Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Studienplatz in Greifswald
Um sich für ein Vollstudium oder den DSH-Sprachkurs an der Universität Greifswald bewerben zu können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
1. Studienberechtigung
Für eine erfolgreiche Bewerbung an der Universität Greifswald benötigen Sie eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung.
Hier unterscheidet man zwischen einer direkten allgemeinen (für alle Studienfächer anerkannt) und einer direkten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (nur für bestimmte Fächer).
Die folgenden Datenbanken helfen Ihnen, Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen:
Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden
2. Deutschkenntnisse
Vor Beginn Ihres Studiums müssen Sie einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Folgende Zertifikate werden von der Universität Greifswald bei der Bewerbung zum Vollstudium anerkannt:
- die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) mindestens Stufe 2*
- das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz“ (Stufe 2)
- das Zertifikat C2 des Goethe Instituts
- den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen*
- Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“
- ein abgeschlossenes Germanistikstudium, Feststellungsprüfung mit Prüfungsfach Deutsch.
*Für die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin, Germanistik, Deutsch als Fremdsprache, Kommunikationswissenschaft und die Masterstudiengänge der Germanistik werden nur die Sprachnachweise der DSH-Stufe 3 oder des TestDaF-Niveaus 5, das Zertifikat C2 des Goethe Instituts sowie die Feststellungsprüfung mit Prüfungsfach Deutsch akzeptiert.
Für zulassungsbeschränkte Studienfächer muss der Deutschnachweis spätestens zum Bewerbungsschluss (15. Januar bzw. 15. Juli), für zulassungsfreie Fächer spätestens am Tag der Einschreibung vorliegen. Bei Bewerber*innen aus EU-Staaten muss der Deutschnachweis generell erst zur Einschreibung vorliegen.
Wenn Sie noch nicht über eines der hier genannten Deutsch-Zertifikate verfügen, bietet die Universität Greifswald studienvorbereitenden Deutschkurse (DSH) an. Falls Sie soweit alle Voraussetzungen für die Aufnahme Ihres gewünschten Studiums erfüllen und bei Ihrer Bewerbung über UNIassist Deutschkenntnisse ab Niveau B1 nachweisen, laden wir Sie zum Aufnahme- und Einstufungstest ein. Nähere Informationen zu den studienvorbereitenden DSH-Kursen finden Sie auf den Seiten des Lektorats Deutsch als Fremdsprache.
3. Besondere Voraussetzungen für die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin
Für eine Bewerbung für die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin an der Universität Greifswald müssen Sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ausländische Bildungsnachweise mit mindestens Note „gut“ (2,5 oder besser)
- Zertifikat TestAS (Test für ausländische Studierende/Studierfähigkeitstest): Kerntest/Kernmodul mit einem Prozentrang von mindestens 50 - entspricht 100 Punkten - (gilt nur für Bewerber*innen für das 1. Fachsemester und nicht für EU-/EWR-Bewerber*innen)
- für Absolvent*innen eines Deutschkurses: Sprachnachweis DSH-Stufe 3, Goethe-Zertifikat C2, TestDaF-Stufe 5
- für Absolvent*innen eines Studienkollegs: Feststellungsprüfung mit Prüfung im Fach Deutsch: mindestens Note „gut“ (2,5 oder besser). Ohne Prüfungsnote im Fach Deutsch muss eines der o.g. Deutschzertifikate nachgewiesen werden
Hier finden Sie die Satzung für das Auswahlverfahren.
Informationen für
Bewerber*innen
Anfragen zu Studium und Bewerbung
Telefon +49 3834 420 1116
bew_infouni-greifswaldde