Vergabeverfahren in höheren Fachsemestern in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung

Sofern aus einem vorangegangenen Studium Studien- und Prüfungsleistungen anrechenbar sind ist eine Bewerbung in höheren Fachsemestern möglich. Die Anrechnung erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt der Universität Greifswald. In den Gesundheitsstudiengängen erfolgt die Anrechnung über das zuständige Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH). Zuständig ist das Landesamt, in dessen Bundesland Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, nimmt das LPH in Düsseldorf die Anrechnung vor.

Eine Bewerbung in zulassungsfreien Fächern ist nicht erforderlich.

In folgenden Studiengängen bestehen an der Universität Greifswald auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen:

  • Grundschulpädagogik (I. Staatsprüfung für Lehramt an Grundschulen)
  • Humanmedizin (Staatsexamen)
  • Pharmazie (Staatsexamen)
  • Zahnmedizin (Staatsexamen)

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen


Bewerbungsfristen (nur für Bewerber*innen mit deutscher HZB)

Die Bewerbung erfolgt online und der Antrag muss einschließlich der dazugehörigen Unterlagen

  • für das Wintersemester vom 01.08. bis zum 15.09.;
  • für das Sommersemester vom 15.01. bis zum 15.02.

im Studierendensekretariat der Universität eingegangen sein.

Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über Uni-Assist e.V. bewerben (beachten Sie bitte die dort genannten Bewerbungsfristen).

Im Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) ist eine Zulassung nur zum Wintersemester möglich (§ 8 Abs. 1 der Satzung für das Vergabeverfahren von Studienplätzen in höheren Fachsemestern). Anträge auf Zulassung zum Sommersemester werden aus diesem Grund abgelehnt.
 

Bewerbungsunterlagen

Die Unterlagen zur Bewerbung in höhere Fachsemester in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung:

  • Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
  • Nachweis der bisherigen Studienzeit/en (Studienbescheinigung/en mit Angabe der Fachsemester in einfacher Kopie)
  • Nachweise der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Anrechnungsbescheinigung/en (einfache Kopie/n) und Unbedenklichkeitsbescheinigung (wenn Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands)

Auswahlverfahren

Bei freien Kapazitäten in höheren Fachsemestern erfolgt die Vergabe der Studienplätze über ein örtliches Zulassungsverfahren gemäß der "Satzung für das Vergabeverfahren von Studienplätzen in höheren Fachsemestern bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung".
Die freien Studienplätze werden in folgender Reihenfolge an die Bewerber*innen vergeben, die die Zulassungsvoraussetzungen für das beantragte Fachsemester erfüllen:

  1. Bewerber*innen, die für den beantragten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages oder an einer Hochschule innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union endgültig eingeschrieben sind oder waren und
  2. an sonstige Bewerber*innen.

Innerhalb der Bewerbergruppe wird nach den bisherigen Studienleistungen bzw. nach sozialen Kriterien weiter differenziert.
Die Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Fachsemesters des gewünschten Studiengangs können der Satzung der Universität Greifswald entnommen werden.