Antidiskriminierung an der Universität Greifswald

Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Diskriminierungen und Benachteiligungen verhindert bzw. beseitigt werden. Die geschützten Merkmale fasst die Universität Greifswald weit. Die universitätseigene Richtlinie geht über das AGG hinaus und schützt ihre Mitglieder in ihrem Wirkungskreis insbesondere vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und der Geschlechtsidentität, der Religion oder Weltanschauung, einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und chronischen Krankheit, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Staatsangehörigkeit, des Familienstandes, des sozialen Status oder der äußeren Erscheinung.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten im Bereich Antidiskriminierung sind an der Universität Greifswald wie folgt verteilt:

Für die im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmale gibt es an der Universität die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung. Aktuelle Ansprechpartnerin der Anlaufstelle ist Katharina Ruffer. Der Bereich der sexualisierten Diskriminierung (Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung) nimmt dabei eine Sonderstellung ein, für den die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Ruth Terodde, zuständig ist.

Katharina Ruffer

Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung

Domstraße 58a, Raum 2.01

17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 420 3380
katharina.rufferuni-greifswaldde

Sprechzeiten: Mittwochs 10-11 Uhr. Auf Anfrage kann sehr gerne auch eine barrierefreie Sprechstunde vereinbart werden.

Achtung: Neue Räumlichkeiten für die Sprechstunde (Domstr. 58, Raum 2.01)

Am 16., 23. und 30. August 2023 finden urlaubsbedingt keine Sprechstunden statt.

 

Ruth Terodde

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Domstraße 11, Eingang 4

17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 420 1108
teroddeuni-greifswaldde