Dienstreisen
Bei Dienstreisen im Rahmen von Drittmittelprojekten sind in der Regel die Bestimmungen des Landesreisekostenrechts (Landesreisekostengesetz – LRKG M-V) zu beachten. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahmeerklärungen für Reisekosten von nicht an der Universität beschäftigten Personen. Bitte beachten Sie die Informationen und Hinweise des Referats Personal.
Bitte verwenden Sie bei der Beantragung/Abrechnung von Dienstreisen sowie bei Kostenübernahmeerklärungen die entsprechenden Formulare des Referats Personal und rechnen Ihre Kosten insbesondere zum Projektende hin zeitnah ab, damit diese noch als Ausgaben im Vorhaben geltend gemacht werden können.
Referatsleitung
Karsten Bunge
Raum 1.07
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1265
karsten.bungeuni-greifswaldde