Periodische Fachevaluation der Lehreinheiten
Gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag sind Bachelor- und Masterstudiengänge zu akkreditieren. Das Verfahren ist in der Studienakkreditierungslandesverordnung M-V geregelt. Eine Akkreditierung für Staatsexamensstudiengänge erfolgt nicht durch ein Verfahren gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag, sondern durch die staatliche Genehmigung.
Das Landeshochgeschulgesetz M-V regelt jedoch für alle Studiengänge einschließlich der Staatsexamensstudiengänge in § 3a Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung:
(1) Die Hochschulen errichten ein System zur Sicherung der Qualität ihrer Aufgabenerfüllung. Sie sorgen dafür, dass ihre Leistungen in Forschung, Lehre, Studium sowie bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben, jeweils unter Berücksichtigung der entsprechenden Dienstleistungen, auch der Verwaltung, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages durch Hinzuziehung interner und externer Sachverständiger in regelmäßigen Abständen von höchstens sieben Jahren bewertet werden (interne und externe Evaluation). (..)
Als Qualitätssicherungssystem gemäß § 3a (1) LHG wurde die periodische Fachevaluation eingeführt, ein wissenschaftsadäquates Verfahren der internen und externen Evaluation.
"Die Erfahrungen ... zeigen übereinstimmend, dass sich in den europäischen Ländern das mehrstufige Evaluationsverfahren als zentrales Qualitätssicherungsinstrument für die Evaluation von Studium und Lehre allgemein bewährt und durchgesetzt hat: Auf die interne Evaluation, in der der Fachbereich eine Stärken- und Schwächenanalyse für die Selbstbeschreibung vornimmt, folgt die externe Evaluation." (Bornmann/Mittag/Mutz/Daniel, HQSL 2004, S. 2, Hervorhebungen d. A.).
Die externe Begutachtung dauert ca. anderthalb Tage. Die Aufgabe der Gutachtenkommission besteht im Wesentlichen darin, in Gesprächsrunden die Selbsteinschätzung von Stärken, Schwächen und Entwicklungsoptionen des evaluierten Bereichs zu spiegeln und zu bewerten (ebd., S. 13). Das Follow-up oder die Nachbereitung wird mit einer gemeinsamen Auswertungsveranstaltung zum Gutachten durch den evaluierten Fachbereich und die Hochschulleitung vereinbart und dokumentiert. Für die akkreditierungspflichtigen Studiengänge wird in der Nachbereitungsphase außerdem die Akkreditierungsfähigkeit festgestellt.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird mit dem Evaluationsverfahren jede Lehreinheit mindestens einmal alle sieben Jahre erfasst. Unter Berücksichtigung der Fristen für die akkreditierungspflichtigen Studiengänge sowie unter Berücksichtigung des Termins der zurückliegenden Evaluationsverfahren wurde der Turnus der Fachevaluation zwischen Dekan*innen und Rektorat wie folgt vereinbart:
| Jahr | Fachbereich |
|---|---|
| 2011 | Geographie, Geschichte |
| 2012 | Psychologie |
| 2013 | Anglistik/Amerikanistik, Bildende Kunst, Kunstgeschichte, Geologie |
| 2014 | Philosophie, Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Biochemie, Physik, Umweltwissenschaften |
| 2015 | Theologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft |
| 2016 | Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Deutsche Philologie, Biologie, Mathematik und Informatik |
| 2017 | Medizin, Zahnmedizin, Fennistik/Skandinavistik, Slavistik, Baltistik, Erziehungswissenschaft, Pharmazie |
| 2018 | Geographie, Geschichte (Akkreditierungen bis 30.09.2019) |
| 2019 | Psychologie (Akkreditierungen bis 30.09.2020) |
| 2020 | Geologie, Physik (Akkreditierungen bis 30.09.2021) |
| 2021 | Wirtschaftswissenschaft, Anglistik, Bildende Kunst/Kunstgeschichte (Akkreditierungen bis 30.09.2022) |
| 2022 | WiSe 2022/23: Philosophie, Politik- und Kommunikationswissenschaft, Biochemie incl. Umweltwissenschaften. SoSe 2023: Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Deutsche Philologie, Biologie, Mathematik/Informatik. WiSe 2023/24: Fennistik/Skandinavistik, Slawistik, Baltistik (Alle Akkr. bis 30.09.2023) |
| 2023 | Zahnmedizin, Theologie, Rechtswissenschaft (Beginn SoSe 2024) |
| 2024 | Medizin, Pharmazie, Erziehungswissenschaft |
| Die auslaufenden Akkreditierungen werden jeweils auf Grundlage von § 26 Absatz 3 Satz 2 der Studienakkreditierungslandesverordnung - StudakkLVO M-V um bis zu zwei Jahre verlängert, um die lückenlose Akkreditierung der Studiengänge zu gewährleisten. | |
| 2027 | Geographie und Geologie, Geschichte |
| 2028 | Physik, Psychologie, Anglistik/Amerikanistik, Bildende Kunst/Kunstgeschichte |
| 2029 | Wirtschaftswissenschaft, Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Philosophie, Politik- und Kommunikationswissenschaft, Deutsche Philologie, Slawistik |
| 2030 | Fennistik/Skandinavistik, Baltistik, Biochemie, Biologie, Mathematik/Informatik |
| 2031 | Zahnmedizin, Theologie, Rechtswissenschaft |
| 2032 | Medizin, Pharmazie, Erziehungswissenschaft |
Der Beginn der periodischen Fachevaluationen als Verfahren der Qualitätssicherung gemäß § 3 a LHG M-V wurde innerhalb der Evaluationsperiode 2018-2024 wie folgt konkretisiert: Zum Wintersemester 2022/23 begann die Evaluation in den Lehreinheiten Philosophie, Politik- und Kommunikationswissenschaft sowie Biochemie mit der Selbstevaluation. Die vorbereitenden Studierendenbefragungen wurden durch die IQS im Sommersemester 2022 durchgeführt. Zum Sommersemester 2023 begann für folgende Lehreinheiten die Phase der Selbstevaluation: Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Deutsche Philologie, Biologie, Mathematik und Informatik. Zum Wintersemester 2023/24 betraf dies die Lehreinheiten Fennistik/Skandinavistik, Slawistik und Baltistik. Der Beginn der Fachevaluationen in der Zahnmedizin, der Theologie und der Rechtswissenschaft erfolgte im Sommersemester 2024. Der Beginn der Selbstevaluation zum Wintersemester 2024/25 seitens der Humanmedizin, Pharmazie und Erziehungswissenschaft sollte den laufenden Turnus der periodischen Fachevaluationen vervollständigen.
Aktuell verzögert ist das Evaluationsverfahren in der Pharmazie. Hier wird die Begehung vrs. im Wintersemester 2026/27 erwartet. Klärungsbedarf besteht mit der UMG, die das Evaluationsverfahren Humanmedizin noch nicht begonnen hat. Angestrebt wird eine Begehung im Sommersemester 2027.
Der neue Turnus der Evaluation umfasst gemäß § 3a eigentlich den Zeitraum 2025-2031.
Wegen der Verzögerungen im Verfahrensablauf und weil die Regelfrist für Akkreditierungen nunmehr 8 Jahre beträgt, beginnt der neue Turnus mit den Evaluationsverfahren Geographie und Geologie (Begehung im Wintersemester 2027/28) sowie Historisches Institut (Begehung im Sommersemester 2028).
Im Sommersemester 2028 und Wintersemester 2028/29 sollen außerdem die beiden Begehungen im Verfahren der Systemakkreditierung erfolgen, so dass das Gros der internen und externen Evaluationsverfahren nach § 3 a LHG M-V aus Gründen der Ressourcensteuerung auf den Zeitraum nach der Erneuerung der Systemakkreditierung gelegt werden soll.
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