Umweltnaturwissenschaften (Bachelor of Science)
Abiturbestenquote
30% der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Die Rangliste richtet sich nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur).
Zusätzliche Eignungsquote
10% der Studienplätze werden in einer Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe der folgenden Punktzahlen:
- für die in unten stehender Tabelle genannten Berufsausbildungen werden 45 Punkte vergeben,
- für einen Meisterabschluss in den in unten stehender Tabelle genannten Berufen werden 15 Punkte vergeben,
- für einen in unten stehender Tabelle benannten Dienst/Preis werden 40 Punkte vergeben.
Auswahlverfahren der Hochschule
60% der Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste der Bewerber*innen. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach der Summe aus der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung und einem Zuschlag.
Der Zuschlag wird wie folgt errechnet:
- Die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in dem Fach Biologie, Chemie, Englisch, Geographie, Mathematik und Physik erreichten Punktzahlen werden addiert und mit dem Faktor „2“ multipliziert,
- für eine in unten stehender Tabelle genannte Berufsausbildung werden 250 Punkte vergeben;
- für einen Meisterabschluss in den in unten stehender Tabelle genannten Berufen werden zusätzlich 100 Punkte vergeben,
- für in unten stehender Tabelle benannte Dienste und Preise werden 200 Punkte vergeben.
Zusatzqualifikationen
Berufe
- Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- Fachkraft für Wasserwirtschaft
- Vermessungstechniker*in
- Geomatiker*in
- Klempner*in
- Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Ofen- und Luftheizungsbauer*in
- Mechatroniker*in für Kältetechnik
- Fachkraft für Abwassertechnik
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
- Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
- Rohrleitungsbauer*in
- Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Anlagenmechaniker*in
- Behälter- und Apparatebauer*in
- Biologielaborant*in
- Milchwirtschaftlicher Laborant*in
- Chemikant*in
- Pharmakant*in
- Produktionsfachkraft Chemie
- Chemielaborant*in
- Chemielaborjungwerker*in
- Prüftechnolog*in Keramik
- Textillaborant*in
- Physiklaborant*in
- Edelmetallprüfer*in
- Werkstoffprüfer*in
- Baustoffprüfer*in
- Fachinformatiker*in
- Informatikkaufmann*Informatikkauffrau
- Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann*-Kauffrau
- Mathematisch-technische*r Softwareentwickler*in
Dienste
- Freiwilliges soziales Jahr (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Freiwilliges Ökologisches Jahr (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Bundesfreiwilligendienst (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Europäischer Freiwilligendienst (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Anderer Dienst im Ausland (ADIA) (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Zivildienst (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Freiwilliger Wehrdienst (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
- Freiwilliges wissenschaftliches Jahr (ab mindestens 6 vollendeten Monaten)
Preise
- Preisträger*in im Auswahlwettbewerb zur Internationalen Biologie-Olympiade
- Preisträger*in im Auswahlwettbewerb zur Internationalen Chemie-Olympiade
- Preisträger*in im Auswahlwettbewerb zur Internationalen Physik-Olympiade
- Preisträger*in im Auswahlwettbewerb zur Internationalen Informatikolympiade
- Preisträger*in im Auswahlwettbewerb zur Internationalen Mathematikolympiade
- Jugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
- Jugend forscht – Chemie (1.-3- Preis Bundeswettbewerb)
- Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
Zweitstudienbewerber*innen
Auswahl aufgrund einer Messzahl
Die Auswahl bzw. Erstellung der Rangliste erfolgt aufgrund einer Messzahl, die für jede*n Bewerber*in ermittelt wird. Bei Ranggleichheit gehen zunächst diejenigen vor, die einen Dienst abgeleistet haben, danach entscheidet das Los.
Die Messzahl ergibt sich aus der Summe von Punktwerten, die für das Abschlussergebnis des Erststudiums sowie für die von der*dem Bewerber*in aufgeführten Gründe für die Aufnahme eines zweiten Studiums vergeben werden. Wurden bereits mehrere Abschlüsse erzielt, wird nur der Studiengang berücksichtigt, auf den sich der Antrag in der Begründung stützt.
Geht aus dem Abschlusszeugnis keine Note hervor, wird der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.
Wenn keine Messzahl angegeben ist, bedeutet dies, dass entweder alle Zweitstudienbewerber*innen zugelassen wurden oder dass es keine Zweitstudienbewerbungen gegeben hat.
Ausführliche Erläuterungen → Zweitstudium
Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre
(Stand: 08.05.2023)
Semester | Bemerkungen | Abi-Quote | ZEQ | AdH |
Mess- zahl |
---|---|---|---|---|---|
Wintersemester 2023/2024 | (KV) | ||||
Wintersemester 2022/2023 | (L) | - | |||
Wintersemester 2021/2022 | (KV) | - | |||
Wintersemester 2020/2021 | (L) | - |
Zeichenerklärung Bemerkungen
(*) | = | Alle Bewerber*innen im Hauptverfahren zugelassen. |
(n) | = | Alle Bewerber*innen im n-ten Nachrückverfahren zugelassen. |
(KE) | = | Keine Einschreibung, d.h. es wurde in dem betreffenden Jahr nicht in diesen Studiengang eingeschrieben. |
(KV) | = | Kein Verfahren, d.h. in dem betreffenden Jahr war der Studiengang zulassungsfrei. |
(L) | = | Losverfahren, d.h. zuvor wurden alle Bewerber*innen zugelassen. |
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Wartezeiten & weitere Kriterien
Das Wartezeitkriterium entfällt im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020.
Über die genannten Kriterien hinaus werden bei der Bewerbung keine weiteren Kriterien berücksichtigt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab und senden Sie uns auch keine außer den geforderten Unterlagen.