Verfahrensablauf - Rektoratsbeschluss vorab und Studienkommission

Für die Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung muss als erstes ein bestätigender Beschluss des Rektorats vorliegen. Dieser wird im Einvernehmen mit der Dienstberatung der Dekan*innen getroffen. Eine entsprechende Konzeptksizze als Antrag an das Rektorat muss beinhalten: 1. Aussagen zum inhaltlichen Konzept, 2. Angaben zu dem/den beteiligten Institut/en, 3. Darstellung der Einbindung des neuen/modifizierten Studiengangs in das inhaltliche Profil der Fakultät/en, 4. Angaben zur erwarteten Nachfrage und zu den Berufsperspektiven, 5. Angaben zu der erwünschten Zahl der Studienplätze und 6. eine Zusammenstellung und Bestätigung der für den Studiengang vorhandenen personellen Ressourcen. (Hinweis: Die Änderung der Unterrichts- und Prüfungssprache für den gesamten Studiengang stellt eine substanzielle Änderung dar.)

Die nächsten Schritte der Studiengangsentwicklung folgen dem vom Senat beschlossenen Verfahrensablauf. Für die spätere Studiengangsakkreditierung muss frühzeitig die Einbeziehung externer Sachverständiger geklärt werden.

Nach Abschluss der Studiengangsentwicklung am Institut bzw. an der Fachrichtung werden die Studiengangsdokumente an das Dekanat der Fakultät weitergeleitet. Die einzureichenden Studiengangsdokumente umfassen:

  1. Prüfungs- und Studienordnung mit den Anlagen Musterstudienplan und Modulbeschreibungen
  2. Anschreiben
  3. der von Rektorat und Dienstberatung bestätigte Antrag
  4. der Nachweis über die Einbeziehung/das Votum der Studierendenvertretung
  5. falls vorliegend: die für die Akkreditierung des neuen Studiengangs erforderlichen externen Gutachten mit dem internen Umsetzungsbericht zu den Gutachtenempfehlungen

Das Dekanat leitet die Studiengangsdokumente nach Bestätigung durch den Fakultätsrat an die Geschäftsstelle des Senats weiter. Anschließend folgt die Überprüfung der Studiengangsdokumente im Verfahrensgang der Studienkommission.