Wohnsitzprämie

Die Wohnsitzprämie ermöglicht es der Universität zusätzliche Gelder einzuwerben, welche für die Verbesserung von Studium und Lehre, sowie der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden können.

Nach dem Durchführungserlass des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern führt eine Überschreitung der 50% Hürde an Neuimmatrikulierten mit einer Hochschulzugangsberechtigung außerhalb von MV in einem Studiengang, zu einer jährlichen Zuweisung von 490 € für die jeweilige Regelstudienzeit, aber für maximal 4 aufeinanderfolgende Jahre.

Die Verteilung der Mittel erfolgt auf die Hochschulleitung (100 €), die Studierendenschaft (200 €) und die einzelnen Institute (190 €). Hier haben die Studierenden somit die Chance die Voraussetzungen und Bedingungen in Ihrem Studiengang aus eigener Hand zu verbessern.

Durchführungshinweise

Antragsverfahren und Formulare


Referat 2.4 Controlling und Medientechnik
Sachgebiet Wohnsitzprämie
Marcus Gleske
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1661
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