Fristen der Einschreibung

Je nachdem, ob Sie sich im Wintersemester (also im Oktober) oder im Sommersemester (im April) Ihr Studium beginnen möchten, müssen Sie sich an unterschiedliche Fristen halten.

Eine Einschreibung ist nur in den Immatrikulationsfristen möglich:

  • Für  zulassungsfreie Studiengänge/-fächer  ist diese Frist allgemein in den Terminen & Fristen festgelegt. Beachten Sie dabei bitte die Fächer mit verkürzter Einschreibefrist.
  • In zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern  wird Ihnen im Zulassungsbescheid eine bestimmte Zeit mitgeteilt, innerhalb der Sie sich an der Universität eingeschrieben haben müssen, damit Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen können. Wird die Einschreibfrist versäumt, wird der Studienplatz an andere Bewerber*innen vergeben. Innerhalb dieser Frist kann man sich dann in Mehr-Fach-Studiengängen auch in das zulassungsfreie Fach einschreiben. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass in zulassungsfreien Studienfächern mit verkürzter Immatrikulationsfrist die Einschreibung nach dem Verstreichen dieser Frist nicht mehr möglich ist.

Studierendensekretariat

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17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
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