Regelungen für Tarifbeschäftigte

Für Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder gilt seit dem 1.11.2006 der  TV-L. In § 40 TV-L befinden sich spezifische Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.Die Eingruppierung und Vergütung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder richtet sich nach der Entgeltordnung zum TV-L. 

Tarifvertrag TV-L inklusive Entgeltordnung

Einen Entgeltrechner oder die Entgelttabellen finden Sie hier.