Ausfüllhinweise Formulare
Hinweise zum Ausfüllen von (Auszahlungs-)Anordnungen
- Geben Sie bitte immer die vollständige Adresse eines Zahlungsempfängers an (keine Postfachangaben!).
- Sollten auf einer Rechnung verschiedene Bankverbindungen angegeben sein, tragen Sie bitte immer die erste Bankverbindung auf der Kassenanordnung ein.
- Bitte heften Sie die Belege mit Heftklammern zusammen. Büroklammern können verloren gehen, geklebte Belege überdecken oftmals wichtige Angaben wie Adresse oder Bankverbindung des Zahlungsempfängers.
- Die Finanzen der Universität müssen wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Bitte beachten Sie daher – wenn möglich – den Abzug von Skonto vom Rechnungsbetrag.
- Reichen Sie Kassenanordnungen immer rechtzeitig vor der Fälligkeit einer Zahlung im Referat Haushalt bzw. Referat Drittmittel ein.
- Vermeiden Sie die Überweisung von Kleinbeträgen unter 5,00 Euro. Überweisen Sie gegebenenfalls mehrere Rechnungen an einen Zahlungsempfänger zusammen.
- Rechnungen können nicht per Vorauskasse beglichen werden. Laut Landeshaushaltsordnung können Zahlungen erst erfolgen, wenn eine Lieferung oder Leistung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist.
- Reichen Sie die Belege für Auslandszahlungen immer in doppelter Ausfertigung ein (ein Exemplar verbleibt bei der Universität, das andere Exemplar wird an die Landeszentralkasse geschickt). Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise für Auslandsüberweisungen unten auf dieser Seite.
Hinweise zum Ausfüllen der Auszahlungsanordnung für Auslandszahlungen
- Die Vordrucke bitte generell am PC ausfüllen.
- Auszahlungsanordnung und Rechnung sind immer zweifach einzureichen.
- Bitte kreuzen Sie oben an, um welche Art der Überweisung es sich handelt (SEPA-Land, kein SEPA-Land, Fremdwährung…). Eine Liste der Länder, die am SEPA-Verfahren teilnehmen, finden Sie weiter unten.
- Geben Sie bei Zahlungen in Fremdwährung (nicht EUR) eine eindeutige Währungsbezeichnung an (z.B. USD, CAD, GBP).
- Geben Sie für Warenlieferungen aus dem Ausland immer die Statistische Warennummer an. Diese wird für eine Meldung an das Statistische Bundesamt benötigt.
- Bei Überweisungen im SEPA-Raum ist generell die Angabe von IBAN und BIC erforderlich.
- Bei allen anderen Ländern geben Sie bitte den BIC sowie die Kontonummer des Empfängers an.
- Sollte der BIC nicht bekannt sein, geben Sie in den vorgesehenen Feldern die genaue Adresse der Empfängerbank an.
- Bitte beachten Sie, dass Zahlungsempfänger und Kontoinhaber übereinstimmen müssen.
Warenlieferungen aus der Europäischen Union gelten als innergemeinschaftlicher Erwerb. Bei der Auftragsauslösung ist daher beim Lieferanten zwingend unsere Umsatzsteuer-ID (USt-ID) anzugeben: DE 137 584 813. Bitte achten Sie darauf, dass auf diesen Rechnungen sowohl unsere USt-ID sowie die USt-ID des Lieferanten angegeben sind.
Auf den Eingangsrechnungen darf dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Diese wird durch die Universität nach deutschen Steuersätzen (7 % bzw. 19 %) an das Finanzamt abgeführt. Die entsprechenden Buchungen werden durch das Referat Haushalt vorgenommen.
Übersicht über die SEPA-Länder
Land | ISO-Code | Währung | Code | IBAN-Länge |
---|---|---|---|---|
Andorra | AND | Euro | EUR | 24 Stellen |
Belgien | BE | Euro | EUR | 16 Stellen |
Bulgarien | BG | Bulgarischer Lew | BGN | 22 Stellen |
Dänemark | DK | Dänische Krone | DKK | 18 Stellen |
Deutschland | DE | Euro | EUR | 22 Stellen |
Estland | EE | Euro | EUR | 20 Stellen |
Finnland | FI | Euro | EUR | 18 Stellen |
Frankreich | FR | Euro | EUR | 27 Stellen |
Griechenland | GR | Euro | EUR | 27 Stellen |
Großbritannien | GB | Britisches Pfund | GBP | 22 Stellen |
Irland | IE | Euro | EUR | 22 Stellen |
Island | IS | Isländische Krone | ISK | 26 Stellen |
Italien | IT | Euro | EUR | 27 Stellen |
Kroatien | HR | Kroatische Kuna | HRK | 21 Stellen |
Lettland | LV | Euro | EUR | 21 Stellen |
Liechtenstein | LI | Schweizer Franken | CHF | 21 Stellen |
Litauen | LT | Euro | EUR | 20 Stellen |
Luxemburg | LU | Euro | EUR | 20 Stellen |
Malta | MT | Euro | EUR | 31 Stellen |
Monaco | MC | Euro | EUR | 27 Stellen |
Niederlande | NL | Euro | EUR | 18 Stellen |
Norwegen | NO | Norwegische Krone | NOK | 15 Stellen |
Österreich | AT | Euro | EUR | 20 Stellen |
Polen | PL | Polnischer Zloty | PLN | 28 Stellen |
Portugal | PT | Euro | EUR | 25 Stellen |
Rumänien | RO | Rumänischer Leu | RON | 24 Stellen |
San Marino | SM | Euro | EUR | 27 Stellen |
Schweden | SE | Schwedische Krone | SEK | 24 Stellen |
Schweiz | CH | Schweizer Franken | CHF | 21 Stellen |
Slowakische Republik | SK | Euro | EUR | 24 Stellen |
Slowenien | SI | Euro | EUR | 19 Stellen |
Spanien | ES | Euro | EUR | 24 Stellen |
Tschechische Republik | CZ | Tschechische Krone | CZK | 24 Stellen |
Ungarn | HU | Ungar. Forint | HUF | 28 Stellen |
Vatikanstadt | VA | Euro | EUR | 22 Stellen |
Zypern | CY | Euro | EUR | 28 Stellen |
Die Banken folgender Länder haben IBAN, sind aber nicht Mitglied im SEPA-Raum:
Albanien, Aserbaidschan, Bahrain, Bosien-Herzegowina, Brasilien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Guatemala, Irak, Israel, Jordanien, Kasachstan, Kosovo, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Pakistan Palästina, Qatar, Saudi Arabien, Seychellen, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland
Referatsleitung
Hardis Rohde
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