Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale
Update 10.03.2023
Liebe Studierende,
wie in meiner letzten E-Mail angekündigt, möchte ich Sie über den aktuellen Stand zur Auszahlung der Energiepauschale informieren.
Das Wissenschaftsministerium hat den 14.03.2023 als Termin für die Übermittlung der Zugangsdaten festgelegt. Wir werden Ihnen daher am nächsten Dienstag den Zugangscode an Ihre universitäre E-Mail-Adresse senden. Zugleich können Sie dann auch Ihre PIN in der Accountverwaltung unter https://ums.uni-greifswald.de/login abrufen.
Das Portal des Bundes soll ab dem 15.03.2023 freigeschaltet sein.
Beste Grüße
Juliane Huwe
Universität Greifswald
Dezernentin für Personal und Finanzen
Rubenowstraße 2, 17489 Greifswald
Update 03.03.2023
Liebe Studierende,
wir hatten Sie darüber informiert, dass wir Ihnen voraussichtlich ab 2.3. Ihre Zugangsdaten für das Portal zur Auszahlung der Energiepreispauschale übermitteln. Das Wissenschaftsministerium hat nun kurzfristig festgelegt, dass alle Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern ihren Studierenden die Daten erst an einem einheitlichen, vom Ministerium noch festzulegenden Termin kurz vor dem Start des Portals, welcher für den 15. März angekündigt ist, übermitteln dürfen.
Ich bitte daher um Verständnis. Wir benachrichtigen Sie sobald wir etwas Neues wissen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Juliane Huwe
Universität Greifswald
Dezernentin für Personal und Finanzen
Rubenowstraße 2, 17489 Greifswald
Liebe Studierende,
nachdem Sie leider sehr lange auf die Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale warten mussten, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bund und die Länder nun die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen haben, um den Antrags- und Auszahlungsprozess in Kürze zu starten.
Der Bund wird ab dem 15.03.2023 ein zentrales Online-Portal starten, in welchem Sie den Antrag auf Auszahlung der 200 Euro stellen können.
Auf der dem Portal vorgeschalteten Internetseite www.Einmalzahlung200.de finden Sie bereits jetzt Informationen zur Anspruchsberechtigung und zum geplanten Verfahren. Die Seite wird fortlaufend um aktuelle Informationen ergänzt. Der Bund hat angekündigt, in Kürze zusätzlich eine Hotline einzurichten.
Den Hochschulen, so auch der Universität Greifswald, kommt in diesem Prozess die Aufgabe zu, für das Portal eine verschlüsselte Liste der am Stichtag 01.12.2022 immatrikulierten Personen zu übermitteln und Ihnen die für den Zugang zum Portal erforderlichen Zugangsdaten bereitzustellen. Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel erfolgen direkt durch den Bund.
Für den Zugang zum Portal ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgesehen. Erforderlich sind:
- ein Zugangsschlüssel: Ihren individuellen Schlüssel werden wir Ihnen am 02.03.2023 per E-Mail an Ihre universitäre E-Mail-Adresse übermitteln.
- eine Identifizierung Ihrer Person. Diese Identifizierung ist alternativ über folgende Wege möglich:
a) PIN (persönliche Identifikationsnummer): Die PIN stellt Ihnen das URZ ab 02.03.2023 in der Accountverwaltung nach Eingabe Ihrer üblichen Zugangsdaten zur Verfügung.
b) ein BundID-Konto (Informationen zur Einrichtung eines solchen Kontos finden Sie unter www.Einmalzahlung200.de)
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihren universitären E-Mail-Account aktiviert haben und setzen Sie auch Kommiliton*innen, von denen Sie wissen, dass sie diesen Account nicht nutzen, darüber in Kenntnis, dass dieser Account aktiviert sein muss.
Die für diese Datenverarbeitung erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende
Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) ist die Universität Greifswald rechtlich verpflichtet, die notwendigen Daten der Anspruchsberechtigten an das Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV zu übermitteln, um im Falle Ihrer Antragsstellung eine unkomplizierte Bearbeitung zu ermöglichen. Hierfür werden Ihre unten aufgeführten personenbezogene Daten verarbeitet. Im Folgenden erhalten Sie die Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO bezüglich dieser Datenverarbeitung.
Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne ist die
Universität Greifswald
gesetzlich vertreten durch die Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel
Domstraße 11, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 0
rektorinuni-greifswaldde
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Universität Greifswald ist
René Schülke
SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Telefon +49 385 20092 1213
datenschuetzeruni-greifswaldde
Personenbezogene Daten
Wir werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten:
- Benutzername der Accountverwaltung der Universität Greifwald,
- studentische E-Mail-Adresse,
- Vor- und Familienname,
- Geburtsdatum,
- Zugangsschlüssel für die Antragstellung,
- PIN für die Antragstellung.
Verarbeitungstätigkeiten
Wir werden Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum in einer Liste erfassen, verschlüsseln und an das Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV übermitteln. Darüber hinaus werden wir mittels der erstellten Liste über den seitens des o.g. Ministeriums bereitgestellten Zugangsschlüssel-Generator einen Zugangsschlüssel sowie eine PIN für Sie generieren. Den Zugangsschlüssel erhalten Sie per E-Mail an Ihre studentische Mailadresse, die PIN wird in Ihrer Accountverwaltung (UMS) der Universität Greifswald für Sie hinterlegt. Sämtliche erforderlichen Daten werden aus dem System für die Studierendenverwaltung (HIS-SOS) bezogen.
Verarbeitungszweck
Zweck, für den Ihre Daten verarbeitet werden, ist die Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtung zur Erstellung und Übermittlung der Liste der Anspruchsberechtigen sowie der Erzeugung und Bereitstellung des Zugangsschlüssels und der PIN für die Antragstellung der Energiepreispauschale für Studierende.
Empfänger und Speicherung der personenbezogenen Daten
Anhand der Liste der Anspruchsberechtigten wird durch eine berechtigte Person des Universitätsrechenzentrums Ihr Zugangsschlüssel und die PIN erstellt und Ihnen zugänglich gemacht. Die Liste wird anschließend verschlüsselt an das Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV übermittelt. Nach erfolgter Übermittlung wird die Liste unverzüglich gelöscht.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 14 EPPSG-VO M-V.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger, den Zweck und die Dauer der Datenverarbeitung zu erhalten. Zusätzlich haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung (z. B. Sperrung), auf Löschung sowie auf die Datenübertragbarkeit Ihrer Daten. Zudem haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen Direktwerbung.
Ferner haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74 A
19055 Schwerin
Datenschutzinformation nach Art. 13 und 14 DS-GVO
des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Bewilligungsbehörde, die im Land Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Einmalzahlung für Studierende nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)
- Datenschutzinformation für Antragstellende -
1. Überblick und Anwendungsbereich
Seit Februar 2023 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten (kurz WKM“) bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Einmalzahlung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) übertragen. So ist das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Bearbeitung der Verfahren nach § 1 Abs. 1 der EPPSG-Durchführungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (EPPSG-VO) zuständig.
Die Auszahlung der Einmalzahlungen nach dem EPPSG kann elektronisch unter der URL www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Im Rahmen der Abwicklung der Auszahlungen beschränkt sich die Zuständigkeit des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten auf Antragsberechtigte aus Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Abwicklung der Zahlungen nach dem EPPSG ist das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten nur teilweise für das Verfahren zuständig bzw. übernimmt nur teilweise die entsprechenden Datenverarbeitungsaufgaben und ist insoweit nur teilweise datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, wie sich aus Ziff. 1.1-1.2 ergibt.
Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Auszahlungen der Einmalzahlungen nach dem EPPSG erfolgt in zwei voneinander getrennten Abschnitten:
- Verarbeitungsabschnitt „Antragssystem“ (Verantwortlichkeit des MID Sachsen-Anhalt, s. Ziff. 1.1).
- Verarbeitungsabschnitt „Fachverfahren EPPSG“, einschließlich Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte und Datenaufbewahrung (Verantwortlichkeit des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten], s. Ziff. 1.2). Dieser Verarbeitungsabschnitt umfasst auch die Versendung von Kassendateien zur Vorbereitung der Auszahlung der Geldbeträge durch die Bundeskasse.
1.1. Verarbeitungsabschnitt „Antragssystem“
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch („online“) über die Website mit der URL www.einmalzahlung200.de. Die Antragstellenden können ihren Antrag dort im eigenen Namen stellen.
Die Datenschutzerklärung des MID Sachsen-Anhalt für die Antragstellung ist abrufbar unter www.einmalzahlung200.de/datenschutz.
1.2. Verarbeitungsabschnitt „Fachverfahren EPPSG“ (automatisierte Antragsbearbeitung; Bescheiderlass und -bekanntgabe)
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten ist die Bewilligungsbehörde für Antragstellende im Land Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 1 Absatz 1 EPPSG-VO. Die gestellten Anträge werden dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten vom MID Sachsen-Anhalt zugeleitet. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten prüft die Anträge der Antragstellenden vollautomatisiert und erlässt Bescheide über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten ist auch für die Versendung von Kassendateien an das BMBF zur Vorbereitung der Auszahlung der Geldbeträge durch die Bundeskasse zuständig. Diese Verarbeitungstätigkeiten des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgen auf einer Verarbeitungsplattform, die – unter strikter Trennung der Datenhaltung und Zugriffsrechte – durch technische Schnittstellen mit dem Antragssystem (siehe Ziff. 1.1) verbunden ist.
2. Verantwortlicher
Diese Datenschutzinformationen gelten nur, soweit das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten für den Verarbeitungsabschnitt „Fachverfahren EPPSG“ und ggf. die Kommunikation mit Antragstellenden (Ziff. 1.2.) datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
In diesen Fällen ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz „DS-GVO“) für die Verarbeitung personenbezogener Daten das
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 588 – 18360
E-Mail: thoralf.sens@wkm.mv-regierung.de
3. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zu Händen des Datenschutzbeauftragten -persönlich/vertraulich-
Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 588 – 18130
E-Mail: thomas.schalies@wkm.mv-regierung.de
4. Quellen der Daten, Datenkategorien, Zwecke und Rechtsgrundlage
4.1. Folgende Daten über die antragstellende Person übermitteln die Ausbildungsstellen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten an diese für die Zwecke des Verfahrensabschnitts „Fachverfahren EPPSG“:
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie die PIN in verschlüsselter Form
- Hash des jeweiligen individuellen Zugangsschlüssels
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten pflegt diese verschlüsselten personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der EPPSG-VO in das IT-System ihres Fachverfahrens ein. Dies dient der Vorbereitung der automatisierten Abwicklung im Falle einer Antragstellung.
4.2. Folgende Daten über die antragstellende Person, die das MID Sachsen-Anhalt im Verarbeitungsabschnitt „Antragssystem“ verarbeitet (siehe Ziff. 1.1.), werden aus dieser Quelle an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten für die Zwecke des Verarbeitungsabschnitts „Fachverfahren EPPSG“ übermittelt:
- Stamm- und Kontaktdaten zur antragstellenden Person: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse; Angaben zum Wohnsitz (optional nach Wahl der antragstellenden Person), Telefon (optional nach Wahl der antragstellenden Person)
- Bankdaten: Kontoinhaber, IBAN
- Erklärungen der antragstellenden Person zu Tatsachen und Kenntnisnahmeerklärungen
- Zugangsschlüssel
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten verarbeitet diese personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der EPPSG-VO, indem sie die aus dem Antragssystem übermittelten Daten den ursprünglich durch die Ausbildungsstätten übermittelten Daten anhand des Zugangsschlüssels zuordnet, diese entschlüsselt und sodann die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem EPPSG prüft. Dies dient der Durchführung des Verwaltungsverfahrens.
4.3. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten nimmt zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der EPPSG-VO einen Abgleich der Antragsdaten der antragstellenden Person mit den Fachverfahren anderer zuständiger Stellen vor. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erhält von der jeweils zuständigen Stelledie Meldung, ob an die betroffene Person bereits eine Auszahlung vorgenommen wurde.
4.4. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten übermittelt an das Antragssystem unter datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit des MID Sachsen-Anhalt (Abschnitt I., Ziffer 1.1.) die Aktualisierung des Antragsstatus je Bearbeitungsfall. Dies ermöglicht, dass Antragstellende im Antragssystem Informationen zum Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen können.
4.5. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragstellenden zum Zweck der Vorbereitung und späteren Durchführung (Antragsbearbeitung) des Verfahrens im Rahmen des Fachverfahrens EPPSG ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 14 Abs. 1 EPPSG-VO. Die öffentliche Aufgabe ergibt sich aus § 2 Abs. 2 EPPSG i.V.m. den Regelungen der EPPSG-VO i.V.m. den Regelungen der „Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung eines digitalen Portals im Vollzug des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes“.
5. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
5.1 Auftragsverarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Empfänger auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DS-GVO
Art der Verarbeitungstätigkeit | Auftragsverarbeiter als Empfänger | Sitzland des Dienstleisters |
Rechenzentrumsbetrieb / Hosting, einschließlich Software, Implementierung und Prozessdesign | init Aktiengesellschaft, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin als Auftragsverarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten | DE |
5.2. Andere Verantwortliche als Empfänger
Art der Verarbeitungstätigkeit | Andere Verantwortliche als Empfänger | Sitzland des Empfängers |
Datenabgleich zur Vermeidung mehrfacher Antragstellung | Andere zuständige Stellen in den Fachverfahren | DE |
Versendung von Kassendateien zur Vorbereitung der Auszahlung durch die Bundeskasse | Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 D-10117 Berlin | DE |
Aktualisierung des Antragsstatus zur Bereitstellung entsprechender Informationen für die Antragstellenden im Antragssystem | Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg | DE |
5.3. Automatisierte Entscheidungsfindung
Durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgt im Regelfall der Antragsbearbeitung eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 Abs. 1 DS-GVO. Diese ist nach Art. 22 Abs. 2 lit. b DS-GVO i.V.m. § 35a VwVfG i.V.m. den Regelungen der EPPSG-VO, insbesondere § 11 EPPSG-VO, zulässig.
Durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgt kein Profiling im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. f DS-GVO oder Art. 14 Abs. 2 lit. g DS-GVO.
6. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die in Abschnitt 4. genannten personenbezogenen Daten bleiben innerhalb des IT-Systems „Fachverfahren EPPSG“ so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung des automatisierten Verfahrens erforderlich ist.
Darüber hinaus werden die Daten außerhalb des IT-Systems gespeichert, sofern dies für die Zwecke des Verwaltungsverfahrens sowie zur Erfüllung der jeweils einschlägigen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
7. Betroffenenrechte
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DS-GVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung,
- Recht auf Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO erfolgt
- Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter 3. genannten Datenschutzbeauftragte/n im Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten wenden.
Diese Seite hat die Kurz_URL: www.uni-greifswald.de/200euro