Taschenrechner für Klausuren im Bereich Wirtschaftswissenschaften

Zugelassen sind einfache wissenschaftliche Taschenrechner. Es wird empfohlen, dass sie mindestens Exponenten, Wurzeln, Logarithmus und Exponentialfunktion beherrschen.
Konkrete geeignete Modelle:

  • Casio: FX-82…, FX-83…, FX-85…, FX-86…, FX-87…
  • Texas Instruments: TI-30… (außer “Pro”), TI-34…
  • Sharp: EL-500…, EL-520…, EL-531…, EL-W531…
  • Citizen: SR-270X

Nicht zugelassen sind Taschenrechner mit Funktionen wie Matrixrechnung, Gleichungssysteme, Integral- und Differentialrechnung, Programmierbare Rechner, Grafikrechner sowie Computer-Algebra-System (CAS) Rechner.

Konkrete Beispiele für Modelle, die nicht zugelassen sind:

  • Casio: FX-3…(außer FX 350), FX-4…, FX-5…, FX-6…, FX-7…, FX-9… , CG…, ClassPad…, Algebra…
  • Texas Instruments: TI-30X Pro, TI-8…, TI-Nspire…, Voyage…
  • Sharp: EL-W506…, EL-99…

Prof. Volker Beckmann
Studiendekan

Hinweis zu verbotenen Hilfsmitteln

Vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung des Prüfungsausschusses aus wichtigen Gründen werden bei  Klausuren Computer, Notebooks, Netbooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches oder ähnliches elektronisches Gerät als verbotene Hilfsmittel eingestuft.
Bereits das Mitführen solcher Geräte in den Prüfungsraum führt zur Annahme eines Täuschungsversuchs.
Diese Regelung gilt für alle Klausuren in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen. (BWL, Management und Recht)

Zulassung in Diplomprüfungen

Ab der kommenden Prüfungsphase gilt, dass ohne Vorlage der Prüfungszulassung die Teilnahme an der Prüfung nicht mehr möglich ist. Können Studierende die Zulassung nicht zur Prüfung vorlegen, ist eine möglicherweise trotzdem durchgeführte Prüfung unwirksam. Derartige Fälle sind im Prüfungsprotokoll zu vermerken. Eine nachträgliche Vorlage ist nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Beckmann
Studiendekan