Die Änderungsverträge gelten nur für ehemalige Beschäftigte, die die Geltung der Tarifverträge bis zum 30. September 2019 schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Nach Antragstellung ist die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 37 TV-L zu beachten.
Hinweise für die Antragstellung