Fuhrpark

Nutzung von Dienstfahrzeugen

Bei Dienstreisen sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Für spezielle Zwecke verfügt die Universität aber über eigene Fahrzeuge. Dies sind – neben Nutzfahrzeugen für den technischen Betrieb –Kleinbusse mit bis zu acht Sitzen für Exkursionen und Dienstreisen insbesondere der Institute und Fakultäten sowie zwei PKW für Dienstreisen insbesondere der Verwaltung und der Zentralen Einrichtungen. Die Kosten für Fahrten mit Dienst-PKW sind von den Einrichtungen selbst zu tragen.

Die Dienstkraftfahrzeuge der Universität dürfen nur von Personen geführt werden, die als Mitarbeiter des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Dienstfahrzeug in Ausübung ihres Dienstes fahren (sogenannte Selbstfahrer). Selbstfahrgenehmigungen können beim Fuhrparkleiter unter Nachweis der notwendigen Voraussetzungen (Kopie Führerschein, ggf. Beschäftigungsnachweis) beantragt werden, ebenso Reservierungen eines Fahrzeugs für eine Dienstreise.

Für die Nutzung von Dienstfahrzeugen der Universität Greifswald findet grundsätzlich die Richtlinie des Landes über Beschaffung, Betrieb und Aussonderung von Dienstkraftfahrzeugen in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern (Kfz-Richtlinie - Kfz RL M-V) Anwendung.

Volker Lange
Fahrdienstleiter
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald
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