Zweites Greifswalder Gespräch zum Energie-, Umwelt- und Seerecht

Symbolbild Universität Greifswald, © Till Junker, 2018
Symbolbild historischer Campus der Universität Greifswald, © Till Junker, 2018

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % und bis 2035 auf 100 % zu erhöhen sowie Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Auch eine Autarkie Deutschlands von Importen fossiler Energieträger aus Russland sowie der Notwendigkeit der Transformation privater Heizungen von gas- auf strombasierte Anlagen führen zu einem gesteigerten Druck auf den Stromnetzausbau. Insbesondere Verteilernetze müssen beschleunigt ertüchtigt oder neu gebaut werden. Hemmnisse werden vor allem in einer mangelnden Personalausstattung der zuständigen Behörden sowie in zu langwierigen Zulassungs- und Klageverfahren gesehen. Demgegenüber machen Individualkläger oftmals eine nicht ausreichende Berücksichtigung von Gesundheits- und Eigentumsinteressen sowie Umweltverbände Habitat- und Artenschutzbelange gerichtlich geltend.

Inwieweit Politik, Verwaltung und das geltende Recht sich diesen Herausforderungen annehmen, insbesondere ob das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte „Osterpaket“ und das Eckpunktepapier des BMWK und Bundesumweltministeriums auf den Zielkonflikt zwischen Ausbau von Windkraftanlagen und Arten-schutz angemessen reagieren, sind Diskussionsfragen zwischen Energieversorgungswirtschaft, Planungs- und Zulassungsbehörden sowie Rechtswissenschaft auf dem 2. Greifswalder Gespräch zum Energie-, Umwelt- und Seerecht.

Ansprechpartnerin an der Universität Greifswald
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Institut für Umwelt-, Energie- und Seerecht (IfEUS)
Domstraße 20 A, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100
ifeusuni-greifswaldde

 

Organisator

  • Prof. Dr. Sabine Schlacke

Veranstaltungsort

  • Konferenzsaal der Universität Greifswald
    Domstraße 11
    17489 Greifswald

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