Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Studienplatz in Greifswald

Um sich für ein Vollstudium oder den DSH-Sprachkurs an der Universität Greifswald bewerben zu können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

1. Studienberechtigung

Für eine erfolgreiche Bewerbung an der Universität Greifswald benötigen Sie eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung.
Hier unterscheidet man zwischen einer direkten allgemeinen (für alle Studienfächer anerkannt) und einer direkten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (nur für bestimmte Fächer).

Die folgenden Datenbanken helfen Ihnen, Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen:

Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden

2. Deutschkenntnisse

Welche Deutschnachweise akzeptiert die Universität Greifswald für welchen Studiengang?

Für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Germanistik, Deutsch als Fremdsprache, Kommunikationswissenschaft und die Masterstudiengänge der Germanistik werden folgende Sprachzertifikate akzeptiert:

  • die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) mindestens Stufe 3,
  • den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) Niveau 5 in allen Teilprüfungen,
  • das Zertifikat C2 des Goethe Instituts,
  • Prüfungsfach Deutsch im Rahmen der Feststellungsprüfung.

Für alle übrigen Studiengänge sind folgende Sprachzertifikate ausreichend:

  • die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) mindestens Stufe 2,
  • das „Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz“ auf dem Niveau C1,
  • das Zertifikat C2 des Goethe Instituts,
  • den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen,
  • Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“,
  • ein abgeschlossenes Germanistikstudium,
  • Prüfungsfach Deutsch im Rahmen der Feststellungsprüfung.

Wann muss ich den Deutschnachweis vorlegen?

Bewerber*innen aus EU-Staaten müssen den Deutschnachweis generell erst zur Einschreibung vorlegen.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer muss der Deutschnachweis spätestens zum Bewerbungsschluss (15. Januar bzw. 15. Juli) vorliegen.

Für zulassungsfreie Studienfächer muss der Deutschnachweis spätestens am Tag der Einschreibung vorgelegt werden.

Was ist, wenn ich noch nicht über die für das Fachstudium erforderlichen Deutschkenntnisse verfüge?

Wenn Sie noch nicht über eines der hier genannten Deutsch-Zertifikate verfügen, bietet die Universität Greifswald studienvorbereitende Deutschkurse (DSH) an. Falls Sie soweit alle Voraussetzungen für die Aufnahme Ihres gewünschten Fachstudiums erfüllen und bei Ihrer Bewerbung über UNIassist Deutschkenntnisse ab Niveau B1 nachweisen, laden wir Sie zum Aufnahme- und Einstufungstest ein. Nähere Informationen zu den studienvorbereitenden DSH-Kursen finden Sie auf den Seiten des Lektorats Deutsch als Fremdsprache.

3. Besondere Voraussetzungen für die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin

Für eine Bewerbung für die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin an der Universität Greifswald müssen Sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ausländische Bildungsnachweise mit mindestens Note „gut“ (2,5 oder besser)
  • Zertifikat TestAS (Test für ausländische Studierende/Studierfähigkeitstest): Kerntest/Kernmodul mit einem Prozentrang von mindestens 50 - entspricht 100 Punkten - (gilt nur für Bewerber*innen für das 1. Fachsemester und nicht für EU-/EWR-Bewerber*innen)
  • bei Abschluss an einem Studienkolleg: Feststellungsprüfung mit Mindestnote „gut“ (2,5 oder besser)

Hier finden Sie die Satzung für das Auswahlverfahren.

Informationen für Bewerber*innen
Anfragen zu Studium und Bewerbung
Domstraße 8
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1116
bew_infouni-greifswaldde

Zur Bewerbung

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