Nagoya-Protokoll | Zugang und Nutzung genetischer Ressourcen

Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen (totes oder lebendiges Material und deren Derivate) und den Vorteilsausgleich, der sich aus einer Nutzung der Ressourcen ergibt ("Access and Benefit Sharing", ABS). Das Nagoya-Protokoll wurde am 29. Oktober 2010 verabschiedet und ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. 

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 geregelt. Forscher*innen, die genetische Ressourcen im Rahmen ihrer Forschung nutzen, sind dazu verpflichtet das Nagoya-Protokoll einzuhalten. Verstöße gegen die EU-Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls.


weiterführende Informationen

German Nagoya Protocol HuB

Der German Nagoya Protocol HuB ist eine umfangreiche Internetressource rund um das Nagoya Protocol. Hier findet man alles Wissenswerte zum Access and Benefit-Sharing (ABS), wichtige Unterlagen und Handlungsempfehlungen sowie auch einige Fallbespiele. Die Entwicklung der Seite wird durch das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesminiterium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert.

ABS Clearing House

Das ABS Clearing House (ABSCH) ist die offizielle Plattform für den Austausch von Informationen rund um das Access and Benefit-Sharing. Hier finden Sie alle länderspezifischen Informationen und nationale Ansprechpartner*innen für Ihre Anträge.

DECLARE

DECLARE ist das offizielle Portal der EU für die Einreichung der Erklärungen zur Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung. Die Einreichung derartiger Erklärungen ist verpflichtend für Empfänger von Forschungsmitteln. Nähere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Bundesamts für Naturschutz. Die Universität Greifswald hat einen zentralen Account und vor dem Einreichen der Erklärungen wenden Sie sich bitte an nagoyauni-greifswaldde.

Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt

Die Ständige Senatskommission der DFG für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt arbeitet als unabhängiges interdisziplinäres Expertenforum und wurde zum 1. Januar 2018 eingerichtet. Hier finden Sie die von der Kommission verfassten Mustervertragsklauseln und Erläuterungen zum Umgang mit dem Nagoya-Protokoll in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 


Ansprechpartner

Prof. Dr. Peter Michalik

Zoologisches Institut und Museum

Telefon +49 3834 420 4099
nagoyauni-greifswaldde

Information und Beratung

Porträt Steve Wendland
Porträt Steve Wendland, © Lukas Voigt, 2020

Steve Wendland

Zentrum für Forschungsförderung und Transfer (ZFF)

Telefon +49 3834 420 1376
nagoyauni-greifswaldde

Unterstützung bei Antragstellung und Dokumentation