Personalunterlagen

Für alle Mitarbeiter*innen der Universität Greifswald wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist u.a. das Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten unterliegt den Vorschriften zum Datenschutz. Jeder hat das Recht, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich an:

Kontakt:
Referat Personal
Domstraße 14
17489 Greifswald
persdezuni-greifswaldde

 

Unterlagen für die Personalakte

Bitte fertigen Sie Kopien (ggf. in deutscher oder englischer Übersetzung) von den Urkunden/Zeugnissen an und bringen Sie die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit, um deren Echtheit zu bestätigen.

  • unterschriebener Lebenslauf
  • Lichtbild (auf der Rückseite bitte mit Namen versehen) - Abgabe ist freiwillig
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde (dann entfällt die Geburtsurkunde)
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • ggf. Scheidungsurteil (erste Seite genügt)
  • letztes Schulzeugnis
  • Abschlusszeugnis der Berufausbildung
  • wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Diplom, Master, Staatsexamen, Promotion, Habilitation, jeweils Urkunde und ggf. Zeugnis)
  • Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten (z. B. Arbeitsverträge, -zeugnisse)
  • Führungszeugnis, bitte für eine Behörde beantragen (Belegart 0)
  • ggf. Visum, Arbeitserlaubnis, Kopie Identity Card