Befristungsrecht

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal dienen in der Regel der Qualifikation der entsprechenden Beschäftigten. Um hierfür befristete Arbeitsverträge schließen zu können, wurden mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)  Sonderregelungen zur Befristung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal in der Qualifizierungsphase sowie in drittmittelfinanzierten Projekten geschaffen.

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

Darüberhinaus legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG   die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest und verhindert die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmer*innen.