Geltendmachung von tariflichen Ansprüchen für nicht mehr Beschäftigte

NPR,GPR,WPR

Die Änderungsverträge gelten nur für ehemalige Beschäftigte, die die Geltung der Tarifverträge bis zum 30. September 2019 schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Nach Antragstellung ist die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 37 TV-L zu beachten.

Hinweise für die Antragstellung


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