Vergabeverfahren in höheren Fachsemestern in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung
Sofern aus einem vorangegangenen Studium Studien- und Prüfungsleistungen anrechenbar sind ist eine Bewerbung in höheren Fachsemestern möglich. Die Anrechnung der bisherigen Studienzeiten und Prüfungsleistungen erfolgt durch das zuständige Prüfungsamt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie bisherige Studienzeiten und Prüfungsleistungen nachweisen. Es wird empfohlen, dass Sie die Anrechnung vor der Bewerbung vornehmen lassen.
- In den Gesundheitsstudiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) erfolgt die Anrechnung durch das zuständige Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH). Zuständig ist das Landesamt, in dessen Bundesland Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Haben Sie Ihre Zulassung zum Medizinstudium im Ausland erhalten, ist das Landesamt zuständig, in dessen Bundesland Sie geboren wurden. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit (z.B. nicht Hauptwohnsitz in Deutschland), nimmt das LPH in Düsseldorf die Anrechnung vor.
- Sind Sie Student*in der Psychologie,
- und haben Ihre bisherigen Studienleistungen in Deutschland erbracht, dann reichen Sie zusätzlich zu den Nachweisen über Studienzeiten und Prüfungsleistungen bitte auch eine Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung ein, falls sich diese nicht schon aus Ihren Nachweisen bzw. Ihrem Transcript of Records ergibt;
- haben Sie Ihre Studienleistungen im Ausland erbracht, wenden Sie sich zur Anrechnung der Studienleistungen an das Landesprüfungsamt für Heilberufe, in dessen Bundesland Sie geboren wurden.
- In allen anderen Studiengängen erfolgt die Anrechung durch den zuständigen Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt der Universität Greifswald.
Eine Bewerbung in zulassungsfreien Fächern ist nicht erforderlich.
In folgenden Studiengängen bestehen an der Universität Greifswald auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen:
- Grundschulpädagogik (I. Staatsprüfung für Lehramt an Grundschulen)
- Humanmedizin (Staatsexamen)
- Pharmazie (Staatsexamen)
- Psychologe (Bachelor of Science)
- Zahnmedizin (Staatsexamen)
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde
Bewerbungsfristen (nur für Bewerber*innen mit deutscher HZB)
Die Bewerbung erfolgt online und der Antrag muss einschließlich der dazugehörigen Unterlagen
- für das Wintersemester vom 01.08. bis zum 15.09.;
- für das Sommersemester vom 15.01. bis zum 15.02.
im Studierendensekretariat der Universität eingegangen sein.
Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über Uni-Assist e.V. bewerben (beachten Sie bitte die dort genannten Bewerbungsfristen).
Im Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) ist eine Zulassung nur zum Wintersemester möglich (§ 8 Abs. 1 der Satzung für das Vergabeverfahren von Studienplätzen in höheren Fachsemestern). Anträge auf Zulassung zum Sommersemester werden aus diesem Grund abgelehnt.
Bewerbungsunterlagen
Die Unterlagen zur Bewerbung in höhere Fachsemester in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung:
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Nachweis der bisherigen Studienzeit/en (Studienbescheinigung/en mit Angabe der Fachsemester in einfacher Kopie)
- Nachweise der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Anrechnungsbescheinigung/en (einfache Kopie/n) und
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (wenn Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands)
Auswahlverfahren
Bei freien Kapazitäten in höheren Fachsemestern erfolgt die Vergabe der Studienplätze über ein örtliches Zulassungsverfahren gemäß der "Satzung für das Vergabeverfahren von Studienplätzen in höheren Fachsemestern bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung".
Die freien Studienplätze werden in folgender Reihenfolge an die Bewerber*innen vergeben, die die Zulassungsvoraussetzungen für das beantragte Fachsemester erfüllen:
- Bewerber*innen, die für den beantragten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages oder an einer Hochschule innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union endgültig eingeschrieben sind oder waren und
- an sonstige Bewerber*innen.
Innerhalb der Bewerbergruppe wird nach den bisherigen Studienleistungen bzw. nach sozialen Kriterien weiter differenziert.
Die Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Fachsemesters des gewünschten Studiengangs können der Satzung der Universität Greifswald entnommen werden.
Satzungen
- Satzung der Universität Greifswald für das Vergabeverfahren von Studienplätzen in höheren Fachsemestern bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung - Ausfertigung 25.03.2021Satzung höhere FS Ausfertigung 25.03.2021
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Medizin an der Universität GreifswaldVgl. hierzu § 5 der Satzung.
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Universität GreifswaldVgl. hierzu § 7 der Satzung.
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