Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen regeln in ihrem Bereich den Ablauf und die Inhalte des Studiums.
Die Prüfungsordnung regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen. Jeder Studiengang hat eine »Gemeinsame Prüfungsordnung« oder eine »Rahmenprüfungsordnung«. Welche Anwendung findet, ergibt sich in der Regel aus § 1 der jeweiligen Fachprüfungsordnung. Jedes einzelne Fach hat zudem eine »Fachprüfungsordnung«.
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung den Ablauf des Studiums. Sie legt fest, welche Veranstaltungen in welchem Zeitrahmen belegt werden sollten. In der Regel ist der Studienordnung ein Studienplan beigegeben, der einen möglichen Ablauf des Studiums aufzeigt. Die Modulbeschreibungen (auch Modulkatalog oder Modulhandbuch genannt) geben einen Überblick über alle im Fach angebotenen Module und deren Inhalte.
Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde
Gemeinsame Bestimmungen
Weitere Vorschriften
- Nicht zu vertretende Gründe24 KBSatzung zur Bestimmung der nicht zu vertretenden Gründe im Sinne von § 37 LHG
- Verwaltungsvorschrift14 KBVerlängerung der Regelstudienzeit bei Mitgliedschaft in der universitären oder studentischen Selbstverwaltung
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Erwerb des Greifswalder Fachsprachenzertifikats Englisch für Juristen62 KBGreifswald Certificate in English for Legal Purposes
- Ordnung für die Zusatzausbildung Polonicum54 KB
- Ordnung für die Zusatzausbildung Ukrainicum55 KB
- Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung73 KB
- UNIcert-Prüfungsordnung102 KB