Ausfüllhinweise Formulare


Hinweise zum Ausfüllen von (Auszahlungs-)Anordnungen

  • Geben Sie bitte immer die vollständige Adresse eines Zahlungsempfängers an (keine Postfachangaben!).
  • Sollten auf einer Rechnung verschiedene Bankverbindungen angegeben sein, tragen Sie bitte immer die erste Bankverbindung auf der Kassenanordnung ein.
  • Bitte heften Sie die Belege mit Heftklammern zusammen. Büroklammern können verloren gehen, geklebte Belege überdecken oftmals wichtige Angaben wie Adresse oder Bankverbindung des Zahlungsempfängers.
  • Die Finanzen der Universität müssen wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Bitte beachten Sie daher – wenn möglich – den Abzug von Skonto vom Rechnungsbetrag.
  • Reichen Sie Kassenanordnungen immer rechtzeitig vor der Fälligkeit einer Zahlung im Referat Haushalt bzw. Referat Drittmittel ein.
  • Vermeiden Sie die Überweisung von Kleinbeträgen unter 5,00 Euro. Überweisen Sie gegebenenfalls mehrere Rechnungen an einen Zahlungsempfänger zusammen.
  • Rechnungen können nicht per Vorauskasse beglichen werden. Laut Landeshaushaltsordnung können Zahlungen erst erfolgen, wenn eine Lieferung oder Leistung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist.
  • Reichen Sie die Belege für Auslandszahlungen immer in doppelter Ausfertigung ein (ein Exemplar verbleibt bei der Universität, das andere Exemplar wird an die Landeszentralkasse geschickt). Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise für Auslandsüberweisungen unten auf dieser Seite.

Auszahlungshinweise des Referats Drittmittel


Hinweise zum Ausfüllen der Auszahlungsanordnung für Auslandszahlungen

  • Die Vordrucke bitte generell am PC ausfüllen.
  • Auszahlungsanordnung und Rechnung sind immer zweifach einzureichen.
  • Bitte kreuzen Sie oben an, um welche Art der Überweisung es sich handelt (SEPA-Land, kein SEPA-Land, Fremdwährung…). Eine Liste der Länder, die am SEPA-Verfahren teilnehmen, finden Sie weiter unten.
  • Geben Sie bei Zahlungen in Fremdwährung (nicht EUR) eine eindeutige Währungsbezeichnung an (z.B. USD, CAD, GBP).
  • Geben Sie für Warenlieferungen aus dem Ausland immer die Statistische Warennummer an. Diese wird für eine Meldung an das Statistische Bundesamt benötigt.
  • Bei Überweisungen im SEPA-Raum ist generell die Angabe von IBAN und BIC erforderlich.
  • Bei allen anderen Ländern geben Sie bitte den BIC sowie die Kontonummer des Empfängers an.
  • Sollte der BIC nicht bekannt sein, geben Sie in den vorgesehenen Feldern die genaue Adresse der Empfängerbank an.
  • Bitte beachten Sie, dass Zahlungsempfänger und Kontoinhaber übereinstimmen müssen.

Warenlieferungen aus der Europäischen Union gelten als innergemeinschaftlicher Erwerb. Bei der Auftragsauslösung ist daher beim Lieferanten zwingend unsere Umsatzsteuer-ID (USt-ID) anzugeben: DE 137 584 813. Bitte achten Sie darauf, dass auf diesen Rechnungen sowohl unsere USt-ID sowie die USt-ID des Lieferanten angegeben sind.

Auf den Eingangsrechnungen darf dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Diese wird durch die Universität nach deutschen Steuersätzen (7 % bzw. 19 %) an das Finanzamt abgeführt. Die entsprechenden Buchungen werden durch das Referat Haushalt vorgenommen.


Übersicht über die SEPA-Länder

Land ISO-Code Währung Code IBAN-Länge
Andorra AND Euro EUR 24 Stellen
Belgien BE Euro EUR 16 Stellen
Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN 22 Stellen
Dänemark DK Dänische Krone DKK 18 Stellen
Deutschland DE Euro EUR 22 Stellen
Estland EE Euro EUR 20 Stellen
Finnland FI Euro EUR 18 Stellen
Frankreich FR Euro EUR 27 Stellen
Griechenland GR Euro EUR 27 Stellen
Großbritannien GB Britisches Pfund GBP 22 Stellen
Irland IE Euro EUR 22 Stellen
Island IS Isländische Krone ISK 26 Stellen
Italien IT Euro EUR 27 Stellen
Kroatien HR Kroatische Kuna HRK 21 Stellen
Lettland LV Euro EUR 21 Stellen
Liechtenstein LI Schweizer Franken CHF 21 Stellen
Litauen LT Euro EUR 20 Stellen
Luxemburg LU Euro EUR 20 Stellen
Malta MT Euro EUR 31 Stellen
Monaco MC Euro EUR 27 Stellen
Niederlande NL Euro EUR 18 Stellen
Norwegen NO Norwegische Krone NOK 15 Stellen
Österreich AT Euro EUR 20 Stellen
Polen PL Polnischer Zloty PLN 28 Stellen
Portugal PT Euro EUR 25 Stellen
Rumänien RO Rumänischer Leu RON 24 Stellen
San Marino SM Euro EUR 27 Stellen
Schweden SE Schwedische Krone SEK 24 Stellen
Schweiz CH Schweizer Franken CHF 21 Stellen
Slowakische Republik SK Euro EUR 24 Stellen
Slowenien SI Euro EUR 19 Stellen
Spanien ES Euro EUR 24 Stellen
Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK 24 Stellen
Ungarn HU Ungar. Forint HUF 28 Stellen
Vatikanstadt VA Euro EUR 22 Stellen
Zypern CY Euro EUR 28 Stellen

Die Banken folgender Länder haben IBAN, sind aber nicht Mitglied im SEPA-Raum:

Albanien, Aserbaidschan, Bahrain, Bosien-Herzegowina, Brasilien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Guatemala, Irak, Israel, Jordanien, Kasachstan, Kosovo, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Pakistan Palästina, Qatar, Saudi Arabien, Seychellen, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland


Referatsleitung

Hardis Rohde
Raum 1.25
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1362
hardis.rohdeuni-greifswaldde