Kaskadenmodell

Hintergrund und Datenbasis

Das Landeshochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen und Professuren darauf hinzuwirken, mindestens den Frauenanteil zu erreichen, der dem Frauenanteil der darunterliegenden Qualifikationsebene in der Fächergruppe entspricht (§ 4 LHG M-V). Das Nähere zur Umsetzung des Kaskadenmodells hat jede Hochschule im Rahmen ihrer Satzungshoheit eigenständig zu regeln. Dies ist bereits mit der Satzung der Universität Greifswald zur Anwendung des Kaskadenmodells vom 27.05.2021 geschehen.

Um das Kaskadenmodell zu operationalisieren wurde eine Festlegung  getroffen, wie die Ausgangsgruppe, also die Gesamtheit der Personen auf der unmittelbar vorausgehenden Qualifikationsstufe, definiert, und welche Datenbasis als messbare Größe herangezogen wird. In den Kommissionssitzungen, die anlässlich der Erstellung eines Satzungsentwurfs stattfanden, wurde sich – auch entsprechend den Empfehlungen des Bildungsministeriums – darauf verständigt, dass für die Berechnung der Zielquoten auf die Gleichstellungsquote des Statistikportals der Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen wird. In diesem Statistikportal sind die bundesweiten Daten anwenderfreundlich bezogen nach Fächergruppen der amtlichen Bundesstatistik zur Berechnung einer Gleichstellungsquote aufbereitet.

Die Ermittlung der internen Datenbasis zur Geschlechterverteilung erfolgt mittels einer jährlichen Stichtagsabfrage. Details dazu, welche Datenbasis konkret herangezogen wird entnehmen Sie bitte den weiteren hier bereitgestellten Dokumenten.