Vergeltung, Abschreckung, Besserung, Schutz vor dem Täter? Warum und wozu strafen wir?

Prof. Dr. Olaf Hohmann, © Laura Schirrmeister, 2022

 

Die Frage nach dem „Sinn“ und „Zweck“ der Strafe reicht bis weit in die Antike zurück. Bereits im fünften Jahrhundert vor Christus wurde diskutiert, ob die Strafe dem Übeltäter ohne Rücksicht auf die Folgen Gerechtigkeit widerfahren lassen solle oder ob sie andere abschrecken und so die Gesellschaft bessern soll.
Um die richtige Antwort auf diese Frage streiten sich noch heute die Straftheorien. Nach den sogenannten absoluten Straftheorien ist Strafe Vergeltung, stellt Gerechtigkeit wieder her und bewirkt die Sühne. Strafe ist losgelöst von ihrer gesellschaftlichen Wirkung. Demgegenüber gehen die sogenannten relativen Straftheorien davon aus, dass Strafrecht den Zweck hat, Verbrechen zu verhüten. Nicht weil ein Gesetz missachtet wurde wird bestraft, sondern damit nicht keine Gesetze mehr missachtet werden. In dem Streit hat sich bislang noch keines der Lager durchgesetzt. Die Kriminalitätsbereiche sind zu unterschiedlich und die Erwartungen der Gesellschaft zu mannigfaltig, um eine befriedige Antwort zu geben.

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