Personalunterlagen für zukünftige Beschäftigte
Für alle Mitarbeiter*innen der Universität Greifswald wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist das Landesbeamtengesetz (LBG) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Mitarbeiter*innen haben das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
Kontakt:
Referat Personal
Domstraße 14
17489 Greifswald
persdezuni-greifswaldde
Unterlagen für die Personalakte
Bitte fertigen Sie Kopien (ggf. in deutscher oder englischer Übersetzung) von den Urkunden/Zeugnissen an und bringen Sie die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit, um deren Echtheit zu bestätigen.
- unterschriebener Lebenslauf
- Lichtbild (auf der Rückseite bitte mit Namen versehen) - Abgabe ist freiwillig
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde (dann entfällt die Geburtsurkunde)
- ggf. Geburtsurkunde der Kinder
- ggf. Scheidungsurteil (erste Seite genügt)
- letztes Schulzeugnis
- Abschlusszeugnis der Berufausbildung
- wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Diplom, Master, Staatsexamen, Promotion, Habilitation, jeweils Urkunde und ggf. Zeugnis)
- Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten (z. B. Arbeitsverträge, -zeugnisse)
- Führungszeugnis, bitte für eine Behörde beantragen (Belegart 0)
- ggf. Visum, Arbeitserlaubnis, Kopie Identity Card
Unterlagen für die Gehaltsanweisung
- Erklärung zur Bankverbindung (LAF 0530)
- Auszug Personalnachweis für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (LAF 2020)
- Erklärung zur Zusatzversorgung (LAF 4450)
- Erklärung zur Überprüfung der Versicherungsfreiheit bzw. Versicherungspflicht für Beschäftigungs- bzw. Nebenbeschäftigungsverhältnisse (LAF4610)
Zusätzlich für wissenschaftliche Beschäftigte:
Belehrungen und Gesetze
Belehrungen zur Kenntnisnahme und Unterzeichnung
- Verpflichtungserklärung Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Hinweise zur Personaldatenverarbeitung für Beschäftigte
- Hinweise zur Personaldatenverarbeitung (im Drittmittelbereich)
- Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen
- Empfangsbekenntnis
- Belehrung - Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorRL M-V
- Merkblatt für Beschäftigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Information zur Beteiligung des Personalrats