Reisekosten

Reisekosten

Informationen für Angehörige der Universität Greifswald

Reisekosten für Treffen mit den Mentor*innen können über das Programm erstattet werden. Fahrten mit internationalem Ziel werden ggf. bezuschusst. Erstattet werden können nur die reinen Fahrtkosten und Übernachtungskosten (in Übereinstimmung mit dem Landesreisekostengesetz M-V, das für Übernachtungen im Ausland Kosten in anderer Höhe als im Inland zulässt). Die Projektmittel erlauben keine Erstattung von Sitzplatzreservierungen, Service-Gebühren, Taxikosten, Parkgebühren, Tagegelder oder Kongresskosten/ Tagungsgebühren.

Um die Höhe für die Erstattung bzw. Bezuschussung der Kosten zu erfahren, zeigen Sie bitte die geplante Fahrt im Vorfeld im Projekt KarriereWegeMentoring an. Bei der Beantragung bzw. für die Erstattung der Kosten gehen Angestellte der Universität folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie einen regulären Dienstreiseantrag und lassen diesen von Ihrem Vorgesetzten in Bezug auf Dienstbefreiung und Unfallschutz genehmigen. Die zu belastende Kostenstelle können Sie bei Annette Ehmler erfragen und sie wird aus Drittmitteln finanziert.
  • Nach Beendigung der Reise füllen Sie bitte die Reisekostenabrechnung aus. In der Reisekostenabrechnung müssen der genaue Reiseverlauf und die Dauer des Dienstgeschäftes eingetragen werden sowie die Bankverbindung. Reichen Sie diese dann unterschrieben zusammen mit dem Dienstreiseantrag und sämtlichen Originalbelegen bei Annette Ehmler ein.
  • Die entstandenen Kosten werden im Anschluss von der zentralen Reisekostenstelle errechnet und erstattet (ggf. als Zuschuss)

Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise: Formular

Reisekostenabrechnung: Formular

 

Informationen für Stipendiatinnen / Angehörige der Uni-Medizin

Reisekosten für Treffen mit Mentor*innen können über das Programm erstattet werden. Fahrten mit internationalem Ziel werden ggf. bezuschusst. Erstattet werden können nur die reinen Fahrtkosten und Übernachtungskosten (in Übereinstimmung mit dem Landesreisekostengesetz M-V, das für Übernachtungen im Ausland Kosten in anderer Höhe als im Inland zulässt). Die Projektmittel erlauben keine Erstattung von Sitzplatzreservierungen, Service-Gebühren, Taxikosten, Parkgebühren, Tagegelder oder Kongresskosten/ Tagungsgebühren.

Um die Höhe für die Erstattung bzw. Bezuschussung der Kosten zu erfahren, zeigen Sie bitte die geplante Fahrt im Vorfeld im Projekt KarriereWegeMentoring an. Bei der Beantragung bzw. für die Erstattung der Kosten gehen Angehörige der Universitätsmedizin, Stipendiatinnen und frei Promovierende (ohne Anstellung an der Uni Greifswald) folgendermaßen vor:

  • Bitte ergänzen Sie in der Kostenübernahmeerklärung das Ziel der Reise, die Reisedaten, Ihre Adresse und Bankverbindung (BIC und IBAN).
  • Nach Beendigung der Reise füllen Sie bitte die Reisekostenabrechnung aus. In der Reisekostenabrechnung müssen der genaue Reiseverlauf und die Dauer des Dienstgeschäftes eingetragen werden sowie die Bankverbindung. Reichen Sie diese dann unterschrieben zusammen mit der nicht unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung und sämtlichen Originalbelegen bei Annette Ehmler ein.
  • Die entstandenen Kosten werden dann von der zentralen Reisekostenstelle errechnet und erstattet (ggf. als Zuschuss)

Kostenübernahmeerklärung: Formular

Reisekostenabrechnung:  Formular