Promotionsmöglichkeiten

An allen fünf Fakultäten ist die Erlangung eines Doktortitels möglich, die Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) voraus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Promotion:

  • Dr. theol. (Theologische Fakultät)
  • Dr. jur., Dr. rer. pol. (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät)
  • Dr. med., Dr. med. dent., PhD, MD/PhD, DMD/PhD (Medizinische Fakultät)
  • Dr. phil. (Philosophische Fakultät)
  • Dr. rer. nat. (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät)

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen

Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Verfahren einschließlich Zulassungsvoraussetzungen und Sonderregelungen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten zu finden. Neben dem klassischen Verfahren bestehen gegenwärtig vier Graduiertenkollegs, in denen Nachwuchs­wissen­schaftler/innen unterschiedlicher Fachrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre Promotionen und Habilitationen im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms durchzuführen. Dadurch findet eine Integration der Nachwuchswissenschaftler/innen in die Forschungsarbeit der beteiligten Einrichtungen statt, wobei das Studienprogramm auch die individuelle Spezialisierung der Kollegiaten/innen ergänzt und verbreitert.
Ansprechpartner für weitergehende Fragen sind die Dekanate der Fakultäten.

Promotionsordnungen & Formulare

Für die Einschreibung zum Promotionsstudium gibt es keine festgelegten Fristen. Sie können persönlich zu den Öffnungszeiten des Studierendensekretariats kommen bzw. Ihre Unterlagen per Post schicken. Das Formular „Bestätigung zur Annahme als Doktorand“ lassen Sie bitte von Ihrem Betreuer (Hochschullehrer) sowie dem Dekan der zuständigen Fakultät unterzeichnen. Nachfolgend ist erläutert, welche Unterlagen zur Einschreibung vorliegen müssen.

Zur Einschreibung sind folgende Unterlagen einzureichen bzw. mitzubringen:

  • Bestätigung der Annahme als Doktorand
  • Antrag auf Immatrikulation;
  • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung;
  • bei Einschreibung auf dem Postweg einen frankierten und adressierten C4- oder C5-Rückumschlag beilegen;
  • Personalausweis oder Reisepass [Kopie, wenn die Einschreibung schriftlich (per Post) beantragt wird];
  • ein Passfoto 3,5 x 4,5 cm (bitte den Namen auf der Rückseite vermerken oder aufkleben);
  • Exmatrikulationsnachweis (wenn schon einmal in Deutschland immatrikuliert);
  • Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums;
  • bei ausländischen Studierenden: ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH, Test DaF), Visum zu Studienzwecken.

Ausnahme

Sind oder waren Sie in den letzten zwei Semestern Studierender an der Universität Greifswald, dann genügt für die Einschreibung die Vorlage folgender Unterlagen:

Neben dem klassischen Verfahren bestehen gegenwärtig vier Graduiertenkollegs, in denen Nachwuchswissenschaftler/innen unterschiedlicher Fachrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre Promotionen und Habilitationen im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms durchzuführen. Dadurch findet eine Integration der Nachwuchswissenschaftler/innen in die Forschungsarbeit der beteiligten Einrichtungen statt, wobei das Studienprogramm auch die individuelle Spezialisierung der Kollegiaten/innen ergänzt und verbreitert.