Periodische Fachevaluation der Lehreinheiten

Mit dem Verfahren der internen und externen Fachevaluation der Lehreinheiten werden die Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes (§ 3a LHG M-V) umgesetzt, wonach die Bewertung der Leistungen der Universität durch Hinzuziehung interner und externer Sachverständiger*innen in regelmäßigen Abständen von höchstens sieben Jahren zu gewährleisten ist.

"Die Erfahrungen ... zeigen übereinstimmend, dass sich in den europäischen Ländern das mehrstufige Evaluationsverfahren als zentrales Qualitätssicherungsinstrument für die Evaluation von Studium und Lehre allgemein bewährt und durchgesetzt hat: Auf die interne Evaluation, in der der Fachbereich eine Stärken- und Schwächenanalyse für die Selbstbeschreibung vornimmt, folgt die externe Evaluation." (Bornmann/Mittag/Mutz/Daniel, HQSL 2004, S. 2, Hervorhebungen d. A.).

Die externe Begutachtung dauert ca. anderthalb Tage. Die Aufgabe der Gutachtenkommission besteht im Wesentlichen darin, in Gesprächsrunden die Selbsteinschätzung von Stärken, Schwächen und Entwicklungsoptionen des evaluierten Bereichs zu spiegeln und zu bewerten (ebd., S. 13). Das Follow-up oder die Nachbereitung wird mit einer gemeinsamen Auswertungsveranstaltung zum Gutachten durch den evaluierten Fachbereich und die Hochschulleitung vereinbart und dokumentiert. Für die akkreditierungspflichtigen Studiengänge wird in der Nachbereitungsphase außerdem die Akkreditierungsfähigkeit festgestellt.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird mit dem Evaluationsverfahren jede Lehreinheit mindestens einmal alle sieben Jahre erfasst. Unter Berücksichtigung der Fristen für die akkreditierungspflichtigen Studiengänge sowie unter Berücksichtigung des Termins der zurückliegenden Evaluationsverfahren wurde der Turnus der Fachevaluation zwischen Dekan*innen und Rektorat wie folgt vereinbart:

Jahr Fachbereich
2011 Geographie, Geschichte
2012 Psychologie
2013 Anglistik/Amerikanistik, Bildende Kunst, Kunstgeschichte, Geologie
2014 Philosophie, Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Biochemie, Physik, Umweltwissenschaften
2015 Theologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft
2016 Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Deutsche Philologie, Biologie, Mathematik und Informatik
2017 Medizin, Zahnmedizin, Fennistik/Skandinavistik, Slavistik, Baltistik, Erziehungswissenschaft, Pharmazie
2018 Geographie, Geschichte (Akkreditierungen bis 30.09.2019)
2019 Psychologie (Akkreditierungen bis 30.09.2020)
2020 Geologie, Physik (Akkreditierungen bis 30.09.2021)
2021 Wirtschaftswissenschaft, Anglistik, Bildende Kunst/Kunstgeschichte (Akkreditierungen bis 30.09.2022)
2022 WiSe 2022/23: Philosophie, Politik- und Kommunikationswissenschaft, Biochemie incl. Umweltwissenschaften. SoSe 2023: Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Deutsche Philologie, Biologie, Mathematik/Informatik. WiSe 2023/24: Fennistik/Skandinavistik, Slawistik, Baltistik (Alle Akkr. bis 30.09.2023)
2023 Zahnmedizin, Theologie, Rechtswissenschaft (Beginn SoSe 2024)
2024 Medizin, Pharmazie, Erziehungswissenschaft
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Mit Bericht an den Senat im April 2022 konkretisierte das Rektorat den Beginn der periodischen Fachevaluation innerhalb der laufenden Evaluationsperiode. o Zum Wintersemester 2022/23 sollen die Lehreinheiten Philosophie, Politik- und Kommunikationswissenschaft sowie Biochemie mit der Selbstevaluation beginnen. Die vorbereitenden Studierendenbefragungen sollen durch die IQS im Sommersemester 2022 durchgeführt werden. o Zum Sommersemester 2023 beginnt für folgende Lehreinheiten die Phase der Selbstevaluation: Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Deutsche Philologie, Biologie, Mathematik und Informatik. o Zum Wintersemester 2023/24 betrifft dies die Lehreinheiten Fennistik/Skandinavistik, Slawistik und Baltistik. o Der Beginn der Fachevaluationen in der Zahnmedizin, der Theologie und der Rechtswissenschaft soll im Sommersemester 2024 erfolgen. o Der Beginn der Selbstevaluation zum WS 2024/25 seitens der Humanmedizin, Pharmazie und Erziehungswissenschaft komplettiert den laufenden Turnus der periodischen Fachevaluationen. o Die zum 30.09.2022 auslaufenden Akkreditierungen werden jeweils auf Grundlage von § 26 Absatz 3 Satz 2 der Studienakkreditierungslandesverordnung – StudakkLVO M-V – um bis zu zwei Jahre verlängert, um die lückenlose Akkreditierung der Studiengänge zu gewährleisten.


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