Vorbereitungen & erste Schritte

Immatrikulation und Semesterbeitrag

Jede*r Studierende muss sich vor Studienbeginn an der Universität Greifswald immatrikulieren, das heißt einschreiben lassen. Die Immatrikulation erfolgt im Studierendensekretariat (Rubenowstraße 2, Greifswald). Für Erasmus- und Austauschstudierende erfolgt die Immatrikulation direkt über das International Office. Die Universität Greifswald erhebt keine Studiengebühren. Zu Semesterbeginn ist jedoch ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 124,00 EUR zu entrichten.

E-Mail-Adresse und Verbindung zum Universitätsnetzwerk

Studierende bekommen nach ihrer Einschreibung (Immatrikulation) die Studienunterlagen per Post zugeschickt bzw. Erasmus- und Austauschstudierende erhalten sie im International Office. Diese enthalten neben dem Studierendenausweis und Studienbescheinigungen auch den Zugang zum Universitätsnetzwerk (Benutzername und Passwort). Damit ist es möglich, den persönlichen Studierenden-E-Mail-Account, das Hochschulinformationssystem (‚HIS‘) sowie weitere Online-Dienste der Universität zu nutzen.
Promovierende haben die Möglichkeit, bereits vor Ankunft in Greifswald einen Universitäts-E-Mail-Account zu beantragen. Für die Beantragung ist Frau Held vom Universitätsrechenzentrum zuständig (helduni-greifswaldde).

Amt für Bürgerservice (Einwohnermeldeamt)

Zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Greifswald müssen Sie sich innerhalb von einer Woche im Amt für Bürgerservice und Brandschutz (Adresse: Markt 15, Greifswald) als Einwohner in der Stadt Greifswald anmelden. Dazu benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass/ Personalausweis, 
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Bescheinigung des Vermieters über den gültigen Einzug, der Mietvertrag reicht als Beleg nicht aus),
  • eine (vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung,
  • gegebenenfalls eine Abmeldebescheinigung Ihres früheren Wohnortes in Deutschland.

Bankkonto

Für Studierende bieten Banken in Deutschland kostenfreie Girokonten an. Mit der ec-Karte können Sie gebührenfrei Bargeld an den Bankautomaten abheben und in Geschäften bargeldlos bezahlen.

Als EU-Bürger ist Ihr Heimatkonto für Ihren Aufenthalt in Deutschland ausreichend. Sie müssen kein deutsches Bankkonto eröffnen. Unter folgenden Bedingungen sollten Sie es dennoch in Erwägung ziehen: 1) Sie haben ein Zimmer im Studierendenwohnheim und 2) Ihr Heimatkonto läuft nicht in Euro-Währung (z.B. Tschechische Krone, Britische Pfund) und/oder Ihre Bank lässt ein Lastschriftverfahren aus Deutschland nicht zu.

Für Nicht-EU-Bürger ist die Eröffnung eines deutschen Bankkontos erforderlich.

Benötigte Dokumente:

  • Meldebescheinigung vom Amt für Bürgerservice und Brandschutz,
  • Reisepass/ID,
  • Immatrikulationsbescheinigung,
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung/Freizügigkeitsbescheinigung.

Am besten ist es, wenn Sie vor der Kontoeröffnung telefonisch zu der von Ihnen gewählten Bank Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung für ausländische Studierende/ForscherInnen und auch für ihre mitreisenden Familienangehörigen Pflicht. Sie benötigen die Krankenversicherung, um an der Universität Greifswald zugelassen zu werden. Auch die zuständige Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltsgenehmigung einen entsprechenden Nachweis. Ohne gültige Krankenversicherung wird Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt!

Deshalb empfehlen wir Ihnen, schon vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz auch in Deutschland wirkt, damit vom ersten Tag an Versicherungsschutz besteht. Sollte dieses nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Sie für die ersten Tage in Greifswald schützt.

Bei EU-Bürger*innen (Erasmus+) reicht in der Regel als Nachweis die European Health Care Insurance (blue card). Bitte reichen Sie für die Immatrikulation eine Kopie ein.

Nicht-EU-Bürger*innen müssen nach ihrer Ankunft in Greifswald eine Krankenversicherung abschließen. Die Kosten für eine studentische Versicherung liegen bei derzeit ca. 90 Euro. Wir sind Ihnen gern bei der Suche nach einer passenden Krankenversicherung behilflich.

Benötigte Dokumente:

  • Meldebescheinigung vom Amt für Bürgerservice,
  • (vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung,
  • Reisepass/ID,
  • 1 biometrisches Passfoto (für die Krankenversicherungskarte).

Ausländerbehörde / Visum

Zuerst gilt es zu klären, ob Sie visumspflichtig sind oder nicht. Informationen über die Visabestimmungen Ihres Landes erhalten Sie beim Deutschen Auswärtigen Amt. Nicht-EU-oder EWR-Bürger (und ihre Familienangehörigen), die länger als drei Monate in Deutschland bleiben und ohne Visum in Greifswald angereist sind, müssen zur zuständigen Ausländerbehörde gehen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen (Adresse: Feldstraße 85A (im Landratsamt), 17489 Greifswald). Die Kosten dafür liegen bei derzeit 100,00 EUR (Abweichungen sind je nach Heimatland möglich).

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass/ID,
  • Meldebescheinigung des Amts für Bürgerservice,
  • Immatrikulationsbescheinigung,
  • Nachweis über eine Krankenversicherung,
  • Mietvertrag,
  • biometrische Passfotos,
  • Nachweis über die Finanzierung: Für die Erteilung eines Visums ist es notwendig, einen Nachweis darüber zu erbringen, wie sich der Antragsteller in Deutschland seinen Lebensunterhalt sichert, z.B. durch eine Stipendienbescheinigung. Gegebenenfalls müssen Sie ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank eröffnen, auf dem Sie einen Mindestbetrag von 861 EUR pro Monat nachweisen können müssen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet. Die Verlängerung muss unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden.

Bitte reisen Sie nicht vor dem Erhalt eines Visums zu Studienzwecken mit einem Touristenvisum nach Deutschland. Dieses kann nicht in Greifswald verlängert werden. Sie müssten dann wieder in Ihre Heimat reisen, um ein gültiges Visum zu erhalten.

Private Haftpflichtversicherung

In Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt. Eltern haften für ihre Kinder. Es ist daher üblich und sehr zu empfehlen, eine private (Familien-) Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen. Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz auch während ihres Aufenthaltes in Deutschland gewährleistet ist.