Studienfächer – R
Öffentliches Recht (Bachelor of Arts)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Kombination
Dieses Fach muss mit einem weiteren Bachelor-of-Arts-Fach (außer Betriebswirtschaftlsehre und Volkswirtschaftlehre) kombiniert werden.
Sprachkenntnisse
Die Kenntnis von Fremdsprachen ist keine Zugangsvoraussetzung zum Studium.
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Kurzbeschreibung
Im B.A.-Teilstudiengang Öffentliches Recht wird ein Fach der Philosophischen Fakultät mit einer Ausbildung im Öffentlichen Recht kombiniert.
Die Pflichtfachausbildung entspricht der Ausbildung im Öffentlichen Recht des rechtwissenschaftlichen Staatsexamensstudienganges. Durch die Wahl weiterer Veranstaltungen der Fakultät im Rahmen des Wahlmoduls kann das Studium individuell spezialisiert werden.
Die Ausbildung führt zu Berufen, in denen vertiefte Kenntnisse im Öffentlichen Recht erforderlich sind, z.B. in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden, in öffentlichen Anstalten, in Beratungsstellen oder in Fortbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen.
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester erfolgen.
Kombination
Keine – dieser Studiengang ist ein Ein-Fach-Studiengang.
Sprachkenntnisse
Die Kenntnis von Fremdsprachen ist keine Zugangsvoraussetzung zum Studium.
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Kurzbeschreibung
Das Studium der Rechtswissenschaften hat gem. § 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden. Studiengegenstand sind neben den Grundlagenfächern die Pflichtfächer Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie ein vom Studierenden auszuwählender Schwerpunktbereich.
Regionalentwicklung & Tourismus (Master of Science)
Kurzinformation
Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zum Studium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschul-abschluss in einem Studiengang mit fachlichem Bezug voraus. Der fachliche Bezug gilt als erfüllt, wenn mehr als die Hälfte der Leistungspunkte des berufsqualifizierenden Studiums in Geographie oder Tourismuswirtschaft oder vergleichbaren Fächern erbracht wurde. Mindestens fünf Leistungspunkte müssen in Modulen zu statistischen Verfahren erbracht worden sein. Studierende aus Tourismus-Studiengängen müssen mindestens fünf Leistungspunkte aus Modulen mit geographischen Inhalten erbracht haben. Die Entscheidung über die Anerkennung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Kombination
Keine – dieser Studiengang ist ein Ein-Fach-Studiengang.
Sprachkenntnisse
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (entspricht einem achtjährigen aufsteigenden Sprachunterricht an allgemeinbildenden Schulen) oder eine äquivalente Prüfung (z. B. TOEFL paperbased 550 Punkte).
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Kurzbeschreibung
Der Studiengang richtet sich an alle diejenigen, die an interessanten und relevanten Themenstellungen der Regionalentwicklung aus humangeographischer Sicht und des Tourismus arbeiten wollen. Neben einer eher theoretisch ausgerichteten wirtschaftsgeographischen Perspektive werden auch praxisnahe Anwendungen in der Regionalentwicklung – und wenn gewünscht – im Tourismus behandelt.
Fachstudienberatung
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Termine und Fristen
Evangelische Religion (Lehramt an Grundschulen)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Die Bewerbung in die Grundschulpädagogik hat direkt bei der Universität zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Kombination
Dieses Fach muss mit Deutsch (Lehramt an Grundschulen) und Mathematik (Lehramt an Grundschulen) kombiniert werden. Als drittes Fach soll Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen) belegt werden. Alternativ dazu ist auch die Belegung von Niederdeutsch (Lehramt an Grundschulen) oder Polnisch (Lehramt an Grundschulen) möglich.
Sprachkenntnisse
Es ist keine Kenntnis von Fremdsprachen erforderlich.
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Evangelische Religion (Lehramt an Gymnasien)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Kombination
Dieses Fach muss mit einem weiteren Lehramtsfach (Lehramt an Gymnasien) kombiniert werden. Optional besteht die Möglichkeit der Kombination entweder mit einem weiteren Drittfach oder einem Beifach.
Sprachkenntnisse
Es sind das Latinum oder Hebraicum, sowie das neutestamentliche Griechisch (Prüfung) erforderlich. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können während des Studiums erbracht werden.
Unterrichtssprache
Deutsch
Evangelische Religion (Lehramt an Regionalschulen)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Kombination
Dieses Fach muss mit einem weiteren Lehramtsfach (Lehramt an Regionalschulen) kombiniert werden. Optional besteht die Möglichkeit der Kombination mit einem weiteren Drittfach oder einem Beifach.
Sprachkenntnisse
Es ist die Kenntnis einer Fremdsprache entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (entspricht z.B. dreijährigem Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule) erforderlich. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können während des Studiums erbracht werden.
Unterrichtssprache
Deutsch
Russisch (Lehramt an Gymnasien)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Kombination
Dieses Fach muss mit einem weiteren Lehramtsfach (Lehramt an Gymnasien) kombiniert werden. Optional besteht die Möglichkeit der Kombination mit einem weiteren Drittfach oder einem Beifach.
Sprachkenntnisse
Die Kenntnis des Russischen ist keine Zugangsvoraussetzung. Außer Russisch ist die Kenntnis zweier weiterer Fremdsprachen entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (entspricht z.B. dreijährigem Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule) erforderlich. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können während des Studiums erbracht werden. Ein dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt in einem russischsprachigen Land ist während des Studiums zu absolvieren.
Hauptunterrichtssprache
Deutsch; Russisch
Kurzbeschreibung
Die Studierenden erwerben umfassendes sprachpraktisches und interkulturelles Wissen über linguistische Zusammenhänge, Literatur, Geschichte, Kultur, Politik, ökonomische, geographische und soziale Besonderheiten des russischsprachigen Raumes. Die Ausbildung orientiert auf die Fähigkeit, übergreifende Problemstellungen zu erfassen und Fertigkeiten zu ihrer Lösung zu entwickeln. In den sprach- und den literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die angewendet und weitervermittelt werden können.
Russisch (Lehramt an Regionalschulen)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann nur im Wintersemester erfolgen.
Kombination
Dieses Fach muss mit einem weiteren Lehramtsfach (Lehramt an Regionalschulen) kombiniert werden. Optional besteht die Möglichkeit der Kombination mit einem weiteren Drittfach oder einem Beifach.
Sprachkenntnisse
Die Kenntnis des Russischen ist keine Zugangsvoraussetzung. Außer Russisch ist die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache entsprechend dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (entspricht z.B. dreijährigem Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule) erforderlich. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können während des Studiums erbracht werden. Ein dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt in einem russischsprachigen Land ist während des Studiums zu absolvieren.
Hauptunterrichtssprache
Deutsch; Russisch
Kurzbeschreibung
Die Studierenden erwerben umfassendes sprachpraktisches und interkulturelles Wissen über linguistische Zusammenhänge, Literatur, Geschichte, Kultur, Politik, ökonomische, geographische und soziale Besonderheiten des russischsprachigen Raumes. Die Ausbildung orientiert auf die Fähigkeit, übergreifende Problemstellungen zu erfassen und Fertigkeiten zu ihrer Lösung zu entwickeln. In den sprach- und den literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die angewendet und weitervermittelt werden können.
Russisch (Lehrämter/Beifach)
Kurzinformation
Zulassungsbeschränkung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung hat daher nicht zu erfolgen.
Studienbeginn
Eine Studienaufnahme kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester erfolgen.
Kombination
Vergleiche die Kombinationsmöglichkeiten der Studiengänge Lehramt an Gymnasien bzw. Regionalschulen.
Sprachkenntnisse
Die Kenntnis des Russischen ist keine Zugangsvoraussetzung. Es ist die Kenntnis einer weiteren Fremdsprachen außer Russisch erforderlich. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können während des Studiums erbracht werden.
Hauptunterrichtssprache
Deutsch; Russisch
Kurzbeschreibung
Die Studierenden erwerben sprachpraktisches und interkulturelles Wissen über linguistische Zusammenhänge, Literatur, Geschichte, Kultur, Politik, ökonomische, geographische und soziale Besonderheiten des russischsprachigen Raumes. In den sprach- und den literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die angewendet und weitervermittelt werden können.