßnahme „FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist es, durch die Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren die Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen.

Gefördert werden anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur Rückbauforschung insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Zerlege- und Dekontaminationsverfahren
  • Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege
  • Behandlung radioaktiver Abfälle
  • Abfalldeklaration und Zwischenlagerung
  • Umwelt- und Strahlenschutz
  • Mensch und Organisation

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.  Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Keine, Antragsstellung jederzeit möglich

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BMBF: KMU-innovativ: Medizintechnik

Das BMBF will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung der Medizintechnik-Branche.  Antragsberechtigt sind KMU, im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, im Folgenden größere Mittelständler genannt, antragsberechtigt.
Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahren. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMBF: KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben)
  • Digitale Gesellschaft (Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände)
  • Gesundes Leben (körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien)

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 15. Oktober und 15. April eines jeden Jahres

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BMWi: Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung im 7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende"

Deutschland wird zum Ablauf des Jahres 2022 die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung beenden. Für den sicheren restlichen Leistungsbetrieb sowie den anschließenden mehrjährigen Stilllegungsbetrieb bleibt eine kon­tinuierliche technisch-wissenschaftliche Begleitung auf höchstem Niveau sowie der Erhalt der notwendigen nationalen Expertise auch für die Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien unbedingt erforderlich. Dies schließt ausreichende Personalressourcen mit ein. Mit Blick über die deutschen Grenzen hinaus tragen heute und auch in absehbarer Zeit Kernkraftwerke (KKW) weltweit zur Versorgung mit elektrischer Energie bei. Angesichts des möglichen grenzüberschreitenden Charakters der Betriebsrisiken liegt es auch langfristig im deutschen Sicherheitsinteresse, die Entwicklungen im benachbarten Ausland hinsichtlich bestehender und geplanter Anlagen auch aus fachlicher Sicht verfolgen zu können. Darüber hinaus besteht eine langfristige Verantwortung für die sichere Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle mit einem Zeithorizont weit über den Betrieb der deutschen KKW hinaus.

Gefördert wird die anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung. Begleitstudien zu Fragen der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung sowie wissenschaftliche Querauswertungen und Analysen sind bei größeren Forschungsprojekten grundsätzlich förderfähig.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aber auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) jeweils mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Frist: Jederzeit

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BMBF: 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“

Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch. Grundvoraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende. Das BMBF richtet die Forschungsschwerpunkte innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms kontinuierlich an den Bedarfen der Energiewende aus. Gefördert werden Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

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Geänderte Bekanntmachtung vom 27.09.2021

BMBF: KMU-innovativ - Bioökonomie

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des ­Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind. Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Erste Frist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober

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BMBF: START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Projektskizzen sind jährlich bis zum 15. Januar und 15. Juli einzureichen. Abweichend hiervon können zum 15. Juli 2022 und zum 15. Januar 2023 keine Projektskizzen eingereicht werden.

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1. Änderung der Richtlinie

2. Änderung der Richtlinie

Preise / Prizes

Jörg Wolff Stiftung: Arnold Rikli-Preis 2023

Hiermit schreibt die Stiftung für photobiologische Forschung in Bezug auf den menschlichen Organismus den 21. Arnold Rikli-Preis in Höhe von € 10.000,-- für das Jahr 2023 aus.

Die Forschungsarbeiten sollen biologische oder medizinische Wirkungen der Anwendung optischer Strahlung (ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung) betrefen. Die Ergebnisse der Forschungen sollen neue Aspekte für die Diagnostik und/oder Therapie aufzeigen bzw. Richtlinien für die praktische Anwendung biologischer Grundlagen und/oder für zukünftige Forschung mit optischer Strahlung liefern.

Es können nicht publizierte Arbeiten sowie Publikationen, die nach dem 1. Januar 2021 veröfentlicht wurden eingereicht werden.

Frist: 31. Dezember 2023

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BMBF: Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis

Der Innovationsförderpreis wird an Forschende in afrikanischen Ländern und ihre Partnerinnen und Partner in Deutschland für nachgewiesene herausragende Forschungsleistungen mit Anwendungspotential in Verbindung mit einem Nutzungs- oder Verwertungskonzept vergeben. Die Preisausschreibung orientiert sich an den strategischen Kooperationsschwerpunkten der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung und der Afrika-Strategie des BMBF. Es werden Verbundprojekte gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit vorzugsweise eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Umweltwissenschaften
  • Gesundheitsforschung
  • Bioökonomie
  • gesellschaftliche Entwicklung und Sozialwissenschaften
  • Ressourcenmanagement
  • Informations- und Kommunikationstechnologien

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel in Höhe von bis zu 150 000 Euro sowie bis zu 24 Monaten gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: 7. November 2023

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DFG: Ursula M. Händel-Tierschutzpreis

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft schreibt zum zehnten Mal den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis aus. Ziel des Preises ist die Auszeichnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich besonders um die Förderung des Tierschutzes in Wissenschaft und Forschung verdient machen. Der Preis wird für wissenschaftliche Forschung vergeben, die dazu beiträgt, die Belastung für die in einem Tierversuch eingesetzten Tiere zu vermindern, deren Zahl zu reduzieren oder sie zu ersetzen.

Der Preis ist mit bis zu 80 000 Euro dotiert und soll für Vorhaben verwendet werden, die dem Tierschutz in der Forschung zugutekommen.

Um den Preis können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben, die an deutschen Forschungseinrichtungen tätig sind. Die Bewerbung als Team mit maximal vier Forscherinnen und Forschern ist ebenfalls möglich.

Frist: 05. November 2023

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DGMS: Mattauch-Herzog Förderpreis

Die Deutsche Gesellschaft für Massenspektrometrie vergibt den Mattauch-Herzog-Preis, gestiftet von der Firma Thermo Fisher Scientific. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft der DGMS und wird seit 1988 in der Regel jährlich an jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für herausragende Leistungen im Bereich der massenspektrometrischen Wissenschaften vergeben. Der Preis würdigt wichtige Arbeiten und bedeutende Fortschritte insbesondere im Bereich instrumenteller und theoretischer Entwicklungen, sowie neuer Anwendungsmöglichkeiten und Methoden in der organischen/biochemischen Analytik und der Element- und Isotopenanalytik.

Die Preissumme beträgt 12.500 €. Bewerben können sich Personen, die ihre Arbeiten in einem europäischen Land durchgeführt haben. Die Sprache für die Bewerbung und für die eingereichten Arbeiten ist Deutsch oder Englisch. Die Preisvergabe ist nicht an eine formale wissenschaftliche Qualifikation gebunden, sondern dient der Auszeichnung jüngerer Forscherinnen und Forscher. Diese sollten daher im Bewerbungsjahr das vierzigste Lebensjahr in der Regel nicht überschritten haben. 

Frist: 01. November 2023

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Helmholtz Fonds e.V.: Helmholtz-Preis 2024

Der Helmholtz-Preis für außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet der Präzisionsmessungen wird in diesem Jahr wieder in zwei Kategorien ausgeschrieben:

  • Präzisionsmessung in der Grundlagenforschung in den Bereichen Physik, Chemie und Medizin.
  • Präzisionsmessung in der angewandten Messtechnik in den Bereichen Physik, Chemie und Medizin.

Der Preis besteht in jeder Kategorie aus einer Urkunde und einem Preisgeld von 20.000 €.  

Zugelassen werden Arbeiten, die in Europa oder in Zusammenarbeit mit deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entstanden sind. Sie sollten selbst angefertigt und erst kürzlich abgeschlossen worden sein. Es können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Arbeiten eingereicht werden.

Frist: 31. Januar 2024

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Boehringer Ingelheim Stiftung: Heinrich-Wieland-Preis / Heinrich-Wieland Prize

Mit dem Heinrich-Wieland-Preis zeichnet die Boehringer Ingelheim Stiftung weltweit herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre bahnbrechende Forschung zur Chemie, Biochemie und Physiologie biologisch aktiver Moleküle und Systeme sowie deren klinische Bedeutung aus. Die Preisvergabe findet im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums in München statt.

Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. 

Frist: Einreichungsfrist für Nominierungen ist jedes Jahr zum 1. Juni für das Folgejahr

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With its Heinrich Wieland Prize, the Boehringer Ingelheim Foundation honours distinguished scientists from around the world for their outstanding research on biologically active molecules and systems in the fields of chemistry, biochemistry, and physiology as well as their clinical importance. The Heinrich Wieland Prize award ceremony is held in conjunction with a scientific symposium.

The prize is endowed with 100 000 euros

Deadline: June 1 of the year prior to the award

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Gregor Louisoder Umweltstiftung: Förderpreis Artenvielfalt

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung vergibt an NachwuchswissenschaftlerInnen, die sich mit ihren Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) außergewöhnlich für den Umwelt- und Naturschutz engagiert haben, Förderpreise. Sie müssen für die Umweltschutzarbeit relevant sein oder Praxisbezug haben. Die Förderpreise sind mit jeweils 2500 Euro dotiert, weitere 2500 Euro werden der PreisträgerIn als zweckgebundene Unterstützung für eine Fortführung der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt.

Frist: Keine, Einreichung jederzeit möglich.

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Kontakt

Maria Moynihan, stv. Leitung ZFF
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1176
Telefax +49 3834 420 1189
maria.moynihanuni-greifswaldde