Nachhaltigkeit an der Universität Greifswald

Im Leitbild der Universität heißt es: „Sie will CO2-neutral werden. Die Administration versteht sich als Dienstleister der Wissenschaft und fördert unter effizientem Einsatz aller universitären Ressourcen die nachhaltige Entwicklung zu einer umweltgerechten und barrierefreien Universität.“

Partnerhochschule im Hochschulnetzwerk HOCHN

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Die Universität Greifswald ist seit 2020 HOCHN Partnerhochschule.

Das Netzwerk fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen, entwickelt ein gemeinsames Nachhaltigkeitsverständnis, erarbeitet einen Leitfaden zur nachhaltigen Hochschulentwicklung und fördert Maßnahmen zur Nachhaltigkeitsentwicklung an Hochschulen in Deutschland. Daneben unterstützt HOCHN die Durchführung von professionellen Nachhaltigkeitsveranstaltungen zu Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, Partizipation und Umweltmanagement.


GreenMetric World University Ranking

Zertifikat des GMWUR
Zertifikat des GMWUR

Das internationale Nachhaltigkeitsranking  GreenMetric World University Ranking (GMWUR) wird seit 2010 jährlich durchgeführt. Ziel ist, den Stand der Nachhaltigkeit von Hochschulen weltweit zu vergleichen und zu fördern. Es ist das erste und bisher einzige weltweite Ranking seiner Art und bewertet sechs Gruppen von Indikatoren, die anhand eines Katalogs mit 69 Fragen erfasst werden:

  • Allgemeine Hochschulinfrastruktur
  • Energie und Klimaschutz
  • Müll
  • Wasser
  • Transport
  • Ausbildung

Die Indikatordaten zur Universität Greifswald (ohne Universitätsmedizin) werden durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten gesammelt und für das Ranking aufbereitet.

Im Jahr 2019 erreichte die Universität Greifswald Platz 130 beim internationalen Nachhaltigkeitsranking der Universitas Indonesia. Sie gehört damit zur Gruppe der besten 20 Prozent. Insgesamt haben an dem Ranking weltweit 780 Hochschulen teilgenommen.

Detailergebnisse für die Universität Greifswald – PDF


Nachhaltigkeitsbericht der Universität Greifswald

Der Nachhaltigkeitsbericht 2015–2017 der Universität Greifswald gibt einen anschaulichen und informativen Überblick über die Beiträge der Universität zur nachhaltigen Entwicklung. Nachhaltigkeit wird beleuchtet als zentrales Element in  Forschung, in Studium und Lehre, im Transfer sowie in Betrieb und Verwaltung. Erarbeitet wurde der 53-seitige Bericht durch ein Redaktionsteam, das alle Fakultäten und Statusgruppen der Universität repräsentiert. Der Bericht zeigt einerseits auf, was bereits erreicht wurde und gibt andererseits Orientierung für zukünftige Aktivitäten. Vor allem aber möchte der Bericht dazu motivieren, den produktiven Austausch zu Fragen der nachhaltigen Entwicklung an der Universität weiter zu intensivieren und die kommenden Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Nachhaltigkeitbericht als PDF-Download
Nachhaltigkeitsbericht als blätterbare Lesevariante

 

Vorschau Nachhaltigkeitsbericht

Dr. Tiemo Timmermann
Beauftragter für Nachhaltigkeit an der Universität Greifswald
Institut für Botanik und Landschaftsökologie
Soldmannstraße 15, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 4112
Telefax +49 3834 420 4114 
tiemouni-greifswaldde


Leitlinien zur Umsetzung des Ziels CO2-neutrale Universität

Präambel
Das Ziel der CO2-neutralen Universität ist im Leitbild der Universität Greifswald verankert und wurde im Jahr 2012 vom Rektorat auf Empfehlung des Erweiterten Senates beschlossenen. Wörtlich heißt es: „Sie will CO2-neutral werden.“ Damit bekennt sich die Universität zu ihrer Verantwortung, aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Diese Leitlinien konkretisieren die Zielsetzung und stecken den Rahmen für zukünftige Entscheidungen und Maßnahmenentwicklungen ab. Auf die Krankenversorgung der Universitätsmedizin finden die Leitlinien keine Anwendung. CO2-Neutralität bezieht sich auf CO2 und alle anderen klimarelevanten Gase, die gemäß des internationalen IPCC-Standards in CO2-Äquivalente umgerechnet werden können.

1. Grundsätze zur Erreichung der CO2-Neutralität
Der Klimaschutz wird in allen Zuständigkeitsbereichen der Universität gefördert.
Der Ausstoß von klimarelevanten Gasen im Zuständigkeitsbereich der Universität wird nach Möglichkeit reduziert bzw. vermieden und unvermeidbare Emissionen werden nach Möglichkeit kompensiert.

2. Vermeidung und Reduzierung
Die Vermeidung und Reduzierung des Ausstoßes von klimarelevanten Gasen ist eine Aufgabe aller Mitglieder und Gremien der Universität. Grundsätzlich wird dabei eine Steigerung der Ressourceneffizienz angestrebt, die ein hohes Leistungsniveau in Forschung und Lehre mit geringstmöglichen Emissionen an klimarelevanten Gasen gestattet.
Materialien, Produkte und Technologien, die zu vertretbaren Kosten in Herstellung, Betrieb und Entsorgung zur Reduktion von klimarelevanten Gasen beitragen, werden bevorzugt.
Bei Dienstreisen und Exkursionen werden Verkehrsmittel bevorzugt, die zu vertretbaren Kosten und mit zumutbarem Aufwand möglichst geringe Emissionen an klimarelevanten Gasen verursachen.
Bei der Bewirtschaftung der universitätseigenen Liegenschaften, insbesondere der Ökosysteme, wird die CO2-Neutralität der Universität als Zielsetzung in angemessener Form berücksichtigt.

3. Kompensation
Die Kompensation des Ausstoßes von nicht vermeidbaren klimarelevanten Gasen ist eine Aufgabe, an deren Erfüllung sich alle Mitglieder und Gremien der Universität im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten beteiligen.
Bei der Kompensation von klimarelevanten Gasen werden bevorzugt Ökosysteme im Zuständigkeitsbereich der Universität berücksichtigt.
Der Kauf von Zertifikaten und anderen Titeln auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt bedarf der Zustimmung des Bildungs- und des Finanzministeriums. Sofern die Finanzierung der Kompensation aus Drittmitteln erfolgen soll, ist die Zustimmung des jeweiligen Drittmittelgebers einzuholen.
Kompensationsmaßnahmen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, werden nach Möglichkeit im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeit der Universität wissenschaftlich begleitet.

4. Zielgrößen
In angemessenen zeitlichen Abständen werden Zielgrößen für die Emissionsreduktion sowie die Emissionskompensation durch den Senat auf Empfehlung der Nachhaltigkeitskommission festgelegt. Die Zielgröße für die Emissionsreduktion wird auf einen konstanten Basiswert bezogen und als prozentuale jährliche Reduktion formuliert. Die Zielgröße für die Kompensation wird in Prozent der verbleibenden Emissionen formuliert.

5. Berichterstattung
Über die gesetzten Ziele, die ergriffenen Strategien und Maßnahmen sowie das Ausmaß der Zielerreichung wird durch den Beauftragten für Nachhaltigkeit im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichtes regelmäßig informiert.
 

Greifswald, den 18. Juli 2018

Leitlinien zur Umsetzung des Ziels CO2-neutrale Universität als PDF

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