Vorbereitungen & erste Schritte
Amt für Bürgerservice
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Greifswald müssen Sie sich innerhalb von einer Woche im Amt für Bürgerservice und Brandschutz anmelden (Adresse: Markt 15, Greifswald). Dazu benötigen Sie:
- einen gültigen Reisepass/Personalausweis,
- Ihren Mietvertrag,
- Bescheinigung des Vermieters über den gültigen Mietvertrag,
- den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung,
- gegebenenfalls eine (vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung,
- gegebenenfalls eine Abmeldebescheinigung Ihres früheren Wohnortes in Deutschland.
Ausländerbehörde
Sind Sie Nicht-EU-/EWR-Bürger*in, müssen Sie nach Ihrer Anmeldung beim Amt für Bürgerservice und Brandschutz zur Ausländerbehörde (Feldstraße 85A (im Landratsamt), 17489 Greifswald) gehen, um sich dort registrieren zu lassen und ggf. einen Aufenthaltstitel zu beantragen/zu verlängern. Bitte nehmen Sie bitte dazu folgende Dokumente mit:
- die Meldebescheinigung des Amts für Bürgerservice und Brandschutz,
- einen gültigen Pass,
- ein biometrisches Passfoto,
- einen Finanzierungsnachweis (z. B. Stipendienbescheinigung),
- einen Nachweis über die Krankenversicherung,
- eine Studienbescheinigung.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet. Die Verlängerung muss unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden.
Bitte reisen Sie nicht vor dem Erhalt eines Visums zu Studienzwecken mit einem Touristenvisum nach Deutschland. Dieses kann nicht in Greifswald verlängert werden. Sie müssten dann wieder in Ihre Heimat reisen, um ein gültiges Visum zu erhalten.
Bankkonto
Als EU-Bürger*in ist Ihr Heimatkonto für Ihren Aufenthalt in Deutschland ausreichend. Sie müssen kein deutsches Bankkonto eröffnen. Für Nicht-EU-Bürger*in ist die Eröffnung eines deutschen Bankkontos erforderlich.
Benötigte Dokumente:
- Meldebescheinigung vom Amt für Bürgerservice und Brandschutz
- Aufenthaltsgenehmigung/Freizügigkeitsbescheinigung
- Reisepass
- gegebenenfalls Mietvertrag
Am besten ist es, wenn Sie vor der Kontoeröffnung telefonisch zu der von Ihnen gewählten Bank Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
E-Mail-Adresse und Verbindung zum Universitätsnetzwerk
Studierende bekommen nach ihrer Einschreibung (Immatrikulation) die Studienunterlagen per Post zugeschickt. Diese enthalten neben dem Studierendenausweis und Studienbescheinigungen auch den Zugang zum Universitätsnetzwerk (Benutzername und Passwort). Damit ist es möglich, den persönlichen Studierenden-E-Mail-Account, das Hochschulinformationssystem (‚HIS‘) sowie weitere Online-Dienste der Universität zu nutzen.
Promovierende haben die Möglichkeit, bereits vor Ankunft in Greifswald einen Universitäts-E-Mail-Account zu beantragen. Für die Beantragung ist Frau Held vom Universitätsrechenzentrum zuständig (helduni-greifswaldde).
Immatrikulation und Semesterbeitrag
Jeder Studierende muss sich vor Studienbeginn an der Universität Greifswald immatrikulieren, das heißt einschreiben lassen. Die Immatrikulation erfolgt im Studierendensekretariat (Rubenowstraße 2, Greifswald). Die Universität Greifswald erhebt keine Studiengebühren. Zu Semesterbeginn ist jedoch ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 83,00 EUR (124 EUR für das erste Semester) zu entrichten.
Krankenversicherung
In Deutschland ist die Krankenversicherung für ausländische Studierende und auch für ihre mitreisenden Familienangehörigen Pflicht. Die zuständige Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis einer solchen Krankenversicherung. Ohne gültige Krankenversicherung wird Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt! Deshalb empfehlen wir Ihnen, schon vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz auch in Deutschland wirkt, damit vom ersten Tag an Versicherungsschutz besteht. Sollte dieses nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Sie für die ersten Tage in Greifswald schützt. Nach Ihrer Ankunft in Greifswald sind wir Ihnen gern bei der Suche nach einer passenden Krankenversicherung behilflich. Es gibt zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen, welche für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem Status an Ihrem Institut ab.
Wer in Deutschland studieren oder arbeiten möchte, benötigt eine Krankenversicherung – ohne diese kann man sich nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben. Nähere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.