Studienplatz woanders erhalten – was nun?

Wenn Sie in einem Zulassungsverfahren schon einen Studienplatz bekommen haben, aber die Hochschule auf Ihrer inneren Rangliste nicht ganz oben steht, dann können Sie sich ohne Probleme an der jeweiligen Hochschule einschreiben und später von der Einschreibung zurücktreten.

Studienplatz sichern

Wenn Sie schon einen Studienplatz an einer Hochschule bekommen haben, lieber aber an der Universität Greifswald studieren möchten, aber hier noch auf die Zulassung warten, tun Sie gut daran, sich zunächst den Studienplatz an der anderen Hochschule zu sichern, in dem Sie sich dort einschreiben.

Studierendensekretariat

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17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
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Zulassung abwarten ‒ und dann von der Einschreibung zurücktreten

Nun können Sie in Ruhe die Zulassung der Universität Greifswald abwarten. Wenn Sie dann die Zulassung der Universität Greifswald in Händen halten, können Sie ohne weiteres von der Einschreibung an der anderen Hochschule zurücktreten.
Der Rücktritt von der Einschreibung erfolgt in aller Regel formlos (d.h. ohne Formular) und schriftlich (d.h. mit Unterschrift ≠ per E-Mail) an die Hochschule an der Sie eingeschrieben sind. Dann können Sie sich ohne Problem an der Universität Greifswald einschreiben.

Keine Nachteile

Diesen Vorgang können Sie übrigens so häufig wiederholen, wie Sie wollen – es entstehen Ihnen dabei keine Nachteile bei Kindergeld, Krankenversicherung, BAföG, …