Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei rechtlichen Fragen der digitalen Lehre wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten oder an das Datenschutzbüro der Universität Greifswald.

Bildquellen, Texte, Aufzeichnungen - Was darf ich zeigen & nutzen?

Zur Unterstützung der Online-Lehre hat die HOOU (Hamburg Open Online University) ein Video zum Thema „Digitale Lehre und Urheberrecht: Paragraph 60a UrhG, Zitate, OER & Co. (Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?)“ veröffentlicht. In 9 Minuten wird alles Wesentliche erklärt. Hier geht’s zum Video: https://www.hoou.de/materials/digitale-lehre-urheberrecht-60a-urhg-zitate-oer-co-was-darf-ich-im-rahmen-meiner-lehre-nutzen-5

Urheberrecht in der digitalen Lehre

Laut der Rahmenbedingungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG§60) dürfen Materialien, die von einem anderen Urheber erstellt worden sind, innerhalb von Lehrveranstaltungen genutzt und veröffentlicht werden. Allerdings dürfen diese Materialien nur Lehrenden, Teilnehmenden und Prüfenden der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bedingung können erfüllen werden, indem zum Beispiel ein Passwort-geschützter Moodle-Kurs angewandt wird.
Des Weiteren muss beachtet werden, dass maximal 15% eines Werkes, inklusive Presseartikel, erlaubnisfrei verwendet werden darf. Ausgenommen von dieser 15%-Regel sind vergriffene Werke, Werke in wissenschaftlichen Zeitschriften und Werke mit geringem Umfang.

Detailliertere Informationen finden Sie in der Handreichung des BMBF zu Urheberrecht in der Lehre.

 

Urheberrecht in der Hochschullehre

FAQ zum Urheberrecht (erarbeitet an der FHWS)

Lernmanagementsystem Moodle

Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise