Personalunterlagen für zukünftige Beschäftigte

Für alle Mitarbeiter*innen der Universität Greifswald wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist das Landesbeamtengesetz (LBG) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Mitarbeiter*innen haben das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Kontakt:
Referat Personal
Domstraße 14
17489 Greifswald
persdezuni-greifswaldde

Unterlagen für die Personalakte

Bitte fertigen Sie Kopien (ggf. in deutscher oder englischer Übersetzung) von den Urkunden/Zeugnissen an und bringen Sie die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit, um deren Echtheit zu bestätigen.

  • unterschriebener Lebenslauf
  • Lichtbild (auf der Rückseite bitte mit Namen versehen) - Abgabe ist freiwillig
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde (dann entfällt die Geburtsurkunde)
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • ggf. Scheidungsurteil (erste Seite genügt)
  • letztes Schulzeugnis
  • Abschlusszeugnis der Berufausbildung
  • wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Diplom, Master, Staatsexamen, Promotion, Habilitation, jeweils Urkunde und ggf. Zeugnis)
  • Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten (z. B. Arbeitsverträge, -zeugnisse)
  • Führungszeugnis, bitte für eine Behörde beantragen (Belegart 0)
  • ggf. Visum, Arbeitserlaubnis, Kopie Identity Card