Bewerben können sich Postdoktorand*innen, deren Promotion zum 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, höchstens sechs Jahre zurückliegt.
Das Stipendium fördert Forschungsaufenthalte in Japan mit einer Dauer von 12 bis 24 Monaten. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zum Bewerbungsverfahren finden Interessierte auf der Website der Alexander von Humboldt-Stiftung zum JSPS-Forschungsstipendium.