Gleichstellungsmonitor Wissenschaft und Forschung
28. Datenfortschreibung (2022/2023) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
Einführung Das Jahr 2024 ist aus gleichstellungspolitischer Sicht ein besonderes Jahr: Zum einen garantiert Art. 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ seit 75 Jahren umfassende Gleichberechtigung auf allen Gebieten. Zum anderen wurde dieser Artikel im Jahr 1994 um den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ erweitert. Dieses zweifache Jubiläum – 75 Jahre Gleichberechtigung und 30 Jahre Gleichstellung im Grundgesetz – bietet Anlass, Erreichtes zu würdigen und zugleich mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese in der Verfassung verankerten Ziele umgesetzt werden. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz veröffentlicht seit 2008 – in Fortführung der seit 1998 veröffentlichten Berichte der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) – jährlich einen Gesamtüberblick in Form einer Fortschreibung des Datenmaterials zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Im Jahr 2024 erscheint die 28. Datenfortschreibung, die die Jahre 2022 (Daten zu den Frauenanteilen bei Professuren) und 2023 (restliche Daten) in den Blick nimmt, erstmals unter neuem Titel: Als „Gleichstellungsmonitor Wissenschaft und Forschung“ beobachtet die GWK von nun an die Situation von Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, ordnet diese ein und weist auf relevante Entwicklungen und Desiderate hin.