bewerbung symbolfoto - Foto: Till Junker

Wie bewerbe ich mich richtig?

Bewerbung in nc-Studienfächer

Es gibt Studienfächer und -gänge, nach denen eine größere Nachfrage besteht: Mehr Studieninteressierte wünschen einen Studienplatz als Studienplätze vorhanden sind. Deswegen unterliegen diese Studienfächer und -gänge einer Zulassungsbeschränkung. Das heißt, Sie müssen sich in diesen Studienfächern und -gängen um einen Studienplatz aus einer festgesetzten Zahl (numerus clausus, abgekürzt: nc) von Studienplätzen bewerben.

Darüber hinaus gibt es Studienfächer und -gänge, in denen an der Universität Greifswald genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Diese sind deshalb zulassungsfrei. Daher ist eine Bewerbung hier nicht nötig und darum auch nicht möglich. Das heißt, Sie haben in diesen Studienfächern und -gängen Ihren Studienplatz sicher ‒ unabhängig von der Zahl derer, die sich einschreiben.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen

Satzungen

  • HochschulauswahlverfahrenSatzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen
  • AuswahlverfahrenSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (AdH) sowie für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald

Unterschiedliche Bewerbungsverfahren

Es gibt nicht nur unterschiedliche Bewerbergruppen, sondern auch unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Diese sind nachfolgend kurz beschrieben.

1. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen

Für folgende Fächer, die an der Universität Greifswald studiert werden können, gilt eine bundesweite Zulassungsbeschränkung:

Weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (Hochschulstart-Fächer)

2. Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Örtliche Zulassungsbeschränkung mit Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren

Folgende grundständige Studiengänge, die an der Universität studiert werden können, sind zur Zeit örtlich zulassungsbeschränkt. Für diese Studiengänge erfolgt die Bewerbung direkt bei der Universität nach vorheriger Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung:

Örtliche Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge

Die nachfolgend aufgelisteten Masterstudiengänge sind ebenfalls örtlich zulassungsbeschränkt. Bei den mit "*" markierten Studiengänge ist ein Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich:

Weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Was muss ich zur Bewerbung wissen?

Die wichtigsten Informationen bezüglich der Bewerbung finden Sie kompakt zusammengestellt im aktuellen Flyer der Zentralen Studienberatung: 

Diese Seite hat die Kurz-URL www.uni-greifswald.de/bewerbung


Internationale Bewerber*innen

Wenn Sie internationale*r Bewerber*in sind, dann finden Sie die notwendigen Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Seiten des International Office.
 

International Applicants

International applicants are welcome at the University of Greifswald. If you are interested in applying at our University read the information provided by our International Office.

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