Bogislaw-Stipendium aus dem Körperschaftshaushalt im Sommersemester 2023 (Abgelaufen)

Die Universität Greifswald vergibt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Finanzmittel aus dem Körperschaftshaushalt zu jedem Semester Bogislaw-Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.


Ein Anspruch auf Förderleistungen besteht nicht.

Das Grundstipendium beträgt 1.200,00 Euro. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein Familienzuschlag in Höhe von 150,00 Euro für das erste Kind sowie 100,00 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/ Wahlamt/ Stipendien

Domstraße 11 Eingang 3/4 Raum 3.18
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1357

stabstip@uni-greifswald.de


Bewerbungstermin zum Sommersemester 2023

Die Universität Greifswald vergibt zum kommenden Sommersemester 2023 voraussichtlich zwei neue Stipendien aus Mitteln des Körperschaftshaushaltes der Universität Greifswald.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 30.11.2022 und endet am 05.02.2023 (Ausschlussfrist).

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/ Wahlamt/ Stipendien

Domstraße 11 Eingang 3, OG
17489 Greifswald

Wichtiger Hinweis:

Es können nur fristgemäß und vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden!


Hinweise zur Bewerbung

Bitte beachten Sie unbedingt die folgende Hinweise bei Ihrer Bewerbung.

1. Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einmal in Schriftform und einmal elektronisch (PDF) einzureichen:

  • Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie Hochschulzeugnis
  • evtl. Notenspiegel oder Nachweise anderer wiss. Leistungen
  • Vorhabensbeschreibung/Konzeption
  • Gutachten Betreuer (Professor, M-V)
  • Zweitgutachten eines weiteren HS-Lehrers (Professor, M-V)
  • Bestätigung der Annahme als Doktorand
  • Immatrikulationsnachweis als Promotionsstudent
  • evtl. Geburtsurkunden der Kinder und Antrag auf Familienzuschlag


Zur Antragstellung ist das Formular zu verwenden, das unten zum Download bereitsteht. Eine Übersicht der erforderlichen Bewerbungsunterlagen kann dem Antragsformular entnommen werden.
Das Promotionsvorhaben ist so zu bemessen, dass bei planmäßigem Verlauf eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb der Regelförderdauer von zwei Jahren möglich ist. Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen und Auskünfte sind bei der Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien erhältlich.

2. Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien

Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums sind u.a.:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
  • Annahme als Doktorand an der entsprechenden Fakultät der Universität Greifswald und wissenschaftliche Betreuung durch zwei Professoren oder Professorinnen der Universität Greifswald oder einer der Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Immatrikulation als Promotionsstudent an der Universität Greifswald
  • Das beabsichtigte wissenschaftliche Vorhaben soll einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lassen.
3. Ausschluss der Förderung

Eine Förderung ist u.a. ausgeschlossen, wenn der/die Antragsteller/in oder Stipendiat/in

  • bereits promoviert worden ist,
  • für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung erhält oder erhalten hat,
  • für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung erhält oder erhalten hat,
  • sich in einer Ausbildung (hierzu zählt auch ein Studium) oder beruflichen Einführung befindet, die nicht unterbrochen wird,
  • erwerbstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung vereinbare Tätigkeit in geringem Umfang (uniintern 10 Wochenstunden, außerhalb der Universität 5 Wochenstunden).
4. Antrag auf Weiterbewilligung

Bei einem Antrag auf Weiterbewilligung des Stipendiums müssen Sie bis zum 05.02.2023 einen Arbeitsbericht bei der Vergabekommission vorlegen, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung noch offener Probleme ergeben, ebenfalls eine Stellungnahme des Betreuers, in der die bisher erbrachte Leistung des Stipendiaten bewertet und die Durchführbarkeit innerhalb der Regelförderdauer eingeschätzt wird, diese Unterlagen sind zu richten an:

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/ Wahlamt/ Stipendien

Domstraße 11, Eingang 3, OG
17489 Greifswald

Sprechzeiten bis auf Weiteres:

Dienstag und Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr

Montag und Mittwoch: 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung

Tel.: +49 3834 420 1357

stabstip@uni-greifswald.de

Achtung:

Ohne Vorlage des Arbeitsberichts darf keine Weiterbewilligung ausgesprochen werden. Auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen wird im Bewilligungsbescheid verwiesen.