Zielvereinbarung für 2016 bis 2020

Die Zielvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern sichert die künftige Fächerstruktur sowie die Grundfinanzierung der Universität Greifswald sowie der Medizinischen Fakultät bis Ende 2020 ab.

Auf der Grundlage der von der Landesregierung am 26. Mai 2015 beschlossenen Eckwerte der Hochschulentwicklung 2016 – 2020, denen der Landtag am 2. Juli 2015 zugestimmt hat, haben die Universität Greifswald und das Bildungsministerium eine Zielvereinbarung nach § 15 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen. Der Landtag hat die Vereinbarung in seiner Sitzung am 27.01.2016 bestätigt.

„Die Zielvereinbarung gewährt uns bis 2020 Planungssicherheit. Wir hoffen, dass neue kostenträchtige Entwicklungen wie die Erhöhung der Stundensätze für Lehrbeauftragte – so angemessen sie ist – nicht zulasten der in der Zielvereinbarung zugesagten Mittelzuweisung geht.“ Das erklärt Rektorin Prof. Johanna Eleonore Weber.

Lehrerbildung in Greifswald wird erweitert

Die Lehramtsstudiengänge an der Universität Greifswald werden um den Studiengang Lehramt für Mathematik an Gymnasien erweitert, die Zahl der Studienplätze im Lehramt Geografie ausgebaut. Das Angebot „Deutsch als Fremdsprache“ wird beibehalten; es soll zeitnah verpflichtender Bestandteil der Deutschlehrerausbildung werden.

Zur Sicherung der Ukrainistik und Stärkung des Faches Baltistik erhält die Universität Greifswald zusätzliche Mittel für die Einrichtung einer Juniorprofessur Ukrainische Kulturwissenschaft. Das Auswärtige Amt hat dafür eine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt. Darüber hinaus sichert die Universität Greifswald bis 2025 die Baltistik so ab, dass das bestehende Studienangebot in diesem Fach aufrechterhalten werden kann.

Fördern und Unterstützen

Die Universität Greifswald wird ein Personalkonzept erstellen, mit dem wissenschaftliche Karrierewege verbessert werden können. Dieses Konzept zielt auch auf die Erhöhung der Zahl von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Außerdem ist eine Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung zur wissenschaftsadäquaten Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen/künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft zu verbessern, soll insbesondere der Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren erhöht werden. Die Universität Greifswald strebt an, bis zum Jahr 2020 eine Frauenbeteiligung von 20,3 Prozent zu erreichen.

Die Universität Greifswald arbeitet an der Erstellung und Umsetzung des „Leitfadens lnklusionsorientierte Hochschule“ unter Federführung des Bildungsministeriums mit. Der Leitfaden beschreibt Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Studierenden mit Beeinträchtigungen die volle Teilhabe an der Hochschulbildung zu ermöglichen.

Forschungsstärken ausbauen

Das Bildungsministerium unterstützt die Beteiligung der Universität Greifswald an dem Nachfolgeprogramm zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder. Die Universität Greifswald wird einen Vorantrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für ein interdisziplinäres Verbundprojekt zum Thema „Romantik als Provokation“ einreichen.

Der Sonderforschungsbereich/Transregio „C. difficile“ soll im Rahmen des Norddeutschen Zentrums für Mikrobielle Genomforschung etabliert werden.

Weiterer Stellenabbau bis 2017

In der Zielvereinbarung 2006 wurde im Zusammenhang mit dem Landespersonalkonzept 2004 der Abbau von 190 Stellen an der Universität Greifswald bis 2017 vereinbart. Davon verbleiben nun noch ca. 32 Stellen. Der danach erreichte Stellenbestand wird dann rund 765 Stellen umfassen. Diese werden vom Land weiterhin bis 2020 garantiert.

Hochschulfinanzierung und Bau

Das Land und die Hochschulen haben sich auf ein Rechenmodell für den Hochschulfinanzkorridor einschließlich der Verteilung der zusätzlichen BAföG-Mittel für die Jahre 2016 bis 2020 verständigt. Die Zuweisungen für Personalausgaben sollen die Entwicklung der Stellenzahl und die tatsächlichen Tarif- und Besoldungsergebnisse berücksichtigen. Die Sachaufwendungen und die Ausgaben der Hochschulen für Investitionen wurden neu berechnet und werden jährlich um 1,5 Prozent angehoben.

Das Land stellt den Hochschulen für den Haushalt 2016/2017 jährlich Mittel in Höhe von mindestens 100.0 T€ zur Integration von Flüchtlingen mit Studienabsichten zur Verfügung.

Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wurde zwischen dem Finanzministerium und dem Bildungsministerium ein langfristiger Hochschulbaukorridor vereinbart. Mit diesen Mitteln können Neubaumaßnahmen sowie auch Grundsanierungen bestehender Gebäude realisiert werden. Die Prioritäten bei den Baumaßnahmen können die Hochschulen selbst festlegen.

Die Universität Greifswald finanziert die Sanierung der ehemaligen Inneren Medizin auf dem Campus Loefflerstraße in Höhe von 15 bis 16 Millionen Euro vor. Die Refinanzierung erfolgt nach Ende der Baumaßnahme aus dem Standortbezogenen Hochschulbaukorridor ab dem Jahr 2021.

Das Land wird der Universität Greifswald zusätzliche Mittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens „Historische Gewächshäuser“ zur Verfügung stellen. Voraussetzung sei, dass sich die die Universität Greifswald bemüht, die Drittmittel für dieses Vorhaben weiter zu steigern.

Zielvereinbarung zum Download