Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Arbeitgeber, in diesem Falle die Universität Greifswald hat eine besondere Fürsorgepflicht für Ihre Beschäftigten. Diese ergeben sich als Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine daran anschließende Aufgabe, die im Sozialgestztbuch näher bestimmt wird. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten (§ 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Dazu hat die Universität Greifswald mit dem Personalrat und weiteren Beteiligten eine Dienstvereinbarung (DV BEM) erarbeitet und verabschiedet, die das genauere Prozedere, sowie die Pflichetn des Arbeitgebers beschreibt. Den Beschäftigten wird danach Hilfe angeboten. Das Verfahren ist jedoch für die Beschäftigten freiwillig. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam mit dem Beschäftigten herauszufinden, ob der Arbeitgeber seinerseits etwas unternehmen kann, was dem Beschäftigten "entlastet".
Das betriebliche Eingliederungsmanagement beinhaltet insbesondere folgende Ziele:
- Überwindung und Berücksichtigung krankheitsbedingter Einschränkungen,
- Überwindung sowie Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeitszeiten,
- Begleitung bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess,
- Erhalt und Förderung der Gesundheit,
- Erhalt des Arbeitsplatzes der Betroffenen,
- Vermeidung von berufsbedingten Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen,
- Vermeidung von begrenzter Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Das BEM unterliegt dabei folgenden Prinzipien:
- Die Teilnahme der berechtigten ist freiwillig, die Ablehnung des Angebotes zieht keine Konsequenzen nach sich,
- Vertraulichkeit im Informationsaustausch,
- Datenschutz und besondere Schweigepflicht über alle zur Kenntnis gegebenen persönlichen Daten und Umstände für alle im BEM-Prozess Beteiligten,
- Transparenz im laufenden BEM-Verfahren zwischen den Beteiligten,
- BEM kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Mit diesem auf Vertraulichkeit und Tranzparenz angelegetem Prozess soll den Beschäftigten jeder Zeit die Möglichkeit gegeben werden, den Prozess als für sich gesundheitsförderlich zu verstehen.