Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen werden zur Einschreibung benötigt:
In jedem Fall
- Ausgedrucktes Exemplar des Antrags auf Immatrikulation (aus dem Campusportal) inkl. Unterschrift
- Nachweis Krankenkasse - HINWEIS: Nehmen Sie bitte vor Abgabe des Antrags Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um sich dort studentisch versichern oder befreien zu lassen (ausgenommen Doktorand*innen). Ihre Krankenkasse übermittelt der Universität dann die für die Einschreibung notwendigen Daten. Dafür benötigt die Krankenkasse die folgende Absendernummer der Universität Greifswald: H0000392
- sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktieren Sie bitte Ihre gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus meldet;
- sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt;
- Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen keine Meldung machen;
- tabellarischer Lebenslauf
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) - diese senden wir an Sie zurück
- eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- eine einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- einen frankierten und adressierten Rücksendeumschlag für DIN A4-Dokumente - für die Rücksendung an Sie
Zusätzlich ist im Rahmen der online-Immatrikulation ein Passfoto von Ihnen im Campusportal hochzuladen, das für Ihren Studierendenausweis verwendet wird.
Abhängig vom Studiengang
- bei Einschreibung in zulassungsbeschränkte Fächer: Zulassungsbescheid
- bei Einschreibung in die Fächer Kunst und Gestaltung/Lehramt, Bildende Kunst/B.A., Musik/B.A., Kirchenmusik/Diplom: Bescheinigung überbestandene Eignungsprüfung;
- bei Einschreibung in die Lehrämter: Bestätigung über die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens für Lehrämter (Career Counselling for Teachers [CCT]):
Der Selbsterfahrungstest Career Counselling for Teachers (CCT) soll Sie in Ihrer Entscheidung für oder gegen ein Lehramtsstudium unterstüzten, indem er Ihnen hilft, Fragen über die Anforderungen des Lehrerberufs zu klären und eigene Kompetenzen und Eigenschaften zu erkunden.
Das CCT kann ein persönliches Gespräch aber nicht ersetzen, kann jedoch eine sinnvolle Vorbereitung auf ein solches darstellen. In der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen darum die Mitarbeiter*innen als Ansprechpartner*innen zu den Ergebnissen des Tests zur Verfügung.
Laufbahnberatung für Lehrerinnen und Lehrer: www.cct-germany.de
Bitte bearbeiten Sie die "Wandertour" vollständig. Dazu ist neben einem selbst gewählten Code als Gruppenbezeichnung "Greifswald" einzugeben. Nach Ablauf der Selbsterkundungstour drucken Sie bitte den Nachweis über die Absolvierung der Tour aus. Tragen Sie Ihren Namen ein und fügen Sie den Ausdruck (ggf. nach der Zulassung) Ihrem Antrag auf Immatrikulation bei.
Das Self Assessment erfolgt vollständig anonym und das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze.
Abhängig von der Ausgangssituation des*der zukünftigen Studierenden
- sofern schon einmal in Deutschland immatrikuliert: Exmatrikulationsnachweis;
- bei Hochschulwechsel: aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester und ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen; ggf. Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom u.ä.);
- falls über den Zeitpunkt der Einschreibung hinaus Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet wird: Nachweis der Dienst- bzw. Arbeitsstelle, dass zum Vorlesungsbeginn Freistellung erfolgt;
- bei Master-, Aufbau-, Promotions- und Zweitstudium: Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums; ggf. Bestätigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge;
Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, dann können Sie sich dennoch in einen zulassungsfreien Masterstudiengang einschreiben. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
- Sie benötigen einen Nachweis vom zuständigen Prüfungsamt, dass das betreffende Prüfungsverfahren innerhalb der Zeit des ersten Master-Semesters abgeschlossen und das Zeugnis spätestens am letzten Tag des Semesters vorliegen wird.
- Sie müssen bis zur Ende der Einschreibefrist nachweisen, dass Ihnen zum Erwerb des Abschlusses noch maximal 30 Leistungspunkte fehlen (bei einem 8-semestrigen Bachelor dürfen max. 40 LP bis zum Abschluss fehlen).
- bei ausländischen Studierenden:Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH, Test DaF); Visum zu Studienzwecken.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Bitte beachten!
Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig einreichen, da nur dann die Einschreibung vorgenommen werden kann. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Einschreibung an die Mitarbeitenden des Studierendensekretariats.
Anträge nicht klammern oder tackern; keine Folien oder Mappen verwenden!