Festlegungen zum Sommersemester 2024

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Sommersemester 2024 beschlossen und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Festlegungen zum Wintersemester 2023/24

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2023/24, konkret zur Anfänger- und Vorgerücktenübung Privatrecht, beschlossen und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Festlegungen zum Sommersemester 2023

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Sommersemester 2023, konkret zur Anfänger- und Vorgerücktenübung Privatrecht, beschlossen und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Anmeldung zu den Fachprüfungen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht (Zwischenprüfung) des Studienganges Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung

Vom 20. März - 23. April 2023 findet die Anmeldung zu den o.g. Fachprüfungen des Sommersemesters 2023 statt. Die Anmeldung (Klausur(en) und Hausarbeit) soll über das Internet his.uni-greifswald.de erfolgen. In Ausnahmefällen ist die Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt der Universität Greifswald, Rubenowstr. 2, möglich. Bitte nehmen Sie dazu ausschließlich per Post oder per E-Mail Kontakt auf. Für die Prüfung „Allgemeine Grundlagen des Rechts“ gilt die allgemeine universitäre Anmeldefrist! 

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Festlegungen zum Wintersemester 2022/23

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2022/23 beschlossen und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Aktualisierung der Festlegungen zum Wintersemester 2021/22

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat mit Blick auf die bevorstehende Prüfungsphase die Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2021/22 aktualisiert und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Festlegungen zum Wintersemester 2021/22

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2021/22 aktualisiert und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

2. Aktualisierung der Festlegungen zum Sommersemester 2021

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat seine Festlegungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Sommersemester 2021 unter Hinweis auf die Teststrategie bei Präsenzprüfungen aktualisiert und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Aktualisierung der Festlegungen zum Sommersemester 2021

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat seine Festlegungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Sommersemester 2021 aktualisiert und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Festlegungen zum Sommersemester 2021

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat seine Festlegungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Sommersemester 2021 auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Aktualisierung der Festlegungen zum Wintersemester 2020/21

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2020/21 in Punkt 3. Schwerpunktbereich aktualisiert und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Festlegungen zum Wintersemester 2020/21

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2020/21 aktualisiert und auf den Fakultätsseiten veröffentlicht.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Verlautbarung des Prüfungsausschusses - Aktualisierung

 

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat verschiedene Regelungen zusammengefasst und aktualisiert. Die Bekanntmachungen erfolgen ab sofort nur noch über die entsprechende Fakultätsseite.

 

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Verlautbarung des Prüfungsausschusses

 

1. Bis auf weiteres werden alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Anfängerübungen unmittelbar nach Abschluss der Korrektur der letzten Prüfungsleistung in einem einzigen Umschlag an die Studierenden versandt. Die Remonstrationsfristen für alle übersandten Arbeiten laufen in diesem Fall erst ab Erhalt dieser Sendung. Auf besondere Anfrage werden diesen Studierenden die jeweiligen Prüfungsergebnisse von Seiten der Lehrstühle per E-Mail persönlich bekannt gegeben.

2. Studierende, die ihre jeweiligen Arbeiten früher haben möchten, können ihre bewertete schriftliche Prüfungsleistung unmittelbar nach der Korrektur zugesandt bekommen, wenn sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag schon bei der Abgabe der Arbeit in den für die Abgabe der Arbeit vorgesehenen Umschlag mit einfügen oder einen solchen Umschlag dem Lehrstuhl per Post zusenden bzw. durch Einwurf in einen Universitätsbriefkasten zukommen lassen. Der Lauf der Remonstrationsfrist beginnt in diesem Fall mit Erhalt der Prüfungsleistung durch die Studierenden, aber nicht vor dem virtuellen Besprechungstermin.
 

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Aktualisierung: Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Präsenzklausur)

 

Zum Klausurtermin müssen Studierende eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen und sich warm genug anziehen, dass die Prüfungsräume im Rahmen der Möglichkeiten maximal gelüften werden können.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der corona-bedingten Ausnahmesituation:

 

Für Studierende der Rechtswissenschaften gelten folgende Festlegungen in Ergänzung zu den teils aktualisierten Verlautbarungen mit Stand 20.03.2020, 12:00 Uhr:

 

1. Klausuren Anfängerübungen:

Klausuren der Anfängerübungen im Öffentlichen Recht, Privatrecht und Strafrecht (Fachprüfungen nach § 17 Abs.1 Nr. 2-4 PrüfO) werden im Sommersemester 2020 bis auf weiteres als Präsenzprüfungen veranstaltet.
Für die Klausuren der Vorgerücktenübungen finden Sie Hinweise auf der Fakultätsseite.

 

2. Prüfungsleistungen Grundlagenfächer:

Die Prüfungsleistungen für die Fachprüfung „Allgemeine Grundlagen des Rechts“ (Fachprüfung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PrüfO) werden auf Anfang August 2020 verschoben. Der Prüfungsausschuss wird den genauen Termin rechtzeitig festlegen. Die Anmeldezeiträume werden durch diese Verschiebung nicht berührt.

 

3. Schwerpunktbereichklausuren:

Die Schwerpunktbereichsklausuren werden auf den Zeitpunkt Ende August/Anfang September 2020 verschoben. Der Prüfungsausschuss wird den genauen Termin rechtzeitig festlegen. Die Anmeldezeiträume werden durch die Verschiebung des Prüfungstermins nicht berührt.

 

4. Noch nicht abgeschlossene Studienarbeiten der Schwerpunktbereiche:

Der Wiederbeginn der Bearbeitungsfrist für die noch ausstehenden Studienarbeiten wird auf den 11. Mai festgelegt. Zum Erwartungshorizont für diese Arbeiten gelten die aktualisierten Informationsseiten der Fakultät.
 

5. Berechnung der Semesterzeiten nach § 2 Abs. 3 PrüfO:

Ohne Antragserfordernis erhalten alle Studierenden für das Sommersemester 2020 eine Regelstudienzeitverlängerung um ein Semester nach § 2 Abs. 3 PrüfO i.V.m. § 26 Abs. 2 JAPO. Diese Festlegung des Prüfungsausschusses gilt ausschließlich für die universitären Prüfungen (Zwischenprüfung, Schwerpunktbereichsprüfungen), jedoch nicht für die Freiversuchsregelung bei der staatlichen Pflichtfachprüfung.

 

6. Rücktrittsmöglichkeit:

a) Bei allen Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung wird den Studierenden eine Rücktrittsmöglichkeit unter Berufung auf die Belastungen durch die Corona-Epidemie gewährt. Anträge müssen vor Beginn der Prüfungsleistung eingegangen sein. Für die Anfängerübungen gilt dann die Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO.

b) In besonders begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachweisbarer eigener Vorerkrankung oder einem vergleichbaren, auch altersbedingten hohen Risiko einer nachweislich im gleichen Haushalt lebenden Person, kann der Prüfungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von der Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO zulassen; das gleiche gilt für Personen, die nach den Hygieneregeln des Rektorats nicht an Präsenzklausuren teilnehmen dürfen.

Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften

Hinweis zu verbotenen Hilfsmitteln

Stand 15.05.2016

Vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung des Prüfungsausschusses aus wichtigen Gründen werden bei Aufsichtsarbeiten Computer, Notebooks, Netbooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartphones oder ähnliches elektronisches Gerät als verbotene Hilfsmittel eingestuft.

Bereits das Mitführen solcher Geräte in den Prüfungsraum führt zur Annahme eines Täuschungsversuchs.

gez. Prof. Dr. Stefan Habermeier
Prüfungsausschussesvorsitzender
Studiengang Rechtswissenschaften