Aktuelle Informationen

Stand: 01.12.2023, 08:30 Uhr

Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester 2023/2024 hat heute begonnen und endet am 04.01.2024. Die Anmeldung läuft online über das Selbstbedienungsportal. Im Einzelfall können Prüfungen (z. B. Zusatzfächer oder Ersatzleistungen) nicht online angemeldet werden. Dann erfolgt die Anmeldung schriftlich über das verlinkte Formular. Es handelt sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, also nicht verpassen! Für Rückfragen steht das Team des Prüfungsamtes gern zur Verfügung.

 

Stand: 22.05.2023, 10:30 Uhr

Seit dem 20.05.2023, 10:50 Uhr war das Selbstbedienungsportal (leider auch für die Prüfungsanmeldung) nicht erreichbar. Ursache war ein abgelaufenes Zertifikat auf dem Datenbankserver. Das Problem wurde zwischenzeitlich behoben, sodass jetzt wieder alles funktionieren sollte.

 

Stand: 28.04.2023, 8:45 Uhr

Die Prüfungsanmeldung für das Sommersemester 2023 hat heute begonnen und endet am 01.06.2023. Die Anmeldung läuft online über das Selbstbedienungsportal. Im Einzelfall können Prüfungen (z.B. Zusatzfächer oder Ersatzleistungen) nicht online angemeldet werden. Dann erfolgt die Anmeldung schriftlich über das verlinkte Formular. Es handelt sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, also nicht verpassen! Für Rückfragen steht das Team des Prüfungsamtes gern zur Verfügung.

 

Stand: 23.03.2023, 11:45 Uhr

Ab dem Sommersemester 2023 gibt es endlich wieder offene Sprechzeiten, sodass Beratungen wieder persönlich erfolgen und Zulassungen oder Zeugnisse auch wieder persönlich abgeholt werden können. Die neuen Sprechzeiten sind:

Montag: geschlossen

Dienstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeit sind weiterhin möglich. Bitte wendet Euch dafür an den für Euren Studiengang zuständigen Mitarbeitenden. Wir wünschen einen guten Start in's Sommersemester 2023!

Ihr/Euer Team des Prüfungsamts

 

 

Stand: 05.01.2023, 14:00 Uhr

Prosit Neujahr! 

Leider hat die Prüfungsanmeldung im Online-Portal der Universität aufgrund eines noch unbekannten Fehlers am letzten Tag (03.01.2023) nicht fehlerfrei funktioniert, sodass an diesem Tag ab etwa 14 Uhr großflächig keine An- oder Abmeldungen von Prüfungen mehr möglich waren. Das ist schon deshalb misslich, weil die letzten Tage in der Regel (neben den ersten Tagen der Frist) jene mit den meisten Anmeldungen sind.

Daher haben wir entschieden, das Online-Portal ausnahmsweise am Montag, den 09.01.2023, nochmals für die An- oder Abmeldung von Prüfungen zu öffnen. Weitere Anmeldungen nach diesem Tag sind allerdings ausgeschlossen. Sollten Sie sich zwischenzeitlich schriftlich an das Prüfungsamt gewendet haben, überprüfen Sie bitte online, ob nicht bereits die gewünschte An- oder Abmeldung vorgenommen wurde.

Ihr/Euer Team des Prüfungsamts

 

Stand: 29.11.2022, 8:00 Uhr

Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester 2022/23 hat heute begonnen und endet am 03.01.2023. Die Anmeldung läuft online über das Selbstbedienungsportal. Im Einzelfall können Prüfungen (z.B. Zusatzfächer oder Ersatzleistungen) nicht online angemeldet werden. Dann erfolgt die Anmeldung schriftlich über das verlinkte Formular. Es handelt sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, also nicht verpassen! Für Rückfragen steht das Team des Prüfungsamtes gern zur Verfügung.

 

Stand: 03.05.2022, 8:00 Uhr

Die Prüfungsanmeldung hat heute begonnen und endet am 07.06.2022. Die Anmeldung läuft online über das Selbstbedienungsportal. Im Einzelfall können Prüfungen (z.B. Zusatzfächer oder Ersatzleistungen) nicht online angemeldet werden. Dann erfolgt die Anmeldung schriftlich über das verlinkte Formular.

 

Stand: 14.04.2022; 15:30 Uhr

Mit der gestrigen Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung ist das Erfordernis, einen Nachweis nach 3G (geimpft, genesen oder getestet) zu erbringen, für Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen entfallen. Ab heute bedarf es daher weder bei Lehrveranstaltungen noch bei Prüfungen eines 3G-Nachweises.

 

Stand: 31.03.2022; 9:30 Uhr

Update 14:00 Uhr: Die Störung wurde behoben.

Seit dem 28.03.2022 gibt es immer wieder Probleme mit dem Selbstbedienungsportal, weswegen zeitweise die Funktionalität, insbesondere die Prüfungsanmeldung im Studiengang Rechtswissenschaften, nicht möglich ist. Die technische Ursache dafür wurde zwar zwischenzeitlich identifiziert, jedoch benötigt die Lösung noch etwas Zeit.

 

Stand: 24.02.2022; 09:00 Uhr

Erneut wurde gestern die Regelstudienzeitverordnung geändert. Nunmehr gilt auch für Personen, die im Wintersemester 2021/22 an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Zuvor wurde die Regelstudienzeit bereits im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 unter den gleichen Bedingungen verlängert.

 

Stand: 13.12.2021; 09:00 Uhr

Update: 10:30 Uhr Die HIS-Systeme wurden nach einer Überprüfung wieder hochgefahren und sind damit wieder voll einsatzbereit.

Da aufgrund einer kritischen Sicherheitswarnung die HIS-Systeme vorsorglich heruntergefahren wurden, funktioniert die Online-Anmeldung zu Prüfungen derzeit nicht. Es ist unklar, wann die Systeme wieder online gehen. Wir bitte daher um etwas Geduld. Die Prüfungsanmeldefrist läuft noch bis 03.01.2022.

Ihr Team des Prüfungsamtes

 

Stand: 10.12.2021; 09:00 Uhr

Aufgrund der Betriebsruhe bleibt das Zentrale Prüfungsamt vom 23.12.2021 bis 02.01.2022 geschlossen.

Falls Sie sich in dieser Zeit noch für Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 anmelden wollen, so erfolgt dies online über das Selbstbedienungsportal. Falls es dabei zu technischen Problemen kommen sollte, senden Sie uns bitte den entsprechenden Vordruck ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 03.01.2022 per Post zu oder werfen diesen in den roten Fristenbriefkasten. Eine Anmeldung von Prüfungen nach diesem Termin ist nicht mehr möglich.

Sobald Sie angemeldet wurden, ist die Anmeldung für Sie im Selbstbedienungsportal sichtbar.

Bleiben Sie gesund! Ihr Team des Zentralen Prüfungsamtes

 

Stand: 19.11.2021; 10:00 Uhr

Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen werden nur noch bis inklusive 23.11.2021 Vor-Ort-Besprechungstermine im Zentralen Prüfungsamt angeboten, die online gebucht werden können. Danach finden persönliche Beratungen nur noch in Ausnahmefällen in Präsenz statt. Die Terminvereinbarung dafür erfolgt per E-Mail oder Telefon bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden des Prüfungsamtes. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

 

Stand: 07.10.2021; 10:00 Uhr

Ab sofort können jetzt wieder online Termine für persönliche Beratungsgespräche mit dem Zentralen Prüfungsamt vereinbart werden. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie gibt es jedoch einiges zu beachten:

  • Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen wirklich nur durch ein persönliches Gespräch geklärt werden kann oder ob dies nicht auch mit einem Telefonat oder per E-Mail möglich ist. Bitte buchen Sie keinen Termin, wenn Sie nur etwas abholen oder abgeben wollen.
  • Bitte beachten Sie, dass nur Einzeltermine vergeben werden können.
  • Bitte nehmen Sie die Termine pünktlich wahr.
  • Bitte denken Sie an Ihren medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
  • Beachten Sie, dass gegenwärtig nur von Corona genesene, vollständig geimpfte oder getestete (tagesaktueller negativer Schnelltest eines anerkannten Testzentrums oder negativer PCR-Test oder Selbsttest mit eidesstattlicher Versicherung) Personen Zugang zu unseren Räumen erhalten können. Details entnehmen Sie bitte § 7 des Hygiene- und Sicherheitskonzepts der Universität.

Hier geht's zur Terminbuchung.

Wollen Sie nur Dokumente abgeben, schicken Sie diese bitte gescannt per E-Mail, per Post oder werfen diese in den Fristenbriefkasten.

 

Stand: 28.09.2021; 16:00 Uhr

Am 01.10.2021 tritt die Neufassung der Rahmenprüfungsordnung in Kraft, die im März 2021 vom Senat beschlossen wurde. Sie gilt für die meisten Studiengänge der Universität Greifswald (ob sie gilt, ergibt sich meist aus § 1 der jeweiligen Fachprüfungsordnung). Damit sind einige Änderungen verbunden, die auf separaten Seiten für Studierende und Prüfende dargestellt werden. Für Rückfragen dazu stehen die Mitarbeitenden des Zentralen Prüfungsamtes wie immer gern zur Verfügung.

Ihnen und Euch allen wünschen wir einen guten Start in das Wintersemester 2021/22!

 

Stand: 27.09.2021; 11:00 Uhr

Das Rektorat hat am 23.09.2021 das Zentrale Prüfungsamt darüber informiert, dass es am 15.09.2021 beschlossen hat, auch für das Wintersemester 2021/21 eine Ausnahmesituation nach § 2a RPO festzustellen. Damit darf nach dem bereits bekannten Verfahren auch im Wintersemester 2021/22 im Hinblick auf Art, Umfang und zeitliche Lage von Prüfungen von den jeweiligen Fachprüfungsordnungen abgewichen werden. Zusätzlich gelten die Hochschul-Corona-Verordnung, die zunächst bis 14.10.2021 verlängert wurde, und das Sicherheits- und Hygiene-Konzept der Hochschule. Diese sehen als wesentlichen Bestandteil vor, dass Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen nur mit Einhaltung der 3G-Regel stattfinden dürfen.

 

Stand: 02.09.2021; 15:15 Uhr

Anfang des Wintersemesters 2021/22 werden zum Semesterstart zusätzliche Impftermine für Studierende angeboten, und zwar am

27.09. (Montag)
04.10. (Montag)
07.10. (Donnerstag)
11.10. (Montag).

Die Impfungen sollen auf dem Campus stattfinden. Der genaue Ort steht noch nicht fest, wird aber zeitnah veröffentlicht.

 

Stand: 29.07.2021; 14:30 Uhr

Am 16.07.2021 wurde die Regelstudienzeitverordnung pandemiebedingt geändert. Nunmehr gilt für Personen, die im Sommersemester 2021 an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Zuvor wurde die Regelstudienzeit bereits im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 unter den gleichen Bedingungen verlängert.

 

Stand: 07.07.2021; 09:00 Uhr

Seit heute gelten für die Durchführung von Online-Prüfungen konkrete Regelungen, welche durch eine Ergänzungssatzung zur Rahmenprüfungsordnung gestern veröffentlicht wurden. Diese regelt insbesondere die Datenverarbeitung und die Durchführung von Fernklausuren und mündlichen Prüfungen per Videokonferenz.

 

Stand: 01.07.2021; 09:30 Uhr

Das Rektorat hat am 30.06.2021 die neue Teststrategie für Lehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen beschlossen. Darin wird die Empfehlung ausgesprochen, an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen nur dann teilzunehmen, wenn ein negativer Corona-Test (oder ein entsprechender Impf- oder Genesungsnachweis) vorliegt.

 

Stand: 23.04.2021; 09:30 Uhr

Der Corona-Krisenstab hat am 22.04.2021 beschlossen, dass auch bei Präsenzprüfungen - wie schon bei der Präsenzlehrveranstaltungen - ab Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes, in dem die Prüfung stattfindet, durchgängig ein Mund-Nase-Schutz in Form einer OP- oder FFP2-Maske zu tragen ist. Damit entfällt die bisherige Ausnahme, dass die Maske während der Prüfung am Platz
abgelegt werden kann. Der Hygiene-Plan für Präsenz-Prüfungen wurde entsprechend aktualisiert.

 

Stand: 22.04.2021; 13:00 Uhr

Information für Lehramtsstudierende zu mündlichen Staatsexamensprüfungen: Das Lehrerprüfungsamt hat die Universitäten soeben informiert, dass die in den nächsten Wochen angesetzten mündlichen Fachprüfungen des 1. Staatsexamens pandemiebedingt nicht stattfinden werden:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben hat die Ministerin zugestimmt, den § 28a der Lehrerprüfungsverordnung anzuwenden und vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzen die mündlichen Prüfungen zur Ersten Staatsprüfung auszusetzen. Dies ist die derzeit einzige rechtssichere Möglichkeit, eventuelle Infektionen durch Präsenzprüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter gänzlich auszuschließen.

Diese Entscheidung der Ministerin kommt auch den Lehramtsstudierenden entgegen, die sich durch die Auswirkungen der Pandemie in der Prüfungsvorbereitung erheblich eingeschränkt sehen.

Die Zeugnisse für die Erste Staatsprüfung werden somit ohne die in § 5 der Lehrerprüfungsverordnung vorgesehenen mündlichen Prüfungen erstellt. Die aggregierten Modulnoten aus dem Studium werden, mit eventuell vorliegenden Noten aus praktischen Prüfungen, als Zeugnisnoten übernommen. Hinzu kommt die Note für die wissenschaftliche Abschlussarbeit.

Beachten Sie bitte, dass es wenige Wiederholungsprüfungen von nichtbestandenen Prüfungskandidaten aus dem letzten Semester geben wird, die trotzdem stattfinden müssen. Sollte es Sie betreffen, werden Sie noch einmal von meinen MitarbeiterInnen angeschrieben.

Ich danke Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit bei der Prüfungsplanung und -vorbereitung und wünsche Ihnen alles Gute und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag

Frank Mehlhaff

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Leiter Lehrerprüfungsamt"

 

Stand: 19.03.2021; 10:00 Uhr

Das Rektorat hat das Prüfungsamt heute darüber informiert, dass es am 08.03.2021 nach Anhörung der Dekane und des Senatsvorsitzenden gemäß § 2a Abs. 2 RPO folgenden Beschluss gefasst hat:

Es wird festgestellt, dass die fortdauernde Corona-Pandemie weiterhin als Fall höherer Gewalt i.S.v. § 2a Absatz 1 Satz 1 der Rahmenprüfungsordnung gilt. Für die Prüfungen des Sommersemesters 2021 kann, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß, insbesondere fristgemäß, durchgeführt werden können, von den Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung und der jeweiligen Fachprüfungsordnung zu Art, Umfang und zeitlicher Lage der Prüfungen abgewichen werden. Aufgrund der Corona-Epidemie ev. ausfallende Prüfungen des Sommersemesters 2021 sind zeitnah, möglichst bis zum regulären nächsten Prüfungszeitraum, nachzuholen."

 

Stand: 04.02.2021; 10:30 Uhr

Mit Verordnung vom 27. Januar 2021 hat das Land die Regelstudienzeit aufgrund der Pandemie-Lage pauschal um ein weiteres Semester verlängert. Für Personen, die im Wintersemester 2020/21 an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Die Verordnung ist am 30. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine gleichlautende Entscheidung bestand bereits für das Sommersemester 2020.

 

Stand: 26.01.2021; 10:30 Uhr

Im Geltungsbereich der Rahmenprüfungsordnung (alle Studiengänge außer Rechtswissenschaften, Pharmazie, Medizin) erhalten nach einem Senatsbeschluss vom 16.12.2020 Studierende, die im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 eine Prüfung absolvieren und endgültig nicht bestehen, einmalig einen weiteren Prüfungsversuch. Dies hat das Bildungsministerium mit der Genehmigung der 8. Änderungssatzung zur Rahmenprüfungsordnung bestätigt. Das gleiche gilt für Prüfungen aus dem Sommersemester 2020, wenn der Studierende dies bis 31.03.2021 schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt beantragt. Keinen weiteren Versuch gibt es für Prüfungen, die wegen eines Täuschungsversuchs nicht bestanden wurden, und für Abschlussarbeiten. Die nach dieser Regelung anspruchsberechtigten Studierenden wurden vom Zentralen Prüfungsamt entsprechend informiert.

 

Stand: 19.01.2021; 13:00 Uhr

Die Universität hat Hinweise zur Durchführung digitaler Prüfungen veröffentlicht.

 

Stand: 12.01.2021; 16:30 Uhr

Das Zentrale Prüfungsamt hat eine kurze Handreichung für Prüfer*innen erstellt, wie im Rahmen von § 2a RPO Art, Umfang und zeitliche Lage von Prüfungen auf eine digitale Durchführung administrativ umgestellt werden kann .

 

Stand: 14.12.2020; 10:00 Uhr

Da ab 16.12.2020 ein neuer harter Lock-Down in Aussicht steht, der dazu führt, dass auch Copy-Shops und ähnliche Einrichtungen wieder geschlossen werden, wird in Hinblick auf Abschlussarbeiten, die in der nächsten Zeit (also über den Jahreswechsel) bis 10.01.2021 abzugeben sind, auf folgendes hingewiesen:

1. Grundsätzlich gelten für Form und Abgabe von Abschlussarbeiten die jeweiligen Vorgaben der Prüfungs- und Studienordnungen (i.d.R. physische Abgabe von 2-4 Exemplaren in Thermo- oder Klebebindung). Daran ändert auch ein Lock-Down nichts. Bitte beachten Sie dazu die Angaben in Ihrem Ausgabebescheid.

2. Über § 2a RPO besteht aber die Möglichkeit zur Flexibilisierung, wenn Ihnen die Abgabe der Arbeit nicht in der vorgesehenen Bindung oder der Anzahl möglich ist. Denkbar wären z.B.
a) Verzicht auf die Bindung der Abschlussarbeit oder
b) rein elektronische Einreichung der Arbeit beim Zentralen Prüfungsamt.

In den genannten Fällen müsste dies durch den betroffenen Studierenden beantragt, natürlich auch entsprechend (kurz) begründet und vom Prüfungsausschuss genehmigt  werden. Bitte reichen Sie entsprechende Anträge schriftlich (gerne gescannt per E-Mail) bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Zentralen Prüfungsamt ein.

Ihr Team des Prüfungsamtes

 

Stand: 10.12.2020; 08:30 Uhr

Aufgrund der Betriebsruhe bleibt das Zentrale Prüfungsamt vom 24.12.2020 bis 03.01.2021 geschlossen.

Falls Sie sich in dieser Zeit innerhalb der gebührenpflichtigen Nachfrist noch für Prüfungen des Wintersemesters 2020/21 anmelden wollen, senden Sie bitte den entsprechenden Vordruck ausgefüllt und unterschrieben inklusive Verspätungsgebühr (20 Euro) bis spätestens 04.01.2021 per Post zu oder werfen alles zusammen in den roten Fristenbriefkasten. Eine Anmeldung von Prüfungen nach diesem Termin ist nicht mehr möglich.

Sobald Sie angemeldet wurden, ist die Anmeldung für Sie im Selbstbedienungsportal sichtbar. Aus personellen Gründen ist derzeit leider keine Überweisung der Gebühren möglich.

Bleiben Sie gesund! Ihr Team des Zentralen Prüfungsamtes

 

Stand: 02.11.2020; 8:30 Uhr

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zum rechtswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2020/21 aktualisiert und veröffentlicht.

 

Stand: 14.10.2020; 11:00 Uhr

Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 28.09.2020 (GVOBl. M-V S. 878) hat das Land das LHG M-V insoweit geändert, dass für die im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Dies hat vor Allem Auswirkungen auf die Förderungshöchstdauer nach BAföG. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an das Studierendenwerk.

Ihr Team des Prüfungsamtes

 

Stand: 21.09.2020; 10:00 Uhr

Das Rektorat hat nach Anhörung der Dekane und des Senatsvorsitzenden gemäß §2a Abs. 2 RPO folgendes beschlossen:

"Es wird festgestellt, dass die fortdauernde Corona-Pandemie weiterhin als Fall höherer Gewalt i.S.v. § 2a Absatz 1 Satz 1 RPO gilt. Für die Prüfungen des Wintersemesters 2020/21 kann, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß, insbesondere fristgemäß, durchgeführt werden können, von den Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung und der jeweiligen Fachprüfungsordnung zu Art, Umfang und zeitlicher Lage der Prüfungen abgewichen werden. Aufgrund der Corona-Epidemie ev. ausfallende Prüfungen des Wintersemesters 2020/21 sind zeitnah, möglichst bis zum regulären nächsten Prüfungszeitraum, nachzuholen."

Ihr Team des Prüfungsamtes

 

Stand: 02.06.2020; 15:00 Uhr

Ab sofort können wieder Termine im Zentralen Prüfungsamt persönlich stattfinden. Dies erfolgt jedoch nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung. Freie Sprechstunden finden nicht statt. Die Terminvergabe erfolgt online über folgende Seite bei dem jeweiligen Mitarbeitenden:

Online-Terminvereinbarung Prüfungsamt

Zudem gibt es folgendes zu beachten:

  • Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen wirklich nur durch ein persönliches Gespräch geklärt werden kann oder ob dies nicht auch mit einem Telefonat oder per E-Mail möglich ist.
  • Bitte beachten Sie, dass nur Einzeltermine vergeben werden können.
  • Bitte nehmen Sie die Termine pünktlich wahr.
  • Bitte denken Sie an Ihren Mund-Nasen-Schutz.

Ihr Team des Prüfungsamtes

 

Stand: 15.05.2020; 11:00 Uhr

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat Regelungen zu den Anfängerübungen aktualisiert und veröffentlicht.

 

Stand: 14.05.2020; 13:00 Uhr

Die am 29.04.2020 festgelegten Regeln für die Durchführung von Präsenzprüfungen wurden aktualisiert. Zusätzlich wurden die Informationen nach DSGVO für Prüfungsteilnehmende angepasst:

 

Stand: 06.05.2020; 14:00 Uhr

Der Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften hat am 05.05.2020 umfangreiche Entscheidungen im Hinblick auf die corona-bedingte Ausnahmesituation im Studiengang Rechtswissenschaften getroffen und veröffentlicht.

 

Stand: 04.05.2020; 10:00 Uhr

Die am 29.04.2020 festgelegten Regeln für die Durchführung von Präsenzprüfungen wurden aktualisiert.

 

Stand: 30.04.2020; 13:30 Uhr

Die Universität hat am 29.04.2020 Regeln für die Durchführung von Präsenzprüfungen im Sommersemester 2020 festgelegt. Die Regelungen gelten sowohl für die verschobenen und nachzuholenden Prüfungen aus dem Wintersemester 2019/20 als auch bis auf weiteres für die regulären Prüfungen im Sommersemester 2020.

 

Stand: 29.04.2020; 9:00 Uhr

Im Hinblick auf schriftliche Arbeiten (Abschluss-, Studien- oder sonstige Hausarbeiten) gilt ab sofort folgendes:

  • Nach Entscheidung des zuständigen Prorektors wird es (zunächst) keine weitere pauschale Verlängerung der Bearbeitungszeiten von den o.g. schriftlichen Arbeiten geben. Hintergrund ist, dass die UB seit dieser Woche eingeschränkt wieder Literatur zur Verfügung stellt und auch die Prüfer/Gutachter durch die digitale Lehre entweder vor Ort, mindestens aber digital erreichbar sind. Das bedeutet, dass Verlängerungen für die Bearbeitungszeit dieser Arbeiten wieder ausschließlich auf dem bisherigen Wege erfolgen (schriftlicher Antrag an das Prüfungsamt unter Glaubhaftmachung der Gründe).

  • Andersherum bedeutet die Entscheidung auch, dass wieder Themen für Abschlussarbeiten ausgegeben und bearbeitet werden können. So Sie bereits einen entsprechenden Antrag auf Ausgabe eines Themas gestellt haben, erhalten Sie dazu in den nächsten Tagen per Post den Bescheid über die Ausgabe des Themas und die Bearbeitungszeit. Haben Sie Ihren Antrag aufgrund der Umstände zurückgehalten, übersenden Sie diesen bitte unverzüglich dem Prüfungsamt (gerne auch gescannt per E-Mail).

  • Die rein elektronische Abgabe einer Arbeit im PDF-Format wird vorübergehend noch bis 08.05.2020 erlaubt. Danach gelten insbesondere auch die bisherigen Formvorschriften für die Abgabe von Abschlussarbeiten wieder (2-4 gedruckte Exemplare, idR Thermo- oder Klebebindung, bitte Ausgabebescheid und Prüfungsordnung beachten).

 

Stand: 20.04.2020; 11:00 Uhr

Nach dem Erlass des Bildungsministeriums gilt ab sofort:

  • Prüfungen sollten ab dem 20. April weiterhin möglichst in digitalen Formaten durchgeführt werden. Unter strikter Beachtung der jeweils geltenden Regeln der Kontaktsperre können Prüfungen physisch abgenommen werden. Informationen, ob und wann Ihre noch ausstehenden Prüfungen stattfinden, erhalten Sie wie immer im Selbstbedienungsportal.
  • Die Universitätsbibliotheken werden Möglichkeiten der Ausleihe eröffnen, sofern Hygiene-Regeln gewährleistet und ggf. mit dem Gesundheitsamt abgesprochen sind. Lesesäle und Freihandbereich bleiben jedoch zunächst noch geschlossen.
  • Die Fristen zur Abgabe von schriftlichen Arbeiten (beispielsweise Abschlussarbeiten, Hausarbeiten oder Berichte) verschieben sich daher um weitere zwei Wochen. Die Fristen für den Beginn der Erstellung von schriftlichen Arbeiten verschieben sich entsprechend. Die Informationen im Bereich Rechtswissenschaft mit Stand 20.03.2020, 12:00 Uhr sowie mit Stand 02.04.2020, 15:00 Uhr (s. u.) bleiben davon unberührt.
  • Die Abgabe von Abschluss-, Haus- oder Seminararbeiten darf weiterhin nicht persönlich erfolgen. Die Arbeiten sollen entweder in den Fristenbriefkasten geworfen werden oder die Übersendung erfolgt per Post. Für den Fall der Abgabe per Post gilt der Tag des Poststempels als Tag der Einreichung. Die elektronische Einreichung als PDF-Datei an zpauni-greifswaldde ist ausnahmsweise ebenfalls ausreichend.

 

Stand 20.04.2020; 09:15 Uhr

Das FAQ für die Prüfungsausschüsse wurde vor dem Hintergrund des aktuellen Erlasses des Bildungsministeriums aktualisiert

 

Stand 20.04.2020; 09:00 Uhr

Die Akteneinsicht in die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren ist jetzt auch digital möglich. Sie erfolgt über die Versendung eines Upload-Links, in dem Scans der gewünschten Klausuren zur Verfügung gestellt werden. Der Link wird ausschließlich an die Universitäts-E-Mail-Adresse versendet und ist 7 Tage gültig. Anträge auf Akteneinsicht sind per E-Mail an zpauni-greifswaldde unter Angabe der Klausuren zu stellen, in die Einsicht genommen werden soll. Die Klausureinsicht erfolgt für wirtschaftswiss. Klausuren der folgenden Studiengänge: Vordiplom BWL, B.Sc. BWL, M.Sc. BWL, M.Sc. Health Care Management, B.Sc. Management und Recht, B.A. Wirtschaft, B.A. BWL, B.A. VWL, B.A. Recht-Wirtschaft-Personal.

 

Stand 15.04.2020, 10:00 Uhr

Das FAQ für die Prüfungsausschüsse wurde aktualisiert. Insbesondere wurden Informationen zu nicht zu vertretenden Gründen und Beurlaubung für das laufende Sommersemester 2020 ergänzt.

 

Stand 02.04.2020, 15:00 Uhr

Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät hat aktualisierte Informationen zum Erwartungshorizont an Haus- und Studienarbeiten im Studiengang Rechtswissenschaften veröffentlicht.

 

Stand 02.04.2020, 13:45 Uhr

Am 02.04.2020 ist eine Eilsatzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung in Kraft getreten. Die neue Regelung in § 2a RPO ermöglicht es den Prüfungsausschüssen flexibel Prüfungen z.B. elektronisch nachzuholen oder die Art und den Umfang einer Prüfung anzupassen. Über konkrete Änderungen werden die betroffenen Studierenden direkt informiert. Bitte schauen Sie dazu regelmäßig in das Selbstbedienungsportal (Kategorie: angemeldete Prüfungen) oder kontaktieren Sie uns oder den zuständigen Prüfungsausschuss.

Ihr Team des Zentralen Prüfungsamtes

 

Stand 20.03.2020, 12:00 Uhr

Liebe Studierende, liebe Mitglieder und Angehörige der Universität,

angesichts der berechtigten Nachfragen im Hinblick auf die Verschiebung von Prüfungsleistungen im Zuge der Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur von 13. März 2020 informieren wir hiermit über folgende Regelungen:

  • Alle Termine und Fristen für zu erbringende Prüfungsleistungen, die in die Zeit der Aussetzung des Lehrbetriebes fallen, verschieben sich bis mindestens zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebes am 20. April 2020. Regelungen zur Wiederaufnahme des Prüfungsgeschehens werden in Abstimmung mit den Lehreinheiten gegenwärtig festgelegt. Entsprechende Informationen erhalten Sie spätestens zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebes über die einschlägigen Informationsportale und das Zentrale Prüfungsamt.
  • Die Fristen zur Abgabe von schriftlichen Arbeiten (beispielsweise Abschlussarbeiten, Hausarbeiten oder Berichte, mit Ausnahme im Fach Rechtswissenschaft) verschieben sich um den Zeitraum der Aussetzung des Lehrbetriebes, vorerst also um 35 Tage. Wenn ein Abgabetermin für eine Arbeit beispielsweise der 31. März 2020 wäre, läge der neue Abgabetermin genau 5 Wochen später, am 5. Mai 2020. 
  • Für Studierende der Rechtswissenschaften gilt folgendes:­
    Die nachfolgenden Regelungen gelten ohne Antragserfordernis:
    1. Für Studienarbeiten mit Abgabetermin bis zum 27. März 2020 wird eine Fristverlängerung bis 20. April 2020 gewährt. Für Studienarbeiten mit Abgabetermin am 28. März 2020 oder später wird eine Fristverlängerung gewährt um die Zeit der Schließung der Bibliothek, längstens bis zum 30. Juni 2020.
    2. Für Hausarbeiten der Anfängerübungen: Die Bearbeitungszeit wird bis zum 20. April 2020 verlängert.
    3. Bezüglich der Hausarbeiten der Vorgerücktenübung werden aktuelle Informationen auf der Fakultätsseite zur Verfügung gestellt.In allen Fällen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bibliothek geschlossen wurde und Literatur nur noch begrenzt zur Verfügung steht. Über die Abgabemodalitäten wird es rechtzeitig noch weitere Hinweise geben.
    4. Im Falle der Änderung von Umständen werden gegebenenfalls weitere auf die Interessen von Studierenden Rücksicht nehmende Entscheidungen getroffen.
  • Die Fristen für den Beginn der Erstellung von schriftlichen Arbeiten verschieben sich, sofern der Beginn innerhalb der Aussetzung des Lehrbetriebes liegt, zunächst auf den Tag der Wiederaufnahme des Lehrbetriebes, aktuell den 20. April 2020. Dementsprechend verschiebt sich auch der Abgabetermin um die gleiche Zeitspanne. 
  • Die Abgabe von Abschluss-, Haus- oder Seminararbeiten darf gegenwärtig nicht persönlich erfolgen. Die Arbeiten sollen entweder in den Fristenbriefkasten geworfen werden oder die Übersendung erfolgt per Post. Für den Fall der Abgabe per Post gilt der Tag des Poststempels als Tag der Einreichung. Die elektronische Einreichung als PDF-Datei an zpauni-greifswaldde ist ausnahmsweise ebenfalls ausreichend.
  • Die Verbuchung von Ergebnissen von Prüfungen im Prüfungsverwaltungssystem oder die Ausstellung von Bescheinigungen bzw. Zeugnisse wird durch eine Notbesetzung im Zentralen Prüfungsamt auch weiterhin abgesichert.
  • Für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten ist das Zentrale Prüfungsamt per E-Mail erreichbar. Da im Moment sehr viele Anfragen eingehen, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Antworten nur zeitverzögert bearbeitet werden können.
  • Für Fragen in den Studiengängen Humanmedizin/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte per E-Mail an das zuständige Studiendekanat der Universitätsmedizin.
  • Im Hinblick auf Staatsexamensprüfungen, die bis zum 19.04.2020 stattfinden, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Landesprüfungsamt

Mit besten Grüßen
Johanna Weber
Rektorin

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde