bewerbung symbolfoto - Foto: Till Junker

Wie bewerbe ich mich richtig?

Bewerbung in nc-Studienfächer

Es gibt Studienfächer und -gänge, nach denen eine größere Nachfrage besteht: Mehr Studieninteressierte wünschen einen Studienplatz als Studienplätze vorhanden sind. Deswegen unterliegen diese Studienfächer und -gänge einer Zulassungsbeschränkung. Das heißt, Sie müssen sich in diesen Studienfächern und -gängen um einen Studienplatz aus einer festgesetzten Zahl (numerus clausus, abgekürzt: nc) von Studienplätzen bewerben.

Darüber hinaus gibt es Studienfächer und -gänge, in denen an der Universität Greifswald genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Diese sind deshalb zulassungsfrei. Daher ist eine Bewerbung hier nicht nötig und darum auch nicht möglich. Das heißt, Sie haben in diesen Studienfächern und -gängen Ihren Studienplatz sicher ‒ unabhängig von der Zahl derer, die sich einschreiben.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen

Satzungen

  • HochschulauswahlverfahrenSatzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfänger*innen in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen
  • Satzung AdH & ZEQSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (AdH) sowie für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für die Bewerbung in das erste Fachsemester enden:

  • für die Bewerbung in ein Wintersemester am 31. Mai (Altabiturient*innen [nur Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin]) bzw. am 15. Juli (Neuabiturient*innen [nur Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin] und Bewerber*innen in alle anderen zulassungsbeschränkten Fächer);
  • für die Bewerbung in ein Sommersemester am 15. Januar.

Zulassung, Einschreibung und Urlaub

War die Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie einen Zulasssungsbescheid (für das Wintersemester frühestens ab Anfang August; für das Sommersemester frühestens ab Anfang Februar). Mit dem Zulassungsbescheid setzen wir Ihnen für die Einschreibung eine Frist. Halten Sie diese Frist nicht ein, wird die Zulassung unwirksam. Dies sollten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen.



Unterschiedliche Bewerbungsverfahren

Es gibt nicht nur unterschiedliche Bewerbergruppen, sondern auch unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Diese sind nachfolgend kurz beschrieben.

1. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen

Für folgende Fächer, die an der Universität Greifswald studiert werden können, gilt eine bundesweite Zulassungsbeschränkung:

Weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (Hochschulstart-Fächer)

2. Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Örtliche Zulassungsbeschränkung mit Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren

Folgende grundständige Studiengänge, die an der Universität studiert werden können, sind zur Zeit örtlich zulassungsbeschränkt. Für diese Studiengänge erfolgt die Bewerbung direkt bei der Universität nach vorheriger Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung:

Örtliche Zulassungsbeschränkungen ohne Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren

Für diese Fächer erfolgt die Bewerbung direkt bei der Universität ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung.


Internationale Bewerber*innen

Wenn Sie internationale*r Bewerber*in sind, dann finden Sie die notwendigen Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Seiten des International Office.
 

International Applicants

International applicants are welcome at the University of Greifswald. If you are interested in applying at our University read the information provided by our International Office.

Diese Seite hat einen Kurzlink: https://www.uni-greifswald.de/studium/bewerbung/