Gasthörer*in

Wer nicht an der Universität Greifswald eingeschrieben ist, kann trotzdem an Veranstaltungen der Universität teilnehmen. Studierende anderer Hochschulen können den Zweithörer*innenstatus, alle anderen den Gasthörer*innenstatus erlangen.

Die Gasthörer*innenschaft ist an keine bestimmten Voraussetzungen oder Schulabschlüsse gebunden. Sie ist schriftlich innerhalb der Immatrikulationsfrist, spätestens aber bis 31. Oktober für ein Wintersemester und bis 30. April für ein Sommersemester für die gewünschten Lehrveranstaltungen im Studierendensekretariat zu beantragen und gilt jeweils für ein Semester.

Die Zulassung bedarf der Zustimmung der betreffenden Lehrkraft, der Ablauf des Studiums und die Belange der eingeschriebenen Studierenden dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden.

In den Fächern Psychologie, Pharmazie, Humanmedizin und Zahnmedizin ist eine Teilnahme an sämtlichen Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht möglich.

Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Hochschulprüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.

Mitarbeiter*innen und Externe können auf Vollkostenbasis an Sprachkursen teilnehmen. Eine Ausnahme gilt für allgemeine Englischkurse und englische Fachsprachenkurse, die Mitarbeitern im Interesse der Internationalisierung der Universität künftig generell kostenfrei offen stehen.

Die Gasthörer*innengebühr von 50,00 € wird mit der Zulassung fällig (Ausnahme Sprachkurse). Der errechnete Vollkostenpreis für Sprachkurse beinhaltet über den Gemeinkostenzuschlag bereits sämtliche Kosten. Die Gebührenordnung findet daneben keine Anwendung mehr, sodass der bislang geltende Gebührentatbestand I.2.a) bb) „Sprachkurse für Mitarbeiter“ entfällt und auch die Gasthörer*innengebühr nicht zusätzlich erhoben wird.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

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